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Gekoppelte Einkommensstützung für Mutterkühe

Die gekoppelte Einkommensstützung für Mutterkühe ist Teil der Direktzahlungen und dient der Förderung tragfähiger landwirtschaftlicher Einkommen sowie Widerstandsfähigkeit im Agrarsektor der Fleischerzeugung und somit der Verbesserung der langfristigen Erzeugung und Ernährungssicherheit. Zudem trägt die gekoppelte Einkommensstützung für Mutterkühe zur landwirtschaftlichen und biologischen Vielfalt, zur Verbesserung von Ökosystemleistungen sowie zum Erhalt von Lebensräumen und Landschaften bei.

Die gekoppelte Einkommensstützung für Mutterkühe ist Teil der Direktzahlungen und dient der Förderung tragfähiger landwirtschaftlicher Einkommen sowie Widerstandsfähigkeit im Agrarsektor der Fleischerzeugung und somit der Verbesserung der langfristigen Erzeugung und Ernährungssicherheit. Zudem trägt die gekoppelte Einkommensstützung für Mutterkühe zur landwirtschaftlichen und biologischen Vielfalt, zur Verbesserung von Ökosystemleistungen sowie zum Erhalt von Lebensräumen und Landschaften bei.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Haltung von Mutterkühen.

Gefördert wird die Haltung von Mutterkühen.

Wer wird gefördert?

Natürliche und juristische Personen, welche die Eigenschaft des „aktiven Landwirts“ erfüllen und Mutterkühe halten.

Natürliche und juristische Personen, welche die Eigenschaft des „aktiven Landwirts“ erfüllen und Mutterkühe halten.

Welche Voraussetzungen sind erforderlich?

Im Betrieb dürfen keine Kuhmilch oder Kuhmilchprodukte aus eigener Erzeugung abgegeben werden.

Zudem sind folgende Voraussetzungen für die gekoppelte Einkommensstützung für Mutterkühe je Tier einzuhalten:

  • Das Tier ist weiblich.
  • Das Tier hat mindestens einmal gekalbt.
  • Das Tier wird vom 15. Mai bis zum 15. August des Antragsjahres im Betrieb gehalten.
  • Das Tier ist nach ViehVerkV ordnungsgemäß gekennzeichnet, i.d.R. durch zwei gelbe Ohrmarken.
  • Das Tier ist nach ViehVerkV ordnungsgemäß registriert, d.h. die individuelle Ohrmarkennummer ist in der HIT-Datenbank erfasst.

Im Betrieb dürfen keine Kuhmilch oder Kuhmilchprodukte aus eigener Erzeugung abgegeben werden.

Zudem sind folgende Voraussetzungen für die gekoppelte Einkommensstützung für Mutterkühe je Tier einzuhalten:

  • Das Tier ist weiblich.
  • Das Tier hat mindestens einmal gekalbt.
  • Das Tier wird vom 15. Mai bis zum 15. August des Antragsjahres im Betrieb gehalten.
  • Das Tier ist nach ViehVerkV ordnungsgemäß gekennzeichnet, i.d.R. durch zwei gelbe Ohrmarken.
  • Das Tier ist nach ViehVerkV ordnungsgemäß registriert, d.h. die individuelle Ohrmarkennummer ist in der HIT-Datenbank erfasst.

Wie und in welcher Höhe wird gefördert?

Die Förderung erfolgt im Rahmen der Direktzahlungen. Der Antrag auf Erhalt der gekoppelten Einkommensstützung für Mutterkühe ist mit dem Agrarförderantrag (Sammelantrag) bis zum 15. Mai eines Jahres zu stellen. Der Förderbetrag beläuft sich auf 87,72 Euro je Mutterkuh. Es müssen mindestens 3 Mutterkühe beantragt werden.

Die Förderung erfolgt im Rahmen der Direktzahlungen. Der Antrag auf Erhalt der gekoppelten Einkommensstützung für Mutterkühe ist mit dem Agrarförderantrag (Sammelantrag) bis zum 15. Mai eines Jahres zu stellen. Der Förderbetrag beläuft sich auf 87,72 Euro je Mutterkuh. Es müssen mindestens 3 Mutterkühe beantragt werden.

Was gibt es noch zu beachten?

Die gekoppelte Einkommensstützung für Mutterkühe kann auch ohne Flächen beantragt werden.

Bei Pensionstieren ist derjenige oder diejenige antragsberechtigt, der oder die das wirtschaftliche Risiko für die Tiere trägt (beispielsweise bei Verendung).

Die gekoppelte Einkommensstützung für Mutterkühe kann auch ohne Flächen beantragt werden.

Bei Pensionstieren ist derjenige oder diejenige antragsberechtigt, der oder die das wirtschaftliche Risiko für die Tiere trägt (beispielsweise bei Verendung).