Veranstaltung „Tierschutzfälle vor Gericht – Beweissicherung und Begutachtung“
Uhr bis Uhr Seddiner See
Die Landestierschutzbeauftragten der Länder
- Brandenburg, Dr. Anne Zinke,
- Sachsen-Anhalt, Dr. Marco König, und
- Nordrhein-Westfalen, Dr. Gerlinde von Dehn
laden zur fachübergreifenden Veranstaltung mit dem Thema „Tierschutzfälle vor Gericht - Beweissicherung und Begutachtung“ ein.
Die Veranstaltung widmet sich thematisch dem Spannungsfeld Tierschutz und Justiz. Neben Grundlagen für das veterinärmedizinische Sachverständigengutachten und eine gerichtsfeste Bild- und Videodokumentation werden anhand von Fallbeispielen die Herausforderungen der strafrechtlichen Ahndung und Verfolgung von Tierschutzverstößen dargestellt und diskutiert. Namhafte Experten aus den Bereichen Justiz und Tierschutz werden referieren. Die Veranstaltung richtet sich an Tierärztinnen und Tierärzten sowie an Juristinnen und Juristen sowie Polizeibeamtinnen und –beamte.
Ort: Brandenburgische Landwirtschaftsakademie (BLAk)
Heimvolkshochschule am Seddiner See, Seeweg 2, 14554 Seddiner See (Nähe Potsdam)
Wann: 26. November 2025 | 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr | Einlass ab 09:30 Uhr
Anmeldung
Die Teilnahme ist kostenfrei und in Präsenz sowie online möglich.
Vor Ort reichen die Kapazitäten für 120 Teilnehmende, online können sich bis zu 300 Personen einwählen.
Melden Sie sich bis zum 17. November 2025 an:
- Teilnahme in Präsenz
- Teilnahme Online - Zugangslink wird nach Anmeldeschluss versandt.
Wichtig! Bitte bei der Anmeldung unter „Notizen“ die Berufsgruppe angeben.
Anerkennung
Die Landestierärztekammer Brandenburg erkennt die Fortbildung mit vier Fortbildungsstunden an. Die Anerkennung durch
Akademie für tierärztliche Fortbildung der Bundestierärztekammer e. V. (ATF-Anerkennung) wird beantragt.
Tagungsprogramm
| 10:00 – 10:05 Uhr | Begrüßung Dr. Anne Zinke, Landestierschutzbeauftragte des Landes Brandenburg |
|---|---|
| 10:05 – 10:15 Uhr | Impulsvortrag Dr. Gerlinde von Dehn, Landestierschutzbeauftragte Nordrhein-Westfalen |
| 10:15 – 11:15 Uhr | „Gerichtsfeste Bild- und Videodokumentation“ Annett Bormann, Kriminalhauptkommissarin Polizeiinspektion Magdeburg |
| 11:15 – 12:00 Uhr | „Veterinärmedizinisches Sachverständigengutachten“ Daria Andruszewski, Zentralstelle für die Verfolgung der Umweltkriminalität in Nordrhein-Westfalen (ZeUK NRW) |
| 12:00 – 13:00 Uhr | Pause |
| 13:00 – 13:45 Uhr | „Erfahrungen mit dem Ausstellungverbot von Hunden mit Qualzuchtmerkmalen – Insbesondere in Hinblick auf die Rutenlängen Französischer Bulldoggen“ Dr. Annette Kern, Tierärztin im Veterinäramt Neuss |
| 13:45 – 14:30 Uhr | „Ausstellungsverbot aufgrund von Qualzuchtmerkmalen am Beispiel der Brachyurie“ Ann Sophie Nöll, Richterin Verwaltungsgericht Düsseldorf |
| 14:30 – 14:45 Uhr | Pause |
| 14:45 – 15:30 Uhr | „Fallbeispiele Großtiere“ Henry Strathmann, Tierarzt im Veterinäramt Uckermark |
| 15:30 – 15:45 Uhr | Schlusswort Dr. Anne Zinke, Landestierschutzbeauftragte des Landes Brandenburg |
Kontaktpersonen für Rückfragen:
Dr. Anne Zinke, Landestierschutzbeauftragte Land Brandenburg
0331 866-7907 oder 7908, E-Mail: tierschutz@mleuv.brandenburg.de
Dr. Gerlinde von Dehn, Landestierschutzbeauftragte Nordrhein-Westfalen
0211 3843-1050, E-Mail: tierschb@mlv.nrw.de
Dr. Marco König, Landestierschutzbeauftragter Sachsen-Anhalt
0391 567-4211, E-Mail: tierschutzbeauftragter@mw.sachsen-anhalt.de