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Kernkraftwerk Rheinsberg

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Das Kernkraftwerk Rheinsberg (KKR) wurde ab 1960 in der Nähe der Stadt Rheinsberg zwischen dem Nehmitzsee und dem Großen Stechlinsee errichtet. Als erstes wirtschaftlich genutztes Kernkraftwerk der damaligen DDR wurde es von 1966 bis 1990 mit einer elektrischen Bruttoleistung von anfangs 70 Megawatt (MW) - später 80 MW - betrieben. Es diente aber nicht nur der Energieproduktion, sondern war ebenfalls Forschungs- und Ausbildungsstandort.

Seit 1995 ist das KKR stillgelegt und befindet sich im Rückbau. Durchgeführt wird dieser durch die Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH (EWN). Die EWN ist ein bundeseigenes Unternehmen. Daher werden die Kosten für den Rückbau von der öffentlichen Hand getragen. Der Rückbauprozess wird vom Verbraucherschutzministerium des Landes Brandenburg als zuständiger atomrechtlicher Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde und vom Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) als zuständiger Strahlenschutzaufsichtsbehörde atom- und strahlenschutzrechtlich kontrolliert und beaufsichtigt.

Das Kernkraftwerk Rheinsberg (KKR) wurde ab 1960 in der Nähe der Stadt Rheinsberg zwischen dem Nehmitzsee und dem Großen Stechlinsee errichtet. Als erstes wirtschaftlich genutztes Kernkraftwerk der damaligen DDR wurde es von 1966 bis 1990 mit einer elektrischen Bruttoleistung von anfangs 70 Megawatt (MW) - später 80 MW - betrieben. Es diente aber nicht nur der Energieproduktion, sondern war ebenfalls Forschungs- und Ausbildungsstandort.

Seit 1995 ist das KKR stillgelegt und befindet sich im Rückbau. Durchgeführt wird dieser durch die Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH (EWN). Die EWN ist ein bundeseigenes Unternehmen. Daher werden die Kosten für den Rückbau von der öffentlichen Hand getragen. Der Rückbauprozess wird vom Verbraucherschutzministerium des Landes Brandenburg als zuständiger atomrechtlicher Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde und vom Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) als zuständiger Strahlenschutzaufsichtsbehörde atom- und strahlenschutzrechtlich kontrolliert und beaufsichtigt.

Informationen zum Rückbau des Kernkraftwerks

Stilllegung und Rückbau

Im April 1995 genehmigte das damalige Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg auf Grundlage des Paragraphen 7 des Atomgesetzes (AtG) die Stilllegung und den Teilabbau des Kernkraftwerks Rheinsberg.

Der im Zuge des Genehmigungsverfahrens eingereichte Sicherheitsbericht konnte zeigen, dass die Stilllegungs- und Rückbauarbeiten keine schädigenden Auswirkungen auf die Menschen und die Umwelt haben werden. Insbesondere das Stilllegungskonzept, dass den sofortigen kontinuierlichen Abbau der Anlage vorsieht, wurde geprüft und durch die atomrechtliche Genehmigungsbehörde mit dem Genehmigungsbescheid bestätigt.

Der Abbau des Kernkraftwerkes erfolgt in mehreren Rückbauetappen, die auf der Basis weiterer atomrechtlicher Genehmigungen oder im Rahmen des atomrechtlichen Aufsichtsverfahren realisiert werden.

Die zwei größten Meilensteine bisher waren der Abtransport der abgebrannten Brennelemente 2001 und des Reaktordruckbehälters 2007 zur Zwischenlagerung ins Zwischenlager Nord (ZLN) in Lubmin.

Im April 1995 genehmigte das damalige Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg auf Grundlage des Paragraphen 7 des Atomgesetzes (AtG) die Stilllegung und den Teilabbau des Kernkraftwerks Rheinsberg.

Der im Zuge des Genehmigungsverfahrens eingereichte Sicherheitsbericht konnte zeigen, dass die Stilllegungs- und Rückbauarbeiten keine schädigenden Auswirkungen auf die Menschen und die Umwelt haben werden. Insbesondere das Stilllegungskonzept, dass den sofortigen kontinuierlichen Abbau der Anlage vorsieht, wurde geprüft und durch die atomrechtliche Genehmigungsbehörde mit dem Genehmigungsbescheid bestätigt.

Der Abbau des Kernkraftwerkes erfolgt in mehreren Rückbauetappen, die auf der Basis weiterer atomrechtlicher Genehmigungen oder im Rahmen des atomrechtlichen Aufsichtsverfahren realisiert werden.

