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Blauzungenkrankheit

Ein Schaf von der Seite fotografiert liegt auf der Wiese.
© Patrick Pleul/dpa
Ein Schaf von der Seite fotografiert liegt auf der Wiese.
© Patrick Pleul/dpa

Stand: November 2025

Die Blauzungenkrankheit (BTV) ist eine als Kategorie C gelistete und in Deutschland unverzüglich zu meldende Tierseuche der Haus- und Wildwiederkäuer (Rinder, Schafe, Ziegen, Gatterwild) und Neuweltkamele. Sie wird über Gnitzen übertragen. Da diese besonders in den Monaten Mai bis Oktober aktiv sind, besteht zu dieser Zeit ein hohes Risiko für eine Virusübertragung durch Gnitzen. Eine vektorfreie Zeit ist in Deutschland nicht gegeben. Auch in der kalten Jahreszeit können sich Gnitzenpopulationen im Stall, in der Einstreu und den Misthaufen entwickeln. Das Virus zirkuliert bis zu zwei Monate im Blut infizierter Tiere, wodurch Gnitzen während ihrer Blutmahlzeit das Virus aufnehmen, es in sich vermehren und anschließend weitere Tiere infizieren können. Eine Infektion kann auch mechanisch durch andere blutsaugende Insekten sowie iatrogen (zum beispiel Nutzung einer Kanüle für mehrere Tiere) erfolgen. Außerdem kann eine Infektion der Feten während der Trächtigkeit erfolgen.

Hervorgerufen wird die BTV durch ein Virus mit verschiedenen Serotypen (mindestens 24). Aktuell sind Deutschland und alle Nachbarländer von BTV 3 betroffen. Es erkranken besonders Schafe und Rinder, doch sind auch einige Meldungen zu erkrankten Ziegen, Neuweltkamelen und Wildwiederkäuern zu finden. Nach der explosionsartigen Ausbreitung im Jahr 2024 mit hohen Verlusten, hat sich durch die Impfung und die natürliche Immunität nach Infektionen die Situation in den zuvor betroffenen Gebieten deutlich entspannt. In den südlichen Regionen Bayerns sind hingegen hohe Infektionszahlen zu verzeichnen. Seit vielen Jahren breitet sich der Serotyp BTV 8 in Frankreich aus und hat sich 2025 massiv in den südlichen Bundesländern von Österreich, in Belgien und der Schweiz ausgebreitet. Seit September 2025 sind Meldungen zu BTV 8-Infektionen bei Schafen und Rindern in der Grenzregion von Oberbayern zu Österreich als auch aus der Grenzregion von Baden-Württemberg zu Frankreich bekannt geworden.

Sowohl bei dem Serotyp 3 als auch 4 und 8 sind folgende klinische Anzeichen beobachtet worden: gestörtes Allgemeinbefinden mit Fieber, Milchabfall, Schwellungen, Rötungen, teilweise Läsionen der Schleimhaut im Kopfbereich, Lahmheit (geröteter Kronsaum) teilweise mit Ablösen des gesamten Klauenhorns. Seltener treten Blaufärbung der Zunge, Aborte und vorübergehende Unfruchtbarkeit bei Schafböcken auf. Im Vergleich zum Rind ist die Klinik bei Schafen deutlich stärker und endet in vielen Fällen mit dem Tod. Bei Milchrindern fällt besonders der Rückgang der Milchmenge (bis zu 10 Wochen) auf. Verendungen sind vermehrt bei Tieren älter als 2 Jahren zu beobachten. Im Frühjahr 2025 wurden vermehrt Kälber mit Missbildungen im Großhirnbereich (Dummies) geboren. 

Schutzmaßnahmen

 Als wichtigste Schutzmaßnahme gegen eine Infektion mit BTV gilt die Impfung. Zum aktuellen Stand haben die unten aufgeführten Impfstoffe gegen den Serotyp 3 eine Notfallzulassung nach Artikel 49 der VO EU 2019/6. Diese Zulassung ist zunächst auf ein Jahr begrenzt.
Folgende Impfstoffe dürfen angewandt werden:


1. Bultavo 3 der Firma Boehringer Ingelheim Vetmedica GmbH (Schaf, Rind)
2. Bluevac-3 der Firma CZ Vaccines S.A.U. vertrieben durch Ceva Tiergesundheit GmbH (Schaf, Rind)
3. Syvazul BTV 3 der Firma Laboratorios Syva S.A. vertrieben durch Virbac Tierarzneimittel GmbH (Schaf)


