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Badegewässer

Badesee mit Steg und Schilf am rechten Rand
© Mileni/Fotolia
Badesee mit Steg und Schilf am rechten Rand
© Mileni/Fotolia

Brandenburg ist ein Land mit tausenden Seen und ausgeprägtem Fließgewässernetz. Seine Badegewässer sind seit vielen Jahren dafür bekannt, dass sie durch eine gute bis ausgezeichnete mikrobiologische Wasserqualität für ein unbeschwertes Badevergnügen sorgen. Durch ihre Lage inmitten von ausgeprägten Wäldern, in ausgedehnten Seenlandschaften, Biosphärenreservaten, Naturparken oder in der Nähe von historischen Ausflugszielen, bieten sich über das Baden und den Wassersport hinaus vielfältige Freizeitangebote.

Das Baden in freier Natur ist gesund, kann aber auch verschiedene Risiken für die menschliche Gesundheit hervorrufen. Deshalb werden die ausgewiesenen Brandenburger Badegewässer vom alljährlichen Start der offiziellen Badesaison am 15. Mai bis zu deren Ende am 15. September, von den Gesundheitsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte durch regelmäßige Untersuchung von Wasserproben und der Hygiene der Badestrände und Badestelleneinrichtungen überwacht. Hierbei spielen einheitliche europäische Kriterien eine maßgebliche Rolle. Die Badegewässer werden jährlich nach von der Europäischen Kommission vorgegebenen Prädikaten eingestuft und bewertet.

Brandenburg ist ein Land mit tausenden Seen und ausgeprägtem Fließgewässernetz. Seine Badegewässer sind seit vielen Jahren dafür bekannt, dass sie durch eine gute bis ausgezeichnete mikrobiologische Wasserqualität für ein unbeschwertes Badevergnügen sorgen. Durch ihre Lage inmitten von ausgeprägten Wäldern, in ausgedehnten Seenlandschaften, Biosphärenreservaten, Naturparken oder in der Nähe von historischen Ausflugszielen, bieten sich über das Baden und den Wassersport hinaus vielfältige Freizeitangebote.

Das Baden in freier Natur ist gesund, kann aber auch verschiedene Risiken für die menschliche Gesundheit hervorrufen. Deshalb werden die ausgewiesenen Brandenburger Badegewässer vom alljährlichen Start der offiziellen Badesaison am 15. Mai bis zu deren Ende am 15. September, von den Gesundheitsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte durch regelmäßige Untersuchung von Wasserproben und der Hygiene der Badestrände und Badestelleneinrichtungen überwacht. Hierbei spielen einheitliche europäische Kriterien eine maßgebliche Rolle. Die Badegewässer werden jährlich nach von der Europäischen Kommission vorgegebenen Prädikaten eingestuft und bewertet.

  • Brandenburgische Badegewässerverordnung

    Mit Beginn der Badegewässersaison am 15. Mai 2008 wurden im Land Brandenburg neue europarechtliche Bestimmungen für die Ausweisung, Überwachung und Bewirtschaftung von Badegewässern eingeführt. Bis zum 24. März 2008 war die Richtlinie 2006/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Februar 2006 über die Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung (Badegewässerrichtlinie) in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, in Deutschland durch die Länder, rechtsförmlich umzusetzen.

    In Brandenburg wurde am 6. Februar 2008 eine neue Badegewässerverordnung mit zahlreichen neuen Regelungen auf der Grundlage der Badegewässerrichtlinie verabschiedet und am 14. März 2008 in Kraft gesetzt. Seitdem berücksichtigt diese Badegewässerverordnung stärker das gesundheitliche Risiko beim Baden, hat den gesundheitlichen Verbraucherschutz stärker verankert und regelt ein Bewirtschaftungsmanagement für Badegewässer.

    Die Beteiligung sowie Information der Öffentlichkeit wird umfassend gewährleistet und gefördert. In einer Übergangsphase bis zum 31. Dezember 2014 wurde die Badegewässerrichtlinie aus dem Jahre 1976 schrittweise durch das neue Badegewässerrecht vollständig abgelöst. Seit dem 1. Januar 2015 gilt die Richtlinie 2006/7/EG uneingeschränkt für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

    Für die Überwachung der Badegewässer im Land sind die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig. Bei Fragen zu konkreten Sachverhalten vor Ort, wenden Sie sich bitte an das jeweilige Gesundheitsamt.

    Mit Beginn der Badegewässersaison am 15. Mai 2008 wurden im Land Brandenburg neue europarechtliche Bestimmungen für die Ausweisung, Überwachung und Bewirtschaftung von Badegewässern eingeführt. Bis zum 24. März 2008 war die Richtlinie 2006/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Februar 2006 über die Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung (Badegewässerrichtlinie) in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, in Deutschland durch die Länder, rechtsförmlich umzusetzen.

    In Brandenburg wurde am 6. Februar 2008 eine neue Badegewässerverordnung mit zahlreichen neuen Regelungen auf der Grundlage der Badegewässerrichtlinie verabschiedet und am 14. März 2008 in Kraft gesetzt. Seitdem berücksichtigt diese Badegewässerverordnung stärker das gesundheitliche Risiko beim Baden, hat den gesundheitlichen Verbraucherschutz stärker verankert und regelt ein Bewirtschaftungsmanagement für Badegewässer.

    Die Beteiligung sowie Information der Öffentlichkeit wird umfassend gewährleistet und gefördert. In einer Übergangsphase bis zum 31. Dezember 2014 wurde die Badegewässerrichtlinie aus dem Jahre 1976 schrittweise durch das neue Badegewässerrecht vollständig abgelöst. Seit dem 1. Januar 2015 gilt die Richtlinie 2006/7/EG uneingeschränkt für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

    Für die Überwachung der Badegewässer im Land sind die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig. Bei Fragen zu konkreten Sachverhalten vor Ort, wenden Sie sich bitte an das jeweilige Gesundheitsamt.

  • Gesundes und sicheres Baden

    Innerhalb der Badesaison überwachen die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte die Badestellen der Badegewässer insbesondere unter hygienischen Aspekten und führen Besichtigungen, Probennahmen und Analysen von Wasserproben durch. Sie sind auch die Ansprechpartner für Auskünfte über die aktuelle Wasserqualität, insbesondere in hygienischer Sicht und des gesamten Badestellenbereiches. Die Ausweisung der Badegewässer erfolgt jährlich bis zum 31. März. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich zur Ausweisung von Badestellen und während der Badesaison mit Anregungen, Hinweisen oder Beschwerden an die für das Badegewässer zuständige Gesundheitsamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt wenden.

    Bereits vor Beginn der Badegewässersaison legen die Gesundheitsämter in einem Überwachungsplan die konkreten Zeiträume der Vorortkontrollen und Wasserprobennahmen (Regelüberwachung) für alle von ihnen ausgewiesenen Badestellen fest. Die Überwachung beginnt mit der Erstbeprobung (Freigabeüberwachung) wenige Tage und nicht mehr als 14 Tage vor Beginn der Badegewässersaison. Diese wird mit einer umfassenden Ortsbesichtigung zur Überprüfung der hygienischen Belange der Badestrände und angrenzenden Einrichtungen verbunden.