Die zwei größten Meilensteine bisher waren der Abtransport der abgebrannten Brennelemente 2001 und des Reaktordruckbehälters 2007 zur Zwischenlagerung ins Zwischenlager Nord (ZLN) in Lubmin.

Radiologische Überwachung

Die Überwachung der Emission radioaktiver Stoffe aus dem KKR und die Immissionsüberwachung in dessen Umgebung erfolgen sowohl durch die EWN als auch durch das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG). Als unabhängige Messstelle führt die Landesmessstelle Oranienburg des Fachbereiches Strahlenschutz/Luft im Landeslabor Berlin-Brandenburg (LLBB) Kontrollmessungen durch. Die Landesmessstelle überprüft die durch das Kernkraftwerk vorgelegten Messwerte zur Emission und Immission radioaktiver Stoffe.

Darüber hinaus werden seitens des LLBB eigene Messungen durchgeführt und Proben aus der Umgebung des Kernkraftwerkes untersucht. Die Überwachungsergebnisse können über die Internetseiten

des LAVG eingesehen werden.

Die Überwachung der Emission radioaktiver Stoffe aus dem KKR und die Immissionsüberwachung in dessen Umgebung erfolgen sowohl durch die EWN als auch durch das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG). Als unabhängige Messstelle führt die Landesmessstelle Oranienburg des Fachbereiches Strahlenschutz/Luft im Landeslabor Berlin-Brandenburg (LLBB) Kontrollmessungen durch. Die Landesmessstelle überprüft die durch das Kernkraftwerk vorgelegten Messwerte zur Emission und Immission radioaktiver Stoffe.

Darüber hinaus werden seitens des LLBB eigene Messungen durchgeführt und Proben aus der Umgebung des Kernkraftwerkes untersucht. Die Überwachungsergebnisse können über die Internetseiten

des LAVG eingesehen werden.

Entsorgung

Beim Rückbau des gesamten Kernkraftwerks Rheinsberg (KKR) fallen neben dem Kernbrennstoff auch andere Reststoffe beziehungsweise Abfälle an, die im Einklang mit den bestehenden atom- und strahlenschutzrechtlichen sowie abfallrechtlichen Bestimmungen entsorgt wurden und werden.

Der größte Teil der radioaktiven Stoffe sowie beweglichen Gegenstände, Gebäude, Bodenflächen, Anlagen oder Anlagenteile kann in den allgemeinen Stoffkreislauf zurückgeführt werden. Voraussetzung hierfür ist grundsätzlich die Entlassung von Materiealien aus der atom- und strahlenschutzrechtlichen Überwachung. Dieser Vorgang

  • wird in der Fachsprache Freigabe genannt,
  • entspricht den Regelungen des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) sowie der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und
  • umfasst den Nachweis der Einhaltung der in der StrlSchV beziehungsweise per behördlichem Bescheid festgelegten Freigabewerte.

Die Einhaltung der in den genannten Regelungen ausgewiesenen Grenzwerte für die Freigabe stellt sicher, dass die mögliche Dosis auf ein, im Vergleich zur natürlichen Strahlung, zu vernachlässigendes Niveau reduziert ist. Weiteres zur Freigabe ist von der Entsorgungskommission (ESK) in einem Informationspapier zusammengefasst.

Die behördlich bestätigte Entsorgungskonzeption sieht vor, dass Materialien aus dem Rückbau der Anlage, die keiner unmittelbaren Freigabe zu geführt werden können beziehungsweise die zusätzlicher Konditionierungen bedürfen, zum Standort des ehemaligen Kernkraftwerkes Greifswald (KGR) per Schiene oder Straße transportiert werden. Sie werden entweder direkt in das Zwischenlager Nord (ZLN) eingelagert oder bei Erfordernis in den im ZLN oder am Standort des KGR vorhandenen Konditionierungseinrichtungen einer weiteren Bearbeitung unterzogen. Im KKR erfolgt nur eine Transportbereitstellung oder Pufferlagerung, keine Zwischenlagerung.

Beim Rückbau des gesamten Kernkraftwerks Rheinsberg (KKR) fallen neben dem Kernbrennstoff auch andere Reststoffe beziehungsweise Abfälle an, die im Einklang mit den bestehenden atom- und strahlenschutzrechtlichen sowie abfallrechtlichen Bestimmungen entsorgt wurden und werden.

Der größte Teil der radioaktiven Stoffe sowie beweglichen Gegenstände, Gebäude, Bodenflächen, Anlagen oder Anlagenteile kann in den allgemeinen Stoffkreislauf zurückgeführt werden. Voraussetzung hierfür ist grundsätzlich die Entlassung von Materiealien aus der atom- und strahlenschutzrechtlichen Überwachung. Dieser Vorgang

  • wird in der Fachsprache Freigabe genannt,
  • entspricht den Regelungen des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) sowie der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und
  • umfasst den Nachweis der Einhaltung der in der StrlSchV beziehungsweise per behördlichem Bescheid festgelegten Freigabewerte.

