Aufgaben und Organisation beim Strahlenschutz


Für die Aufgaben im Bereich Strahlenschutz gibt es verschiedene Zuständigkeiten im Land Brandenburg. Diese sind in der Verordnung zur Regelung der Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Strahlenschutzes (Strahlenschutzzuständigkeitsverordnung - StrlZV) vom 29. Oktober 2002 GVBl.II/02, [Nr. 28], S.618), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 26. Januar 2021(GVBl.II/21, [Nr. 11]) geregelt.
Einen Überblick über die Aufgaben des Ministeriums für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) und der nachgeordneten Behörde sowie Institutionen gibt der folgende Text:
Im Land Brandenburg befindet sich als einzige kerntechnische Anlage das stillgelegte Kernkraftwerk Rheinsberg (KKR). Betreiberin ist die bundeseigene Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH (EWN). Zuständig für die Überwachung des Rückbaus des KKR ist als oberste atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde im Land Brandenburg das Ressort, dem das Politikfeld Verbraucherschutz zugordnet ist. Das MLEUV nimmt diese Aufgabe derzeit wahr. Die Aufsicht über das KKR im Bereich Strahlenschutz und Fachkunde wurde dabei an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) übertragen.
In der 26. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (26. BImSchV) sind Regelungen und Grenzwerte für den Betrieb von Anlagen, die elektromagnetische Felder aussenden, festgelegt. Das LAVG als Fach- und Vollzugsbehörde ist im Land Brandenburg für die Einhaltung der 26. BImSchV zuständig. Anwendungen nichtionisierender Strahlen am Menschen im Rahmen der medizinischen Behandlung/Forschung werden im Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NiSG) reglementiert.
Die in unserer Umwelt vorhandene Radioaktivität hat sowohl natürlichen als auch künstlichen Ursprung. Nach dem Tschernobyl-Unfall am 26. April 1986 wurden erstmals bundeseinheitliche Regelungen für die Überwachung der Umweltradioaktivität geschaffen. Entsprechend den Regelungen des Strahlenschutzgesetzes sind dem Bund und den Ländern Aufgaben zur Überwachung der Umweltradioaktivität zugewiesen. Das Strahlenschutzgesetz bildet gleichzeitig die gesetzliche Grundlage für das "Integrierte Mess- und Informationssystems für die Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt" (IMIS), aber auch zu den Themenfeldern Radon, radiologische Altlasten oder zum radiologischen Notfallschutz.
Die Ergebnisse der radiologischen Umweltüberwachung der Länder, der Bundesbehörden und der automatischen Messnetze fließen in das oben genannte IMIS-System ein. Das System ermöglicht die kontinuierliche Überwachung der Umwelt, so dass bereits geringfügige Änderungen der Umweltradioaktivität flächendeckend schnell und zuverlässig erkannt und langfristige Trends erfasst werden können. Auch die Kommunikation mit dem Bund im Ereignisfall bis hin zur Übermittlung eines radiologischen Lagebildes ist damit möglich.
Radioaktive Stoffe, die u. a. in den Bereichen Medizin, Technik und Forschung zum Einsatz kommen und nicht mehr genutzt werden können, sind als radioaktiver Abfall an die Landessammelstelle abzugeben. Durch herrenlose Strahlenquellen oder durch den kriminellen Umgang mit diesen kann es zu einer Gefährdung von Mensch und Umwelt durch ionisierende Strahlen kommen. In diesen Fällen müssen mehrere beteiligte Behörden eng zusammenwirken.
Die Ermittlung von Radioaktivitätswerten in der Umwelt, bei Sanierungsmaßnahmen und im Rahmen der Überwachung des stillgelegten KKR Rheinsberg erfolgt durch das Landeslabor Berlin-Brandenburg (LLBB). Das LLBB betreibt in Oranienburg und Frankfurt (Oder) zu diesem Zweck zwei Strahlenmessstellen.
Für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle wird aktuell in ganz Deutschland ein Standort gesucht. Dieses Standortauswahlverfahren wird durch das MLEUV fachlich begleitet.
