Konditionalität 2026 - Informationsbroschüren
Zu beachtenden Verpflichtungen
Für das Antragsjahr 2026 im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) 2023-2027 gelten angepasste Konditionalitäten. Entsprechende Informationsbroschüren sind unter den Weiterführenden Informationen unter den Downloads abrufbar.
Zu beachtenden Verpflichtungen
Für das Antragsjahr 2026 im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) 2023-2027 gelten angepasste Konditionalitäten. Entsprechende Informationsbroschüren sind unter den Weiterführenden Informationen unter den Downloads abrufbar.
Kurzinhalte
Einzuhaltende Verpflichtungen bei der Konditionalität 2026
Gemäß der Verordnung (EU) 2021/2115 ist die Gewährung von Agrarzahlungen auch geknüpft an die Einhaltung von Vorschriften in den Bereichen
- Klima und Umwelt, einschließlich Wasser, Böden sowie biologische Vielfalt und
Landschaft, - Öffentliche Gesundheit und Pflanzengesundheit sowie
- Tierwohl/Tierschutz.
Diese Verknüpfung wird als „Konditionalität“ bezeichnet. Die Regelungen der Konditionalität umfassen:
- 9 Standards für die Erhaltung von Flächen in gutem landwirtschaftlichem und
ökologischem Zustand (GLÖZ) und - 11 Regelungen zu den Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB).
Die Regelungen der Konditionalität gehen gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EU) 2021/2116 von einem gesamtbetrieblichen Ansatz aus. Dies bedeutet, dass ein Betrieb, der für die Konditionalität relevante Zahlungen erhält, in allen Produktionsbereichen (zum Beispiel Ackerbau, Viehhaltung, Gewächshäuser, Sonderkulturen) und allen seinen Betriebsstätten die Verpflichtungen der Konditionalität einhalten muss. Dabei ist es unerheblich, in welchem Umfang Flächen oder Betriebszweige bei der Berechnung der Zahlungen berücksichtigt wurden.
Die im Rahmen der Konditionalität zu beachtenden Verpflichtungen beziehen sich auf Maßnahmen, die im Rahmen der landwirtschaftlichen Tätigkeit oder auf den Flächen des Betriebes (ohne nicht beantragte forstwirtschaftliche Flächen) zu erfüllen sind. Bei Beantragung einer oder mehrerer der folgenden für die Konditionalität relevante Zahlungen unterliegt der Antragsteller grundsätzlich dem System zur Kontrolle und Sanktionierung der Konditionalität:
Direktzahlungen:
a) Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit
b) Ergänzende Umverteilungseinkommensstützung für Nachhaltigkeit
c) Ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte
d) Regelungen für Klima, Umwelt und Tierwohl (Öko-Regelungen)
e) Gekoppelte Einkommensstützung für Mutterkühe, Mutterschafe und Mutterziegen
f) Rückerstattung Haushaltsdisziplin
Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raumes:
g) Zahlungen für Umwelt-, Klima- und andere Bewirtschaftungsverpflichtungen inkl. Zahlungen für den ökologischen/biologischen Landbau
h) Zahlungen für naturbedingte oder andere gebietsspezifische Benachteiligungen (Ausgleichszulage benachteiligte Gebiete)
i) Zahlungen für gebietsspezifische Benachteiligungen, die sich aus bestimmten verpflichtenden Anforderungen ergeben (im Rahmen von Natura 2000 und im Zusammenhang mit der Richtlinie 2000/60/EG (Wasserrahmenrichtlinie).
Verstöße gegen die im Rahmen der Konditionalität zu beachtenden Verpflichtungen führen grundsätzlich zu einer Kürzung der genannten Zahlungen.
Die wichtigsten Durchführungsbestimmungen zu den Verpflichtungen der Konditionalität ergeben sich aus der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1172. Im Rahmen der Konditionalität sind über die Fachgesetze hinaus vor allem das GAP-Konditionalitäten-Gesetz sowie die GAP-Konditionalitäten-Verordnung einzuhalten.
Die Konditionalität ersetzt nicht das deutsche Fachrecht.
