Förderung Ländliche Berufsbildung


Richtlinie zur Förderung der Berufsbildung im ländlichen Raum (LBb-RL)
Diese Richtlinie tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2027. Gleichzeitig tritt die Richtlinie vom 16. Juni 2021 außer Kraft.
Antragstellung
Anträge zur Förderung von Vorhaben der beruflichen Weiterbildung können bis zum 30. April 2025 ausschließlich online über Agrarantrag BB gestellt werden. Es wird dafür ein Budget von insgesamt 750.000 Euro zur Verfügung gestellt. Als nächster Ordnungstermin wird voraussichtlich der 15. Juni 2025 veröffentlicht.
Zusätzliche Hinweise zur Antragstellung erhalten Sie auch über die Internetantragstellung Projektförderung (LELF).
Richtlinie zur Förderung der Berufsbildung im ländlichen Raum (LBb-RL)
Diese Richtlinie tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2027. Gleichzeitig tritt die Richtlinie vom 16. Juni 2021 außer Kraft.
Antragstellung
Anträge zur Förderung von Vorhaben der beruflichen Weiterbildung können bis zum 30. April 2025 ausschließlich online über Agrarantrag BB gestellt werden. Es wird dafür ein Budget von insgesamt 750.000 Euro zur Verfügung gestellt. Als nächster Ordnungstermin wird voraussichtlich der 15. Juni 2025 veröffentlicht.
Zusätzliche Hinweise zur Antragstellung erhalten Sie auch über die Internetantragstellung Projektförderung (LELF).
Kurzinformation
Ziel der Förderung
Mit dieser Förderung werden Ziele der nachhaltigen Entwicklung, des Umweltschutzes sowie der Erhaltung der Umweltqualität verfolgt.
Geeignet sind hierfür vor allem Maßnahmen zur Verbesserung von Kenntnissen über Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der mit der Land- und Forstwirtschaft verbundenen Ökosysteme sowie zur Verbesserung der Kenntnisse über ressourcenschonende, standort- und klimaangepasste Landbewirtschaftungstechniken und Anbau- und Tierhaltungsverfahren.
Die zu fördernden Vorhaben dienen insbesondere,
- Wettbewerbsfähigkeit sowie Innovationskraft und Nachhaltigkeit der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
- Tierwohl
- Naturschutz, Umweltschutz, Klimaschutz und -anpassung, Biodiversität, nachhaltiger Ressourcennutzung
- Digitalisierung
Darüber hinaus tragen die Vorhaben zur Deckung des Fachkräftebedarfs in der Land- und Forstwirtschaft bei.
Mit dieser Förderung werden Ziele der nachhaltigen Entwicklung, des Umweltschutzes sowie der Erhaltung der Umweltqualität verfolgt.
Geeignet sind hierfür vor allem Maßnahmen zur Verbesserung von Kenntnissen über Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der mit der Land- und Forstwirtschaft verbundenen Ökosysteme sowie zur Verbesserung der Kenntnisse über ressourcenschonende, standort- und klimaangepasste Landbewirtschaftungstechniken und Anbau- und Tierhaltungsverfahren.
Die zu fördernden Vorhaben dienen insbesondere,
- Wettbewerbsfähigkeit sowie Innovationskraft und Nachhaltigkeit der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
- Tierwohl
- Naturschutz, Umweltschutz, Klimaschutz und -anpassung, Biodiversität, nachhaltiger Ressourcennutzung
- Digitalisierung
Darüber hinaus tragen die Vorhaben zur Deckung des Fachkräftebedarfs in der Land- und Forstwirtschaft bei.
Was wird gefördert?
Vorhaben der beruflichen Bildung sowie Exkursionen, die nicht Teile der normalen land-und forstwirtschaftlichen Berufsausbildung sind, insbesondere:
- Bildungsvorhaben (Schulungen, Seminare, Workshops) sowie Informationsveranstaltungen
- Vorbereitung und Durchführung von Exkursionen einschließlich der damit zusammenhängenden Erarbeitung und Bereitstellung von Informations- und Anschauungsmaterial
Vorhaben der beruflichen Bildung sowie Exkursionen, die nicht Teile der normalen land-und forstwirtschaftlichen Berufsausbildung sind, insbesondere:
- Bildungsvorhaben (Schulungen, Seminare, Workshops) sowie Informationsveranstaltungen
- Vorbereitung und Durchführung von Exkursionen einschließlich der damit zusammenhängenden Erarbeitung und Bereitstellung von Informations- und Anschauungsmaterial
Wer wird gefördert?
