Restriktionszonen der Afrikanischen Schweinepest




-
Gesamtübersicht der Sperrzonen I, II und infizierter Zone sowie Kerngebiet 6 mit Weißer Zone und alle ASP-Ausbrüche seit 10.09.2020 im Land Brandenburg
Mit der am 23.11.2024 in Kraft getretenen Durchführungsverordnung 2023/594 zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest, wurde die Sperrzone II in den Landkreisen Spree-Neiße und Oberspreewald-Lausitz anteilig aufgehoben und in Sperrzone I überführt sowie die Sperrzone I in den Landkreisen Märkisch-Oderland, Oder-Spree, Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz, Dahme-Spreewald und in der kreisfreien Stadt Frankfurt/Oder anteilig aufgehoben und in freies Gebiet überführt.
Die Tierseuchenallgemeinverfügungen der Landkreise/kreisfreien Stadt wurden nach Veröffentlichung des Rechtsaktes entsprechend veröffentlicht und in Kraft gesetzt. Genauere Informationen erteilen die jeweiligen Landkreise/kreisfreie Stadt.
-
Kerngebiet 6 sowie Weiße Zone und Sperrzone II und I um das Kerngebiet 6 im Landkreises Spree-Neiße
-
Sperrzone I und II im Norden des Landkreises Spree-Neiße
-
Sperrzonen I und II im Landkreis Oberspreewald-Lausitz
-
Sperrzonen I und II im Landkreis Uckermark
-
Infizierte Zone im Landkreis Oberhavel
Aufgrund eines ASP-Falles beim Schwarzwild im Landkreis Oberhavel wurde im Radius von 10 Kilometer um den Fundort mit Wirkung zum 23.11.2024 eine infizierte Zone (IZ) eingerichtet.