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Der Eichenprozessionsspinner (EPS)

Raupen des Eichenprozessionsspinners kriechen auf einem Eichenstamm entlang.
© Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa
Raupen des Eichenprozessionsspinners kriechen auf einem Eichenstamm entlang.
© Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa

Der Eichenprozessionsspinner (Thaumetopoea processionea L.) kommt an Eichen in lichten Wäldern, an Waldrändern, in Alleen aber auch an Einzelbäumen und Baumgruppen im städtischen Grün vor. In den letzten Jahren hat sich der Schmetterling im Land Brandenburg stark ausgebreitet.

Vor allem wegen der von den giftigen Raupenhaaren verursachten gesundheitlichen Beeinträchtigung von Mensch und Tier besitzt der Eichenprozessionsspinner besonderes Augenmerk. Darüber hinaus hat er sich in den vergangenen Jahren zu einem bedeutenden Schadinsekt der einheimischen Eichen entwickelt.

Der Eichenprozessionsspinner (Thaumetopoea processionea L.) kommt an Eichen in lichten Wäldern, an Waldrändern, in Alleen aber auch an Einzelbäumen und Baumgruppen im städtischen Grün vor. In den letzten Jahren hat sich der Schmetterling im Land Brandenburg stark ausgebreitet.

Vor allem wegen der von den giftigen Raupenhaaren verursachten gesundheitlichen Beeinträchtigung von Mensch und Tier besitzt der Eichenprozessionsspinner besonderes Augenmerk. Darüber hinaus hat er sich in den vergangenen Jahren zu einem bedeutenden Schadinsekt der einheimischen Eichen entwickelt.

Häufig gestellte Fragen zum Eichenprozessionsspinner

Wo kann ich mich über die aktuelle Verbreitung und eine geplante Bekämpfung informieren?

Auskunft über befallene Waldflächen erteilt das Landeskompetenzzentrum Forst Eberswalde (LFE). Wird Befall im Wald festgestellt, kann man sich an das zuständige Forstamt wenden.

Meldungen über Vorkommen des Eichenprozessionsspinners (EPS) im öffentlichen Grün sammelt das Landesamt für Ernährung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) oder das zuständige Ordnungsamt beziehungsweise Grünflächenamt der Gemeinde.

Wird Befall an öffentlichen Straßen oder Autobahnen festgestellt, findet man auf der Internetseite des Landesbetriebes Straßenwesen den richtigen Ansprechpartner.

Auskunft über befallene Waldflächen erteilt das Landeskompetenzzentrum Forst Eberswalde (LFE). Wird Befall im Wald festgestellt, kann man sich an das zuständige Forstamt wenden.

Meldungen über Vorkommen des Eichenprozessionsspinners (EPS) im öffentlichen Grün sammelt das Landesamt für Ernährung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) oder das zuständige Ordnungsamt beziehungsweise Grünflächenamt der Gemeinde.

Wird Befall an öffentlichen Straßen oder Autobahnen festgestellt, findet man auf der Internetseite des Landesbetriebes Straßenwesen den richtigen Ansprechpartner.

Hat der Eichenprzessionsspinner natürliche Feinde und wie kann man diese fördern?

Die häufigsten natürlichen Feinde des Eichenprzessionsspinner (EPS) sind Raupen- und Puppenparasiten (zum Beispiel Raupenfliegen und Schlupfwespen) sowie räuberisch lebende Insekten (zum Beispiel Waldameisen, Laufkäfer oder Raubwanzen). Deshalb sollten Nester der Roten Waldameise erhalten und geschützt werden.

Die Vielfalt der räuberischen Insekten und Parasiten kann durch den Anbau vieler heimischer Pflanzenarten auch im eigenen Garten gefördert werden. Fledermäuse und Vögel gehören ebenfalls zu den natürlichen Feinden des EPS. Allerdings erbeuten sie vorwiegend den Schmetterling, nur sehr wenige Arten verzehren die Raupen. Um sie zu fördern sollten

  • für die Fledermäuse Bäume mit Höhlen erhalten,
  • Fledermauskästen angebracht und
  • bei einer Gebäudesanierung Zugänge zu Nebengelass, Keller und Dachboden offengelassen werden.

