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Abfallwirtschaftsbehörden und Zuständigkeiten

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Die Abfallüberwachung ist eine Aufgabe des behördlichen Vollzugs. Diese ist insbesondere in Paragraph 47 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes geregelt. Die Einhaltung abfallrechtlicher Vorschriften des Bundes soll durch regelmäßige Überprüfungen in angemessenem Umfang sichergestellt werden. Die Überprüfung erfolgt je nach Einzelfall durch Auskunftsersuchen, der Anforderung von Unterlagen sowie durch Kontrollen vor Ort durch die jeweils zuständigen Behörden.

Für bestimmte Abfälle sowie bestimmte Entsorgungswege existieren Überwachungs- und Kontrollpläne, die den behördlichen Vollzug im Weiteren bestimmen.

Die Abfallüberwachung im Land Brandenburg wird von der Obersten Abfallwirtschaftsbehörde, der oberen Abfallwirtschaftsbehörde, den unteren Abfallwirtschaftsbehörden und der Sonderabfallgesellschaft Brandenburg-Berlin mbH (SBB) wahrgenommen. Darüber hinaus gibt es weitere Vollzugsbehörden auf Bundesebene.

Oberste Abfallbehörde ist das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz, die Oberbehörde das Landesamt für Umwelt. Untere Abfallwirtschaftsbehörden sind die Landkreise und kreisfreien Städte.

Die Abfallüberwachung ist eine Aufgabe des behördlichen Vollzugs. Diese ist insbesondere in Paragraph 47 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes geregelt. Die Einhaltung abfallrechtlicher Vorschriften des Bundes soll durch regelmäßige Überprüfungen in angemessenem Umfang sichergestellt werden. Die Überprüfung erfolgt je nach Einzelfall durch Auskunftsersuchen, der Anforderung von Unterlagen sowie durch Kontrollen vor Ort durch die jeweils zuständigen Behörden.

Für bestimmte Abfälle sowie bestimmte Entsorgungswege existieren Überwachungs- und Kontrollpläne, die den behördlichen Vollzug im Weiteren bestimmen.

Die Abfallüberwachung im Land Brandenburg wird von der Obersten Abfallwirtschaftsbehörde, der oberen Abfallwirtschaftsbehörde, den unteren Abfallwirtschaftsbehörden und der Sonderabfallgesellschaft Brandenburg-Berlin mbH (SBB) wahrgenommen. Darüber hinaus gibt es weitere Vollzugsbehörden auf Bundesebene.

Oberste Abfallbehörde ist das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz, die Oberbehörde das Landesamt für Umwelt. Untere Abfallwirtschaftsbehörden sind die Landkreise und kreisfreien Städte.

Oberste Abfallwirtschaftsbehörde

Die Oberste Abfallwirtschaftsbehörde ist insbesondere zuständig für die Abfallwirtschaftsplanung im Land Brandenburg und Fachaufsicht für die Obere Abfallwirtschaftsbehörde, die unteren Abfallwirtschaftsbehörden sowie die Sonderabfallgesellschaft Brandenburg-Berlin mbH (SBB).

Kontakt:

Die Oberste Abfallwirtschaftsbehörde ist insbesondere zuständig für die Abfallwirtschaftsplanung im Land Brandenburg und Fachaufsicht für die Obere Abfallwirtschaftsbehörde, die unteren Abfallwirtschaftsbehörden sowie die Sonderabfallgesellschaft Brandenburg-Berlin mbH (SBB).

Kontakt:

Organisation
Organisation:
Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
Standort
Straße:
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S
PLZ Ort:
14467 Potsdam
Ansprechpartner:
Vorname:
Hans-Joachim
Nachname:
Peters
Organisationsname:
Abteilung 5 - Umwelt, Klimaschutz, Nachhaltigkeit
Abteilung:
Referat 52
E-Mail:
hans-joachim.peters@­mleuv.brandenburg.de
Telefon:
+49 331 866-7332

Obere Abfallwirtschaftsbehörde

Die Obere Abfallwirtschaftsbehörde ist insbesondere zuständig für den behördlichen Vollzug bei Abfallentsorgungsanlagen nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz sowie dem Bundesimmissionsschutzgesetz, der Bewirtschaftung gefährlicher Abfälle mit Ausnahme von Abfallerzeugern von Kleinmengen (weniger als 2 Tonnen gefährliche Abfälle pro Jahr).

Kontakt

Die Obere Abfallwirtschaftsbehörde ist insbesondere zuständig für den behördlichen Vollzug bei Abfallentsorgungsanlagen nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz sowie dem Bundesimmissionsschutzgesetz, der Bewirtschaftung gefährlicher Abfälle mit Ausnahme von Abfallerzeugern von Kleinmengen (weniger als 2 Tonnen gefährliche Abfälle pro Jahr).

Kontakt

Organisation
Organisation:
Landesamt für Umwelt
Standort
Straße:
Seeburger Chaussee 2
PLZ Ort:
14476 Potsdam, Ortsteil Groß Glienicke
Ansprechpartner:
Telefon:
+49 33201 442-0

Untere Abfallwirtschaftsbehörden

Die unteren Abfallwirtschaftsbehörden sind insbesondere zuständig für den behördlichen Vollzug bei der Entsorgung von nicht gefährlichen Abfällen außerhalb von nach Kreislaufwirtschaftsgesetz oder Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigten Anlagen sowie bei Abfallerzeugern von Kleinmengen (weniger als 2 Tonnen gefährliche Abfälle pro Jahr).

Die unteren Abfallwirtschaftsbehörden sind insbesondere zuständig für den behördlichen Vollzug bei der Entsorgung von nicht gefährlichen Abfällen außerhalb von nach Kreislaufwirtschaftsgesetz oder Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigten Anlagen sowie bei Abfallerzeugern von Kleinmengen (weniger als 2 Tonnen gefährliche Abfälle pro Jahr).

Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger

Die Öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (ÖRE) sind Träger der Entsorgung von Abfällen aus  privaten Haushalten und haushaltsähnlichen Abfällen sonstiger Herkunft  zur Beseitigung  im Rahmen der Abfallsatzungen der kreisfreien Städte, der Landkreise und der Abfallzweckverbände. Sie setzen die Vorgaben der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde (UAWB) um.

Die Öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (ÖRE) sind Träger der Entsorgung von Abfällen aus  privaten Haushalten und haushaltsähnlichen Abfällen sonstiger Herkunft  zur Beseitigung  im Rahmen der Abfallsatzungen der kreisfreien Städte, der Landkreise und der Abfallzweckverbände. Sie setzen die Vorgaben der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde (UAWB) um.

Sonderabfallgesellschaft Brandenburg-Berlin mbH (SBB)

Die Sonderabfallgesellschaft Brandenburg-Berlin mbH (SBB) ist insbesondere zuständig für den behördlichen Vollzug der Nachweisführung bei der Entsorgung gefährlicher Abfälle, der Abfallverbringung sowie der Abfallbeförderung.

Die Sonderabfallgesellschaft Brandenburg-Berlin mbH (SBB) ist insbesondere zuständig für den behördlichen Vollzug der Nachweisführung bei der Entsorgung gefährlicher Abfälle, der Abfallverbringung sowie der Abfallbeförderung.

Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe

Das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe ist zuständig für die Verwertung von Abfällen in Anlagen, die dem Bergrecht unterliegen.

Das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe ist zuständig für die Verwertung von Abfällen in Anlagen, die dem Bergrecht unterliegen.

Bundesbehörden

Weiterführende Informationen

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