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Förderung Synergien für den Landtourismus schaffen

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Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung der Zusammenarbeit von Unternehmen bei der Vermarktung landtouristischer Angebote und Dienstleistungen

Die Richtlinie trat am 10. Oktober 2024 in Kraft und hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2027.

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung der Zusammenarbeit von Unternehmen bei der Vermarktung landtouristischer Angebote und Dienstleistungen

Die Richtlinie trat am 10. Oktober 2024 in Kraft und hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2027.

Kurzinformation

Ziel der Förderung

Mit dieser Förderung soll durch die Zusammenarbeit der Akteure unterschiedlicher Wirtschaftsstufen (vertikal/horizontal) aus der Landwirtschaft, aus der Nahrungsmittelproduktion und aus dem Landtourismus eine ausgewogene räumliche Entwicklung der ländlichen Gebiete erreicht werden.

Entwicklungspotenziale im ländlichen Tourismus sollen weiter ausgeschöpft werden durch:

  • Höhere Inwertsetzung regionaler Produkte und touristischer Angebote
  • Stärkung der Direktvermarktung
  • Landwirtschaftlich/kulinarisch orientierte Veranstaltungen
  • Kulinarische Profilierung des Landes Brandenburg und seiner Regionen

Mit dieser Förderung soll durch die Zusammenarbeit der Akteure unterschiedlicher Wirtschaftsstufen (vertikal/horizontal) aus der Landwirtschaft, aus der Nahrungsmittelproduktion und aus dem Landtourismus eine ausgewogene räumliche Entwicklung der ländlichen Gebiete erreicht werden.

Entwicklungspotenziale im ländlichen Tourismus sollen weiter ausgeschöpft werden durch:

  • Höhere Inwertsetzung regionaler Produkte und touristischer Angebote
  • Stärkung der Direktvermarktung
  • Landwirtschaftlich/kulinarisch orientierte Veranstaltungen
  • Kulinarische Profilierung des Landes Brandenburg und seiner Regionen

Was wird gefördert?

  • Vernetzung von Unternehmen der Landwirtschaft, der Nahrungsmittelkette und anderen Akteuren im ländlichen Raum zur Verbesserung der Zusammenarbeit bei der Vermarktung landtouristischer Angebote und Dienstleistungen
  • Zusammenarbeit zwischen Unternehmen bei der Vermarktung landtouristischer Angebote und Dienstleistungen
  • Vernetzung von Unternehmen der Landwirtschaft, der Nahrungsmittelkette und anderen Akteuren im ländlichen Raum zur Verbesserung der Zusammenarbeit bei der Vermarktung landtouristischer Angebote und Dienstleistungen
  • Zusammenarbeit zwischen Unternehmen bei der Vermarktung landtouristischer Angebote und Dienstleistungen

Wer wird gefördert?

Gefördert werden überregional tätige Vereine/Verbände als Branchenverband.

Gefördert werden überregional tätige Vereine/Verbände als Branchenverband.

Welche Voraussetzungen sind erforderlich?

Grundlage des Vorhabens ist ein Konzept der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren der Land-, der Ernährungswirtschaft und des ländlichen Tourismus.

Gegenstand des Konzeptes ist die Projektumsetzung neuer Projekte der Zusammenarbeit von Unternehmen bei der Vermarktung landtouristischer Angebote und Dienstleistungen.

Die Zuwendungsempfangenen und die an der Zusammenarbeit beteiligten Unternehmen dürfen die im Sinne des Anhang I der Agrarfreistellungsverordnung festgelegten Größenklassen der Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen nicht überschreiten.

Grundlage des Vorhabens ist ein Konzept der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren der Land-, der Ernährungswirtschaft und des ländlichen Tourismus.

Gegenstand des Konzeptes ist die Projektumsetzung neuer Projekte der Zusammenarbeit von Unternehmen bei der Vermarktung landtouristischer Angebote und Dienstleistungen.

Die Zuwendungsempfangenen und die an der Zusammenarbeit beteiligten Unternehmen dürfen die im Sinne des Anhang I der Agrarfreistellungsverordnung festgelegten Größenklassen der Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen nicht überschreiten.

Wie und in welcher Höhe wird gefördert?

  • Zuwendungsart: Projektförderung
  • Finanzierungsart: Anteilsfinanzierung
  • Form der Zuwendung: Zuschuss

Der Zuschuss beträgt:

  • bei Ausgaben für die Vernetzung bis zu 90
  • bei Ausgaben für die Vermarktung bis zu 70

vom Hundert der zuwendungsfähigen Ausgaben.

  • Zuwendungsart: Projektförderung
  • Finanzierungsart: Anteilsfinanzierung
  • Form der Zuwendung: Zuschuss

Der Zuschuss beträgt:

  • bei Ausgaben für die Vernetzung bis zu 90
  • bei Ausgaben für die Vermarktung bis zu 70

vom Hundert der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Wo und wie erfolgt die Antragstellung?

Digitales Antragsystem IAP

Anträge sind vollständig und formgebunden über das digitale Antragssystem Internetantragstellung Projektförderung (IAP) des Landesamtes für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Fluneuordnung (LELF) zu stellen. Eine kontinuierliche Antragstellung ist möglich. Die Erfüllung sämtlicher Zuwendungsvoraussetzungen muss mit Antragseingang gegeben sein. Im Falle, fehlender oder nicht fristgemäß nachgereichter Unterlagen wird der Antrag abgelehnt.

Digitales Antragsystem IAP

Anträge sind vollständig und formgebunden über das digitale Antragssystem Internetantragstellung Projektförderung (IAP) des Landesamtes für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Fluneuordnung (LELF) zu stellen. Eine kontinuierliche Antragstellung ist möglich. Die Erfüllung sämtlicher Zuwendungsvoraussetzungen muss mit Antragseingang gegeben sein. Im Falle, fehlender oder nicht fristgemäß nachgereichter Unterlagen wird der Antrag abgelehnt.

Ansprechpartner:
Vorname:
Kirsten
Nachname:
Straube
Organisationsname:
Bewilligungsbehörde
Abteilung:
Referat F2
E-Mail:
kirsten.straube@­lelf.brandenburg.de
Telefon:
+49 33201 4588-110

Veröffentlichung der ausgewählten Vorhaben nach Auswahlstichtagen

1. Auswahlstichtag

Am Auswahlstichtag 31. März 2025 wurden folgende Projekte ausgewählt:

  • Wertschöpfung im Brandenburger Landtourismus − Vernetzung und Vermarktung landtouristischer Angebote − analog und digital 
  • Vernetzung und Vermarktung landtouristischer Angebote von Brandenburger (Bio−)Betrieben 
  • Innovative Ansätze für den Pferdetourismus in Brandenburg: Nachhaltige Vernetzung und ganzheitliche Vermarktung via analoge und digitale Plattformen

1. Auswahlstichtag

Am Auswahlstichtag 31. März 2025 wurden folgende Projekte ausgewählt:

  • Wertschöpfung im Brandenburger Landtourismus − Vernetzung und Vermarktung landtouristischer Angebote − analog und digital 
  • Vernetzung und Vermarktung landtouristischer Angebote von Brandenburger (Bio−)Betrieben 
  • Innovative Ansätze für den Pferdetourismus in Brandenburg: Nachhaltige Vernetzung und ganzheitliche Vermarktung via analoge und digitale Plattformen

Weiterführende Informationen

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