Die Einhaltung der in den genannten Regelungen ausgewiesenen Grenzwerte für die Freigabe stellt sicher, dass die mögliche Dosis auf ein, im Vergleich zur natürlichen Strahlung, zu vernachlässigendes Niveau reduziert ist. Weiteres zur Freigabe ist von der Entsorgungskommission (ESK) in einem Informationspapier zusammengefasst.

Die behördlich bestätigte Entsorgungskonzeption sieht vor, dass Materialien aus dem Rückbau der Anlage, die keiner unmittelbaren Freigabe zu geführt werden können beziehungsweise die zusätzlicher Konditionierungen bedürfen, zum Standort des ehemaligen Kernkraftwerkes Greifswald (KGR) per Schiene oder Straße transportiert werden. Sie werden entweder direkt in das Zwischenlager Nord (ZLN) eingelagert oder bei Erfordernis in den im ZLN oder am Standort des KGR vorhandenen Konditionierungseinrichtungen einer weiteren Bearbeitung unterzogen. Im KKR erfolgt nur eine Transportbereitstellung oder Pufferlagerung, keine Zwischenlagerung.

Aktuelle Arbeiten | Ausblick

Nach der Demontage und dem Abtransport der meisten Großkomponenten erfolgt der Rückbau nun in kleinteiligerer Form. Die Räume des Apparatehauses (Reaktorgebäude) und der Speziellen Wasseraufbereitung werden systematisch entkernt. Dies beinhaltet die Demontage der jeweiligen Raumeinrichtung und nicht mehr benötigter Restbetriebssysteme (Rohrleitungen, Kabelstränge, und so weiter), zum Teil auch das Abfräsen der Wände, um ein möglichst geringes radioaktives Niveau für den späteren Abriss der Betonstrukturen zu erreichen.

Für diesen letzten Schritt im Rückbauprozess wurde von der Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH (EWN) ein Genehmigungsantrag für den Rückbau der Gebäudestrukturen gestellt, der sich aktuell im behördlichen Prüfverfahren befindet.

Der Rückbau des am Standort befindlichen ehemaligen Aktiven Lagers für feste und flüssige radioaktive Abfälle (ALfR) ist bereits weit fortgeschritten. Gegenwärtig werden dort die restlichen Baustrukturen unter einer Schutzeinhausung abgebrochen. Anschließend soll die zugehörige Baugrube radiologisch erkundet und nach Auswertung wieder verfüllt werden.

Um die Infrastruktur den veränderten äußeren Gegebenheiten anzupassen beziehungsweise den Rückbau der alten Restbetriebssysteme zu ermöglichen, werden durch die EWN weitere Projekte geplant beziehungsweise werden bereits umgesetzt.

Bereits behördlich genehmigt ist eine externe Abluftanlage, welche die bestehende Lüftungsanlage ersetzen soll. Ebenfalls in der Umsetzung befindet sich die Einrichtung eines neuen Kontrollraumes, der zukünftig die noch bestehenden Funktionen der Blockwarte übernehmen soll. Die Umstellung der Elektroenergieversorgung von der veralteten Hochspannungsanbindung aus der Betriebszeit auf eine neue errichtete Mittelspannungsanbindung (15 kV) wird bereits schrittweise umgesetzt.

Nach der Demontage und dem Abtransport der meisten Großkomponenten erfolgt der Rückbau nun in kleinteiligerer Form. Die Räume des Apparatehauses (Reaktorgebäude) und der Speziellen Wasseraufbereitung werden systematisch entkernt. Dies beinhaltet die Demontage der jeweiligen Raumeinrichtung und nicht mehr benötigter Restbetriebssysteme (Rohrleitungen, Kabelstränge, und so weiter), zum Teil auch das Abfräsen der Wände, um ein möglichst geringes radioaktives Niveau für den späteren Abriss der Betonstrukturen zu erreichen.

Für diesen letzten Schritt im Rückbauprozess wurde von der Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH (EWN) ein Genehmigungsantrag für den Rückbau der Gebäudestrukturen gestellt, der sich aktuell im behördlichen Prüfverfahren befindet.

Der Rückbau des am Standort befindlichen ehemaligen Aktiven Lagers für feste und flüssige radioaktive Abfälle (ALfR) ist bereits weit fortgeschritten. Gegenwärtig werden dort die restlichen Baustrukturen unter einer Schutzeinhausung abgebrochen. Anschließend soll die zugehörige Baugrube radiologisch erkundet und nach Auswertung wieder verfüllt werden.

