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Richtlinie zur Förderung des natürlichen Erbes und des Umweltbewusstseins

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Zweck der Förderung ist die Eindämmung und Umkehrung des Verlusts an biologischer Vielfalt sowie der Erhalt von Lebensräumen und Landschaften insbesondere durch die Umsetzung der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und der europäischen Vogelschutzrichtlinie. Durch die Bildung für nachhaltige Entwicklung werden Akteurinnen und Akteure befähigt, aktiv zu einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen. Zudem wird die Lebensqualität im ländlichen Raum durch eine intakte und attraktive Landschaft erhalten und verbessert. Es sollen sich Chancen für die wirtschaftliche Entwicklung der ländlichen Räume durch die Verbesserung des Naturerlebnisangebotes ergeben.

Die Richtlinie trat mit Wirkung zum 2. Januar 2024 in Kraft.

Bitte beachten Sie die Neuerungen der aktuellen Richtlinie
und das neue Antragsverfahren!

Die Antragstellung ist jederzeit möglich!

Die Stichtage zur Antragsstellung entnehmen Sie bitte der Übersicht
unter „Wie und wo ist der Antrag zu stellen?”

Fördergegenstand Regionale Servicestellen BNE (Teil C):
Für die regionale Servicestelle Nordwest und Süd kann kein Antrag mehr eingereicht werden.

Zweck der Förderung ist die Eindämmung und Umkehrung des Verlusts an biologischer Vielfalt sowie der Erhalt von Lebensräumen und Landschaften insbesondere durch die Umsetzung der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und der europäischen Vogelschutzrichtlinie. Durch die Bildung für nachhaltige Entwicklung werden Akteurinnen und Akteure befähigt, aktiv zu einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen. Zudem wird die Lebensqualität im ländlichen Raum durch eine intakte und attraktive Landschaft erhalten und verbessert. Es sollen sich Chancen für die wirtschaftliche Entwicklung der ländlichen Räume durch die Verbesserung des Naturerlebnisangebotes ergeben.

Die Richtlinie trat mit Wirkung zum 2. Januar 2024 in Kraft.

Bitte beachten Sie die Neuerungen der aktuellen Richtlinie
und das neue Antragsverfahren!

Die Antragstellung ist jederzeit möglich!

Die Stichtage zur Antragsstellung entnehmen Sie bitte der Übersicht
unter „Wie und wo ist der Antrag zu stellen?”

Fördergegenstand Regionale Servicestellen BNE (Teil C):
Für die regionale Servicestelle Nordwest und Süd kann kein Antrag mehr eingereicht werden.

Kurzinformationen

Projekte - 2. Auswahlstichtag

Folgende Projekte wurden zum 2. Auswahlstichtag ausgewählt und bewilligt.

RL-Teil Vorhabenbezeichnung
Teil B Projekt Lebenswerte Natura 2000-Gebiete Teil 4




Teil C
Konzept: Naturpark erleben für 5. und 6. Klassen
Vielfalt ist unsere Natur - verstehen, erlben, gestalten
Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) auf dem solaren Forschungsschiff Solar-Explorer im UNESCO-Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin
Konzeptentwicklung für die Umsetzung datenbasierter BNE-Angebote in Nationalen Naturlandschaften in Brandenburg
Gemeinsam entdecken - Vielfalt schützen: BNE auf generationsübergreifenden GemeinschaftsÄckern in Bad Belzig und Zehdenick
Die Vielfalt der Kulturlandschaft 2.0 entdecken
Erlebnis Artenvielfalt 3.0 - Wissen, wirken, wachsen!
Naturtrainer 2.0 - Neugierig auf Natur
Regionale Servicestelle BNE Süd
Teil D Anlage einer Streuobstwiese in Friedhelm
Teil E Weiterentwicklung der Dauerausstellung BIZ Blumberger Mühle
Teil III Erneuerung der Dauerausstellung BIZ des Nationalparks Unteres Odertal
Teil F Erneuerung Ausstellung Grumsin
Info-Punkt NABU Kirche Neu Temmen
Naturerlebnis-App

Folgende Projekte wurden zum 2. Auswahlstichtag ausgewählt und bewilligt.

