Finanzierung der naturnahen Entwicklung und zum Schutz von Gewässern sowie für nachhaltiges Wassermanagement und zur Stabilisierung des Landschaftswasserhaushalts
Umsetzung von Vorhaben in Trägerschaft des Landes Brandenburg
Im Rahmen der Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung von Vorhaben in Trägerschaft des Landes Brandenburg zur naturnahen Entwicklung und dem Schutz von Gewässern werden nur Vorhaben zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie finanziert,
- die entweder durch das Landesamt für Umwelt selbst vorgenommen werden oder
- die an die Wasser- und Bodenverbände zur Umsetzung auf der Rechtsgrundlage der Unterhaltungsverbändezuständigkeitsverordnung (Paragraph 1 Satz 1 Nummern 2) übertragen werden.
Dritte sind nicht antragsberechtigt. Das Landesamt für Umwelt koordiniert die Aufgabenübertragung an die Wasser- und Bodenverbände.
Umsetzung von Vorhaben in Trägerschaft des Landes Brandenburg
Im Rahmen der Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung von Vorhaben in Trägerschaft des Landes Brandenburg zur naturnahen Entwicklung und dem Schutz von Gewässern werden nur Vorhaben zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie finanziert,
- die entweder durch das Landesamt für Umwelt selbst vorgenommen werden oder
- die an die Wasser- und Bodenverbände zur Umsetzung auf der Rechtsgrundlage der Unterhaltungsverbändezuständigkeitsverordnung (Paragraph 1 Satz 1 Nummern 2) übertragen werden.
Dritte sind nicht antragsberechtigt. Das Landesamt für Umwelt koordiniert die Aufgabenübertragung an die Wasser- und Bodenverbände.
Kurzinformationen
ELER/GAK-VV-GewSan
Die ELER/GAK-Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung von Vorhaben in Trägerschaft des Landes Brandenburg zur naturnahen Entwicklung und dem Schutz von Gewässern (ELER/GAK VV GewSan) ist am 15. August 2025 in Kraft getreten.
Anträge auf GAK-/Land-Mittel-finanzierte Vorhaben können fortlaufend bei der für das Finanzierungsmanagement zuständigen Stelle im Wasserwirtschaftsamt (LfU, Referat W22) gestellt werden.
Die Anträge auf eine ELER-/Land-Mittel-Finanzierung können fortlaufend bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) digital) eingereicht werden, nachdem die Antragsunterlagen zuvor beim LfU, Referat W22, vorgelegt worden sind.
Eine Antragstellung bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) ist online möglich.
Voraussetzung für die Online-Beantragung sind eine Antragstellernummer (BNR-ZD) und ein authega-Zertifikat (siehe Informationen des LELF - Internetantragstellung Projektförderung (IAP).
Die ELER/GAK-Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung von Vorhaben in Trägerschaft des Landes Brandenburg zur naturnahen Entwicklung und dem Schutz von Gewässern (ELER/GAK VV GewSan) ist am 15. August 2025 in Kraft getreten.
Anträge auf GAK-/Land-Mittel-finanzierte Vorhaben können fortlaufend bei der für das Finanzierungsmanagement zuständigen Stelle im Wasserwirtschaftsamt (LfU, Referat W22) gestellt werden.
Die Anträge auf eine ELER-/Land-Mittel-Finanzierung können fortlaufend bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) digital) eingereicht werden, nachdem die Antragsunterlagen zuvor beim LfU, Referat W22, vorgelegt worden sind.
Eine Antragstellung bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) ist online möglich.
Voraussetzung für die Online-Beantragung sind eine Antragstellernummer (BNR-ZD) und ein authega-Zertifikat (siehe Informationen des LELF - Internetantragstellung Projektförderung (IAP).
ELER-VV-Wassermanagment
Die ELER-Verwaltungsvorschrift zur Finanzierung von Vorhaben in Trägerschaft des Landes Brandenburg für nachhaltiges Wassermanagement und zur Stabilisierung des Landschaftswasserhaushaltes (ELER-VV-Wassermanagement) trat am 1. September 2025 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2027.
Die ELER-Verwaltungsvorschrift zur Finanzierung von Vorhaben in Trägerschaft des Landes Brandenburg für nachhaltiges Wassermanagement und zur Stabilisierung des Landschaftswasserhaushaltes (ELER-VV-Wassermanagement) trat am 1. September 2025 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2027.
Eine Antragstellung bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) ist online möglich.
Voraussetzung für die Online-Beantragung sind eine Antragstellernummer (BNR-ZD) und ein authega-Zertifikat (Lesen Sie dazu die Informationen unter "Antragsverfahren für ELER-/Land-Mittel finanzierte Vorhaben.)
Eine Antragstellung bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) ist online möglich.
Voraussetzung für die Online-Beantragung sind eine Antragstellernummer (BNR-ZD) und ein authega-Zertifikat (Lesen Sie dazu die Informationen unter "Antragsverfahren für ELER-/Land-Mittel finanzierte Vorhaben.)
Antragsverfahren für ELER-/Land-Mittel finanzierte Vorhaben
Für die Anmeldung im Online-Portal zur Antragstellung wird eine Zwei-Faktor-Authentifizierung verwendet. Die Antragsteller benötigen eine BNR-ZD (Betriebsnummer auf der Zentralen Datenbank) sowie ein authega-Zertifikat.
Informationen zur Vergabe einer BNR-ZD und zum authega-Zertifikat sowie Informationen zu Ansprechpersonen sind auf der Internetseite des Landesamts für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) zu finden. Die Vergabe einer BNR-ZD und die authega-Zertifizierung kann beim LELF (Ansprechperson Heike Berger) beantragt werden.
Für Fragen zur digitalen Antragstellung sind ebenfalls auf der Internetseite des LELF technische Hinweisbroschüren sowie Informationen zu Ansprechpartnern und zu einer Hotline abrufbar.
Für die Anmeldung im Online-Portal zur Antragstellung wird eine Zwei-Faktor-Authentifizierung verwendet. Die Antragsteller benötigen eine BNR-ZD (Betriebsnummer auf der Zentralen Datenbank) sowie ein authega-Zertifikat.
Informationen zur Vergabe einer BNR-ZD und zum authega-Zertifikat sowie Informationen zu Ansprechpersonen sind auf der Internetseite des Landesamts für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) zu finden. Die Vergabe einer BNR-ZD und die authega-Zertifizierung kann beim LELF (Ansprechperson Heike Berger) beantragt werden.
Für Fragen zur digitalen Antragstellung sind ebenfalls auf der Internetseite des LELF technische Hinweisbroschüren sowie Informationen zu Ansprechpartnern und zu einer Hotline abrufbar.