    Die Kontrollen und Wasseruntersuchungen werden bis zum Ende der Badesaison am in regelmäßigem Abstand, der den Zeitraum von einem Monat nicht überschreiten darf, wiederholt. Sollten bei der Überwachung hohe mikrobiologische Einzelwerte für Intestinale Enterokokken oder Escherichia coli ermittelt werden, werden von der zuständigen Behörde Bewirtschaftungsmaßnahmen ergriffen. Die Maßnahmen können sehr unterschiedlich sein. Das Badegewässer wird erforderlichenfalls auch gesperrt und kann erst wieder zum Baden freigegeben werden, wenn zumindest seine ausreichende Wasserqualität sichergestellt ist. Die von den Gesundheitsämtern entnommenen Wasserproben werden nach europäisch genormten Referenzverfahren analysiert. In Brandenburg führen diese Untersuchungen Laboreinrichtungen durch, die nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik arbeiten, über ein externes und internes Qualitätssicherungssystem verfügen und in regelmäßigen Abständen von der obersten Landesbehörde überprüft werden. Mit der interaktiven Badestellenkarte werden die Überwachungsergebnisse der Gesundheitsämter in der Badesaison veröffentlicht.

    Vorsorglich zum Schutz der Badenden vor möglichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen überwachen die Gesundheitsämter bei gegebenem Anlass auch weitere kleinere Badestellen ihrer Region, die nicht aufgrund der europäischen Badegewässerrichtlinie auszuweisen sind. Auskünfte darüber erteilt das jeweils für diese Badestellen zuständige Gesundheitsamt.

    Innerhalb der Badesaison überwachen die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte die Badestellen der Badegewässer insbesondere unter hygienischen Aspekten und führen Besichtigungen, Probennahmen und Analysen von Wasserproben durch. Sie sind auch die Ansprechpartner für Auskünfte über die aktuelle Wasserqualität, insbesondere in hygienischer Sicht und des gesamten Badestellenbereiches. Die Ausweisung der Badegewässer erfolgt jährlich bis zum 31. März. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich zur Ausweisung von Badestellen und während der Badesaison mit Anregungen, Hinweisen oder Beschwerden an die für das Badegewässer zuständige Gesundheitsamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt wenden.

    Bereits vor Beginn der Badegewässersaison legen die Gesundheitsämter in einem Überwachungsplan die konkreten Zeiträume der Vorortkontrollen und Wasserprobennahmen (Regelüberwachung) für alle von ihnen ausgewiesenen Badestellen fest. Die Überwachung beginnt mit der Erstbeprobung (Freigabeüberwachung) wenige Tage und nicht mehr als 14 Tage vor Beginn der Badegewässersaison. Diese wird mit einer umfassenden Ortsbesichtigung zur Überprüfung der hygienischen Belange der Badestrände und angrenzenden Einrichtungen verbunden.

    Die Kontrollen und Wasseruntersuchungen werden bis zum Ende der Badesaison am in regelmäßigem Abstand, der den Zeitraum von einem Monat nicht überschreiten darf, wiederholt. Sollten bei der Überwachung hohe mikrobiologische Einzelwerte für Intestinale Enterokokken oder Escherichia coli ermittelt werden, werden von der zuständigen Behörde Bewirtschaftungsmaßnahmen ergriffen. Die Maßnahmen können sehr unterschiedlich sein. Das Badegewässer wird erforderlichenfalls auch gesperrt und kann erst wieder zum Baden freigegeben werden, wenn zumindest seine ausreichende Wasserqualität sichergestellt ist. Die von den Gesundheitsämtern entnommenen Wasserproben werden nach europäisch genormten Referenzverfahren analysiert. In Brandenburg führen diese Untersuchungen Laboreinrichtungen durch, die nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik arbeiten, über ein externes und internes Qualitätssicherungssystem verfügen und in regelmäßigen Abständen von der obersten Landesbehörde überprüft werden. Mit der interaktiven Badestellenkarte werden die Überwachungsergebnisse der Gesundheitsämter in der Badesaison veröffentlicht.

    Vorsorglich zum Schutz der Badenden vor möglichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen überwachen die Gesundheitsämter bei gegebenem Anlass auch weitere kleinere Badestellen ihrer Region, die nicht aufgrund der europäischen Badegewässerrichtlinie auszuweisen sind. Auskünfte darüber erteilt das jeweils für diese Badestellen zuständige Gesundheitsamt.

  • Was Badende wissen und beachten sollten

    Algenbelastung und "Wasserblüte"

    Insbesondere in der zweiten Hälfte des Sommers, nach anhaltender heißer und lichtintensiver Witterung, neigen vor allem die nährstoffreichen, flachen, brandenburgischen, seenartigen Oberflächengewässer und Seen mitunter zu massenhaften Algenentwicklungen. Ein aus unterschiedlichen Gründen hervorgerufenes Überangebot an Phosphor und Stickstoff fördert das Wachsen von Algen im Wasser. Während zunächst in der ersten Hälfte der Badegewässersaison überwiegend gelblich-braune Algen in Erscheinung treten und das Wasser trüben, können ab der zweiten Julihälfte auch Blaualgen (Cyanobakterien) zu einer massenhaften "Wasserblüte" beitragen. Algenmassenentwicklungen sind mit einer Einschränkung der Sichttiefe (Transparenz) verbunden. 

    Das Auftreten kann sehr unterschiedlich erfolgen und ist zeitlich und räumlich (Verteilungsmuster) aufgrund biotischer und abiotischer Einflüsse äußerst heterogen:

    • Färbung und Trübung des Wassers (hellgrün, intensiv grün, blaugrün, rötlich)
    • feine schwebende Verteilung
    • Flockenbildung
    • Ausbildung von dichten schlierenartigen Teppichen oder Aufrahmungen an der Oberfläche.

    Erkennen:

    • Trübstoffpartikel oft mit bloßem Auge erkennbar (bis ein Millimeter oder größer)
    • flockige, fädige oder kugelige Kolonien und Zellverbände

    Algen bilden nicht nur Ansammlungen an der Wasseroberfläche, in Ufernähe und Buchten, sondern auch auf freien Wasserflächen und in tieferen Gewässerschichten. Davon betroffene Badegewässer und Badestellen müssen deshalb nicht gesperrt werden. Auf die besonderen Hinweise oder Warnschilder der Gesundheitsämter an der Badestelle sollten Badende im Interesse ihrer Gesundheit und insbesondere die ihrer Kinder achten

    Blaualgen(-Toxin)belastung

    Blaualgen beeinträchtigen das Baden in zweierlei Hinsicht: Bestimmte Blaualgenarten bilden Gifte, die so genannten Cyanobakterien-Toxine. Beim Verschlucken von Wasser werden die Toxine mit aufgenommen und können zu Übelkeit, Erbrechen und Durchfall führen. Gefährdet sind besonders Kleinkinder und Kinder im Grundschulalter, da sie beim Toben im ufernahen Bereich eher Wasser verschlucken. Bei empfindlichen Personen kann es zu Hautreizungen und allergischen Reaktionen kommen. Weiterhin trüben Algen das Wasser und die Sichttiefe, welches im erforderlichen Fall die Rettungsmaßnahmen erschwert. Blaualgenauf- und -anschwemmungen sind wegen der ausgeprägten zeitlichen und räumlichen Variabilität sowie ihrer Abhängigkeit von der Windexposition schwer vorherzusagen. So schnell, wie sich Blaualgenanschwemmungen oder - aufrahmungen gebildet oder sogar als ganze Teppiche zusammengeschoben haben, können sie sich auch wieder auflösen. Es kann deshalb nicht immer gewährleistet werden, diese Erscheinungen im Rahmen der regelmäßigen Kontrollen der Gesundheitsämter zu erfassen.

