Entnahmebeschränkungen per Allgemeinverfügung für Grund- und Oberflächenwasser


Nachfolgende Übersicht stellt die nach Allgemeinverfügung der Landkreise und kreisfreien Städte Entnahmebeschränkungen für Grundwasser und oberirdische Gewässer in drei Kategorien dar.
grün
es ist keine Allgemeinverfügung vorgesehen
gelb
eine Allgemeinverfügung ist in Vorbereitung
rot
die Landkreise/kreisfreien Städte haben zum 30.06.2025 bereits eine entsprechende Verfügung erlassen
Landkreis/ kreisfreie Stadt |
Allgemeinverfügung | Zeitraum | Anmerkungen/Ergänzungen |
---|---|---|---|
Prignitz | Nicht vorgesehen | Mindestwasserführung derzeit noch gegeben. Verschärft sich Situation, wird in Form verstärkter Öffentlichkeitsarbeit reagiert. Betriebe werden direkt angesprochen. |
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Ostprignitz- Ruppin |
Allgemeinverfügung in Vorbereitung. Festlegung in Abhängigkeit der Festlegungen im Wasserbewirtschaftungsbeirat am 17.07.2025. |
eventuell nach dem 17.07.2025 | |
Havelland | Allgemeinverfügung zum Verbot der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern durch Pumpen oder Ableitung. Ausgenommen sind Wasserentnahmen mittels Saugwagen zur Bewässerung von Bäumen und Sträuchern auf öffentlichen Grund. Bewässerung von Grün- und Gartenflächen sowie Sportanlagen aus Brunnen und Trinkwassernetz untersagt von 11-18 Uhr. Bewässerung mit Grundwasser zwischen 11-18 nur mit Nachweis. Alle Verbote auch für Entnahmen mit WR Erlaubnis. |
ab 01.07.2025 bis 30.09.2025 | |
Brandenburg an der Havel | Allgemeinverfügung zum Verbot der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern durch Pumpen oder Ableitung ist für alle Oberflächengewässer verboten. Ausgenommen sind Wasserentnahmen mittels Saugwagen zur Bewässerung von Bäumen und Sträuchern auf öffentlichen Grund. Beregnung mit Grundwasser privater Grün- und Gartenflächen wird auf 18-8 Uhr begrenzt. |
ab 30.06.2025 bis 30.09.2025 |
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Potsdam- Mittelmark |
Allgemeinverfügung zur Entnahmebeschränkung (Verbot Entnahme Oberflächengewässer, Eigentümer- /Anliegergebrauch). Ergänzung: Verbot der Gartenbewässerung mittels Brunnen von 8-20 Uhr. |
seit 26.06.2025 beziehungsweise voraussichtlich ab 15.07.2025 bis 30.09.2025 |
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Teltow- Fläming |
Nicht vorgesehen. | Anträge auf Entnahme aus Oberflächengewässern selten, werden geprüft und oft abgelehnt; Bilanzgebiete nicht ausgereizt, daher keine Einschränkung zur Grundwasserentnahme aus Brunnen vorgesehen. | |
Elbe-Elster | Allgemeinverfügung zum Verbot von Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern. Gilt für erlaubnisfreie Entnahmen durch Anlieger und genehmigte Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern. |
seit 20.06.2025 | Verstärkte Kontrolle und Überwachung von Benutzungen. |
Oberhavel | Allgemeinverfügung bisher nicht vorgesehen. | Pressemitteilung angedacht, in Bescheiden für Entnahmen aus Grund- und Oberflächenwasser werden Beschränkungen formuliert (nur in der Zeit von 17-10 Uhr). | |