Eine Impfung gegen den Serotyp 4 oder 8 kann in Abhängigkeit der Tierseuchenlage mit den auf dem Markt verfügbaren Impfstoffen erfolgen. Zu beachten ist, dass die Impfstoffe nur gegen die jeweiligen beinhalteten Serotypen wirken.
Für die Grundimmunisierung bedarf es bei den auf dem Markt vorhandenen Impfstoffe gegen BTV 3, 4 und 8 einer ein- oder zweimaligen Impfung und einer Boosterung nach einem Jahr. Der früheste Zeitpunkt der Jungtierimpfung ist ebenfalls impfstoffabhängig und variiert zwischen 1–3 Monaten. Um die Geburt virämischer Jungtiere durch eine Infektion während der Trächtigkeit zu verhindern, ist eine Impfung vor der Belegung anzuraten. Frühestens drei Wochen nach der Impfung kann mit einer Schutzwirkung gegen schwere Infektionsverläufe gerechnet werden.
Die Impfung dient insbesondere der Reduzierung der Verendungsrate (ungeimpfte Schafherden circa 33 Prozent, geimpfte Herden 1-2 Prozent), von klinischen Symptomen, der Virämie und damit der Weiterverbreitung des Virus. Dieses Ziel wird auch bei einer einmaligen Impfung erreicht. Die vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) empfohlene 2-fache Impfung mit Bultavo 3 oder Syvazul BTV 3 auch bei Schafen erhöht zusätzlich die Antikörpertiter und verstärkt damit die Schutzwirkung.
Die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) empfiehlt die Impfung aller empfänglicher Tiere, auch in bereits infizierten Gebieten sowie der gesunden Tiere in Herden mit klinisch erkrankten Tieren.

Information
Meldungen über unerwünschte Ereignisse (UE) nach Anwendung von Tierarzneimitteln
werden im Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Berlin bearbeitet.
 
Für Meldungen über unerwünschte Ereignisse (UE) nach Anwendung von immunologischen Tierarzneimitteln
ist das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) in Langen zuständig.

Die Erfahrungen der letzten Wochen zeigen, dass der Einsatz der gestatteten Impfstoffe ohne nennenswerte Nebenwirkungen verläuft. Die Besamungsstation der Tierärztliche Hochschule Hannover konnte nachweisen, dass die Impfung keine negativen Auswirkungen auf die Spermaqualität bei Böcken hat. Massive Auswirkungen auf die Fruchtbarkeit hat hingegen die Infektion mit BTV 3!

Ansonsten gilt es die eigenen Tiere in einem guten Gesundheitszustand zu halten. Ein wirksames Entwurmungsmanagement, eine adäquate Mineral- und Spurenelementversorgung (zum Beispiel Selen, Zink, Kupfer) und relevante Impfungen (wie gegen Clostridien) tragen hierzu bei. Die Anwendung von Repellentien kann durchgeführt werden. Ein geändertes Haltungsmanagement (zum Beispiel meiden feuchter, windstiller Weiden, Ventilatoren im Stall) kann zusätzlich das Infektionsrisiko verringern. Sofern eine Schur zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden kann, ist dies einer jetzigen Schur vorzuziehen. Eine Behandlung ist entsprechend der Symptomatik durchzuführen. Sauberes Wasser, weiches, leicht zu kauendes Futter (wie blattreiches, weiches Heu oder eingeweichte Heucobs) unterstützen die Futteraufnahme.

Kostenerstattung

In Brandenburg werden durch die Tierseuchenkasse bei der freiwilligen Impfung gegen BTV ein Zuschuss für den Impfstoff inklusive Impfdurchführung sowie eine Bestandsgebühr getragen. Voraussetzung für die Auszahlung dieser Beihilfe ist die Eintragung der geimpften Tiere in die HIT-Datenbank, die korrekte Meldung des Tierbestandes sowie vollständige Entrichtung der Beiträge zur Tierseuchenkasse und ein vollständig ausgefüllter Beihilfeantrag.

Weitere Hinweise zur Beihilfe sowie die Antragsformulare finden Sie auf der Website der Tierseuchenkasse.

Verbringungen aus infizierten Gebieten

Der Handel von Tieren innerhalb Deutschlands unterliegt keinen BTV-Vorgaben und ist mit klinisch gesunden Tieren möglich. Sollen empfängliche Tiere aus Deutschland verbracht werden, sind spezifische Vorgaben einzuhalten. Hierfür bitte an das zuständige Veterinäramt wenden.

Der Einsatz der aktuell notzugelassenen Impfstoffe bewirkt keine Erleichterung bei der Verbringung von Tieren.