    Wichtig ist deshalb, das Baden in Bereichen mit sichtbaren grünen oder blaugrünen Schlieren oder "Teppichen" zu unterlassen. Wenn dennoch in diesen Bereichen gebadet wird, sollte nach dem Baden geduscht werden, um eventuell anhaftende Blaualgen abzuspülen. Das Beste ist außerdem, die Badebekleidung zu wechseln. Badende sollten auch selbst auf Algenansammlungen achten.

    Als Faustregel gilt, dass in knietiefem Wasser noch die eigenen Füße zu sehen sein sollten.

    Bei dichten Algenanschwemmungen baden Sie lieber nicht und beachten Sie vor allem unmittelbar an den Badestellen angebrachte Warnschilder. Sie tragen zu Ihrer eigenen Sicherheit bei, wenn Sie das Baden außerhalb von Badestellenbereichen und an "wilden Badestellen" unterlassen, weil potentiell bestehende Gefahren bestehen können und diese im Rahmen der Überwachung nicht identifiziert werden.

    Warnhinweise sollten unbedingt beachtet werden.
     Wer trotzdem das Baden nicht unterlassen möchte, sollte nach dem Baden unbedingt duschen und die Badebekleidung wechseln. Weitergehende Empfehlungen und Hinweise über bestehende lokale Beeinträchtigungen gibt das für das Badegewässer zuständige Gesundheitsamt.

    Auch bei weiteren Fragen zu einzelnen Badestellen oder Verhaltensregeln steht Ihnen das zuständige Gesundheitsamt beratend zur Seite.

    Vogelgrippeviren

    Das Wasser in freien Badegewässern ist nie keimfrei. Es kann auch Krankheitserreger in geringer Konzentration enthalten. Die üblicherweise bestehende Infektionsgefährdung des täglichen Lebens wird hierdurch nicht merklich erhöht. Die Vogelgrippe (aviäre Influenza) ist eine Tierkrankheit von der in besonderer Weise Wassergeflügel betroffen ist. Sie kann nach dem Stand der Erkenntnisse in nur sehr seltenen Fällen und durch sehr engen Kontakt mit erkrankten Vögeln auf den Menschen übertragen werden. Da das Virus der Vogelgrippe mit dem Kot infizierter Vögel ausgeschieden wird, kann eine Beeinträchtigung der Badegewässer und der Uferzonen mit den entsprechenden Spiel- und Liegeflächen nicht völlig ausgeschlossen werden. Bei allen bisher durch Vogelgrippeviren hervorgerufenen Erkrankungen beim Menschen war ein äußerst enger Kontakt mit erkranktem Geflügel bzw. Geflügelstallungen die Ursache. Bei Einhaltung der folgenden allgemeinen hygienischen Regeln besteht für das Baden in freien Gewässern kein erkennbares zusätzliches Infektionsrisiko:

    • Vermeiden des direkten Kontaktes zu kranken oder verendeten Vögeln.
    • Vermeiden des direkten Kontaktes mit Vogelkot.
    • Kein Baden in erkennbar stark mit Vogelkot verschmutzten Gewässern.
    • Gründliches Waschen nach versehentlichem Kontakt mit Geflügelkot.
    • Bei Verschmutzung der Uferzone (Liegewiese) auf die Einhaltung der persönlichen Hygiene achten.
     
    Grundsätzlich sollte bei Auffinden von toten Vögeln eine Meldung an die zuständige Behörde (Gesundheits-, Veterinär- oder Ordnungsamt) erfolgen, damit die gegebenenfalls notwendigen Maßnahmen veranlasst werden können.
    Das Füttern von Wasservögeln, insbesondere an Badestellen und Liegewiesen ist zu unterlassen!
    Algenbelastung und "Wasserblüte"

    Insbesondere in der zweiten Hälfte des Sommers, nach anhaltender heißer und lichtintensiver Witterung, neigen vor allem die nährstoffreichen, flachen, brandenburgischen, seenartigen Oberflächengewässer und Seen mitunter zu massenhaften Algenentwicklungen. Ein aus unterschiedlichen Gründen hervorgerufenes Überangebot an Phosphor und Stickstoff fördert das Wachsen von Algen im Wasser. Während zunächst in der ersten Hälfte der Badegewässersaison überwiegend gelblich-braune Algen in Erscheinung treten und das Wasser trüben, können ab der zweiten Julihälfte auch Blaualgen (Cyanobakterien) zu einer massenhaften "Wasserblüte" beitragen. Algenmassenentwicklungen sind mit einer Einschränkung der Sichttiefe (Transparenz) verbunden. 

    Das Auftreten kann sehr unterschiedlich erfolgen und ist zeitlich und räumlich (Verteilungsmuster) aufgrund biotischer und abiotischer Einflüsse äußerst heterogen:

    • Färbung und Trübung des Wassers (hellgrün, intensiv grün, blaugrün, rötlich)
    • feine schwebende Verteilung
    • Flockenbildung
    • Ausbildung von dichten schlierenartigen Teppichen oder Aufrahmungen an der Oberfläche.

    Erkennen:

    • Trübstoffpartikel oft mit bloßem Auge erkennbar (bis ein Millimeter oder größer)
    • flockige, fädige oder kugelige Kolonien und Zellverbände

    Algen bilden nicht nur Ansammlungen an der Wasseroberfläche, in Ufernähe und Buchten, sondern auch auf freien Wasserflächen und in tieferen Gewässerschichten. Davon betroffene Badegewässer und Badestellen müssen deshalb nicht gesperrt werden. Auf die besonderen Hinweise oder Warnschilder der Gesundheitsämter an der Badestelle sollten Badende im Interesse ihrer Gesundheit und insbesondere die ihrer Kinder achten

    Blaualgen(-Toxin)belastung

    Blaualgen beeinträchtigen das Baden in zweierlei Hinsicht: Bestimmte Blaualgenarten bilden Gifte, die so genannten Cyanobakterien-Toxine. Beim Verschlucken von Wasser werden die Toxine mit aufgenommen und können zu Übelkeit, Erbrechen und Durchfall führen. Gefährdet sind besonders Kleinkinder und Kinder im Grundschulalter, da sie beim Toben im ufernahen Bereich eher Wasser verschlucken. Bei empfindlichen Personen kann es zu Hautreizungen und allergischen Reaktionen kommen. Weiterhin trüben Algen das Wasser und die Sichttiefe, welches im erforderlichen Fall die Rettungsmaßnahmen erschwert. Blaualgenauf- und -anschwemmungen sind wegen der ausgeprägten zeitlichen und räumlichen Variabilität sowie ihrer Abhängigkeit von der Windexposition schwer vorherzusagen. So schnell, wie sich Blaualgenanschwemmungen oder - aufrahmungen gebildet oder sogar als ganze Teppiche zusammengeschoben haben, können sie sich auch wieder auflösen. Es kann deshalb nicht immer gewährleistet werden, diese Erscheinungen im Rahmen der regelmäßigen Kontrollen der Gesundheitsämter zu erfassen.