Darüber hinaus bieten Hecken und Sträucher natürliche Brutmöglichkeiten für Singvögel.

Die häufigsten natürlichen Feinde des Eichenprzessionsspinner (EPS) sind Raupen- und Puppenparasiten (zum Beispiel Raupenfliegen und Schlupfwespen) sowie räuberisch lebende Insekten (zum Beispiel Waldameisen, Laufkäfer oder Raubwanzen). Deshalb sollten Nester der Roten Waldameise erhalten und geschützt werden.

Die Vielfalt der räuberischen Insekten und Parasiten kann durch den Anbau vieler heimischer Pflanzenarten auch im eigenen Garten gefördert werden. Fledermäuse und Vögel gehören ebenfalls zu den natürlichen Feinden des EPS. Allerdings erbeuten sie vorwiegend den Schmetterling, nur sehr wenige Arten verzehren die Raupen. Um sie zu fördern sollten

  • für die Fledermäuse Bäume mit Höhlen erhalten,
  • Fledermauskästen angebracht und
  • bei einer Gebäudesanierung Zugänge zu Nebengelass, Keller und Dachboden offengelassen werden.

Darüber hinaus bieten Hecken und Sträucher natürliche Brutmöglichkeiten für Singvögel.

Warum ist eine Bekämpfung des EPS notwendig?

In Siedlungsbereichen sind Bekämpfungsmaßnahmen immer dann notwendig, wenn die menschliche Gesundheit in Gefahr ist. Das gilt vor allem in der Nähe von

  • Kindereinrichtungen,
  • Schulen,
  • Krankenhäusern,
  • Sportplätzen und
  • überall dort, wo viele Menschen unterwegs sind.

Wenn es im Wald zu Massenvermehrungen und damit zu massiven Fraßschäden kommt, führt dies zu Vitalitätsbeeinträchtigungen der Eichen. Zum Erhalt der Bäume ist dann die Notwendigkeit von Bekämpfungsmaßnahmen zu prüfen. Die Eichen – im Wald ebenso wie in Siedlungsbereichen oder an Straßen – können sich nach mehrmaligen Fraßereignissen nicht mehr erholen. Die Bäume werden anfälliger für andere Schadfaktoren, wie rindenbrütende Insekten und Pilzbefall. Ohne Pflanzenschutzmaßnahmen ist deshalb langfristig mit dem Absterben der Bäume und auch ganzer Eichenbestände zu rechnen.

In Siedlungsbereichen sind Bekämpfungsmaßnahmen immer dann notwendig, wenn die menschliche Gesundheit in Gefahr ist. Das gilt vor allem in der Nähe von

  • Kindereinrichtungen,
  • Schulen,
  • Krankenhäusern,
  • Sportplätzen und
  • überall dort, wo viele Menschen unterwegs sind.

Wenn es im Wald zu Massenvermehrungen und damit zu massiven Fraßschäden kommt, führt dies zu Vitalitätsbeeinträchtigungen der Eichen. Zum Erhalt der Bäume ist dann die Notwendigkeit von Bekämpfungsmaßnahmen zu prüfen. Die Eichen – im Wald ebenso wie in Siedlungsbereichen oder an Straßen – können sich nach mehrmaligen Fraßereignissen nicht mehr erholen. Die Bäume werden anfälliger für andere Schadfaktoren, wie rindenbrütende Insekten und Pilzbefall. Ohne Pflanzenschutzmaßnahmen ist deshalb langfristig mit dem Absterben der Bäume und auch ganzer Eichenbestände zu rechnen.

Warum wird bei der Bekämpfung zwischen Pflanzenschutzmitteln und Bioziden unterschieden?

Steht der Schutz von Bäumen im Vordergrund, sind dafür Pflanzenschutzmittel – bei Einhaltung der Bestimmungen des Pflanzenschutzgesetzes – einzusetzen. Beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist das Vorliegen der „Sachkunde“ im Sinne von Paragraph 9 des Pflanzenschutzgesetzes notwendig. Je nach Einsatzbereich Baumschulen, Gärtnereien, Forst oder öffentliches Grün handelt, sind unterschiedliche Pflanzenschutzmittel zugelassen bzw. Anwendungsbedingungen zu beachten.