Rechtliche Grundlagen:

  • Tiergesundheitsrecht - VO (EU) 2016/429 (AHL)
  • Durchführungsverordnung (EU) 2018/1882 – Listung als Kategorie C Seuche
  • Delegierten-VO (EU) 2020/688 - Verbringung
  • Delegierten-VO (EU) 2020/689 – Status, Bekämpfung, Monitoring
  • Durchführungsverordnung (EU) 2021/620 – BTV-Status der Länder
  • Zweite Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit (BTV-3-ImpfgestattungsV)

Stand: November 2025

Die Blauzungenkrankheit (BTV) ist eine als Kategorie C gelistete und in Deutschland unverzüglich zu meldende Tierseuche der Haus- und Wildwiederkäuer (Rinder, Schafe, Ziegen, Gatterwild) und Neuweltkamele. Sie wird über Gnitzen übertragen. Da diese besonders in den Monaten Mai bis Oktober aktiv sind, besteht zu dieser Zeit ein hohes Risiko für eine Virusübertragung durch Gnitzen. Eine vektorfreie Zeit ist in Deutschland nicht gegeben. Auch in der kalten Jahreszeit können sich Gnitzenpopulationen im Stall, in der Einstreu und den Misthaufen entwickeln. Das Virus zirkuliert bis zu zwei Monate im Blut infizierter Tiere, wodurch Gnitzen während ihrer Blutmahlzeit das Virus aufnehmen, es in sich vermehren und anschließend weitere Tiere infizieren können. Eine Infektion kann auch mechanisch durch andere blutsaugende Insekten sowie iatrogen (zum beispiel Nutzung einer Kanüle für mehrere Tiere) erfolgen. Außerdem kann eine Infektion der Feten während der Trächtigkeit erfolgen.

Hervorgerufen wird die BTV durch ein Virus mit verschiedenen Serotypen (mindestens 24). Aktuell sind Deutschland und alle Nachbarländer von BTV 3 betroffen. Es erkranken besonders Schafe und Rinder, doch sind auch einige Meldungen zu erkrankten Ziegen, Neuweltkamelen und Wildwiederkäuern zu finden. Nach der explosionsartigen Ausbreitung im Jahr 2024 mit hohen Verlusten, hat sich durch die Impfung und die natürliche Immunität nach Infektionen die Situation in den zuvor betroffenen Gebieten deutlich entspannt. In den südlichen Regionen Bayerns sind hingegen hohe Infektionszahlen zu verzeichnen. Seit vielen Jahren breitet sich der Serotyp BTV 8 in Frankreich aus und hat sich 2025 massiv in den südlichen Bundesländern von Österreich, in Belgien und der Schweiz ausgebreitet. Seit September 2025 sind Meldungen zu BTV 8-Infektionen bei Schafen und Rindern in der Grenzregion von Oberbayern zu Österreich als auch aus der Grenzregion von Baden-Württemberg zu Frankreich bekannt geworden.

Sowohl bei dem Serotyp 3 als auch 4 und 8 sind folgende klinische Anzeichen beobachtet worden: gestörtes Allgemeinbefinden mit Fieber, Milchabfall, Schwellungen, Rötungen, teilweise Läsionen der Schleimhaut im Kopfbereich, Lahmheit (geröteter Kronsaum) teilweise mit Ablösen des gesamten Klauenhorns. Seltener treten Blaufärbung der Zunge, Aborte und vorübergehende Unfruchtbarkeit bei Schafböcken auf. Im Vergleich zum Rind ist die Klinik bei Schafen deutlich stärker und endet in vielen Fällen mit dem Tod. Bei Milchrindern fällt besonders der Rückgang der Milchmenge (bis zu 10 Wochen) auf. Verendungen sind vermehrt bei Tieren älter als 2 Jahren zu beobachten. Im Frühjahr 2025 wurden vermehrt Kälber mit Missbildungen im Großhirnbereich (Dummies) geboren. 

Schutzmaßnahmen

 Als wichtigste Schutzmaßnahme gegen eine Infektion mit BTV gilt die Impfung. Zum aktuellen Stand haben die unten aufgeführten Impfstoffe gegen den Serotyp 3 eine Notfallzulassung nach Artikel 49 der VO EU 2019/6. Diese Zulassung ist zunächst auf ein Jahr begrenzt.
Folgende Impfstoffe dürfen angewandt werden:


1. Bultavo 3 der Firma Boehringer Ingelheim Vetmedica GmbH (Schaf, Rind)
2. Bluevac-3 der Firma CZ Vaccines S.A.U. vertrieben durch Ceva Tiergesundheit GmbH (Schaf, Rind)
3. Syvazul BTV 3 der Firma Laboratorios Syva S.A. vertrieben durch Virbac Tierarzneimittel GmbH (Schaf)