    Wichtig ist deshalb, das Baden in Bereichen mit sichtbaren grünen oder blaugrünen Schlieren oder "Teppichen" zu unterlassen. Wenn dennoch in diesen Bereichen gebadet wird, sollte nach dem Baden geduscht werden, um eventuell anhaftende Blaualgen abzuspülen. Das Beste ist außerdem, die Badebekleidung zu wechseln. Badende sollten auch selbst auf Algenansammlungen achten.

    Als Faustregel gilt, dass in knietiefem Wasser noch die eigenen Füße zu sehen sein sollten.

    Bei dichten Algenanschwemmungen baden Sie lieber nicht und beachten Sie vor allem unmittelbar an den Badestellen angebrachte Warnschilder. Sie tragen zu Ihrer eigenen Sicherheit bei, wenn Sie das Baden außerhalb von Badestellenbereichen und an "wilden Badestellen" unterlassen, weil potentiell bestehende Gefahren bestehen können und diese im Rahmen der Überwachung nicht identifiziert werden.

    Warnhinweise sollten unbedingt beachtet werden.
     Wer trotzdem das Baden nicht unterlassen möchte, sollte nach dem Baden unbedingt duschen und die Badebekleidung wechseln. Weitergehende Empfehlungen und Hinweise über bestehende lokale Beeinträchtigungen gibt das für das Badegewässer zuständige Gesundheitsamt.

    Auch bei weiteren Fragen zu einzelnen Badestellen oder Verhaltensregeln steht Ihnen das zuständige Gesundheitsamt beratend zur Seite.

    Vogelgrippeviren

    Das Wasser in freien Badegewässern ist nie keimfrei. Es kann auch Krankheitserreger in geringer Konzentration enthalten. Die üblicherweise bestehende Infektionsgefährdung des täglichen Lebens wird hierdurch nicht merklich erhöht. Die Vogelgrippe (aviäre Influenza) ist eine Tierkrankheit von der in besonderer Weise Wassergeflügel betroffen ist. Sie kann nach dem Stand der Erkenntnisse in nur sehr seltenen Fällen und durch sehr engen Kontakt mit erkrankten Vögeln auf den Menschen übertragen werden. Da das Virus der Vogelgrippe mit dem Kot infizierter Vögel ausgeschieden wird, kann eine Beeinträchtigung der Badegewässer und der Uferzonen mit den entsprechenden Spiel- und Liegeflächen nicht völlig ausgeschlossen werden. Bei allen bisher durch Vogelgrippeviren hervorgerufenen Erkrankungen beim Menschen war ein äußerst enger Kontakt mit erkranktem Geflügel bzw. Geflügelstallungen die Ursache. Bei Einhaltung der folgenden allgemeinen hygienischen Regeln besteht für das Baden in freien Gewässern kein erkennbares zusätzliches Infektionsrisiko:

    • Vermeiden des direkten Kontaktes zu kranken oder verendeten Vögeln.
    • Vermeiden des direkten Kontaktes mit Vogelkot.
    • Kein Baden in erkennbar stark mit Vogelkot verschmutzten Gewässern.
    • Gründliches Waschen nach versehentlichem Kontakt mit Geflügelkot.
    • Bei Verschmutzung der Uferzone (Liegewiese) auf die Einhaltung der persönlichen Hygiene achten.
     
    Grundsätzlich sollte bei Auffinden von toten Vögeln eine Meldung an die zuständige Behörde (Gesundheits-, Veterinär- oder Ordnungsamt) erfolgen, damit die gegebenenfalls notwendigen Maßnahmen veranlasst werden können.
    Das Füttern von Wasservögeln, insbesondere an Badestellen und Liegewiesen ist zu unterlassen!
  • Baderegeln der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG)

    Beim Baden in freien Gewässern können Umstände und Einwirkungen, die der Gesundheit nicht guttun, eintreten. Wenn Baden und Wassersport ein Vergnügen bleiben soll, muss bei allem Spaß auch Vernunft walten. Nur wer die Baderegeln der Deutschen Lebens-Rettungsgesellschaft (DLRG) kennt und beachtet, badet sicherer. Die von der DLRG entwickelten Baderegeln, geben nicht nur gesundheitliche Tipps, sondern halten auch zu rücksichtsvollem Verhalten an. Gleichzeitig dienen sie der eigenen Sicherheit und machen Gefahren bewusst.

    Kinder gehen im Sommer auch ohne ihre Eltern baden. Sie sollten deshalb frühzeitig mit den Verhaltensregeln der DLRG im und am Wasser vertraut gemacht werden. Auch ältere Menschen sollen sich die Baderegeln immer wieder einmal bewusstmachen.

    Baderegeln der DLRG:

    1. Kühle dich ab, bevor du ins Wasser gehst.
    2. Verlasse das Wasser sofort, wenn du frierst.
    3. Gehe nur zum Baden, wenn du dich wohl fühlst.
    4. Gehe nur bis zum Bauch ins Wasser, wenn du nicht schwimmen kannst.
    5. Überschätze deine Kraft und dein Können nicht.
    6. Rufe nie um Hilfe, wenn du nicht wirklich in Gefahr bist, aber hilf anderen, wenn sie Hilfe brauchen.
    7. Springe nur ins Wasser, wenn es tief genug und frei ist.
    8. Luftmatratze, Autoschlauch oder Gummitiere bieten dir keine Sicherheit und sind keine Schwimmhilfen, sondern Spielzeug.
    9. Bade nicht, wo Schiffe und Boote fahren.
    10. Tauche andere nicht unter.
    11. Bei Gewitter ist Baden lebensgefährlich. Verlasse das Wasser sofort.
    12. Gefährde niemanden durch deinen Sprung ins Wasser.
    13. Halte das Wasser und seine Umgebung sauber, Abfälle wirf in den Mülleimer.
    14. Gehe niemals mit ganz vollem oder ganz leerem Magen baden.

    Beim Baden in freien Gewässern können Umstände und Einwirkungen, die der Gesundheit nicht guttun, eintreten. Wenn Baden und Wassersport ein Vergnügen bleiben soll, muss bei allem Spaß auch Vernunft walten. Nur wer die Baderegeln der Deutschen Lebens-Rettungsgesellschaft (DLRG) kennt und beachtet, badet sicherer. Die von der DLRG entwickelten Baderegeln, geben nicht nur gesundheitliche Tipps, sondern halten auch zu rücksichtsvollem Verhalten an. Gleichzeitig dienen sie der eigenen Sicherheit und machen Gefahren bewusst.

    Kinder gehen im Sommer auch ohne ihre Eltern baden. Sie sollten deshalb frühzeitig mit den Verhaltensregeln der DLRG im und am Wasser vertraut gemacht werden. Auch ältere Menschen sollen sich die Baderegeln immer wieder einmal bewusstmachen.