RL-Teil Vorhabenbezeichnung
Teil B Projekt Lebenswerte Natura 2000-Gebiete Teil 4




Teil C
Konzept: Naturpark erleben für 5. und 6. Klassen
Vielfalt ist unsere Natur - verstehen, erlben, gestalten
Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) auf dem solaren Forschungsschiff Solar-Explorer im UNESCO-Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin
Konzeptentwicklung für die Umsetzung datenbasierter BNE-Angebote in Nationalen Naturlandschaften in Brandenburg
Gemeinsam entdecken - Vielfalt schützen: BNE auf generationsübergreifenden GemeinschaftsÄckern in Bad Belzig und Zehdenick
Die Vielfalt der Kulturlandschaft 2.0 entdecken
Erlebnis Artenvielfalt 3.0 - Wissen, wirken, wachsen!
Naturtrainer 2.0 - Neugierig auf Natur
Regionale Servicestelle BNE Süd
Teil D Anlage einer Streuobstwiese in Friedhelm
Teil E Weiterentwicklung der Dauerausstellung BIZ Blumberger Mühle
Teil III Erneuerung der Dauerausstellung BIZ des Nationalparks Unteres Odertal
Teil F Erneuerung Ausstellung Grumsin
Info-Punkt NABU Kirche Neu Temmen
Naturerlebnis-App

Neuerungen der Richtlinie | Präsentationen zur Online-Antragsstellung

Zur aktuellen Richtlinie für die Förderperiode 2023-2027 fand am 1. März 2024 eine Onlinekonferenz für Antragsteller statt, in der die Neuerungen vorgestellt und besprochen wurden. In den nachfolgenden Präsentationen können diese nachgelesen werden.

Zur aktuellen Richtlinie für die Förderperiode 2023-2027 fand am 1. März 2024 eine Onlinekonferenz für Antragsteller statt, in der die Neuerungen vorgestellt und besprochen wurden. In den nachfolgenden Präsentationen können diese nachgelesen werden.

Was wird gefördert?

Teil A

Naturschutzfachplanungen und Studien

Neue Fördergegenstände:

  • Erstellung von Grünordnungsplänen.
  • Erstellung von grundlegenden wissenschaftlichen Studien zum Arten- und Biotopschutz im Landesinteresse.

Teil B

Vorhaben zur Umweltsensibilisierung in Natura 2000-Gebieten und in Gebieten mit Lebensräumen und Arten der FFH- und Vogelschutzrichtlinie

Teil C

Umweltbezogene Bildungsarbeit

Neue Fördergegenstände:

  • Vorbereitende Bedarfsanalysen und Erstellung von Konzepten für Vorhaben gemäß C.1.1 (aufsuchende Bildungsarbeit).
  • Regionale Servicestellen für BNE-Akteurinnen und -Akteure zur (Förder-)Beratung, regionalen Vernetzung und Vor-Ort-Unterstützung der zentralen Servicestelle BNE (www.bne-in-brandenburg.de).
    Für die regionale Servicestelle Nordwest und Süd kann kein Antrag mehr eingereicht werden.

Teil D

Nicht-produktive Investitionen zur Bewahrung der natürlichen Ressourcen im ELER

Neuer Fördergegenstand:

  • Erwerb und Errichtung von baulichen Anlagen, Maschinen, Geräten und Technik inklusive Weideinfrastruktur zur Etablierung von naturschutzgerechten Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen

Teil E

Errichtung, Ausstattung und Weiterentwicklung von Besucherinformationszentren der Großschutzgebiete Brandenburgs.

