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Entnahmebeschränkungen per Allgemeinverfügung für Grund- und Oberflächenwasser

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Nachfolgende Übersicht stellt die nach Allgemeinverfügung der Landkreise und kreisfreien Städte Entnahmebeschränkungen für Grundwasser und oberirdische Gewässer in drei Kategorien dar.

grün
es ist keine Allgemeinverfügung vorgesehen
gelb
eine Allgemeinverfügung ist in Vorbereitung
rot
die Landkreise/kreisfreien Städte haben zum 30.06.2025 bereits eine entsprechende Verfügung erlassen

 

Landkreis/
kreisfreie Stadt
Allgemeinverfügung Zeitraum  Anmerkungen/Ergänzungen
Prignitz Nicht vorgesehen   Mindestwasserführung derzeit noch gegeben.
Verschärft sich Situation, wird in Form verstärkter Öffentlichkeitsarbeit reagiert.
Betriebe werden direkt angesprochen.
Ostprignitz-
Ruppin
Allgemeinverfügung in Vorbereitung.

Festlegung in Abhängigkeit der Festlegungen im Wasserbewirtschaftungsbeirat am 17.07.2025.
eventuell nach dem 17.07.2025  
Havelland Allgemeinverfügung zum Verbot der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern durch Pumpen oder Ableitung.

Ausgenommen sind Wasserentnahmen mittels Saugwagen zur Bewässerung von Bäumen und Sträuchern auf öffentlichen Grund.
 
Bewässerung von Grün- und Gartenflächen sowie Sportanlagen aus Brunnen und Trinkwassernetz untersagt von 11-18 Uhr.
 
Bewässerung  mit Grundwasser zwischen 11-18 nur mit Nachweis. Alle Verbote auch für Entnahmen mit WR Erlaubnis.
ab 01.07.2025 bis 30.09.2025  
Brandenburg an der Havel Allgemeinverfügung zum Verbot der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern durch Pumpen oder Ableitung ist für alle Oberflächengewässer verboten.
 
Ausgenommen sind  Wasserentnahmen mittels Saugwagen zur Bewässerung von Bäumen und Sträuchern auf öffentlichen Grund.
 
Beregnung mit Grundwasser privater Grün- und Gartenflächen wird auf 18-8 Uhr begrenzt.
ab 30.06.2025
bis 30.09.2025
 
Potsdam-
Mittelmark
Allgemeinverfügung zur Entnahmebeschränkung (Verbot Entnahme Oberflächengewässer, Eigentümer- /Anliegergebrauch).
 
Ergänzung: Verbot der Gartenbewässerung mittels Brunnen von 8-20 Uhr.
seit 26.06.2025
beziehungsweise voraussichtlich ab 15.07.2025 bis
30.09.2025
 
Teltow-
Fläming
Nicht vorgesehen.   Anträge auf Entnahme aus Oberflächengewässern selten, werden geprüft und oft abgelehnt; Bilanzgebiete nicht ausgereizt, daher keine Einschränkung zur Grundwasserentnahme aus Brunnen vorgesehen.
Elbe-Elster Allgemeinverfügung zum Verbot von Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern.
 
Gilt für erlaubnisfreie Entnahmen  durch Anlieger und  genehmigte Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern.
seit 20.06.2025 Verstärkte Kontrolle und Überwachung von Benutzungen.
Oberhavel Allgemeinverfügung bisher nicht vorgesehen.   Pressemitteilung angedacht, in Bescheiden für Entnahmen aus Grund- und Oberflächenwasser werden Beschränkungen formuliert (nur in der Zeit von 17-10 Uhr).
Potsdam Allgemeinverfügung, zum Verbot der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern zu Bewässerungszecken.

Die Wasserentnahme mittels Pumpvorrichtungen aus oberirdischen Gewässern zu Bewässerungszwecken wird untersagt.

Wasserrechtliche Erlaubnisse, die eine Entnahme von Wasser aus einem oberirdischen Gewässer mittels Pumpvorrichtungen zu Bewässerungszwecken zulassen, werden widerrufen.

