Umweltradioaktiviät und radioaktive Abfälle



Alle uns umgebenden Stoffe enthalten zumindest in Spuren Radioaktivität. Neben den bekannten natürlich radioaktiven Stoffen (zum Beispiel Uran und Thorium) gibt es eine Vielzahl weiterer, erst durch Kernspaltung erzeugbare radioaktiver Stoffe. Viele dieser künstlichen Radionuklide, zum Beispiel Cäsium-137, sind auf verschiedenen Wegen in die Umwelt gelangt. Bekannt sind die Folgen der Reaktorkatastrophe in Tschernobyl im Jahr 1986, aber auch schon vorher haben Kernwaffenversuche in der Atmosphäre weltweit Radioaktivität verteilt. Schließlich emittieren auch die kerntechnischen Anlagen im normalen Betrieb geringe, aber messbare Mengen an künstlicher Radioaktivität. Diese natürlichen und künstlichen radioaktiven Stoffe sind Gegenstand der Umweltüberwachung des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG).
Die Umweltradioaktivität in Brandenburg wird in einem Messprogramm auf Grundlage des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) laufend überwacht. Verantwortlich für Messungen sind die Landesmessstellen des Fachbereiches IV-1 im Landeslabor Berlin-Brandenburg (LLBB).
Bundesweite automatische Messnetze zum Beispiel für den Gammastrahlungspegel und die Radioaktivität in der Luft werden unter anderem vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) betrieben. Aktuelle Messdaten können über das Informationsangebot des Bundesumweltministeriums abgerufen werden.
Regelungen zu radioaktiven Altlasten wurden erstmals im Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und in der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) getroffen. Radioaktive Altlast- und altlastverdächtige Flächen existieren im Land Brandenburg im Stadtgebiet von Oranienburg. Diese wurden durch Verschleppungen von Industrierückständen aus der bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges erfolgten Aufarbeitung von Seltenen Erden und Uranerzen verursacht.

Alle uns umgebenden Stoffe enthalten zumindest in Spuren Radioaktivität. Neben den bekannten natürlich radioaktiven Stoffen (zum Beispiel Uran und Thorium) gibt es eine Vielzahl weiterer, erst durch Kernspaltung erzeugbare radioaktiver Stoffe. Viele dieser künstlichen Radionuklide, zum Beispiel Cäsium-137, sind auf verschiedenen Wegen in die Umwelt gelangt. Bekannt sind die Folgen der Reaktorkatastrophe in Tschernobyl im Jahr 1986, aber auch schon vorher haben Kernwaffenversuche in der Atmosphäre weltweit Radioaktivität verteilt. Schließlich emittieren auch die kerntechnischen Anlagen im normalen Betrieb geringe, aber messbare Mengen an künstlicher Radioaktivität. Diese natürlichen und künstlichen radioaktiven Stoffe sind Gegenstand der Umweltüberwachung des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG).
Die Umweltradioaktivität in Brandenburg wird in einem Messprogramm auf Grundlage des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) laufend überwacht. Verantwortlich für Messungen sind die Landesmessstellen des Fachbereiches IV-1 im Landeslabor Berlin-Brandenburg (LLBB).
Bundesweite automatische Messnetze zum Beispiel für den Gammastrahlungspegel und die Radioaktivität in der Luft werden unter anderem vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) betrieben. Aktuelle Messdaten können über das Informationsangebot des Bundesumweltministeriums abgerufen werden.
Regelungen zu radioaktiven Altlasten wurden erstmals im Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und in der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) getroffen. Radioaktive Altlast- und altlastverdächtige Flächen existieren im Land Brandenburg im Stadtgebiet von Oranienburg. Diese wurden durch Verschleppungen von Industrierückständen aus der bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges erfolgten Aufarbeitung von Seltenen Erden und Uranerzen verursacht.
Radioaktive Abfälle

Radioaktive Abfälle, die aus bei Arbeiten in Wissenschaft, Medizin und Gewerbe entstehen, sind von den Erzeugern gemäß Atomgesetz (AtG) an die zuständige Landessammelstelle abzuliefern. Auf der Grundlage eines am 17. September 1999 zwischen den Ländern Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg geschlossenen Vertrages können die radioaktiven Abfälle des Landes Brandenburg an die Landessammelstelle in Mecklenburg-Vorpommern abgeliefert werden.
Dabei regelt eine Benutzungsordnung die Einlagerungsbedingungen von radioaktiven Abfällen. Die Ablieferungsmodalitäten für die Ablieferer aus Brandenburg erfolgen über das zuständige Fachreferat im Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit.
Für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle wird aktuell in ganz Deutschland ein Standort gesucht. Dieses Standortauswahlverfahren wird durch das MLEUV fachlich begleitet.

Radioaktive Abfälle, die aus bei Arbeiten in Wissenschaft, Medizin und Gewerbe entstehen, sind von den Erzeugern gemäß Atomgesetz (AtG) an die zuständige Landessammelstelle abzuliefern. Auf der Grundlage eines am 17. September 1999 zwischen den Ländern Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg geschlossenen Vertrages können die radioaktiven Abfälle des Landes Brandenburg an die Landessammelstelle in Mecklenburg-Vorpommern abgeliefert werden.
Dabei regelt eine Benutzungsordnung die Einlagerungsbedingungen von radioaktiven Abfällen. Die Ablieferungsmodalitäten für die Ablieferer aus Brandenburg erfolgen über das zuständige Fachreferat im Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit.
Für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle wird aktuell in ganz Deutschland ein Standort gesucht. Dieses Standortauswahlverfahren wird durch das MLEUV fachlich begleitet.