Neuer Fördergegenstand:

  • Vorhaben zur Koordination und Vernetzung der Besucherinformationszentren. 

Teil F

Vorhaben der Freizeitinfrastruktur zur Erhöhung der Akzeptanz von naturschutzrelevanten Arten und Gebieten

Höhe der Förderung

Die Höhe der Förderung beträgt je nach Fördergegenstand 50 - 100 Prozent

Bitte beachten Sie für die Beantragung von Personalkosten in den Richtlinienteilen A bis F das entsprechende Merkblatt unter „Weiterführende Informationen“.

Teil A

Naturschutzfachplanungen und Studien

Neue Fördergegenstände:

  • Erstellung von Grünordnungsplänen.
  • Erstellung von grundlegenden wissenschaftlichen Studien zum Arten- und Biotopschutz im Landesinteresse.

Teil B

Vorhaben zur Umweltsensibilisierung in Natura 2000-Gebieten und in Gebieten mit Lebensräumen und Arten der FFH- und Vogelschutzrichtlinie

Teil C

Umweltbezogene Bildungsarbeit

Neue Fördergegenstände:

  • Vorbereitende Bedarfsanalysen und Erstellung von Konzepten für Vorhaben gemäß C.1.1 (aufsuchende Bildungsarbeit).
  • Regionale Servicestellen für BNE-Akteurinnen und -Akteure zur (Förder-)Beratung, regionalen Vernetzung und Vor-Ort-Unterstützung der zentralen Servicestelle BNE (www.bne-in-brandenburg.de).
    Für die regionale Servicestelle Nordwest und Süd kann kein Antrag mehr eingereicht werden.

Teil D

Nicht-produktive Investitionen zur Bewahrung der natürlichen Ressourcen im ELER

Neuer Fördergegenstand:

  • Erwerb und Errichtung von baulichen Anlagen, Maschinen, Geräten und Technik inklusive Weideinfrastruktur zur Etablierung von naturschutzgerechten Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen

Teil E

Errichtung, Ausstattung und Weiterentwicklung von Besucherinformationszentren der Großschutzgebiete Brandenburgs.

Neuer Fördergegenstand:

  • Vorhaben zur Koordination und Vernetzung der Besucherinformationszentren. 

Teil F

Vorhaben der Freizeitinfrastruktur zur Erhöhung der Akzeptanz von naturschutzrelevanten Arten und Gebieten

Höhe der Förderung

Die Höhe der Förderung beträgt je nach Fördergegenstand 50 - 100 Prozent

Bitte beachten Sie für die Beantragung von Personalkosten in den Richtlinienteilen A bis F das entsprechende Merkblatt unter „Weiterführende Informationen“.

Wer kann gefördert werden?

Je nach Fördergegenstand der Richtlinie:

  • juristische Personen des öffentlichen Rechts,
  • juristische Personen des privaten Rechts,
  • gemeinnützige juristische Personen,
  • natürliche Personen.

Je nach Fördergegenstand der Richtlinie:

  • juristische Personen des öffentlichen Rechts,
  • juristische Personen des privaten Rechts,
  • gemeinnützige juristische Personen,
  • natürliche Personen.

Wie und wo ist der Antrag zu stellen?

Anträge können über das Online-Antragssystem "Internetantragstellung Projektförderung (IAP)" beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) gestellt werden. 

Anträge, die zum veröffentlichten Stichtag bewilligungsreif sind (Bearbeitung ist durch die Investitionsbank Land Brandenburg (ILB) vollständig beendet), werden in absteigender Reihenfolge der Punktzahl der Projektauswahlkriterien (PAK) bis zur Ausschöpfung des zur Verfügung stehenden Budgets bewilligt.

Anträge, die zu unten genannten Stichtagen noch nicht vollständig durch die ILB bearbeitet sind, werden zum nächsten Stichtag berücksichtigt. Bewilligungsreife Anträge, die aufgrund von fehlenden Finanzmitteln nicht im ersten Auswahlverfahren bewilligt werden konnten, können für maximal zwei weitere Auswahltermine in der PAK-Auswahl berücksichtigt werden („Warteliste“).