Um die Infrastruktur den veränderten äußeren Gegebenheiten anzupassen beziehungsweise den Rückbau der alten Restbetriebssysteme zu ermöglichen, werden durch die EWN weitere Projekte geplant beziehungsweise werden bereits umgesetzt.

Bereits behördlich genehmigt ist eine externe Abluftanlage, welche die bestehende Lüftungsanlage ersetzen soll. Ebenfalls in der Umsetzung befindet sich die Einrichtung eines neuen Kontrollraumes, der zukünftig die noch bestehenden Funktionen der Blockwarte übernehmen soll. Die Umstellung der Elektroenergieversorgung von der veralteten Hochspannungsanbindung aus der Betriebszeit auf eine neue errichtete Mittelspannungsanbindung (15 kV) wird bereits schrittweise umgesetzt.

Information und Beteiligung der Öffentlichkeit

Aktuell findet keine gesetzlich vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen atomrechtlicher Genehmigungsverfahren statt. Eine öffentliche Beteiliung für die Öffentlichkeit wird rechtzeitig hier und gleichzeitig an weiteren Stellen (z. B. Veröffentlichungsblätter, Lokalzeitungen, gegebenenfalls UVP-Portal) erfolgen.

Gemäß Paragraph 24 a Atomgesetz unterrichtet das Verbraucherschutzministerium Brandenburg die Öffentlichkeit für den Bereich der nuklearen Sicherheit über den bestimmungsgemäßen Betrieb des Kernkraftwerks Rheinsberg (KKR) sowie über meldepflichte Ereignisse. Meldepflichte Ereignisse dienen dazu, den Sicherheitszustand kerntechnischer Anlagen zu überwachen und mit den daraus gewonnenen Erkenntnissen im Rahmen des Aufsichtsverfahrens zu verbessern. Aus einer hohen Zahl von gemeldeten Ereignissen kann jedoch nicht auf einen schlechten Sicherheitszustand einer Anlage geschlossen werden.

Da die Erkenntnisse gegebenenfalls auch auf andere Anlagen übertragbar sind, erfasst die Störfallmeldestelle des Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) zentral alle meldepflichtigen Ereignisse, die in kerntechnischen Einrichtungen in Deutschland auftreten, und veröffentlicht darüber Jahres- und Monatsberichte.

Im KKR traten bisher 41 meldepflichtige Ereignisse (ME) auf. Die ME der letzten drei Jahre werden in nachfolgender Linkliste aufgeführt.

Meldepflichtige Ereignisse

Kurzbeschreibungen und Bewertungen der meldepflichtigen Ereignisse in Kernkraftwerken und Forschungsreaktoren der Bundesrepublik Deutschland

Aktuell findet keine gesetzlich vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen atomrechtlicher Genehmigungsverfahren statt. Eine öffentliche Beteiliung für die Öffentlichkeit wird rechtzeitig hier und gleichzeitig an weiteren Stellen (z. B. Veröffentlichungsblätter, Lokalzeitungen, gegebenenfalls UVP-Portal) erfolgen.

Gemäß Paragraph 24 a Atomgesetz unterrichtet das Verbraucherschutzministerium Brandenburg die Öffentlichkeit für den Bereich der nuklearen Sicherheit über den bestimmungsgemäßen Betrieb des Kernkraftwerks Rheinsberg (KKR) sowie über meldepflichte Ereignisse. Meldepflichte Ereignisse dienen dazu, den Sicherheitszustand kerntechnischer Anlagen zu überwachen und mit den daraus gewonnenen Erkenntnissen im Rahmen des Aufsichtsverfahrens zu verbessern. Aus einer hohen Zahl von gemeldeten Ereignissen kann jedoch nicht auf einen schlechten Sicherheitszustand einer Anlage geschlossen werden.

Da die Erkenntnisse gegebenenfalls auch auf andere Anlagen übertragbar sind, erfasst die Störfallmeldestelle des Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) zentral alle meldepflichtigen Ereignisse, die in kerntechnischen Einrichtungen in Deutschland auftreten, und veröffentlicht darüber Jahres- und Monatsberichte.

Im KKR traten bisher 41 meldepflichtige Ereignisse (ME) auf. Die ME der letzten drei Jahre werden in nachfolgender Linkliste aufgeführt.

Meldepflichtige Ereignisse

Kurzbeschreibungen und Bewertungen der meldepflichtigen Ereignisse in Kernkraftwerken und Forschungsreaktoren der Bundesrepublik Deutschland

Weiterführende Informationen

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