Biozide werden zur Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen bei Mensch und Tier eingesetzt. Ihre Verwendung unterliegt dem Biozid- beziehungsweise Chemikalienrecht.

In Deutschland dürfen nur

  • Pflanzenschutzmittel, die vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit und
  • Biozide, die von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

zugelassen sind, eingesetzt werden.

Weiterführende Information zur Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und Bioziden sind auf folgenden Websites abrufbar:

Steht der Schutz von Bäumen im Vordergrund, sind dafür Pflanzenschutzmittel – bei Einhaltung der Bestimmungen des Pflanzenschutzgesetzes – einzusetzen. Beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist das Vorliegen der „Sachkunde“ im Sinne von Paragraph 9 des Pflanzenschutzgesetzes notwendig. Je nach Einsatzbereich Baumschulen, Gärtnereien, Forst oder öffentliches Grün handelt, sind unterschiedliche Pflanzenschutzmittel zugelassen bzw. Anwendungsbedingungen zu beachten.

Biozide werden zur Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen bei Mensch und Tier eingesetzt. Ihre Verwendung unterliegt dem Biozid- beziehungsweise Chemikalienrecht.

In Deutschland dürfen nur

  • Pflanzenschutzmittel, die vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit und
  • Biozide, die von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

zugelassen sind, eingesetzt werden.

Weiterführende Information zur Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und Bioziden sind auf folgenden Websites abrufbar:

Welche Methoden gibt es zur Ausbringung der Insektizide?

Insektizide können mit Luftfahrzeugen und Bodengeräten ausgebracht werden.

Da sich die Raupen, im für die Bekämpfung relevanten Zeitraum, in den Oberkronen der Bäume aufhalten, ist eine Ausbringung über größeren Flächen oder Baumgruppen nur mit Luftfahrzeugen effektiv und gezielt möglich.

Wo auf Grund der Größe oder Lage der Fläche keine Ausbringung aus der Luft möglich oder erforderlich ist, kann auch vom Boden aus bekämpft werden.

Insektizide können mit Luftfahrzeugen und Bodengeräten ausgebracht werden.

Da sich die Raupen, im für die Bekämpfung relevanten Zeitraum, in den Oberkronen der Bäume aufhalten, ist eine Ausbringung über größeren Flächen oder Baumgruppen nur mit Luftfahrzeugen effektiv und gezielt möglich.

Wo auf Grund der Größe oder Lage der Fläche keine Ausbringung aus der Luft möglich oder erforderlich ist, kann auch vom Boden aus bekämpft werden.

Gibt es auch Möglichkeiten den Eichenprozessionsspinner ohne Einsatz von Insektiziden zu beseitigen?

Ja. Das Entfernen von Raupen und Nestern ist auch durch mechanische Verfahren möglich.

Das Absaugen der Nester sollte unbedingt vor dem Schlupf der neuen Faltergeneration erfolgen. Nach der Behandlung ist die Menge der allergieauslösenden Brennhaare deutlich reduziert. Als effektive Bekämpfungsmaßnahme ist das Absaugen jedoch nur bedingt geeignet. Es dient vielmehr der Verringerung der Gesundheitsgefährdung durch die Brennhaare. Diese Methode ist ausschließlich von spezialisierten Fachfirmen mit entsprechender Technik und Arbeitsschutzausrüstung anzuwenden.

Das Abstoßen der Nester vom Baum und das Abflammen sind absolut ungeeignete Verfahren und gefährden die Gesundheit.

Ja. Das Entfernen von Raupen und Nestern ist auch durch mechanische Verfahren möglich.

Das Absaugen der Nester sollte unbedingt vor dem Schlupf der neuen Faltergeneration erfolgen. Nach der Behandlung ist die Menge der allergieauslösenden Brennhaare deutlich reduziert. Als effektive Bekämpfungsmaßnahme ist das Absaugen jedoch nur bedingt geeignet. Es dient vielmehr der Verringerung der Gesundheitsgefährdung durch die Brennhaare. Diese Methode ist ausschließlich von spezialisierten Fachfirmen mit entsprechender Technik und Arbeitsschutzausrüstung anzuwenden.