    Baderegeln der DLRG:

    1. Kühle dich ab, bevor du ins Wasser gehst.
    2. Verlasse das Wasser sofort, wenn du frierst.
    3. Gehe nur zum Baden, wenn du dich wohl fühlst.
    4. Gehe nur bis zum Bauch ins Wasser, wenn du nicht schwimmen kannst.
    5. Überschätze deine Kraft und dein Können nicht.
    6. Rufe nie um Hilfe, wenn du nicht wirklich in Gefahr bist, aber hilf anderen, wenn sie Hilfe brauchen.
    7. Springe nur ins Wasser, wenn es tief genug und frei ist.
    8. Luftmatratze, Autoschlauch oder Gummitiere bieten dir keine Sicherheit und sind keine Schwimmhilfen, sondern Spielzeug.
    9. Bade nicht, wo Schiffe und Boote fahren.
    10. Tauche andere nicht unter.
    11. Bei Gewitter ist Baden lebensgefährlich. Verlasse das Wasser sofort.
    12. Gefährde niemanden durch deinen Sprung ins Wasser.
    13. Halte das Wasser und seine Umgebung sauber, Abfälle wirf in den Mülleimer.
    14. Gehe niemals mit ganz vollem oder ganz leerem Magen baden.
  • Badegewässerqualität - Mögliche Einschränkungen

    Wasserblüte

    Die explosionsartige Vermehrung bestimmter Algen wird als "Algen- oder Wasserblüte" bezeichnet.

    "Algenblüten" treten in nährstoffreichen Gewässern nicht erst in jüngster Zeit auf. So sind zahlreiche zur Norddeutschen Tiefebene gehörende, eiszeitlich entstandene brandenburgische Gewässer (Seen und seenartige Flusserweiterungen), von Natur aus nährstoffreich (eutroph). Allerdings sind durch unterschiedliche Nutzungen im Einzugsgebiet von Oberflächengewässern Einträge in diese Gewässer gelangt, die zu einer Erhöhung der Nährstoffbelastung geführt haben.

    Zunehmend in den Mittelpunkt der Betrachtung sind aus gesundheitlicher Sicht Cyanobakterien getreten, weil sie aquatische Ökosysteme durch Bildung hochpotenter Gifte (Cyanotoxine) und Allergene nachhaltig verändern und gesundheitliche Risiken und Beeinträchtigungen auslösen können.

    Bezogen auf alle Blaualgengattungen bilden nur sehr wenige Cyanobakterien Toxine (Gifte). Die meisten Blaualgen sind nicht giftig und für den Menschen sogar harmlos. Relativ wenig Arten sind unter Beachtung unterschiedlicher Faktoren als potentielle Toxinbildner bekannt. Diese Blaualgen (Cyanobakterien) produzieren Giftstoffe, die so genannten Algentoxine. Durch Verschlucken von Wasser beim Baden können die Toxine in den Körper gelangen und zu Übelkeit, Erbrechen und Durchfall führen. Die Giftwirkung kann sich verstärken, wenn an mehreren Tagen hintereinander Kontakt mit toxinhaltigem Wasser besteht oder größere Mengen dieses Wassers verschluckt werden.

    Blaualgen - Cyanobakterientoxine - können auch für Reizungen an Haut, Schleimhaut und Augen sowie Entzündungen und allergische Reaktionen der Atemwege verantwortlich sein. Besonders Kinder im Krabbelalter und Grundschulalter gelten als Risikogruppe, da sie beim Spielen und Baden mehr Wasser verschlucken als Erwachsene und sich hauptsächlich im Ufer- und Flachwasserbereich, wo Blaualgen expositionsbedingt bevorzugt angeschwemmt werden, aufhalten.

    Ein wesentliches Merkmal beginnender Algenblüte ist die Einschränkung der Transparenz (Sichttiefe) durch eine stärkere Trübung des Oberflächengewässers. Verhaltensregeln beim Baden in von diesen Merkmalen beeinflussten Badegewässern erhalten Sie unter: "Was Badende wissen und beachten sollten".

    Blaualgen (Cyanobakterien)

    Blaualgen (lateinisch: Cyanophyceae) beziehungsweise Cyanobakterien sind eine Abteilung der Prokaryonten. Im Gegensatz zu den Algen zählen Cyanobakterien zu den Eukaryonten und gehören im taxonomischen Sinne nicht zu den Algen, sondern zu den Bakterien. Sie sind autotrophe Organismen, die unter Verwendung von Kohlendioxid, Wasser und Licht Sauerstoff freisetzen.

    Die Cyanophyceen gehören zu den ältesten Lebewesen auf unserer Erde (circa 2,5 Milliarden Jahre alt), die entscheidend dazu beigetragen haben, dass eine sauerstoffhaltige Biosphäre entstanden ist. Sie vermehren sich ausschließlich vegetativ, kommen ubiquitär (überall vorkommend) vor.

    Systematik:

    • Klassifikation: Lebewesen
    • Domäne: Bakterien (Bacteria)
    • Abteilung: Cyanobakterien (Cyanobakteria)
    • Klasse: Cyanobakterien (Cyanobacteria)

    Sie stellen einen wesentlichen Anteil des ozeanischen Phytoplanktons und sind somit für die Aufnahme des atmosphärischen Kohlendioxid (CO2) ) von großer Bedeutung. Bisher sind etwa 2.000 verschiedene Arten in circa 150 Genera bekannt.

    Nur eine geringe Anzahl von Arten sind potenzielle Toxinbildner
    (abhängig von mehreren Faktoren).
    Wasserblüte

    Die explosionsartige Vermehrung bestimmter Algen wird als "Algen- oder Wasserblüte" bezeichnet.

    "Algenblüten" treten in nährstoffreichen Gewässern nicht erst in jüngster Zeit auf. So sind zahlreiche zur Norddeutschen Tiefebene gehörende, eiszeitlich entstandene brandenburgische Gewässer (Seen und seenartige Flusserweiterungen), von Natur aus nährstoffreich (eutroph). Allerdings sind durch unterschiedliche Nutzungen im Einzugsgebiet von Oberflächengewässern Einträge in diese Gewässer gelangt, die zu einer Erhöhung der Nährstoffbelastung geführt haben.

    Zunehmend in den Mittelpunkt der Betrachtung sind aus gesundheitlicher Sicht Cyanobakterien getreten, weil sie aquatische Ökosysteme durch Bildung hochpotenter Gifte (Cyanotoxine) und Allergene nachhaltig verändern und gesundheitliche Risiken und Beeinträchtigungen auslösen können.

    Bezogen auf alle Blaualgengattungen bilden nur sehr wenige Cyanobakterien Toxine (Gifte). Die meisten Blaualgen sind nicht giftig und für den Menschen sogar harmlos. Relativ wenig Arten sind unter Beachtung unterschiedlicher Faktoren als potentielle Toxinbildner bekannt. Diese Blaualgen (Cyanobakterien) produzieren Giftstoffe, die so genannten Algentoxine. Durch Verschlucken von Wasser beim Baden können die Toxine in den Körper gelangen und zu Übelkeit, Erbrechen und Durchfall führen. Die Giftwirkung kann sich verstärken, wenn an mehreren Tagen hintereinander Kontakt mit toxinhaltigem Wasser besteht oder größere Mengen dieses Wassers verschluckt werden.