Potsdam | Allgemeinverfügung, zum Verbot der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern zu Bewässerungszecken. Die Wasserentnahme mittels Pumpvorrichtungen aus oberirdischen Gewässern zu Bewässerungszwecken wird untersagt. Wasserrechtliche Erlaubnisse, die eine Entnahme von Wasser aus einem oberirdischen Gewässer mittels Pumpvorrichtungen zu Bewässerungszwecken zulassen, werden widerrufen. Für die Bewässerung der Gartenanlagen der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg sowie von öffentlichen Grünanlagen gilt Entnahmeverbot aus Oberflächengewässern in der Zeit von 10:00 Uhr bis 21:00 Uhr. |
seit 15.07.2025 | |
Uckermark | Nicht vorgesehen. | Kontaktaufnahme mit Erlaubnisinhabern, Einschränkung Gemeingebrauch nicht vorgesehen. | |
Barnim | Allgemeinverfügung zum Verbot von Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern mittels Pumpvorrichtungen. Ausgenommen sind Wasserentnahmen zur Gefahrenabwehr (Löschwasser) mit Handgefäßen oder mit wasserrechtlicher Erlaubnis. |
seit 25.05.2020 bis auf Widerruf |
Bei Erteilung wasserrechtlicher Erlaubnisse können Auflagen (Bedarfsgerecht, Zeiten, und so weiter) gemacht werden. |
Märkisch- Oderland |
Allgemeinverfügung zur Beschränkung des Eigentümer-, Gemein- und Anliegergebrauchs der Wasserentnahme aus Oberflächengewässern zu Zwecken der Bewässerung oder andere Zwecke. Ausgenommen sind Kleinstmengen (<10 Liter/Tag) für Eigenbedarf und sowie im Brandfall durch Feuerwehr. |
seit 03.07.2025 | |
Frankfurt |
Derzeit nicht vorgesehen | Wasserbehörde beobachtet die Stände der Oberflächengewässer sowie des Grundwassers. In Abhängigkeit von den festgestellten Ständen werden bei Bedarf die entsprechenden Maßnahmen ergriffen. |
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Oder-Spree | Lokale Allgemeinverfügung zur Einschränkung des erlaubnisfreien Anliegergebrauchs im Bereich der Kageler Seenkette. | seit 01.09.2022 | |
Dahme- Spreewald |
Allgemeinverfügung zur Entnahmebeschränkung aus Oberflächengewässern mittels Pumpvorrichtungen für den Eigenbedarf in der Zeit von 8-20 Uhr (Märkische Heide, Amt Unterspreewald, Amt Lieberose/Oberspreewald, Lübben, Luckau, Heideblick). Ergänzung: Erweiterung auf ganztägige Regelung. |
seit 18.06.2025 beziehungsweise 04.07.2025 |
Pressemitteilung und Allgemeinverfügung auf Website des Landkreises verfügbar. |
Oberspreewald- Lausitz |
Allgemeinverfügung zur Beschränkung der Entnahme aus Oberflächengewässern der Spree sowie der Schwarzen Elster mittels Pumpvorrichtungen in der Zeit von 8-20 Uhr für den Eigenbedarf (Teileinzugsgebiet Mittlere Spree, Teileinzugsgebiet Schwarze Elster). - geändert für Teileinzugsgebiet Mittlere Spree - Erweiterung der Verfügung auf ganztags |
seit 20.06.2025 beziehungsweise 02.07.2025 | Pressemitteilung und Allgemeinverfügung auf Website des Kreises verfügbar. |
Spree- Neiße |
1. Allgemeinverfügung zur Beschränkung der Entnahme aus Oberflächengewässern im Einzugsgebiet (EZG) der Spree mittels Pumpvorrichtungen in der Zeit von 8-20 Uhr (Spremberg, Drebkau, Kolkwitz, Neuhausen, Wiesengrund, Felixsee, Amt Peitz, Amt Burg). 2. AV zur Erweiterung oben genannten Regelungen auf ganztags. |
seit 17.06.2025 beziehungsweise 27.06.2025 |
Pressemitteilung und Allgemeinverfügung auf Website des Landkreises verfügbar. |
Cottbus | Allgemeinverfügung zur ganztätigen Beschränkung der Entnahme aus Oberflächengewässern mittels Pumpvorrichtung. | seit 27.06.2025 | Pressemitteilung und Allgemeinverfügung auf Website der Stadt verfügbar. |
Nachfolgende Übersicht stellt die nach Allgemeinverfügung der Landkreise und kreisfreien Städte Entnahmebeschränkungen für Grundwasser und oberirdische Gewässer in drei Kategorien dar.