Bildungsanbieter mit nachgewiesener Kompetenz für die Durchführung beruflicher Weiterbildung im Agrarbereich.
Bildungsanbieter mit nachgewiesener Kompetenz für die Durchführung beruflicher Weiterbildung im Agrarbereich.
Welche Voraussetzungen sind erforderlich?
Die Dauer beträgt bei:
- Bildungsvorhaben: mindestens 4 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten
- Informationsvorhaben: mindestens 8 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten
- Exkursionen: mindestens 4 Unterrichtsstunden; höchstens jedoch 5 Tage
Die Mindestteilnehmerzahl aus der Zielgruppe beträgt in der Regel bei:
- Bildungsvorhaben: 6 Personen der Zielgruppe
- Informationsvorhaben: 15 Personen der Zielgruppe
- Exkursionen: 6 Personen
Zielgruppe sind Personen, deren Betriebsstätte oder Betriebssitz im Land Brandenburg oder in Berlin liegen. Multiplikatoren müssen ihren Wohnsitz im Land Brandenburg oder Berlin haben oder für Unternehmen und Initiativen im Land Brandenburg tätig sein.
Hinweis:
Durchführung im Online-Format ist förderunschädlich. Die Nachweisführung muss jedoch gewährleistet sein.
Die Durchführung von Online-Formaten ist der Bewilligungsbehörde vorab anzuzeigen. Dort erhalten Sie auch Informationen zur Nachweisführung.
Die Dauer beträgt bei:
- Bildungsvorhaben: mindestens 4 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten
- Informationsvorhaben: mindestens 8 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten
- Exkursionen: mindestens 4 Unterrichtsstunden; höchstens jedoch 5 Tage
Die Mindestteilnehmerzahl aus der Zielgruppe beträgt in der Regel bei:
- Bildungsvorhaben: 6 Personen der Zielgruppe
- Informationsvorhaben: 15 Personen der Zielgruppe
- Exkursionen: 6 Personen
Zielgruppe sind Personen, deren Betriebsstätte oder Betriebssitz im Land Brandenburg oder in Berlin liegen. Multiplikatoren müssen ihren Wohnsitz im Land Brandenburg oder Berlin haben oder für Unternehmen und Initiativen im Land Brandenburg tätig sein.
Hinweis:
Durchführung im Online-Format ist förderunschädlich. Die Nachweisführung muss jedoch gewährleistet sein.
Die Durchführung von Online-Formaten ist der Bewilligungsbehörde vorab anzuzeigen. Dort erhalten Sie auch Informationen zur Nachweisführung.
Wie und in welcher Höhe wird gefördert?
- Für Vorhaben nach 2.1.1 der Richtlinie: 119 Euro je Unterrichtsstunde
- Für Vorhaben nach 2.1.2 der Richtlinie: 2.280 Euro je Informationsveranstaltung
- Für Vorhaben nach 2.2 der Richtlinie: bis zu 85 Prozent der förderfähigen Ausgaben
- Für Vorhaben nach 2.1.1 der Richtlinie: 119 Euro je Unterrichtsstunde
- Für Vorhaben nach 2.1.2 der Richtlinie: 2.280 Euro je Informationsveranstaltung
- Für Vorhaben nach 2.2 der Richtlinie: bis zu 85 Prozent der förderfähigen Ausgaben
Wo und wie erfolgt die Antragstellung?
Die Anträge auf Förderung sind online bei der Bewilligungsbehörde, Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) zu stellen.
Ansprechpartnerin:
Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF)
Regionalstelle Fürstenwalde
Rathausstr. 6
15517 Fürstenwalde
Referat F2 - Bewilligung
Gabi Kietz
E-Mail: gabi.kietz@lelf.brandenburg.de
Tel.: +49 3361 554-323
Fax: +49 331 27548-4023
Die Anträge auf Förderung sind online bei der Bewilligungsbehörde, Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) zu stellen.
Ansprechpartnerin:
Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF)
Regionalstelle Fürstenwalde
Rathausstr. 6
15517 Fürstenwalde
Referat F2 - Bewilligung
Gabi Kietz
E-Mail: gabi.kietz@lelf.brandenburg.de
Tel.: +49 3361 554-323
Fax: +49 331 27548-4023