Für die Bewässerung der Gartenanlagen der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg sowie von öffentlichen Grünanlagen gilt Entnahmeverbot aus Oberflächengewässern in der Zeit von 10:00 Uhr bis 21:00 Uhr.
seit 15.07.2025  
Uckermark Nicht vorgesehen.   Kontaktaufnahme mit Erlaubnisinhabern, Einschränkung Gemeingebrauch nicht vorgesehen.
Barnim Allgemeinverfügung zum Verbot von Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern mittels Pumpvorrichtungen.

Ausgenommen sind Wasserentnahmen zur Gefahrenabwehr (Löschwasser) mit Handgefäßen oder mit wasserrechtlicher Erlaubnis.
seit 25.05.2020
bis auf Widerruf
Bei Erteilung wasserrechtlicher Erlaubnisse können Auflagen (Bedarfsgerecht, Zeiten, und so weiter) gemacht werden.
Märkisch-
Oderland
Allgemeinverfügung zur Beschränkung des Eigentümer-, Gemein- und Anliegergebrauchs der Wasserentnahme aus Oberflächengewässern zu Zwecken der Bewässerung oder andere Zwecke.

Ausgenommen sind Kleinstmengen (<10 Liter/Tag) für Eigenbedarf und sowie im Brandfall durch Feuerwehr.
seit 03.07.2025  

Frankfurt
(Oder)

Derzeit nicht vorgesehen   Wasserbehörde beobachtet die Stände der Oberflächengewässer sowie des Grundwassers.
In Abhängigkeit von den festgestellten Ständen werden bei Bedarf die entsprechenden Maßnahmen ergriffen.
Oder-Spree Lokale Allgemeinverfügung zur Einschränkung des erlaubnisfreien Anliegergebrauchs im Bereich der Kageler Seenkette. seit 01.09.2022  
Dahme-
Spreewald
Allgemeinverfügung zur Entnahmebeschränkung aus Oberflächengewässern mittels Pumpvorrichtungen für den Eigenbedarf in der Zeit von 8-20 Uhr (Märkische Heide, Amt Unterspreewald, Amt Lieberose/Oberspreewald, Lübben, Luckau, Heideblick).

Ergänzung: Erweiterung auf ganztägige Regelung.
seit 18.06.2025
beziehungsweise 04.07.2025
Pressemitteilung und Allgemeinverfügung auf Website des Landkreises verfügbar.
Oberspreewald-
Lausitz
Allgemeinverfügung zur Beschränkung der Entnahme aus Oberflächengewässern der Spree sowie der Schwarzen Elster mittels Pumpvorrichtungen in der Zeit von 8-20 Uhr für den Eigenbedarf (Teileinzugsgebiet Mittlere Spree, Teileinzugsgebiet Schwarze Elster).
 
- geändert für Teileinzugsgebiet Mittlere Spree
- Erweiterung der Verfügung auf ganztags
seit 20.06.2025 beziehungsweise 02.07.2025 Pressemitteilung und Allgemeinverfügung auf Website des Kreises verfügbar. 
Spree-
Neiße
1. Allgemeinverfügung zur Beschränkung der Entnahme aus Oberflächengewässern im Einzugsgebiet (EZG) der Spree mittels Pumpvorrichtungen in der Zeit von 8-20 Uhr (Spremberg, Drebkau, Kolkwitz, Neuhausen, Wiesengrund, Felixsee, Amt Peitz, Amt Burg).
 
2. AV zur Erweiterung oben genannten Regelungen auf ganztags.
seit 17.06.2025
beziehungsweise 27.06.2025
Pressemitteilung und Allgemeinverfügung auf Website des Landkreises verfügbar.
Cottbus Allgemeinverfügung zur ganztätigen Beschränkung der Entnahme aus Oberflächengewässern mittels Pumpvorrichtung. seit 27.06.2025 Pressemitteilung und Allgemeinverfügung auf Website der Stadt verfügbar.