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es ist keine Allgemeinverfügung vorgesehen
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eine Allgemeinverfügung ist in Vorbereitung
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die Landkreise/kreisfreien Städte haben zum 30.06.2025 bereits eine entsprechende Verfügung erlassen
Landkreis/ kreisfreie Stadt |
Allgemeinverfügung | Zeitraum | Anmerkungen/Ergänzungen |
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Prignitz | Nicht vorgesehen | Mindestwasserführung derzeit noch gegeben. Verschärft sich Situation, wird in Form verstärkter Öffentlichkeitsarbeit reagiert. Betriebe werden direkt angesprochen. |
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Ostprignitz- Ruppin |
Allgemeinverfügung in Vorbereitung. Festlegung in Abhängigkeit der Festlegungen im Wasserbewirtschaftungsbeirat am 17.07.2025. |
eventuell nach dem 17.07.2025 | |
Havelland | Allgemeinverfügung zum Verbot der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern durch Pumpen oder Ableitung. Ausgenommen sind Wasserentnahmen mittels Saugwagen zur Bewässerung von Bäumen und Sträuchern auf öffentlichen Grund. Bewässerung von Grün- und Gartenflächen sowie Sportanlagen aus Brunnen und Trinkwassernetz untersagt von 11-18 Uhr. Bewässerung mit Grundwasser zwischen 11-18 nur mit Nachweis. Alle Verbote auch für Entnahmen mit WR Erlaubnis. |
ab 01.07.2025 bis 30.09.2025 | |
Brandenburg an der Havel | Allgemeinverfügung zum Verbot der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern durch Pumpen oder Ableitung ist für alle Oberflächengewässer verboten. Ausgenommen sind Wasserentnahmen mittels Saugwagen zur Bewässerung von Bäumen und Sträuchern auf öffentlichen Grund. Beregnung mit Grundwasser privater Grün- und Gartenflächen wird auf 18-8 Uhr begrenzt. |
ab 30.06.2025 bis 30.09.2025 |
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Potsdam- Mittelmark |
Allgemeinverfügung zur Entnahmebeschränkung (Verbot Entnahme Oberflächengewässer, Eigentümer- /Anliegergebrauch). Ergänzung: Verbot der Gartenbewässerung mittels Brunnen von 8-20 Uhr. |
seit 26.06.2025 beziehungsweise voraussichtlich ab 15.07.2025 bis 30.09.2025 |
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Teltow- Fläming |
Nicht vorgesehen. | Anträge auf Entnahme aus Oberflächengewässern selten, werden geprüft und oft abgelehnt; Bilanzgebiete nicht ausgereizt, daher keine Einschränkung zur Grundwasserentnahme aus Brunnen vorgesehen. | |
Elbe-Elster | Allgemeinverfügung zum Verbot von Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern. Gilt für erlaubnisfreie Entnahmen durch Anlieger und genehmigte Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern. |
seit 20.06.2025 | Verstärkte Kontrolle und Überwachung von Benutzungen. |
Oberhavel | Allgemeinverfügung bisher nicht vorgesehen. | Pressemitteilung angedacht, in Bescheiden für Entnahmen aus Grund- und Oberflächenwasser werden Beschränkungen formuliert (nur in der Zeit von 17-10 Uhr). | |
Potsdam | Allgemeinverfügung, zum Verbot der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern zu Bewässerungszecken. Die Wasserentnahme mittels Pumpvorrichtungen aus oberirdischen Gewässern zu Bewässerungszwecken wird untersagt. Wasserrechtliche Erlaubnisse, die eine Entnahme von Wasser aus einem oberirdischen Gewässer mittels Pumpvorrichtungen zu Bewässerungszwecken zulassen, werden widerrufen. Für die Bewässerung der Gartenanlagen der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg sowie von öffentlichen Grünanlagen gilt Entnahmeverbot aus Oberflächengewässern in der Zeit von 10:00 Uhr bis 21:00 Uhr. |
