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Notfallschutz im Strahlenschutz

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Mit Inkrafttreten des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) Ende 2017 wurden in Umsetzung der Euratom-Richtlinie 2013/59 vom 5. Dezember 2013 erstmals auch Regelungen zum radiologischen Notfallschutz (NFS) aufgenommen. Dies bedeutet, dass der Bund einen allgemeinen Notfallplan und zu speziellen Themen auch besondere Notfallpläne aufstellt. Diese Notfallpläne werden von den Ländern durch eigene Notfallpläne ergänzt.

Im Rahmen der Landes-Arbeitsgruppe Notfallschutz (Land-AG NFS) werden dazu in Brandenburg derzeit Informationen gesammelt und ausgetauscht. Mitarbeiter verschiedener Referate des MLEUV und aus anderen zuständigen Ressorts sind an den Arbeitsgruppen des Bundes zur Erstellung der besonderen Notfallpläne beteiligt.

Der Allgemeine Notfallplan des Bundes nach § 98 StrlSchG (ANoPl-Bund) trat am 23. November 2023 als allgemeine Verwaltungsvorschrift in Kraft. Die Bundesländer stellen derzeit eigene Notfallpläne nach § 100 StrlSchG auf. Inhalt dieser Pläne sind unter anderem Katastrophenschutzmaßnahmen (Verbleiben im Haus, Einnahme von Jodtabletten etc.), und Strahlenschutzmaßnahmen (Verwertbarkeit landwirtschaftlicher Produkte, Verbringung von Abfällen oder auch Regelungen bei der Einfuhr.

Mit Inkrafttreten des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) Ende 2017 wurden in Umsetzung der Euratom-Richtlinie 2013/59 vom 5. Dezember 2013 erstmals auch Regelungen zum radiologischen Notfallschutz (NFS) aufgenommen. Dies bedeutet, dass der Bund einen allgemeinen Notfallplan und zu speziellen Themen auch besondere Notfallpläne aufstellt. Diese Notfallpläne werden von den Ländern durch eigene Notfallpläne ergänzt.

Im Rahmen der Landes-Arbeitsgruppe Notfallschutz (Land-AG NFS) werden dazu in Brandenburg derzeit Informationen gesammelt und ausgetauscht. Mitarbeiter verschiedener Referate des MLEUV und aus anderen zuständigen Ressorts sind an den Arbeitsgruppen des Bundes zur Erstellung der besonderen Notfallpläne beteiligt.

Der Allgemeine Notfallplan des Bundes nach § 98 StrlSchG (ANoPl-Bund) trat am 23. November 2023 als allgemeine Verwaltungsvorschrift in Kraft. Die Bundesländer stellen derzeit eigene Notfallpläne nach § 100 StrlSchG auf. Inhalt dieser Pläne sind unter anderem Katastrophenschutzmaßnahmen (Verbleiben im Haus, Einnahme von Jodtabletten etc.), und Strahlenschutzmaßnahmen (Verwertbarkeit landwirtschaftlicher Produkte, Verbringung von Abfällen oder auch Regelungen bei der Einfuhr.

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