    Blaualgen - Cyanobakterientoxine - können auch für Reizungen an Haut, Schleimhaut und Augen sowie Entzündungen und allergische Reaktionen der Atemwege verantwortlich sein. Besonders Kinder im Krabbelalter und Grundschulalter gelten als Risikogruppe, da sie beim Spielen und Baden mehr Wasser verschlucken als Erwachsene und sich hauptsächlich im Ufer- und Flachwasserbereich, wo Blaualgen expositionsbedingt bevorzugt angeschwemmt werden, aufhalten.

    Ein wesentliches Merkmal beginnender Algenblüte ist die Einschränkung der Transparenz (Sichttiefe) durch eine stärkere Trübung des Oberflächengewässers. Verhaltensregeln beim Baden in von diesen Merkmalen beeinflussten Badegewässern erhalten Sie unter: "Was Badende wissen und beachten sollten".

    Blaualgen (Cyanobakterien)

    Blaualgen (lateinisch: Cyanophyceae) beziehungsweise Cyanobakterien sind eine Abteilung der Prokaryonten. Im Gegensatz zu den Algen zählen Cyanobakterien zu den Eukaryonten und gehören im taxonomischen Sinne nicht zu den Algen, sondern zu den Bakterien. Sie sind autotrophe Organismen, die unter Verwendung von Kohlendioxid, Wasser und Licht Sauerstoff freisetzen.

    Die Cyanophyceen gehören zu den ältesten Lebewesen auf unserer Erde (circa 2,5 Milliarden Jahre alt), die entscheidend dazu beigetragen haben, dass eine sauerstoffhaltige Biosphäre entstanden ist. Sie vermehren sich ausschließlich vegetativ, kommen ubiquitär (überall vorkommend) vor.

    Systematik:

    • Klassifikation: Lebewesen
    • Domäne: Bakterien (Bacteria)
    • Abteilung: Cyanobakterien (Cyanobakteria)
    • Klasse: Cyanobakterien (Cyanobacteria)

    Sie stellen einen wesentlichen Anteil des ozeanischen Phytoplanktons und sind somit für die Aufnahme des atmosphärischen Kohlendioxid (CO2) ) von großer Bedeutung. Bisher sind etwa 2.000 verschiedene Arten in circa 150 Genera bekannt.

    Nur eine geringe Anzahl von Arten sind potenzielle Toxinbildner
    (abhängig von mehreren Faktoren).
    Mit Blaualgen durchzogenes Gewässer
    © Irina Franken

    Lebensraum der Blaualgen sind überwiegend das Meer- und Süßwasser, der Boden sowie die Gesteinsoberflächen. 

    Die Cyanobakterien nutzen für ihre Photosynthese nicht nur den Teil des Lichtspektrums, den auch grüne Pflanzen benutzen, sondern sie haben auch neben Cholrophyll-a einen zusätzlichen "Antennenkomplex", in denen Phycocyanin (blau) oder Phycoerythrin (rot), enthalten sind.

    Diese Phycobiline ermöglichen die Nutzung eines größeren Lichtspektrums (in der Grünlücke der Pflanzen) im Wellenbereich von circa 500 bis 600 Nanometer (nm). Das verleiht vielen Cyanobakterien ihre bläuliche und manchen ihre rötliche Färbung. Da das Verhältnis der einzelnen Pigmente zueinander stark schwanken kann, erscheinen die Cyanobakterien mitunter auch grün oder sogar schwarz.

    Vor allem in nährstoffreichen ruhigen/stehenden oder rückgestauten Oberflächengewässern kann es bei anhaltend warmem Wetter durch ein Überangebot insbesondere an Phosphor, aber auch Stickstoff in Verbindung mit intensiver Sonneneinstrahlung zu einem vermehrten Wachstum von Algen und Blaualgen kommen.

    Während der Badesaison werden die Badestellen der Badegewässer von den Gesundheitsämtern auch hinsichtlich des vermehrten Vorkommens von Algen und Blaualgen überwacht. Da sich diese allerdings nicht ausschließlich im Rahmen der Regelüberwachung erfassen lassen, werden präventiv und zur Risikominimierung allgemeine Verhaltensregeln für Badende und insbesondere für Kleinkinder und Kinder im Grundschulalter veröffentlicht. Lesen Sie hierzu "Was Badende beachten sollten".

    Die meisten Blaualgenarten (Cyanobakterien) sind für den Menschen harmlos. Einige Stoffwechselprodukte der Cyanobakterien sowie ihr Zerfall führen lediglich zu einem unangenehmen Geruch an den Badestellen.

    Die Untersuchung der Badegewässerqualität umfasst aber im erforderlichen Fall auch die Überwachung und differenzierte und gestufte Untersuchung der Cyanobakterien-Toxinbelastung.

    Hinsichtlich der Toxine wurde in Deutschlands Gewässern bisher insbesondere das Algentoxin Microcystin-LR identifiziert und in den Mittelpunkt der Beurteilung möglicher Risiken und Beeinflussung auf die menschliche Gesundheit gestellt. Aufgrund des derzeitigen Kenntnisstandes muss davon ausgegangen werden, dass Baden in stark mit Cyanobakterien-Toxinen belasteten Gewässern ein Gesundheitsrisiko bei hoher Toxinkonzentration darstellt und das Handeln des zuständigen Gesundheitsamtes zum Schutz der menschlichen Gesundheit von Badenden erfordert. Das Handeln erfolgt in der Regel durch Ergreifen von Bewirtschaftungsmaßnahmen und kann im erforderlichen Fall dazu führen, dass das Baden an davon betroffenen Badegewässern zeitweilig untersagt werden muss.

    Im Rahmen der Risikobetrachtung bei Badegewässern hat das Umweltbundesamt (UBA) 2015 eine Empfehlung zur Überwachung- und Bewertung zum Schutz von Badenden vor Cyanobakterien - Toxinen im Bundesgesundheitsblatt - Gesundheits-forsch - Gesundheitsschutz 7/2015 veröffentlicht. Die hieraus resultierenden Empfehlungen zielen auf eine Sicherheit der Badenden ab und werden von den Gesundheitsämtern des Landes Brandenburg bei der Beurteilung der Wasserqualität von Badegewässern neben den Handlungsempfehlungen der obersten Landesbehörde berücksichtigt.

    Ob ein Badegewässer für vermehrtes Vorkommen von Cyanobakterien-Toxinen aufgrund seiner Vorbelastung bekannt ist, wurde von der zuständigen Behörde mit dem Badegewässerprofil erfasst. In einer Beschreibung des Badegewässers und seines Einzugsgebietes werden die Ursachen erläutert. Das Badegewässerprofil wird mit der interaktiven Badestellenkarte veröffentlicht. Die Beschreibung des Badegewässers, der "Steckbrief", ist außerdem direkt an der Badestelle veröffentlicht.