Gemäß der Verordnung (EU) 2021/2115 ist die Gewährung von Agrarzahlungen auch geknüpft an die Einhaltung von Vorschriften in den Bereichen
- Klima und Umwelt, einschließlich Wasser, Böden sowie biologische Vielfalt und
Landschaft, - Öffentliche Gesundheit und Pflanzengesundheit sowie
- Tierwohl/Tierschutz.
Diese Verknüpfung wird als „Konditionalität“ bezeichnet. Die Regelungen der Konditionalität umfassen:
- 9 Standards für die Erhaltung von Flächen in gutem landwirtschaftlichem und
ökologischem Zustand (GLÖZ) und - 11 Regelungen zu den Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB).
Die Regelungen der Konditionalität gehen gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EU) 2021/2116 von einem gesamtbetrieblichen Ansatz aus. Dies bedeutet, dass ein Betrieb, der für die Konditionalität relevante Zahlungen erhält, in allen Produktionsbereichen (zum Beispiel Ackerbau, Viehhaltung, Gewächshäuser, Sonderkulturen) und allen seinen Betriebsstätten die Verpflichtungen der Konditionalität einhalten muss. Dabei ist es unerheblich, in welchem Umfang Flächen oder Betriebszweige bei der Berechnung der Zahlungen berücksichtigt wurden.
Die im Rahmen der Konditionalität zu beachtenden Verpflichtungen beziehen sich auf Maßnahmen, die im Rahmen der landwirtschaftlichen Tätigkeit oder auf den Flächen des Betriebes (ohne nicht beantragte forstwirtschaftliche Flächen) zu erfüllen sind. Bei Beantragung einer oder mehrerer der folgenden für die Konditionalität relevante Zahlungen unterliegt der Antragsteller grundsätzlich dem System zur Kontrolle und Sanktionierung der Konditionalität:
Direktzahlungen:
a) Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit
b) Ergänzende Umverteilungseinkommensstützung für Nachhaltigkeit
c) Ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte
d) Regelungen für Klima, Umwelt und Tierwohl (Öko-Regelungen)
e) Gekoppelte Einkommensstützung für Mutterkühe, Mutterschafe und Mutterziegen
f) Rückerstattung Haushaltsdisziplin
Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raumes:
g) Zahlungen für Umwelt-, Klima- und andere Bewirtschaftungsverpflichtungen inkl. Zahlungen für den ökologischen/biologischen Landbau
h) Zahlungen für naturbedingte oder andere gebietsspezifische Benachteiligungen (Ausgleichszulage benachteiligte Gebiete)
i) Zahlungen für gebietsspezifische Benachteiligungen, die sich aus bestimmten verpflichtenden Anforderungen ergeben (im Rahmen von Natura 2000 und im Zusammenhang mit der Richtlinie 2000/60/EG (Wasserrahmenrichtlinie).
Verstöße gegen die im Rahmen der Konditionalität zu beachtenden Verpflichtungen führen grundsätzlich zu einer Kürzung der genannten Zahlungen.
Die wichtigsten Durchführungsbestimmungen zu den Verpflichtungen der Konditionalität ergeben sich aus der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1172. Im Rahmen der Konditionalität sind über die Fachgesetze hinaus vor allem das GAP-Konditionalitäten-Gesetz sowie die GAP-Konditionalitäten-Verordnung einzuhalten.
Die Konditionalität ersetzt nicht das deutsche Fachrecht.
Einzuhaltende Verpflichtungen bei der sozialen Konditionalität 2026
Gemäß der Verordnung (EU) 2021/2115 ist die Gewährung von Agrarzahlungen auch an die Einhaltung von Vorschriften im Hinblick auf bestimmte Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen
oder Arbeitgeberverpflichtungen geknüpft. Diese Verknüpfung wird als „soziale Konditionalität“ bezeichnet.
Die Regelungen der sozialen Konditionalität umfassen Bestimmungen in Umsetzung
- der Richtlinie (EU) 2019/1152 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen,
- der Richtlinie 89/391/EWG über Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit
und der Gesundheit der Arbeitnehmer und - der Richtlinie 2009/104/EG über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz
bei der Benutzung von Arbeitsmitteln durch die Arbeitnehmer.