Für die Aufgaben im Bereich Strahlenschutz gibt es verschiedene Zuständigkeiten im Land Brandenburg. Diese sind in der Verordnung zur Regelung der Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Strahlenschutzes (Strahlenschutzzuständigkeitsverordnung - StrlZV) vom 29. Oktober 2002 GVBl.II/02, [Nr. 28], S.618), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 26. Januar 2021(GVBl.II/21, [Nr. 11]) geregelt.
Einen Überblick über die Aufgaben des Ministeriums für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) und der nachgeordneten Behörde sowie Institutionen gibt der folgende Text:
Im Land Brandenburg befindet sich als einzige kerntechnische Anlage das stillgelegte Kernkraftwerk Rheinsberg (KKR). Betreiberin ist die bundeseigene Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH (EWN). Zuständig für die Überwachung des Rückbaus des KKR ist als oberste atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde im Land Brandenburg das Ressort, dem das Politikfeld Verbraucherschutz zugordnet ist. Das MLEUV nimmt diese Aufgabe derzeit wahr. Die Aufsicht über das KKR im Bereich Strahlenschutz und Fachkunde wurde dabei an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) übertragen.
In der 26. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (26. BImSchV) sind Regelungen und Grenzwerte für den Betrieb von Anlagen, die elektromagnetische Felder aussenden, festgelegt. Das LAVG als Fach- und Vollzugsbehörde ist im Land Brandenburg für die Einhaltung der 26. BImSchV zuständig. Anwendungen nichtionisierender Strahlen am Menschen im Rahmen der medizinischen Behandlung/Forschung werden im Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NiSG) reglementiert.
Die in unserer Umwelt vorhandene Radioaktivität hat sowohl natürlichen als auch künstlichen Ursprung. Nach dem Tschernobyl-Unfall am 26. April 1986 wurden erstmals bundeseinheitliche Regelungen für die Überwachung der Umweltradioaktivität geschaffen. Entsprechend den Regelungen des Strahlenschutzgesetzes sind dem Bund und den Ländern Aufgaben zur Überwachung der Umweltradioaktivität zugewiesen. Das Strahlenschutzgesetz bildet gleichzeitig die gesetzliche Grundlage für das "Integrierte Mess- und Informationssystems für die Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt" (IMIS), aber auch zu den Themenfeldern Radon, radiologische Altlasten oder zum radiologischen Notfallschutz.
Die Ergebnisse der radiologischen Umweltüberwachung der Länder, der Bundesbehörden und der automatischen Messnetze fließen in das oben genannte IMIS-System ein. Das System ermöglicht die kontinuierliche Überwachung der Umwelt, so dass bereits geringfügige Änderungen der Umweltradioaktivität flächendeckend schnell und zuverlässig erkannt und langfristige Trends erfasst werden können. Auch die Kommunikation mit dem Bund im Ereignisfall bis hin zur Übermittlung eines radiologischen Lagebildes ist damit möglich.
Radioaktive Stoffe, die u. a. in den Bereichen Medizin, Technik und Forschung zum Einsatz kommen und nicht mehr genutzt werden können, sind als radioaktiver Abfall an die Landessammelstelle abzugeben. Durch herrenlose Strahlenquellen oder durch den kriminellen Umgang mit diesen kann es zu einer Gefährdung von Mensch und Umwelt durch ionisierende Strahlen kommen. In diesen Fällen müssen mehrere beteiligte Behörden eng zusammenwirken.
Die Ermittlung von Radioaktivitätswerten in der Umwelt, bei Sanierungsmaßnahmen und im Rahmen der Überwachung des stillgelegten KKR Rheinsberg erfolgt durch das Landeslabor Berlin-Brandenburg (LLBB). Das LLBB betreibt in Oranienburg und Frankfurt (Oder) zu diesem Zweck zwei Strahlenmessstellen.
Für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle wird aktuell in ganz Deutschland ein Standort gesucht. Dieses Standortauswahlverfahren wird durch das MLEUV fachlich begleitet.