Datenaustauschformat XPlanung


Mit der Unterzeichnung des Staatsvertrages „über die Errichtung des IT-Planungsrates und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern“, ratifiziert am 1. April 2010 in Verbindung mit dem Beschluss des IT-Planungsrates vom 5. Oktober 2017 hat sich Brandenburg dazu verpflichtet, das Datenaustauschformat bis zum Februar 2023 in seinem Verwaltungsraum einzuführen.
Der Anwendungsbereich des Standards erstreckt sich über Planwerke der Landes- und Regionalplanung, des allgemeinen sowie besonderen Städtebaurechts (Bauleitpläne) und der Landschaftsplanung.
Der Standard XPlanung ist daher bereits jetzt zu beachten. Soweit die Landschaftspläne gegen diese Norm verstoßen, könnte es bei ihrer Berücksichtigung zu Inhalts- und Datenverlusten sowie Fehlern kommen.
Die aktuell verfügbare GML-Version 6.02 verfügt noch nicht über alle Inhalte der Landschaftspläne. Diese werden erst in der in Arbeit befindlichen GML-Version 7.0 nutzbar sein. Diese Version wird voraussichtlich Anfang 2026 über die XPlanung-Leitstelle (XLeitstelle) eingeführt werden.
Insoweit kommt es jetzt darauf an, die GIS-Daten XPlanung-konform zu erstellen, so dass sie dann mit der GML-Version 7.0 umgerechnet werden können.
Das bedeutet insbesondere, dass
- die GIS-Daten voll vektoriell abgelegt werden,
- Flächen eine Umrandung haben,
- die Shape-Files thematisch (Planzeichen) separat abgelegt werden und
- alle Datensätze mit den Metadaten verknüpft sind.
Raumbezogene Daten werden in der öffentlich-rechtlichen Planung inzwischen ausschließlich digital erzeugt und bearbeitet. Für die gegenseitige Nutzung raumbezogener Daten durch verschiedene Stellen, zum Beispiel in Beteiligungsverfahren, in der inhaltlichen Berücksichtigung oder Beachtung von Festsetzungen, ist der verlustfreie Austausch der Inhalte und Strukturen eines Planwerkes erforderlich. Über das XPlanung-GML-Dateiformat wird dies, unabhängig von der jeweiligen GIS-Software, ermöglicht. Die GML funktioniert auch bei den gängigen Open Source Anwendungen, so dass die Nutzung öffentlicher GIS-Daten durch Dritte diese nicht zwingt, das GIS-Programm und dieses auch in der gleichen Version zu erwerben, wie es der Ersteller der Daten verwendet hat.
In Brandenburg wird XPlanung insbesondere in der Bauleitplanung bereits angewendet (Landesamt für Bauen und Verkehr: XPlanung). Es liegen Handbücher und technische Hilfen, zum Beispiel XPlanung GML-Validator, vor.
In den Schriften des Bundesamts für Naturschutz (BfN) ist mit Heft 646 „Erweiterung des Standards XPlanung im Fachbereich Landschaftsplanung - Grundlagen und Modellierung“ eine Handreichung zu diesem Thema erschienen.
Weitere Informationen können über die XLeitstelle bezogen werden: https://xleitstelle.de/xplanung
Hinweis: Die Begriffe XPlanung und XLeitstelle wurde gewählt bevor Elon Musk die Plattform Twitter in X umbenannte. Die Begriffe haben daher nichts mit ihm oder seinen Unternehmen zu tun.
Mit der Unterzeichnung des Staatsvertrages „über die Errichtung des IT-Planungsrates und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern“, ratifiziert am 1. April 2010 in Verbindung mit dem Beschluss des IT-Planungsrates vom 5. Oktober 2017 hat sich Brandenburg dazu verpflichtet, das Datenaustauschformat bis zum Februar 2023 in seinem Verwaltungsraum einzuführen.
Der Anwendungsbereich des Standards erstreckt sich über Planwerke der Landes- und Regionalplanung, des allgemeinen sowie besonderen Städtebaurechts (Bauleitpläne) und der Landschaftsplanung.
Der Standard XPlanung ist daher bereits jetzt zu beachten. Soweit die Landschaftspläne gegen diese Norm verstoßen, könnte es bei ihrer Berücksichtigung zu Inhalts- und Datenverlusten sowie Fehlern kommen.
Die aktuell verfügbare GML-Version 6.02 verfügt noch nicht über alle Inhalte der Landschaftspläne. Diese werden erst in der in Arbeit befindlichen GML-Version 7.0 nutzbar sein. Diese Version wird voraussichtlich Anfang 2026 über die XPlanung-Leitstelle (XLeitstelle) eingeführt werden.
Insoweit kommt es jetzt darauf an, die GIS-Daten XPlanung-konform zu erstellen, so dass sie dann mit der GML-Version 7.0 umgerechnet werden können.
Das bedeutet insbesondere, dass
- die GIS-Daten voll vektoriell abgelegt werden,
- Flächen eine Umrandung haben,
- die Shape-Files thematisch (Planzeichen) separat abgelegt werden und
- alle Datensätze mit den Metadaten verknüpft sind.
Raumbezogene Daten werden in der öffentlich-rechtlichen Planung inzwischen ausschließlich digital erzeugt und bearbeitet. Für die gegenseitige Nutzung raumbezogener Daten durch verschiedene Stellen, zum Beispiel in Beteiligungsverfahren, in der inhaltlichen Berücksichtigung oder Beachtung von Festsetzungen, ist der verlustfreie Austausch der Inhalte und Strukturen eines Planwerkes erforderlich. Über das XPlanung-GML-Dateiformat wird dies, unabhängig von der jeweiligen GIS-Software, ermöglicht. Die GML funktioniert auch bei den gängigen Open Source Anwendungen, so dass die Nutzung öffentlicher GIS-Daten durch Dritte diese nicht zwingt, das GIS-Programm und dieses auch in der gleichen Version zu erwerben, wie es der Ersteller der Daten verwendet hat.
In Brandenburg wird XPlanung insbesondere in der Bauleitplanung bereits angewendet (Landesamt für Bauen und Verkehr: XPlanung). Es liegen Handbücher und technische Hilfen, zum Beispiel XPlanung GML-Validator, vor.
In den Schriften des Bundesamts für Naturschutz (BfN) ist mit Heft 646 „Erweiterung des Standards XPlanung im Fachbereich Landschaftsplanung - Grundlagen und Modellierung“ eine Handreichung zu diesem Thema erschienen.
Weitere Informationen können über die XLeitstelle bezogen werden: https://xleitstelle.de/xplanung
Hinweis: Die Begriffe XPlanung und XLeitstelle wurde gewählt bevor Elon Musk die Plattform Twitter in X umbenannte. Die Begriffe haben daher nichts mit ihm oder seinen Unternehmen zu tun.