Die Verpflichtungen der sozialen Konditionalität, die im Einzelnen in den folgenden Kapiteln dargestellt sind, gelten für alle Zahlungsempfängerinnen und Zahlungsempfänger, unabhängig von der Betriebsgröße. Im Rahmen der sozialen Konditionalität zu beachtende Verpflichtungen aus den Richtlinien gelten für Betriebe mit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Auszubildenden in spezifischen Berufsbildern. Verstöße gegen die Verpflichtungen der sozialen Konditionalität führen zu einer Kürzung folgender Zahlungen:
Direktzahlungen:
a) Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit
b) Ergänzende Umverteilungseinkommensstützung für Nachhaltigkeit
c) Ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte
d) Regelungen für Klima, Umwelt und Tierwohl (Öko-Regelungen)
e) Gekoppelte Einkommensstützung für Mutterkühe, Mutterschafe und Mutterziegen
f) Rückerstattung Haushaltsdisziplin
Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raumes:
- Zahlungen für Umwelt-, Klima- und andere Bewirtschaftungsverpflichtungen
inklusive Zahlungen für den ökologischen/biologischen Landbau - Zahlungen für naturbedingte oder andere gebietsspezifische Benachteiligungen
(Ausgleichszulage benachteiligte Gebiete) - Zahlungen für gebietsspezifische Benachteiligungen, die sich aus bestimmten
verpflichtenden Anforderungen ergeben (im Rahmen von Natura 2000 und im Zusammenhang mit der Richtlinie 2000/60/EG (Wasserrahmenrichtlinie).
Im Rahmen der sozialen Konditionalität sind über die Fachgesetze hinaus vor allem das GAP-Konditionalitäten-Gesetz sowie die GAP-Konditionalitäten-Verordnung relevant.
Die soziale Konditionalität ersetzt nicht das deutsche Fachrecht.
Gemäß der Verordnung (EU) 2021/2115 ist die Gewährung von Agrarzahlungen auch an die Einhaltung von Vorschriften im Hinblick auf bestimmte Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen
oder Arbeitgeberverpflichtungen geknüpft. Diese Verknüpfung wird als „soziale Konditionalität“ bezeichnet.
Die Regelungen der sozialen Konditionalität umfassen Bestimmungen in Umsetzung
- der Richtlinie (EU) 2019/1152 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen,
- der Richtlinie 89/391/EWG über Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit
und der Gesundheit der Arbeitnehmer und - der Richtlinie 2009/104/EG über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz
bei der Benutzung von Arbeitsmitteln durch die Arbeitnehmer.
Die Verpflichtungen der sozialen Konditionalität, die im Einzelnen in den folgenden Kapiteln dargestellt sind, gelten für alle Zahlungsempfängerinnen und Zahlungsempfänger, unabhängig von der Betriebsgröße. Im Rahmen der sozialen Konditionalität zu beachtende Verpflichtungen aus den Richtlinien gelten für Betriebe mit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Auszubildenden in spezifischen Berufsbildern. Verstöße gegen die Verpflichtungen der sozialen Konditionalität führen zu einer Kürzung folgender Zahlungen:
Direktzahlungen:
a) Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit
b) Ergänzende Umverteilungseinkommensstützung für Nachhaltigkeit
c) Ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte
d) Regelungen für Klima, Umwelt und Tierwohl (Öko-Regelungen)
e) Gekoppelte Einkommensstützung für Mutterkühe, Mutterschafe und Mutterziegen
f) Rückerstattung Haushaltsdisziplin
Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raumes:
- Zahlungen für Umwelt-, Klima- und andere Bewirtschaftungsverpflichtungen
inklusive Zahlungen für den ökologischen/biologischen Landbau - Zahlungen für naturbedingte oder andere gebietsspezifische Benachteiligungen
(Ausgleichszulage benachteiligte Gebiete) - Zahlungen für gebietsspezifische Benachteiligungen, die sich aus bestimmten
verpflichtenden Anforderungen ergeben (im Rahmen von Natura 2000 und im Zusammenhang mit der Richtlinie 2000/60/EG (Wasserrahmenrichtlinie).
Im Rahmen der sozialen Konditionalität sind über die Fachgesetze hinaus vor allem das GAP-Konditionalitäten-Gesetz sowie die GAP-Konditionalitäten-Verordnung relevant.
Die soziale Konditionalität ersetzt nicht das deutsche Fachrecht.