Das Abstoßen der Nester vom Baum und das Abflammen sind absolut ungeeignete Verfahren und gefährden die Gesundheit.

Wer ist zuständig für die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners?

Zuständig für die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners (EPS) sind die Eigentümer der befallenen Flächen.

Wer Raupen und Nester des EPS im öffentlichen Bereich findet, kann die Ordnungsämter oder Grünflächenämter der Städte und Gemeinden verständigen. Die Entscheidung zu notwendigen Maßnahmen trifft für öffentliche Grünanlagen die örtlich zuständige Kommunalverwaltung und für den Wald die Landesforstverwaltung.

Zuständig für die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners (EPS) sind die Eigentümer der befallenen Flächen.

Wer Raupen und Nester des EPS im öffentlichen Bereich findet, kann die Ordnungsämter oder Grünflächenämter der Städte und Gemeinden verständigen. Die Entscheidung zu notwendigen Maßnahmen trifft für öffentliche Grünanlagen die örtlich zuständige Kommunalverwaltung und für den Wald die Landesforstverwaltung.

Wie verfahre ich mit befallenen Bäumen auf meinem Privatgrundstück?

Auf dem Privatgrundstück kann der Eigentümer befallene Bäume behandeln lassen. Die Bekämpfung sollte aber nur von einer autorisierten Fachfirma durchgeführt werden. Firmen mit einem Leistungsangebot zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners sind zum Beispiel über den Fachverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Berlin und Brandenburg e.V. in Erfahrung zu bringen.

Die entstehenden Kosten sind abhängig von der Behandlungsmethode, den örtlichen Gegebenheiten sowie der Größe beziehungsweise der Anzahl der Bäume.

Bei der Laubentsorgung befallener Bäume sollte unbedingt Schutzkleidung getragen werden. Auf keinen Fall sind Laubgebläse einzusetzen. Das Laub von befallenen Eichenbäumen sollte professionell entsorgt und nicht auf dem eigenen Grundstück kompostiert werden. Ansprechpartner ist der örtlich zuständige Abfallentsorger.

Auf dem Privatgrundstück kann der Eigentümer befallene Bäume behandeln lassen. Die Bekämpfung sollte aber nur von einer autorisierten Fachfirma durchgeführt werden. Firmen mit einem Leistungsangebot zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners sind zum Beispiel über den Fachverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Berlin und Brandenburg e.V. in Erfahrung zu bringen.

Die entstehenden Kosten sind abhängig von der Behandlungsmethode, den örtlichen Gegebenheiten sowie der Größe beziehungsweise der Anzahl der Bäume.

Bei der Laubentsorgung befallener Bäume sollte unbedingt Schutzkleidung getragen werden. Auf keinen Fall sind Laubgebläse einzusetzen. Das Laub von befallenen Eichenbäumen sollte professionell entsorgt und nicht auf dem eigenen Grundstück kompostiert werden. Ansprechpartner ist der örtlich zuständige Abfallentsorger.

Was ist im Hinblick auf den Gesundheitsschutz zu beachten?

Ab ihrer zweiten Häutung – beginnend etwa Mitte Mai – bilden die Raupen des Eichenprozessionsspinners (EPS) giftige Haare mit Widerhaken. Bis zu ihrer Verpuppung nimmt die Anzahl und Länge dieser „Brennhaare“ stetig zu. Darin enthalten ist das Nesselgift Thaumetopoein. Der direkte Kontakt mit den Härchen kann beim Menschen gesundheitliche Beschwerden verursachen.

Die Brennhaare behalten ihre gesundheitsgefährdende Wirkung über mehrere Jahre. Befallene Bäume sollten gemieden werden.

Wer sich in der Nähe befallener Bäume aufhalten muss, sollte sich gut schützen. Ist keine Schutzkleidung parat, sollte Kleidung mit langen Ärmeln und Hosenbeinen getragen werden. Die Hosenbeine sollten möglichst über den Schuhen verschließbar sein, damit keine Brennhaare eindringen können. Empfindliche Körperteile wie Hals und Nacken sollten durch Halstücher geschützt sein.