Nachfolgende Übersicht stellt die nach Allgemeinverfügung der Landkreise und kreisfreien Städte Entnahmebeschränkungen für Grundwasser und oberirdische Gewässer in drei Kategorien dar.

grün
es ist keine Allgemeinverfügung vorgesehen
gelb
eine Allgemeinverfügung ist in Vorbereitung
rot
die Landkreise/kreisfreien Städte haben zum 30.06.2025 bereits eine entsprechende Verfügung erlassen

 

Landkreis/
kreisfreie Stadt
Allgemeinverfügung Zeitraum  Anmerkungen/Ergänzungen
Prignitz Nicht vorgesehen   Mindestwasserführung derzeit noch gegeben.
Verschärft sich Situation, wird in Form verstärkter Öffentlichkeitsarbeit reagiert.
Betriebe werden direkt angesprochen.
Ostprignitz-
Ruppin
Allgemeinverfügung in Vorbereitung.

Festlegung in Abhängigkeit der Festlegungen im Wasserbewirtschaftungsbeirat am 17.07.2025.
eventuell nach dem 17.07.2025  
Havelland Allgemeinverfügung zum Verbot der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern durch Pumpen oder Ableitung.

Ausgenommen sind Wasserentnahmen mittels Saugwagen zur Bewässerung von Bäumen und Sträuchern auf öffentlichen Grund.
 
Bewässerung von Grün- und Gartenflächen sowie Sportanlagen aus Brunnen und Trinkwassernetz untersagt von 11-18 Uhr.
 
Bewässerung  mit Grundwasser zwischen 11-18 nur mit Nachweis. Alle Verbote auch für Entnahmen mit WR Erlaubnis.
ab 01.07.2025 bis 30.09.2025  
Brandenburg an der Havel Allgemeinverfügung zum Verbot der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern durch Pumpen oder Ableitung ist für alle Oberflächengewässer verboten.
 
Ausgenommen sind  Wasserentnahmen mittels Saugwagen zur Bewässerung von Bäumen und Sträuchern auf öffentlichen Grund.
 
Beregnung mit Grundwasser privater Grün- und Gartenflächen wird auf 18-8 Uhr begrenzt.
ab 30.06.2025
bis 30.09.2025
 
Potsdam-
Mittelmark
Allgemeinverfügung zur Entnahmebeschränkung (Verbot Entnahme Oberflächengewässer, Eigentümer- /Anliegergebrauch).
 
Ergänzung: Verbot der Gartenbewässerung mittels Brunnen von 8-20 Uhr.
seit 26.06.2025
beziehungsweise voraussichtlich ab 15.07.2025 bis
30.09.2025
 
Teltow-
Fläming
Nicht vorgesehen.   Anträge auf Entnahme aus Oberflächengewässern selten, werden geprüft und oft abgelehnt; Bilanzgebiete nicht ausgereizt, daher keine Einschränkung zur Grundwasserentnahme aus Brunnen vorgesehen.
Elbe-Elster Allgemeinverfügung zum Verbot von Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern.
 
Gilt für erlaubnisfreie Entnahmen  durch Anlieger und  genehmigte Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern.
seit 20.06.2025 Verstärkte Kontrolle und Überwachung von Benutzungen.
Oberhavel Allgemeinverfügung bisher nicht vorgesehen.   Pressemitteilung angedacht, in Bescheiden für Entnahmen aus Grund- und Oberflächenwasser werden Beschränkungen formuliert (nur in der Zeit von 17-10 Uhr).
Potsdam Allgemeinverfügung, zum Verbot der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern zu Bewässerungszecken.

Die Wasserentnahme mittels Pumpvorrichtungen aus oberirdischen Gewässern zu Bewässerungszwecken wird untersagt.

Wasserrechtliche Erlaubnisse, die eine Entnahme von Wasser aus einem oberirdischen Gewässer mittels Pumpvorrichtungen zu Bewässerungszwecken zulassen, werden widerrufen.

