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Bodenentsiegelung

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Bodenversiegelungen haben den totalen Verlust der natürlichen Bodenfunktionen zur Folge. Zum nachhaltigen Schutz und der Wiederherstellung von Bodenfunktionen gilt es daher vorrangig, Neuversiegelungen zu vermeiden, um dem zunehmenden Flächenverbrauch entgegen zu treten. Daneben haben Entsiegelungsmaßnahmen eine hohe Bedeutung für die Wiederherstellung der natürlichen Funktionen des Bodens. Diese Maßnahmen kommen deshalb primär zur Kompensation nicht vermeidbarer eingriffsrelevanter Neuversiegelungen von Flächen in Betracht.

Damit diese Aspekte in Brandenburg verstärkt Berücksichtigung finden können, werden in einigen Landkreisen Brandenburgs potentielle Entsiegelungsflächen erfasst. Ansprechpartner sind die Unteren Bodenschutz- beziehungsweise Naturschutzbehörden.

Die brandenburgischen „Hinweise zum Vollzug der Eingriffsregelung“ enthalten  Ausführungen zur Kompensation von Bodenversiegelungen und durch den Abriss von Hochbauten.

Bodenversiegelungen haben den totalen Verlust der natürlichen Bodenfunktionen zur Folge. Zum nachhaltigen Schutz und der Wiederherstellung von Bodenfunktionen gilt es daher vorrangig, Neuversiegelungen zu vermeiden, um dem zunehmenden Flächenverbrauch entgegen zu treten. Daneben haben Entsiegelungsmaßnahmen eine hohe Bedeutung für die Wiederherstellung der natürlichen Funktionen des Bodens. Diese Maßnahmen kommen deshalb primär zur Kompensation nicht vermeidbarer eingriffsrelevanter Neuversiegelungen von Flächen in Betracht.

Damit diese Aspekte in Brandenburg verstärkt Berücksichtigung finden können, werden in einigen Landkreisen Brandenburgs potentielle Entsiegelungsflächen erfasst. Ansprechpartner sind die Unteren Bodenschutz- beziehungsweise Naturschutzbehörden.

Die brandenburgischen „Hinweise zum Vollzug der Eingriffsregelung“ enthalten  Ausführungen zur Kompensation von Bodenversiegelungen und durch den Abriss von Hochbauten.

Entsiegelungsstrategie für das Land Brandenburg

„Entsiegelung geht uns alle an“ – so Umweltminister Axel Vogel auf der Landtagssitzung am 19. Juni 2024. „Entsiegelungen dienen der Wiederherstellung von Böden mit ihren vielfältigen Bodenfunktionen für den Wasserhaushalt, die Biodiversität, die Anpassung an den Klimawandel und als Standort für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung.“

Unter dem Leitbild „Gemeinsam handeln für mehr Bodenschutz durch Entsiegelung im Land Brandenburg“ verfolgt die Strategie das Ziel, nicht mehr genutzte, versiegelte Flächen zu entsiegeln und die natürlichen Bodenfunktionen wiederherzustellen.

Entsiegelungsstrategie für das Land Brandenburg

„Entsiegelung geht uns alle an“ – so Umweltminister Axel Vogel auf der Landtagssitzung am 19. Juni 2024. „Entsiegelungen dienen der Wiederherstellung von Böden mit ihren vielfältigen Bodenfunktionen für den Wasserhaushalt, die Biodiversität, die Anpassung an den Klimawandel und als Standort für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung.“

Unter dem Leitbild „Gemeinsam handeln für mehr Bodenschutz durch Entsiegelung im Land Brandenburg“ verfolgt die Strategie das Ziel, nicht mehr genutzte, versiegelte Flächen zu entsiegeln und die natürlichen Bodenfunktionen wiederherzustellen.

Die Strategie formuliert somit ein ambitioniertes Ziel für mehr Entsiegelung im Land Brandenburg.

Für die Umsetzung der Strategie und deren Zielerreichung wurden Vorschläge für Instrumente und Werkzeuge in Form von Steckbriefen erarbeitet, die sich

  • den Handlungszielen Steuerung von Entsiegelung,
  • der Erfassung von Entsiegelungspotenzialen und
  • der Durchführung von Entsiegelung zuordnen lassen.

Darüber hinaus wurden Maßnahmenvorschläge für Monitoring und Kommunikation entwickelt.

Eine Entsiegelung über Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen im Rahmen der Eingriffsregelung ist nicht geeignet, einen wesentlichen Beitrag im komplexen Thema „Minimierung der Flächenneuinanspruchnahme“ zu leisten. Die Steuerung von Flächenneuinanspruchnahme oder Neuversiegelung waren nicht Gegenstand der Strategie.

Förderprogramme

Natürlicher Klimaschutz in Kommunen

Das in 2024 ins Leben gerufene Förderprogramm „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (AKN) wird fortgesetzt und um die "Förderung von Entsiegelungsmaßnahmen" ergänzt. Bundesweit können sich engagierte Kommunen im Rahmen des neuen Moduls Entsiegelungskonzepte als Handlungsgrundlage für gezielte Infrastrukturentscheidungen zugunsten der Bodenfunktionen erstellen und fördern lassen, sowie nicht mehr benötigte versiegelte Flächen entsiegeln. 

Seit dem 5. März 2025 ist bei der KfW die Antragstellung möglich. Ausführliche Informationen können auf der Infoseite zum Förderprogramm "Natürlicher Klimaschutz in Kommunen" nachgelesen werden.