Trockenes Laub oder trockene Erde sollten so wenig wie möglich aufgewirbelt werden, um die Gefahr des Einatmens von mit Brennhaaren belasteter Luft sowie den Kontakt mit den im Laub befindlichen Brennhaaren zu verringern. Hier kann zum Atemschutz eine Atemschutzmaske (FFP2-Maske) getragen werden.

Wer mit den Brennhaaren in Kontakt gekommen ist, sollte möglichst sofort duschen und Haare waschen. Die belastete Kleidung keinesfalls in der Wohnung ausschütteln, sondern so heiß wie möglich – am besten bei 60 Grad Celsius – waschen. Bei auftretenden Hautirritationen können Juckreiz hemmende Salben verwendet werden.

Wenn Symptome wie

  • schmerzhafter Hautausschlag mit heftigem Juckreiz,
  • Hautschwellungen,
  • Augenreizungen beziehungsweise -entzündungen,
  • Atembeschwerden oder
  • allgemeine Krankheitssymptome wie Fieber und Schwindel

auftreten, sollte ein Arzt aufgesucht werden. Im Extremfall kann es zu pseudoallergischen Schockreaktionen kommen.

Auch Säugetiere können empfindlich auf die Brennhaare reagieren. Wie beim Menschen können ähnliche Symptome auftreten. Allerdings kommt es bei Haus- und Wildtieren selten zu Erkrankungen.

Bei weiteren Fragen zum Gesundheitsschutz geben die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte Auskunft.

Ab ihrer zweiten Häutung – beginnend etwa Mitte Mai – bilden die Raupen des Eichenprozessionsspinners (EPS) giftige Haare mit Widerhaken. Bis zu ihrer Verpuppung nimmt die Anzahl und Länge dieser „Brennhaare“ stetig zu. Darin enthalten ist das Nesselgift Thaumetopoein. Der direkte Kontakt mit den Härchen kann beim Menschen gesundheitliche Beschwerden verursachen.

Die Brennhaare behalten ihre gesundheitsgefährdende Wirkung über mehrere Jahre. Befallene Bäume sollten gemieden werden.

Wer sich in der Nähe befallener Bäume aufhalten muss, sollte sich gut schützen. Ist keine Schutzkleidung parat, sollte Kleidung mit langen Ärmeln und Hosenbeinen getragen werden. Die Hosenbeine sollten möglichst über den Schuhen verschließbar sein, damit keine Brennhaare eindringen können. Empfindliche Körperteile wie Hals und Nacken sollten durch Halstücher geschützt sein.

Trockenes Laub oder trockene Erde sollten so wenig wie möglich aufgewirbelt werden, um die Gefahr des Einatmens von mit Brennhaaren belasteter Luft sowie den Kontakt mit den im Laub befindlichen Brennhaaren zu verringern. Hier kann zum Atemschutz eine Atemschutzmaske (FFP2-Maske) getragen werden.

Wer mit den Brennhaaren in Kontakt gekommen ist, sollte möglichst sofort duschen und Haare waschen. Die belastete Kleidung keinesfalls in der Wohnung ausschütteln, sondern so heiß wie möglich – am besten bei 60 Grad Celsius – waschen. Bei auftretenden Hautirritationen können Juckreiz hemmende Salben verwendet werden.

Wenn Symptome wie

  • schmerzhafter Hautausschlag mit heftigem Juckreiz,
  • Hautschwellungen,
  • Augenreizungen beziehungsweise -entzündungen,
  • Atembeschwerden oder
  • allgemeine Krankheitssymptome wie Fieber und Schwindel

auftreten, sollte ein Arzt aufgesucht werden. Im Extremfall kann es zu pseudoallergischen Schockreaktionen kommen.

Auch Säugetiere können empfindlich auf die Brennhaare reagieren. Wie beim Menschen können ähnliche Symptome auftreten. Allerdings kommt es bei Haus- und Wildtieren selten zu Erkrankungen.

Bei weiteren Fragen zum Gesundheitsschutz geben die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte Auskunft.

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