Für die Bewässerung der Gartenanlagen der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg sowie von öffentlichen Grünanlagen gilt Entnahmeverbot aus Oberflächengewässern in der Zeit von 10:00 Uhr bis 21:00 Uhr.
seit 15.07.2025  
Uckermark Nicht vorgesehen.   Kontaktaufnahme mit Erlaubnisinhabern, Einschränkung Gemeingebrauch nicht vorgesehen.
Barnim Allgemeinverfügung zum Verbot von Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern mittels Pumpvorrichtungen.

Ausgenommen sind Wasserentnahmen zur Gefahrenabwehr (Löschwasser) mit Handgefäßen oder mit wasserrechtlicher Erlaubnis.
seit 25.05.2020
bis auf Widerruf
Bei Erteilung wasserrechtlicher Erlaubnisse können Auflagen (Bedarfsgerecht, Zeiten, und so weiter) gemacht werden.
Märkisch-
Oderland
Allgemeinverfügung zur Beschränkung des Eigentümer-, Gemein- und Anliegergebrauchs der Wasserentnahme aus Oberflächengewässern zu Zwecken der Bewässerung oder andere Zwecke.

Ausgenommen sind Kleinstmengen (<10 Liter/Tag) für Eigenbedarf und sowie im Brandfall durch Feuerwehr.
seit 03.07.2025  

Frankfurt
(Oder)

Derzeit nicht vorgesehen   Wasserbehörde beobachtet die Stände der Oberflächengewässer sowie des Grundwassers.
In Abhängigkeit von den festgestellten Ständen werden bei Bedarf die entsprechenden Maßnahmen ergriffen.
Oder-Spree Lokale Allgemeinverfügung zur Einschränkung des erlaubnisfreien Anliegergebrauchs im Bereich der Kageler Seenkette. seit 01.09.2022  
Dahme-
Spreewald
Allgemeinverfügung zur Entnahmebeschränkung aus Oberflächengewässern mittels Pumpvorrichtungen für den Eigenbedarf in der Zeit von 8-20 Uhr (Märkische Heide, Amt Unterspreewald, Amt Lieberose/Oberspreewald, Lübben, Luckau, Heideblick).

Ergänzung: Erweiterung auf ganztägige Regelung.
seit 18.06.2025
beziehungsweise 04.07.2025
Pressemitteilung und Allgemeinverfügung auf Website des Landkreises verfügbar.
Oberspreewald-
Lausitz
Allgemeinverfügung zur Beschränkung der Entnahme aus Oberflächengewässern der Spree sowie der Schwarzen Elster mittels Pumpvorrichtungen in der Zeit von 8-20 Uhr für den Eigenbedarf (Teileinzugsgebiet Mittlere Spree, Teileinzugsgebiet Schwarze Elster).
 
- geändert für Teileinzugsgebiet Mittlere Spree
- Erweiterung der Verfügung auf ganztags
seit 20.06.2025 beziehungsweise 02.07.2025 Pressemitteilung und Allgemeinverfügung auf Website des Kreises verfügbar. 
Spree-
Neiße
1. Allgemeinverfügung zur Beschränkung der Entnahme aus Oberflächengewässern im Einzugsgebiet (EZG) der Spree mittels Pumpvorrichtungen in der Zeit von 8-20 Uhr (Spremberg, Drebkau, Kolkwitz, Neuhausen, Wiesengrund, Felixsee, Amt Peitz, Amt Burg).
 
2. AV zur Erweiterung oben genannten Regelungen auf ganztags.
seit 17.06.2025
beziehungsweise 27.06.2025
Pressemitteilung und Allgemeinverfügung auf Website des Landkreises verfügbar.
Cottbus Allgemeinverfügung zur ganztätigen Beschränkung der Entnahme aus Oberflächengewässern mittels Pumpvorrichtung. seit 27.06.2025 Pressemitteilung und Allgemeinverfügung auf Website der Stadt verfügbar.

Kontakt

Ansprechpartner:
Vorname:
Holger
Nachname:
Lengsfeld
Organisationsname:
Abteilung 2 - Wasser und Bodenschutz
Abteilung:
Referat 25
E-Mail:
holger.lengsfeld@­mleuv.brandenburg.de
Telefon:
+49 331 866-7860