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Veranstaltung „Tierschutzfälle vor Gericht – Beweissicherung und Begutachtung“

Uhr bis Uhr Seddiner See

Die Landestierschutzbeauftragten der Länder

  • Brandenburg, Dr. Anne Zinke,
  • Sachsen-Anhalt, Dr. Marco König, und
  • Nordrhein-Westfalen, Dr. Gerlinde von Dehn

laden zur fachübergreifenden Veranstaltung mit dem Thema „Tierschutzfälle vor Gericht - Beweissicherung und Begutachtung“ ein.

Die Veranstaltung widmet sich thematisch dem Spannungsfeld Tierschutz und Justiz. Neben Grundlagen für das veterinärmedizinische Sachverständigengutachten und eine gerichtsfeste Bild- und Videodokumentation werden anhand von Fallbeispielen die Herausforderungen der strafrechtlichen Ahndung und Verfolgung von Tierschutzverstößen dargestellt und diskutiert. Namhafte Experten aus den Bereichen Justiz und Tierschutz werden referieren. Die Veranstaltung richtet sich an Tierärztinnen und Tierärzten sowie an Juristinnen und Juristen sowie Polizeibeamtinnen und –beamte.

Ort: Brandenburgische Landwirtschaftsakademie (BLAk)
         Heimvolkshochschule am Seddiner See, Seeweg 2, 14554 Seddiner See (Nähe Potsdam)

Wann: 26. November 2025 | 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr | Einlass ab 09:30 Uhr

Anmeldung

Die Teilnahme ist kostenfrei und in Präsenz sowie online möglich.
Vor Ort reichen die Kapazitäten für 120 Teilnehmende, online können sich bis zu 300 Personen einwählen.

Melden Sie sich bis zum 17. November 2025 an:

Wichtig! Bitte bei der Anmeldung unter „Notizen“ die Berufsgruppe angeben.

Anerkennung

Die Landestierärztekammer Brandenburg erkennt die Fortbildung mit vier Fortbildungsstunden an. Die Anerkennung durch 
Akademie für tierärztliche Fortbildung der Bundestierärztekammer e. V. (ATF-Anerkennung) wird beantragt.

Tagungsprogramm

10:00 – 10:05 Uhr Begrüßung 
Dr. Anne Zinke, Landestierschutzbeauftragte des Landes Brandenburg
10:05 – 10:15 Uhr Impulsvortrag
Dr. Gerlinde von Dehn, Landestierschutzbeauftragte Nordrhein-Westfalen
10:15 – 11:15 Uhr „Gerichtsfeste Bild- und Videodokumentation“
Annett Bormann, Kriminalhauptkommissarin Polizeiinspektion Magdeburg
11:15 – 12:00 Uhr „Veterinärmedizinisches Sachverständigengutachten“
Daria Andruszewski, Zentralstelle für die Verfolgung der Umweltkriminalität in Nordrhein-Westfalen (ZeUK NRW)
12:00 – 13:00 Uhr Pause
13:00 – 13:45 Uhr „Erfahrungen mit dem Ausstellungverbot von Hunden mit Qualzuchtmerkmalen – Insbesondere in Hinblick auf die Rutenlängen Französischer Bulldoggen“
Dr. Annette Kern, Tierärztin im Veterinäramt Neuss
13:45 – 14:30 Uhr „Ausstellungsverbot aufgrund von Qualzuchtmerkmalen am Beispiel der Brachyurie“
Ann Sophie Nöll, Richterin Verwaltungsgericht Düsseldorf
14:30 – 14:45 Uhr Pause
14:45 – 15:30 Uhr „Fallbeispiele Großtiere“
Henry Strathmann, Tierarzt im Veterinäramt Uckermark
15:30 – 15:45 Uhr Schlusswort
Dr. Anne Zinke, Landestierschutzbeauftragte des Landes Brandenburg

Kontaktpersonen für Rückfragen:

Dr. Anne Zinke, Landestierschutzbeauftragte Land Brandenburg
  0331 866-7907 oder 7908, E-Mail: tierschutz@mleuv.brandenburg.de 

Dr. Gerlinde von Dehn, Landestierschutzbeauftragte Nordrhein-Westfalen
  0211 3843-1050, E-Mail: tierschb@mlv.nrw.de 

Dr. Marco König, Landestierschutzbeauftragter Sachsen-Anhalt
  0391 567-4211, E-Mail: tierschutzbeauftragter@mw.sachsen-anhalt.de