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Wegweiser für Verbraucherinnen und Verbraucher:
Kauf und Dienstleistungen, Rechtsdurchsetzung

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Illustration zweier Geschäftsmänner im Scherenschnitt-Stil, die einen Vertrag halten - umringt von grünen Blättern
© ST22Studio/stock.adobe.com

Jedermann hat eigene, alltägliche Erfahrungen mit dem Einkauf und mit Dienstleistungen. Ein Teil der Rechte, wie die Gewährleistung (umgangssprachlich auch oft als „Garantie“ bezeichnet) sind vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern grundsätzlich bekannt. Neuere Verbraucherrechte wie Widerrufsrechte, Rechte im Zusammenhang mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Transparenzvorschriften sind vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern im Alltag noch nicht so geläufig. Auch hierzu gibt es Informationsseiten im Internet.

Verbraucherrechte bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer effektiven Durchsetzung. Dies geschieht in Deutschland häufig über den Zivilrechtsweg. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich individuell mit dem jeweiligen Unternehmen auseinandersetzen. Dazu können sie sich von Rechtsanwälten aber auch den Verbraucherzentralen unterstützen lassen. Mittlerweile werden aber auch verstärkt außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren genutzt. Diese führen häufig auch zu angemessenen Ergebnissen und können im Einzelfall weniger formal und kostenintensiv sein. 

Illustration zweier Geschäftsmänner im Scherenschnitt-Stil, die einen Vertrag halten - umringt von grünen Blättern
© ST22Studio/stock.adobe.com

Jedermann hat eigene, alltägliche Erfahrungen mit dem Einkauf und mit Dienstleistungen. Ein Teil der Rechte, wie die Gewährleistung (umgangssprachlich auch oft als „Garantie“ bezeichnet) sind vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern grundsätzlich bekannt. Neuere Verbraucherrechte wie Widerrufsrechte, Rechte im Zusammenhang mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Transparenzvorschriften sind vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern im Alltag noch nicht so geläufig. Auch hierzu gibt es Informationsseiten im Internet.

Verbraucherrechte bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer effektiven Durchsetzung. Dies geschieht in Deutschland häufig über den Zivilrechtsweg. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich individuell mit dem jeweiligen Unternehmen auseinandersetzen. Dazu können sie sich von Rechtsanwälten aber auch den Verbraucherzentralen unterstützen lassen. Mittlerweile werden aber auch verstärkt außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren genutzt. Diese führen häufig auch zu angemessenen Ergebnissen und können im Einzelfall weniger formal und kostenintensiv sein. 

Kauf- und Dienstleistungen

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gibt einen Überblick zum Thema Verbraucherschutz.

Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) informiert umfangreich über Verbraucherrechte in alltäglichen Problemkonstellationen. Sie bietet systematische Informationen zu vielen alltäglichen Problemstellungen und stellt Musterbriefe zur Verfügung.

Die Stiftung Warentest informiert Verbraucherinnen und Verbraucher auf ihrer Internetseite über Tests von Produkten.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gibt einen Überblick zum Thema Verbraucherschutz.

Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) informiert umfangreich über Verbraucherrechte in alltäglichen Problemkonstellationen. Sie bietet systematische Informationen zu vielen alltäglichen Problemstellungen und stellt Musterbriefe zur Verfügung.

Die Stiftung Warentest informiert Verbraucherinnen und Verbraucher auf ihrer Internetseite über Tests von Produkten.

Rechtsdurchsetzung

Die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung hilft Streitigkeiten außergerichtlich beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist für Verbraucherinnen und Verbraucher kostenlos und kann online oder offline geführt werden.

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) führt als Anerkennungsbehörde für privatrechtlich organisierte Verbraucherschlichtungsstellen eine Liste der Verbraucherschlichtungsstellen in Deutschland.

Des Weiteren führt das BfJ das Register für Musterfeststellungsklagen (Klageregister). Nach öffentlicher Bekanntmachung einer Musterfeststellungsklage können Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Ansprüche oder Rechtsverhältnisse dort zur Eintragung in das Klageregister anmelden.

Die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung hilft Streitigkeiten außergerichtlich beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist für Verbraucherinnen und Verbraucher kostenlos und kann online oder offline geführt werden.

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) führt als Anerkennungsbehörde für privatrechtlich organisierte Verbraucherschlichtungsstellen eine Liste der Verbraucherschlichtungsstellen in Deutschland.

Des Weiteren führt das BfJ das Register für Musterfeststellungsklagen (Klageregister). Nach öffentlicher Bekanntmachung einer Musterfeststellungsklage können Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Ansprüche oder Rechtsverhältnisse dort zur Eintragung in das Klageregister anmelden.

Weiterführende Informationen

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