    Wenn der Verdacht einer sogenannten "Blaualgenblüte" besteht, erfolgt durch das Gesundheitsamt als wichtigstes Mittel der Überwachung die visuelle Inspektion durch Prüfung auf Vorhandensein von sichtbaren Anschwemmungen am Badestellenstrand und seiner ufernahen Umgebung. Schlieren oder Biofilme auf der Wasseroberfläche können durch geschultes Fachpersonal sehr schnell beurteilt werden. Wenn festgestellt wird, dass deutliche grünliche oder grünlich-bläuliche Verfärbungen vorhanden sind, wird eine Schöpfprobe durchgeführt und unter dem Mikroskop untersucht. Bestätigt sich der Verdacht auf massives Vorkommen von Cyanobakterien sollen unter Berücksichtigung des Einzelfalls auch Laboruntersuchungen zur Bestimmung der Gehalte des Gesamtphosphors-Phosphors oder Chlorophyll-a veranlasst werden. Bisher geht das Umweltbundesamt davon aus, dass bei einer Konzentrationvon 50 Mikrogramm pro Liter (µg/l) Chlorophyll-a eine große Wahrscheinlichkeit einer hohen Konzentration an Microcystinen besteht. Es sind entsprechende Maßnahmen -zum Beispiel Veröffentlichung von Warnhinweisen und Verhaltensempfehlungen - einzuleiten.

    Da weitergehende, quantitative Bestimmungen der Microcystingehalte hohe apparative Laboruntersuchungen erfordern, ist deren Einsatz bei nur kurzzeitigem Auftreten von "Blaualgenblüten" eher nicht praktikabel. Die aufwendigen Untersuchungsprogramme, deren Ergebnisse nicht unmittelbar zum Handeln zur Verfügung stehen und außerdem selten Aussagen liefern, die mehr als 24 Stunden Bestand haben, werden von den Gesundheitsämtern aus Gründen des vorsorgenden Verbraucher- und Gesundheitsschutzes bereits dann Maßnahmen ergriffen, wenn die Vermutung einer erhöhten Cyanobakterien-Toxinbelastung eines Badegewässers oder einer Badestelle unmittelbar droht oder eintreten kann. Hierbei handelt es sich um die Sensibilisierung von Badenden zu erhöhter Aufmerksamkeit durch Warnungen.

    Durch langjährige Erfahrungswerte bei der Überwachung von Badegewässern werden an von Cyanobakterien-Massenentwicklungen betroffenen und dafür bekannten Badestellen mit Beginn der Badesaison präventiv Hinweise vor Ort bekannt gemacht. Durch das Anbringen oder Aufstellen von Hinweis- oder Warnschildern an deutlich sichtbaren Bereichen des Badegewässers werden die Badegäste auf mögliche Risiken und Verhaltensregeln hingewiesen. Mitunter erfolgt aus aktuellem Anlass durch das Gesundheitsamt eine Warnung oder Empfehlung nicht zu baden. Im Einzelfall kann auch ein zeitweiliges Badeverbot ausgesprochen werden. Von diesem musste in den zurückliegenden Jahren an keinem der ausgewiesenen Badegewässer Gebrauch gemacht werden.

    Mit Blaualgen durchzogenes Gewässer
    © Irina Franken

    Lebensraum der Blaualgen sind überwiegend das Meer- und Süßwasser, der Boden sowie die Gesteinsoberflächen. 

    Die Cyanobakterien nutzen für ihre Photosynthese nicht nur den Teil des Lichtspektrums, den auch grüne Pflanzen benutzen, sondern sie haben auch neben Cholrophyll-a einen zusätzlichen "Antennenkomplex", in denen Phycocyanin (blau) oder Phycoerythrin (rot), enthalten sind.

    Diese Phycobiline ermöglichen die Nutzung eines größeren Lichtspektrums (in der Grünlücke der Pflanzen) im Wellenbereich von circa 500 bis 600 Nanometer (nm). Das verleiht vielen Cyanobakterien ihre bläuliche und manchen ihre rötliche Färbung. Da das Verhältnis der einzelnen Pigmente zueinander stark schwanken kann, erscheinen die Cyanobakterien mitunter auch grün oder sogar schwarz.

    Vor allem in nährstoffreichen ruhigen/stehenden oder rückgestauten Oberflächengewässern kann es bei anhaltend warmem Wetter durch ein Überangebot insbesondere an Phosphor, aber auch Stickstoff in Verbindung mit intensiver Sonneneinstrahlung zu einem vermehrten Wachstum von Algen und Blaualgen kommen.

    Während der Badesaison werden die Badestellen der Badegewässer von den Gesundheitsämtern auch hinsichtlich des vermehrten Vorkommens von Algen und Blaualgen überwacht. Da sich diese allerdings nicht ausschließlich im Rahmen der Regelüberwachung erfassen lassen, werden präventiv und zur Risikominimierung allgemeine Verhaltensregeln für Badende und insbesondere für Kleinkinder und Kinder im Grundschulalter veröffentlicht. Lesen Sie hierzu "Was Badende beachten sollten".

    Die meisten Blaualgenarten (Cyanobakterien) sind für den Menschen harmlos. Einige Stoffwechselprodukte der Cyanobakterien sowie ihr Zerfall führen lediglich zu einem unangenehmen Geruch an den Badestellen.

    Die Untersuchung der Badegewässerqualität umfasst aber im erforderlichen Fall auch die Überwachung und differenzierte und gestufte Untersuchung der Cyanobakterien-Toxinbelastung.

    Hinsichtlich der Toxine wurde in Deutschlands Gewässern bisher insbesondere das Algentoxin Microcystin-LR identifiziert und in den Mittelpunkt der Beurteilung möglicher Risiken und Beeinflussung auf die menschliche Gesundheit gestellt. Aufgrund des derzeitigen Kenntnisstandes muss davon ausgegangen werden, dass Baden in stark mit Cyanobakterien-Toxinen belasteten Gewässern ein Gesundheitsrisiko bei hoher Toxinkonzentration darstellt und das Handeln des zuständigen Gesundheitsamtes zum Schutz der menschlichen Gesundheit von Badenden erfordert. Das Handeln erfolgt in der Regel durch Ergreifen von Bewirtschaftungsmaßnahmen und kann im erforderlichen Fall dazu führen, dass das Baden an davon betroffenen Badegewässern zeitweilig untersagt werden muss.

    Im Rahmen der Risikobetrachtung bei Badegewässern hat das Umweltbundesamt (UBA) 2015 eine Empfehlung zur Überwachung- und Bewertung zum Schutz von Badenden vor Cyanobakterien - Toxinen im Bundesgesundheitsblatt - Gesundheits-forsch - Gesundheitsschutz 7/2015 veröffentlicht. Die hieraus resultierenden Empfehlungen zielen auf eine Sicherheit der Badenden ab und werden von den Gesundheitsämtern des Landes Brandenburg bei der Beurteilung der Wasserqualität von Badegewässern neben den Handlungsempfehlungen der obersten Landesbehörde berücksichtigt.

    Ob ein Badegewässer für vermehrtes Vorkommen von Cyanobakterien-Toxinen aufgrund seiner Vorbelastung bekannt ist, wurde von der zuständigen Behörde mit dem Badegewässerprofil erfasst. In einer Beschreibung des Badegewässers und seines Einzugsgebietes werden die Ursachen erläutert. Das Badegewässerprofil wird mit der interaktiven Badestellenkarte veröffentlicht. Die Beschreibung des Badegewässers, der "Steckbrief", ist außerdem direkt an der Badestelle veröffentlicht.