Eine Ablehnung von Anträgen kann aus folgenden Gründen erfolgen:

  • inhaltlich/fachliche Gründe,
  • keine Verfügbarkeit von weiteren Finanzmitteln oder
  • ein Antrag hat bereits an drei Auswahlterminen teilgenommen und konnte nicht bewilligt werden.

Eine graphische Darstellung des neuen Antragsverfahrens finden Sie unter „Weiterführende Informationen“.

Die nächsten Stichtage pro Richtlinien-/Verwaltungsvorschriften-Teil finden mit folgenden Budgets statt:

Richtlinie Verwaltungs-
vorschrift
Stichtag Budget in Millionen Euro
Teil A Teil I wird nach Festlegung zeitnah ergänzt
Teil B   26.09.2025 0,24
Teil C   26.09.2025 0,81
Teil C.1.3   26.09.2025 0,28
Teil D Teil II 26.09.2025 0,45
Teil E Teil III 26.09.2025 0,21
Teil F Teil IV 26.09.2025 0,79

Es sind weitere Stichtage geplant, die an dieser Stelle veröffentlicht werden. Eine Nutzung der Warteliste ist möglich (siehe grafische Darstellung).

Die Einzelheiten sind der aktuellen Richtlinie zu entnehmen. Ausführliche Informationen zur Antragstellung und die notwendigen Formulare finden Sie unter:  www.ilb.de.

Anträge können über das Online-Antragssystem "Internetantragstellung Projektförderung (IAP)" beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) gestellt werden. 

Anträge, die zum veröffentlichten Stichtag bewilligungsreif sind (Bearbeitung ist durch die Investitionsbank Land Brandenburg (ILB) vollständig beendet), werden in absteigender Reihenfolge der Punktzahl der Projektauswahlkriterien (PAK) bis zur Ausschöpfung des zur Verfügung stehenden Budgets bewilligt.

Anträge, die zu unten genannten Stichtagen noch nicht vollständig durch die ILB bearbeitet sind, werden zum nächsten Stichtag berücksichtigt. Bewilligungsreife Anträge, die aufgrund von fehlenden Finanzmitteln nicht im ersten Auswahlverfahren bewilligt werden konnten, können für maximal zwei weitere Auswahltermine in der PAK-Auswahl berücksichtigt werden („Warteliste“).

Eine Ablehnung von Anträgen kann aus folgenden Gründen erfolgen:

  • inhaltlich/fachliche Gründe,
  • keine Verfügbarkeit von weiteren Finanzmitteln oder
  • ein Antrag hat bereits an drei Auswahlterminen teilgenommen und konnte nicht bewilligt werden.

Eine graphische Darstellung des neuen Antragsverfahrens finden Sie unter „Weiterführende Informationen“.

Die nächsten Stichtage pro Richtlinien-/Verwaltungsvorschriften-Teil finden mit folgenden Budgets statt:

Richtlinie Verwaltungs-
vorschrift
Stichtag Budget in Millionen Euro
Teil A Teil I wird nach Festlegung zeitnah ergänzt
Teil B   26.09.2025 0,24
Teil C   26.09.2025 0,81
Teil C.1.3   26.09.2025 0,28
Teil D Teil II 26.09.2025 0,45
Teil E Teil III 26.09.2025 0,21
Teil F Teil IV 26.09.2025 0,79

Es sind weitere Stichtage geplant, die an dieser Stelle veröffentlicht werden. Eine Nutzung der Warteliste ist möglich (siehe grafische Darstellung).

Die Einzelheiten sind der aktuellen Richtlinie zu entnehmen. Ausführliche Informationen zur Antragstellung und die notwendigen Formulare finden Sie unter:  www.ilb.de.

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen