Kleinförderprogramm Aktion 'Nachhaltige Entwicklung - Lokale Agenda 21'


Kurzinformation
Zielsetzung
- Ökologisch nachhaltige und partizipative Lokal- und Regionalentwicklung
- Ökologisch nachhaltige und partizipative Lokal- und Regionalentwicklung
Wer kann gefördert werden?
- Natürliche und juristische Personen des privaten Rechts die ihren Wohn-, Vereins- beziehungsweise Unternehmenssitz im Land Brandenburg haben
- Insbesondere Vereine, Verbände, Kommunen
- Natürliche und juristische Personen des privaten Rechts die ihren Wohn-, Vereins- beziehungsweise Unternehmenssitz im Land Brandenburg haben
- Insbesondere Vereine, Verbände, Kommunen
Welche Voraussetzungen sind erforderlich?
- Ökologische Zielstellung des Vorhabens
- Partizipativer Projektansatz
- Zulässigkeit des Projekts (gegebenenfalls Vorlage entsprechender Genehmigungen)
- Projektstandort liegt im Land Brandenburg
- Ökologische Zielstellung des Vorhabens
- Partizipativer Projektansatz
- Zulässigkeit des Projekts (gegebenenfalls Vorlage entsprechender Genehmigungen)
- Projektstandort liegt im Land Brandenburg
Was wird gefördert?
- Vorhaben die auf partizipativer Basis darauf ausgerichtet sind, einen Beitrag zu einer nachhaltigen, umwelt- und ressourcenschonenden Entwicklung auf lokaler und regionaler Ebene zu leisten
- Das können unter anderem sein: Veranstaltungen, gemeinsame umsetzungsorientierte Aktionen, konzeptionelle Grundlagen für nachhaltiges kommunales Handeln
- Die Projektauswahl erfolgt auf Basis von Projektauswahlkriterien.
- Vorhaben die auf partizipativer Basis darauf ausgerichtet sind, einen Beitrag zu einer nachhaltigen, umwelt- und ressourcenschonenden Entwicklung auf lokaler und regionaler Ebene zu leisten
- Das können unter anderem sein: Veranstaltungen, gemeinsame umsetzungsorientierte Aktionen, konzeptionelle Grundlagen für nachhaltiges kommunales Handeln
- Die Projektauswahl erfolgt auf Basis von Projektauswahlkriterien.
Welche Einschränkungen gibt es?
- Keine Förderung von Personalkosten
- Keine Förderung mehrjähriger Projekte
- Keine Förderung von sich regelmäßig wiederholenden Projekten
- Eingeschränkte Förderung von Verpflegungskosten
- Keine Förderung von Personalkosten
- Keine Förderung mehrjähriger Projekte
- Keine Förderung von sich regelmäßig wiederholenden Projekten
- Eingeschränkte Förderung von Verpflegungskosten
Wie wird gefördert?
- Die maximale Fördersumme beträgt 5.000 Euro.
- Maximaler Fördersatz 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten
- Der Eigenanteil kann finanziell durch Eigenmittel beziehungsweise Mittel Dritter erbracht werden oder unbar durch ehrenamtlich für das Projekt geleistete Arbeitsstunden (Stundennachweis erforderlich)
- Die maximale Fördersumme beträgt 5.000 Euro.
- Maximaler Fördersatz 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten
- Der Eigenanteil kann finanziell durch Eigenmittel beziehungsweise Mittel Dritter erbracht werden oder unbar durch ehrenamtlich für das Projekt geleistete Arbeitsstunden (Stundennachweis erforderlich)
Wo ist der Antrag einzureichen?
Der Antrag ist schriftlich bei der
agrathaer GmbH
Eberswalder Straße 84
15373 Müncheberg
als Antragsprüfungs- und Bewilligungsstelle (im Auftrag des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz) einzureichen.
Zur Fristwahrung ist die Antragseinreichung per E-Mail an buero@aktion-brandenburg.de vorab möglich.
Weitere Informationen sowie Termine für die Antragsfrist unter:
https://www.aktion-brandenburg.de/
Vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
Der Antrag ist schriftlich bei der
agrathaer GmbH
Eberswalder Straße 84
15373 Müncheberg
als Antragsprüfungs- und Bewilligungsstelle (im Auftrag des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz) einzureichen.
Zur Fristwahrung ist die Antragseinreichung per E-Mail an buero@aktion-brandenburg.de vorab möglich.
Weitere Informationen sowie Termine für die Antragsfrist unter:
https://www.aktion-brandenburg.de/
Vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.