    Wenn der Verdacht einer sogenannten "Blaualgenblüte" besteht, erfolgt durch das Gesundheitsamt als wichtigstes Mittel der Überwachung die visuelle Inspektion durch Prüfung auf Vorhandensein von sichtbaren Anschwemmungen am Badestellenstrand und seiner ufernahen Umgebung. Schlieren oder Biofilme auf der Wasseroberfläche können durch geschultes Fachpersonal sehr schnell beurteilt werden. Wenn festgestellt wird, dass deutliche grünliche oder grünlich-bläuliche Verfärbungen vorhanden sind, wird eine Schöpfprobe durchgeführt und unter dem Mikroskop untersucht. Bestätigt sich der Verdacht auf massives Vorkommen von Cyanobakterien sollen unter Berücksichtigung des Einzelfalls auch Laboruntersuchungen zur Bestimmung der Gehalte des Gesamtphosphors-Phosphors oder Chlorophyll-a veranlasst werden. Bisher geht das Umweltbundesamt davon aus, dass bei einer Konzentrationvon 50 Mikrogramm pro Liter (µg/l) Chlorophyll-a eine große Wahrscheinlichkeit einer hohen Konzentration an Microcystinen besteht. Es sind entsprechende Maßnahmen -zum Beispiel Veröffentlichung von Warnhinweisen und Verhaltensempfehlungen - einzuleiten.

    Da weitergehende, quantitative Bestimmungen der Microcystingehalte hohe apparative Laboruntersuchungen erfordern, ist deren Einsatz bei nur kurzzeitigem Auftreten von "Blaualgenblüten" eher nicht praktikabel. Die aufwendigen Untersuchungsprogramme, deren Ergebnisse nicht unmittelbar zum Handeln zur Verfügung stehen und außerdem selten Aussagen liefern, die mehr als 24 Stunden Bestand haben, werden von den Gesundheitsämtern aus Gründen des vorsorgenden Verbraucher- und Gesundheitsschutzes bereits dann Maßnahmen ergriffen, wenn die Vermutung einer erhöhten Cyanobakterien-Toxinbelastung eines Badegewässers oder einer Badestelle unmittelbar droht oder eintreten kann. Hierbei handelt es sich um die Sensibilisierung von Badenden zu erhöhter Aufmerksamkeit durch Warnungen.

    Durch langjährige Erfahrungswerte bei der Überwachung von Badegewässern werden an von Cyanobakterien-Massenentwicklungen betroffenen und dafür bekannten Badestellen mit Beginn der Badesaison präventiv Hinweise vor Ort bekannt gemacht. Durch das Anbringen oder Aufstellen von Hinweis- oder Warnschildern an deutlich sichtbaren Bereichen des Badegewässers werden die Badegäste auf mögliche Risiken und Verhaltensregeln hingewiesen. Mitunter erfolgt aus aktuellem Anlass durch das Gesundheitsamt eine Warnung oder Empfehlung nicht zu baden. Im Einzelfall kann auch ein zeitweiliges Badeverbot ausgesprochen werden. Von diesem musste in den zurückliegenden Jahren an keinem der ausgewiesenen Badegewässer Gebrauch gemacht werden.

  • Badestellen des Landes Brandenburg - Bewertung und Einstufung

    Die Bewertung und Einstufung der ausgewiesenen Badegewässer erfolgt nach der
    Brandenburgischen Badegewässerverordnung auf der Basis der Messergebnisse für
    beide mikrobiologischen Parameter Intestinale Enterokokken und Escherichia coli
    nach jedem Ende der Badesaison. Als Grundlage werden die für die betreffende
    Badesaison und die drei vorangegangenen Jahre ermittelten Datensätze
    herangezogen.

    Für die Einstufung sind von der Europäischen Kommission einheitliche Symbole
    für alle Mitgliedsstaaten vorgegeben:

    Die Bewertung und Einstufung der ausgewiesenen Badegewässer erfolgt nach der
    Brandenburgischen Badegewässerverordnung auf der Basis der Messergebnisse für
    beide mikrobiologischen Parameter Intestinale Enterokokken und Escherichia coli
    nach jedem Ende der Badesaison. Als Grundlage werden die für die betreffende
    Badesaison und die drei vorangegangenen Jahre ermittelten Datensätze
    herangezogen.

    Für die Einstufung sind von der Europäischen Kommission einheitliche Symbole
    für alle Mitgliedsstaaten vorgegeben:

    Symbole zur Information der Öffentlichkeit über die Einstufung von Badegewässern und Badeverbot gemäß der Richtlinie 2006/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
    Quelle: Europäische Kommission

    Bei Überschreitung von sogenannten „hohen Einzelwerten“ – Grenzwertüberschreitung (GWÜ) – wird das Baden an der Badestelle solange verboten, bis keine GWÜ mehr vorliegt. Eine GWÜ liegt bereits dann vor, wenn das Ergebnis der Überwachung eines mikrobiologischen Parameters durch die zweite Kontrollprobe repräsentativer Entnahmestellen von Wasserproben bestätigt wird.

    Ein zeitweiliges Badeverbot wird durch das für die Badestelle zuständige Gesundheitsamt mittels Zeichen direkt an der Badestelle bekannt gegeben. Das Badeverbot kann erst wieder aufgehoben werden, wenn das Ergebnis einer Ortsbesichtigung ohne Auffälligkeiten ist und durch Nachuntersuchung von Wasserproben repräsentativer Entnahmestellen die Badegewässerqualität zumindest wieder „ausreichend“ ist.

    Symbole zur Information der Öffentlichkeit über die Einstufung von Badegewässern und Badeverbot gemäß der Richtlinie 2006/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
    Quelle: Europäische Kommission

    Bei Überschreitung von sogenannten „hohen Einzelwerten“ – Grenzwertüberschreitung (GWÜ) – wird das Baden an der Badestelle solange verboten, bis keine GWÜ mehr vorliegt. Eine GWÜ liegt bereits dann vor, wenn das Ergebnis der Überwachung eines mikrobiologischen Parameters durch die zweite Kontrollprobe repräsentativer Entnahmestellen von Wasserproben bestätigt wird.

    Ein zeitweiliges Badeverbot wird durch das für die Badestelle zuständige Gesundheitsamt mittels Zeichen direkt an der Badestelle bekannt gegeben. Das Badeverbot kann erst wieder aufgehoben werden, wenn das Ergebnis einer Ortsbesichtigung ohne Auffälligkeiten ist und durch Nachuntersuchung von Wasserproben repräsentativer Entnahmestellen die Badegewässerqualität zumindest wieder „ausreichend“ ist.

Interaktive Badestellenkarte

Die interaktive Übersicht informiert über die Gewässerqualität und Einstufung ausgewiesener Badegewässer im Land Brandenburg. Per Mausklick können die nächstgelegene Badestelle gesucht und weitere Informationen abgefragt werden.

Die interaktive Übersicht informiert über die Gewässerqualität und Einstufung ausgewiesener Badegewässer im Land Brandenburg. Per Mausklick können die nächstgelegene Badestelle gesucht und weitere Informationen abgefragt werden.

Symbolbild: Screen Badestellenkarte Brandenburg mit Legende
Symbolbild: Screen Badestellenkarte Brandenburg mit Legende

Weiterführende Informationen

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