Kerntechnik und Strahlenschutz


Das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) als oberste atomrechtliche Landesbehörde Brandenburgs sowie das nachgeordnete Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) nehmen in den Bereichen Kerntechnik und Strahlenschutzvorsorge vielfältige Aufgaben wahr.
Hier finden Sie sowohl Informationen zum Rückbau des Kernkraftwerks Rheinsberg, zur Kernenergienutzung in unseren Nachbarländern (insbesondere Polen) zur Endlagersuche als auch zur Entsorgung radioaktiver Abfälle, zur Umweltradioaktivität, zu Radon und zu elektromagnetischen Feldern.
Die Zuständigkeiten für die Bereiche des allgemeinen Strahlenschutzes (z. B. im Beruf oder in der Medizin) sowie der nichtionisierenden Strahlung (bei Anwendung am Menschen) liegen beim Ministerium für Gesundheit und Soziales (MGS) und dem LAVG und sind dort jeweils dem Arbeitsschutz zugeordnet.
Das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) als oberste atomrechtliche Landesbehörde Brandenburgs sowie das nachgeordnete Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) nehmen in den Bereichen Kerntechnik und Strahlenschutzvorsorge vielfältige Aufgaben wahr.
Hier finden Sie sowohl Informationen zum Rückbau des Kernkraftwerks Rheinsberg, zur Kernenergienutzung in unseren Nachbarländern (insbesondere Polen) zur Endlagersuche als auch zur Entsorgung radioaktiver Abfälle, zur Umweltradioaktivität, zu Radon und zu elektromagnetischen Feldern.
Die Zuständigkeiten für die Bereiche des allgemeinen Strahlenschutzes (z. B. im Beruf oder in der Medizin) sowie der nichtionisierenden Strahlung (bei Anwendung am Menschen) liegen beim Ministerium für Gesundheit und Soziales (MGS) und dem LAVG und sind dort jeweils dem Arbeitsschutz zugeordnet.