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Landwirtschaftlicher Bodenschutz und Düngung

© Ingo Offergeld
Trockenheit Ackerboden
© Ingo Offergeld

Standortgerechte ackerbauliche Nutzung

Die ordnungsgemäße landwirtschaftliche Bodennutzung ist ein unbestimmter Rechtsbegriff der Agrar- und Umweltgesetzgebung. Im Spannungsfeld zwischen den natürlichen Standortgegebenheiten und naturwissenschaftlichen Grundlagen, agrarpolitischen Zielstellungen und betriebswirtschaftlichen Erfolgsmöglichkeiten verlangt sie allgemein die standortgerechte ackerbauliche Nutzung bei Einhaltung einer mehrgliedrigen Fruchtfolge, bedarfsgerechter Nährstoffversorgung und ausgeglichener Humusbilanz.

Gesetz vom Minimum

Die Düngung ist eine der ältesten Maßnahmen im Acker- und Pflanzenbau. Ohne Detailkenntnis nutzten die Bauern bereits in früheren Jahrhunderten die ertragssteigernde Wirkung von Nährstoffgaben. Ständiger Pflanzenbau auf gleicher Fläche war schon immer von der Rückführung beziehungsweise dem Ersatz der entzogenen Nährstoffe abhängig.

Mineralstofflehre

Zunächst erfolgte die Düngung vorwiegend mit organischen Düngestoffen, das heißt fast ausschließlich mit den wirtschaftseigenen Düngern wie Jauche und Stalldung. Bei anorganischen Düngern wurde zuerst die Düngewirkung von Aschen und Kreiden genutzt. SPRENGEL und LIEBIG gehörten zu den Ersten, die mit der Mineralstofflehre neuen Boden betraten. Sehr bekannt sind das Gesetz vom Minimum und die Liebig-Tonne, die Wachstumsfaktoren bildhaft in einen Zusammenhang stellt.

Erfolgreich mit bedarfsgerechter Düngung

Heute gehört die bedarfsgerechte Düngung zu den wirkungsvollsten Maßnahmen eines erfolgreichen Acker- und Pflanzenbaus. Bei der Anwendung organischer und mineralischer Düngemittel sind jedoch nicht nur Fragen nach Ertragssteigerung und ökonomisch effektivem Düngereinsatz von Interesse, sondern gleichermaßen auch die Aspekte der Umweltverträglichkeit zu beachten. Ein Informationsportal zur Ausweisung nitratbelasteter Gebiete nach Paragraph13a der Düngeverordnung ist hier von wesentlicher Bedeutung. 

Digitales Betriebsnachhaltigkeitsinstrument für Nährstoffe

Mit webBESyD steht eine webbasierte Fachanwendung zur Verfügung, mit der der landwirtschaftliche Betriebe unter anderem Aufzeichnungen und Berechnungen nach Düngeverordnung digital durchführen können. Zudem dient das Programm der Umsetzung des digitalen Betriebsnachhaltigkeitsinstruments für Nährstoffe gemäß Artikel 15 Absatz 4g der VO (EU) 2021/2115. Auf der Informationsseite des LELF sind weitergehende Informationen verfügbar.

Selbst- und öffentliche Kontrolle

Der gesamte Prozess zur Erzeugung pflanzlicher Produkte unterliegt in starkem Maße der Selbstkontrolle der landwirtschaftlichen Unternehmen und der öffentlichen Kontrolle nach Bundes-, Landes- und EU-Recht. Maßgeblich relevant sind hier ab 2023 die Verpflichtungen zur Konditionalität.

Auf dem Gebiet des landwirtschaftlichen Bodenschutzes und der Düngung erfolgt die Wahrnehmung von hoheitlichen und fachrechtlichen Aufgaben im Bereich der Düngung entsprechend der Dünge-Zuständigkeitsverordnung  durch das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) sowie die Ämter für Landwirtschaft der Landkreise und kreisfreien Städte.

Standortgerechte ackerbauliche Nutzung

Die ordnungsgemäße landwirtschaftliche Bodennutzung ist ein unbestimmter Rechtsbegriff der Agrar- und Umweltgesetzgebung. Im Spannungsfeld zwischen den natürlichen Standortgegebenheiten und naturwissenschaftlichen Grundlagen, agrarpolitischen Zielstellungen und betriebswirtschaftlichen Erfolgsmöglichkeiten verlangt sie allgemein die standortgerechte ackerbauliche Nutzung bei Einhaltung einer mehrgliedrigen Fruchtfolge, bedarfsgerechter Nährstoffversorgung und ausgeglichener Humusbilanz.

Gesetz vom Minimum

Die Düngung ist eine der ältesten Maßnahmen im Acker- und Pflanzenbau. Ohne Detailkenntnis nutzten die Bauern bereits in früheren Jahrhunderten die ertragssteigernde Wirkung von Nährstoffgaben. Ständiger Pflanzenbau auf gleicher Fläche war schon immer von der Rückführung beziehungsweise dem Ersatz der entzogenen Nährstoffe abhängig.

Mineralstofflehre

Zunächst erfolgte die Düngung vorwiegend mit organischen Düngestoffen, das heißt fast ausschließlich mit den wirtschaftseigenen Düngern wie Jauche und Stalldung. Bei anorganischen Düngern wurde zuerst die Düngewirkung von Aschen und Kreiden genutzt. SPRENGEL und LIEBIG gehörten zu den Ersten, die mit der Mineralstofflehre neuen Boden betraten. Sehr bekannt sind das Gesetz vom Minimum und die Liebig-Tonne, die Wachstumsfaktoren bildhaft in einen Zusammenhang stellt.

Erfolgreich mit bedarfsgerechter Düngung

Heute gehört die bedarfsgerechte Düngung zu den wirkungsvollsten Maßnahmen eines erfolgreichen Acker- und Pflanzenbaus. Bei der Anwendung organischer und mineralischer Düngemittel sind jedoch nicht nur Fragen nach Ertragssteigerung und ökonomisch effektivem Düngereinsatz von Interesse, sondern gleichermaßen auch die Aspekte der Umweltverträglichkeit zu beachten. Ein Informationsportal zur Ausweisung nitratbelasteter Gebiete nach Paragraph13a der Düngeverordnung ist hier von wesentlicher Bedeutung. 

Digitales Betriebsnachhaltigkeitsinstrument für Nährstoffe

Mit webBESyD steht eine webbasierte Fachanwendung zur Verfügung, mit der der landwirtschaftliche Betriebe unter anderem Aufzeichnungen und Berechnungen nach Düngeverordnung digital durchführen können. Zudem dient das Programm der Umsetzung des digitalen Betriebsnachhaltigkeitsinstruments für Nährstoffe gemäß Artikel 15 Absatz 4g der VO (EU) 2021/2115. Auf der Informationsseite des LELF sind weitergehende Informationen verfügbar.

Selbst- und öffentliche Kontrolle

Der gesamte Prozess zur Erzeugung pflanzlicher Produkte unterliegt in starkem Maße der Selbstkontrolle der landwirtschaftlichen Unternehmen und der öffentlichen Kontrolle nach Bundes-, Landes- und EU-Recht. Maßgeblich relevant sind hier ab 2023 die Verpflichtungen zur Konditionalität.

Auf dem Gebiet des landwirtschaftlichen Bodenschutzes und der Düngung erfolgt die Wahrnehmung von hoheitlichen und fachrechtlichen Aufgaben im Bereich der Düngung entsprechend der Dünge-Zuständigkeitsverordnung  durch das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) sowie die Ämter für Landwirtschaft der Landkreise und kreisfreien Städte.

Weiterführende Informationen

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