Eine Impfung gegen den Serotyp 4 oder 8 kann in Abhängigkeit der Tierseuchenlage mit den auf dem Markt verfügbaren Impfstoffen erfolgen. Zu beachten ist, dass die Impfstoffe nur gegen die jeweiligen beinhalteten Serotypen wirken.
Für die Grundimmunisierung bedarf es bei den auf dem Markt vorhandenen Impfstoffe gegen BTV 3, 4 und 8 einer ein- oder zweimaligen Impfung und einer Boosterung nach einem Jahr. Der früheste Zeitpunkt der Jungtierimpfung ist ebenfalls impfstoffabhängig und variiert zwischen 1–3 Monaten. Um die Geburt virämischer Jungtiere durch eine Infektion während der Trächtigkeit zu verhindern, ist eine Impfung vor der Belegung anzuraten. Frühestens drei Wochen nach der Impfung kann mit einer Schutzwirkung gegen schwere Infektionsverläufe gerechnet werden.
Die Impfung dient insbesondere der Reduzierung der Verendungsrate (ungeimpfte Schafherden circa 33 Prozent, geimpfte Herden 1-2 Prozent), von klinischen Symptomen, der Virämie und damit der Weiterverbreitung des Virus. Dieses Ziel wird auch bei einer einmaligen Impfung erreicht. Die vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) empfohlene 2-fache Impfung mit Bultavo 3 oder Syvazul BTV 3 auch bei Schafen erhöht zusätzlich die Antikörpertiter und verstärkt damit die Schutzwirkung.
Die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) empfiehlt die Impfung aller empfänglicher Tiere, auch in bereits infizierten Gebieten sowie der gesunden Tiere in Herden mit klinisch erkrankten Tieren.

Information
Meldungen über unerwünschte Ereignisse (UE) nach Anwendung von Tierarzneimitteln
werden im Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Berlin bearbeitet.
 
Für Meldungen über unerwünschte Ereignisse (UE) nach Anwendung von immunologischen Tierarzneimitteln
ist das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) in Langen zuständig.

Die Erfahrungen der letzten Wochen zeigen, dass der Einsatz der gestatteten Impfstoffe ohne nennenswerte Nebenwirkungen verläuft. Die Besamungsstation der Tierärztliche Hochschule Hannover konnte nachweisen, dass die Impfung keine negativen Auswirkungen auf die Spermaqualität bei Böcken hat. Massive Auswirkungen auf die Fruchtbarkeit hat hingegen die Infektion mit BTV 3!

Ansonsten gilt es die eigenen Tiere in einem guten Gesundheitszustand zu halten. Ein wirksames Entwurmungsmanagement, eine adäquate Mineral- und Spurenelementversorgung (zum Beispiel Selen, Zink, Kupfer) und relevante Impfungen (wie gegen Clostridien) tragen hierzu bei. Die Anwendung von Repellentien kann durchgeführt werden. Ein geändertes Haltungsmanagement (zum Beispiel meiden feuchter, windstiller Weiden, Ventilatoren im Stall) kann zusätzlich das Infektionsrisiko verringern. Sofern eine Schur zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden kann, ist dies einer jetzigen Schur vorzuziehen. Eine Behandlung ist entsprechend der Symptomatik durchzuführen. Sauberes Wasser, weiches, leicht zu kauendes Futter (wie blattreiches, weiches Heu oder eingeweichte Heucobs) unterstützen die Futteraufnahme.

Kostenerstattung

In Brandenburg werden durch die Tierseuchenkasse bei der freiwilligen Impfung gegen BTV ein Zuschuss für den Impfstoff inklusive Impfdurchführung sowie eine Bestandsgebühr getragen. Voraussetzung für die Auszahlung dieser Beihilfe ist die Eintragung der geimpften Tiere in die HIT-Datenbank, die korrekte Meldung des Tierbestandes sowie vollständige Entrichtung der Beiträge zur Tierseuchenkasse und ein vollständig ausgefüllter Beihilfeantrag.

Weitere Hinweise zur Beihilfe sowie die Antragsformulare finden Sie auf der Website der Tierseuchenkasse.

Verbringungen aus infizierten Gebieten

Der Handel von Tieren innerhalb Deutschlands unterliegt keinen BTV-Vorgaben und ist mit klinisch gesunden Tieren möglich. Sollen empfängliche Tiere aus Deutschland verbracht werden, sind spezifische Vorgaben einzuhalten. Hierfür bitte an das zuständige Veterinäramt wenden.

Der Einsatz der aktuell notzugelassenen Impfstoffe bewirkt keine Erleichterung bei der Verbringung von Tieren.

Rechtliche Grundlagen:

  • Tiergesundheitsrecht - VO (EU) 2016/429 (AHL)
  • Durchführungsverordnung (EU) 2018/1882 – Listung als Kategorie C Seuche
  • Delegierten-VO (EU) 2020/688 - Verbringung
  • Delegierten-VO (EU) 2020/689 – Status, Bekämpfung, Monitoring
  • Durchführungsverordnung (EU) 2021/620 – BTV-Status der Länder
  • Zweite Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit (BTV-3-ImpfgestattungsV)