seit 15.07.2025 | |
Uckermark | Nicht vorgesehen. | Kontaktaufnahme mit Erlaubnisinhabern, Einschränkung Gemeingebrauch nicht vorgesehen. | |
Barnim | Allgemeinverfügung zum Verbot von Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern mittels Pumpvorrichtungen. Ausgenommen sind Wasserentnahmen zur Gefahrenabwehr (Löschwasser) mit Handgefäßen oder mit wasserrechtlicher Erlaubnis. |
seit 25.05.2020 bis auf Widerruf |
Bei Erteilung wasserrechtlicher Erlaubnisse können Auflagen (Bedarfsgerecht, Zeiten, und so weiter) gemacht werden. |
Märkisch- Oderland |
Allgemeinverfügung zur Beschränkung des Eigentümer-, Gemein- und Anliegergebrauchs der Wasserentnahme aus Oberflächengewässern zu Zwecken der Bewässerung oder andere Zwecke. Ausgenommen sind Kleinstmengen (<10 Liter/Tag) für Eigenbedarf und sowie im Brandfall durch Feuerwehr. |
seit 03.07.2025 | |
Frankfurt |
Derzeit nicht vorgesehen | Wasserbehörde beobachtet die Stände der Oberflächengewässer sowie des Grundwassers. In Abhängigkeit von den festgestellten Ständen werden bei Bedarf die entsprechenden Maßnahmen ergriffen. |
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Oder-Spree | Lokale Allgemeinverfügung zur Einschränkung des erlaubnisfreien Anliegergebrauchs im Bereich der Kageler Seenkette. | seit 01.09.2022 | |
Dahme- Spreewald |
Allgemeinverfügung zur Entnahmebeschränkung aus Oberflächengewässern mittels Pumpvorrichtungen für den Eigenbedarf in der Zeit von 8-20 Uhr (Märkische Heide, Amt Unterspreewald, Amt Lieberose/Oberspreewald, Lübben, Luckau, Heideblick). Ergänzung: Erweiterung auf ganztägige Regelung. |
seit 18.06.2025 beziehungsweise 04.07.2025 |
Pressemitteilung und Allgemeinverfügung auf Website des Landkreises verfügbar. |
Oberspreewald- Lausitz |
Allgemeinverfügung zur Beschränkung der Entnahme aus Oberflächengewässern der Spree sowie der Schwarzen Elster mittels Pumpvorrichtungen in der Zeit von 8-20 Uhr für den Eigenbedarf (Teileinzugsgebiet Mittlere Spree, Teileinzugsgebiet Schwarze Elster). - geändert für Teileinzugsgebiet Mittlere Spree - Erweiterung der Verfügung auf ganztags |
seit 20.06.2025 beziehungsweise 02.07.2025 | Pressemitteilung und Allgemeinverfügung auf Website des Kreises verfügbar. |
Spree- Neiße |
1. Allgemeinverfügung zur Beschränkung der Entnahme aus Oberflächengewässern im Einzugsgebiet (EZG) der Spree mittels Pumpvorrichtungen in der Zeit von 8-20 Uhr (Spremberg, Drebkau, Kolkwitz, Neuhausen, Wiesengrund, Felixsee, Amt Peitz, Amt Burg). 2. AV zur Erweiterung oben genannten Regelungen auf ganztags. |
seit 17.06.2025 beziehungsweise 27.06.2025 |
Pressemitteilung und Allgemeinverfügung auf Website des Landkreises verfügbar. |
Cottbus | Allgemeinverfügung zur ganztätigen Beschränkung der Entnahme aus Oberflächengewässern mittels Pumpvorrichtung. | seit 27.06.2025 | Pressemitteilung und Allgemeinverfügung auf Website der Stadt verfügbar. |
Kontakt
- Ansprechpartner:
-
- Vorname:
- Holger
- Nachname:
- Lengsfeld
- Organisationsname:
- Abteilung 2 - Wasser und Bodenschutz
- Abteilung:
- Referat 25
- E-Mail:
- holger.lengsfeld@ mleuv.brandenburg.de
- Telefon:
- +49 331 866-7860