Für den 9. April 2025 ist das erste KfW-Webinar geplant. Von 11 bis 12 Uhr stellt die KfW in diesem Webinar das Zuschussprogramm „NKK – Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (444)“ vor. Auf der Agenda stehen die Programmbedingungen (Förderziele, förderfähige Maßnahmen, Antragstellerkreis, Förderhöhe), Formulare und Prozess-Schritte.

Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz

Im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) fördern das Bundesumweltministerium (BMUV) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) künftig Unternehmen dabei, auf Betriebsgeländen Flächen zu entsiegeln und zu renaturieren.
Für das Förderangebot können sich gewerbliche Unternehmen seit dem 15. Juli 2023 bewerben.
Hinweise zu den fachlichen Mindestanforderungen bietet das Merkblatt "Leitlinien für die Förderung einer Teilentsiegelung".

Die Förderrichtlinie für Natürlichen Klimaschutz in kommunalen Gebieten im ländlichen Raum des BMUV vom 10. Juli 2023 fördert ebenfalls im Rahmen des ANK unter anderem die Entsiegelung von Böden zur Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktionen und richtet sich an Kommunen und (inter)kommunale Zweckverbände. Für das Förderprogramm stehen bis Ende 2028 Fördermittel in Höhe von 100 Millionen Euro bereit.
Über das Förderprogramm informiert die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH.

Die Strategie formuliert somit ein ambitioniertes Ziel für mehr Entsiegelung im Land Brandenburg.

Für die Umsetzung der Strategie und deren Zielerreichung wurden Vorschläge für Instrumente und Werkzeuge in Form von Steckbriefen erarbeitet, die sich

  • den Handlungszielen Steuerung von Entsiegelung,
  • der Erfassung von Entsiegelungspotenzialen und
  • der Durchführung von Entsiegelung zuordnen lassen.

Darüber hinaus wurden Maßnahmenvorschläge für Monitoring und Kommunikation entwickelt.

Eine Entsiegelung über Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen im Rahmen der Eingriffsregelung ist nicht geeignet, einen wesentlichen Beitrag im komplexen Thema „Minimierung der Flächenneuinanspruchnahme“ zu leisten. Die Steuerung von Flächenneuinanspruchnahme oder Neuversiegelung waren nicht Gegenstand der Strategie.

Förderprogramme

Natürlicher Klimaschutz in Kommunen

Das in 2024 ins Leben gerufene Förderprogramm „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (AKN) wird fortgesetzt und um die "Förderung von Entsiegelungsmaßnahmen" ergänzt. Bundesweit können sich engagierte Kommunen im Rahmen des neuen Moduls Entsiegelungskonzepte als Handlungsgrundlage für gezielte Infrastrukturentscheidungen zugunsten der Bodenfunktionen erstellen und fördern lassen, sowie nicht mehr benötigte versiegelte Flächen entsiegeln. 

Seit dem 5. März 2025 ist bei der KfW die Antragstellung möglich. Ausführliche Informationen können auf der Infoseite zum Förderprogramm "Natürlicher Klimaschutz in Kommunen" nachgelesen werden.

Für den 9. April 2025 ist das erste KfW-Webinar geplant. Von 11 bis 12 Uhr stellt die KfW in diesem Webinar das Zuschussprogramm „NKK – Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (444)“ vor. Auf der Agenda stehen die Programmbedingungen (Förderziele, förderfähige Maßnahmen, Antragstellerkreis, Förderhöhe), Formulare und Prozess-Schritte.

Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz

Im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) fördern das Bundesumweltministerium (BMUV) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) künftig Unternehmen dabei, auf Betriebsgeländen Flächen zu entsiegeln und zu renaturieren.
Für das Förderangebot können sich gewerbliche Unternehmen seit dem 15. Juli 2023 bewerben.
Hinweise zu den fachlichen Mindestanforderungen bietet das Merkblatt "Leitlinien für die Förderung einer Teilentsiegelung".

Die Förderrichtlinie für Natürlichen Klimaschutz in kommunalen Gebieten im ländlichen Raum des BMUV vom 10. Juli 2023 fördert ebenfalls im Rahmen des ANK unter anderem die Entsiegelung von Böden zur Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktionen und richtet sich an Kommunen und (inter)kommunale Zweckverbände. Für das Förderprogramm stehen bis Ende 2028 Fördermittel in Höhe von 100 Millionen Euro bereit.
Über das Förderprogramm informiert die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH.


Wettbewerb „abflastern“ - Städte und Gemeinden treten in einen freundschaftlichen Wettstreit.

Die Hochschule für Gesellschaftsgestaltung in Koblenz ruft zum Entsiegelungswettbewerb für zukunftsfähige Wohnorte auf und hat seine Internetseite https://www.abpflastern.de/ für das Projekt online geschaltet. Ab dem 21. März 2025 können dort frisch entsiegelte Flächen eingetragen werden.

Um die Teilnahme am Wettbewerb so einfach wie möglich zu machen, ist keine Anmeldung notwendig. Im Downloadbereich stehen ein Social-Media-Kit, ein Poster und das neue Info-Blatt bereit.

Wettbewerb „abflastern“ - Städte und Gemeinden treten in einen freundschaftlichen Wettstreit.

Die Hochschule für Gesellschaftsgestaltung in Koblenz ruft zum Entsiegelungswettbewerb für zukunftsfähige Wohnorte auf und hat seine Internetseite https://www.abpflastern.de/ für das Projekt online geschaltet. Ab dem 21. März 2025 können dort frisch entsiegelte Flächen eingetragen werden.

Um die Teilnahme am Wettbewerb so einfach wie möglich zu machen, ist keine Anmeldung notwendig. Im Downloadbereich stehen ein Social-Media-Kit, ein Poster und das neue Info-Blatt bereit.