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Förderprogramme des Bundes und der Europäischen Union

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Bundesebene

Natürlicher Klimaschutz in Kommunen

Das im Februar 2024 ins Leben gerufene Förderprogramm „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (AKN) wird fortgesetzt und um die "Förderung von Entsiegelungsmaßnahmen" ergänzt. Bundesweit können sich engagierte Kommunen im Rahmen des neuen Moduls Entsiegelungskonzepte als Handlungsgrundlage für gezielte Infrastrukturentscheidungen zugunsten der Bodenfunktionen erstellen und fördern lassen, sowie nicht mehr benötigte versiegelte Flächen entsiegeln. 

Seit dem 5. März 2025 ist bei der KfW die Antragstellung möglich. Ausführliche Informationen können auf der Infoseite zum Förderprogramm "Natürlicher Klimaschutz in Kommunen" nachgelesen werden.

Für den 9. April 2025 ist das erste KfW-Webinar geplant. Von 11 bis 12 Uhr stellt die KfW in diesem Webinar das Zuschussprogramm „NKK – Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (444)“ vor. Auf der Agenda stehen die Programmbedingungen (Förderziele, förderfähige Maßnahmen, Antragstellerkreis, Förderhöhe), Formulare und Prozess-Schritte.

Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz

Im Rahmen des "Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK)" fördern das Bundesumweltministerium (BMUV) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) künftig Unternehmen dabei, auf Betriebsgeländen Flächen zu entsiegeln und zu renaturieren.
Für das Förderangebot können sich gewerbliche Unternehmen seit dem 15. Juli 2023 bewerben.
Hinweise zu den fachlichen Mindestanforderungen bietet das Merkblatt "Leitlinien für die Förderung einer Teilentsiegelung".
Die Förderrichtlinie für Natürlichen Klimaschutz in kommunalen Gebieten im ländlichen Raum des BMUV vom 10. Juli 2023 fördert ebenfalls im Rahmen des ANK unter anderem die Entsiegelung von Böden zur Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktionen und richtet sich an Kommunen und (inter)kommunale Zweckverbände. Für das Förderprogramm stehen bis Ende 2028 Fördermittel in Höhe von 100 Millionen Euro bereit.
Über das Förderprogramm informiert die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH.
 
Ökosysteme schützen und stärken - Gefördert werden die Maßnahmen

  • Schutz intakter Moore und Wiedervernässungen
  • Naturnaher Wasserhaushalt mit lebendigen Flüssen, Seen und Auen
  • Meere und Küsten
  • Wildnis und Schutzgebiete  

Weitere Förderprogramme

Bundesebene

Natürlicher Klimaschutz in Kommunen

Das im Februar 2024 ins Leben gerufene Förderprogramm „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (AKN) wird fortgesetzt und um die "Förderung von Entsiegelungsmaßnahmen" ergänzt. Bundesweit können sich engagierte Kommunen im Rahmen des neuen Moduls Entsiegelungskonzepte als Handlungsgrundlage für gezielte Infrastrukturentscheidungen zugunsten der Bodenfunktionen erstellen und fördern lassen, sowie nicht mehr benötigte versiegelte Flächen entsiegeln. 

Seit dem 5. März 2025 ist bei der KfW die Antragstellung möglich. Ausführliche Informationen können auf der Infoseite zum Förderprogramm "Natürlicher Klimaschutz in Kommunen" nachgelesen werden.

Für den 9. April 2025 ist das erste KfW-Webinar geplant. Von 11 bis 12 Uhr stellt die KfW in diesem Webinar das Zuschussprogramm „NKK – Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (444)“ vor. Auf der Agenda stehen die Programmbedingungen (Förderziele, förderfähige Maßnahmen, Antragstellerkreis, Förderhöhe), Formulare und Prozess-Schritte.

Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz

Im Rahmen des "Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK)" fördern das Bundesumweltministerium (BMUV) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) künftig Unternehmen dabei, auf Betriebsgeländen Flächen zu entsiegeln und zu renaturieren.
Für das Förderangebot können sich gewerbliche Unternehmen seit dem 15. Juli 2023 bewerben.
Hinweise zu den fachlichen Mindestanforderungen bietet das Merkblatt "Leitlinien für die Förderung einer Teilentsiegelung".
Die Förderrichtlinie für Natürlichen Klimaschutz in kommunalen Gebieten im ländlichen Raum des BMUV vom 10. Juli 2023 fördert ebenfalls im Rahmen des ANK unter anderem die Entsiegelung von Böden zur Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktionen und richtet sich an Kommunen und (inter)kommunale Zweckverbände. Für das Förderprogramm stehen bis Ende 2028 Fördermittel in Höhe von 100 Millionen Euro bereit.
Über das Förderprogramm informiert die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH.
 
Ökosysteme schützen und stärken - Gefördert werden die Maßnahmen

  • Schutz intakter Moore und Wiedervernässungen
  • Naturnaher Wasserhaushalt mit lebendigen Flüssen, Seen und Auen
  • Meere und Küsten
  • Wildnis und Schutzgebiete  

Weitere Förderprogramme

Europäische Union 

  • LIFE Programm
    Förderpakete für "Natur und Biodiversität", "Abschwächung und Anpassung des Klimawandels", "Klimaschutz" und "Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität"
    (Die Webseiten sind in Englisch verfasst, können aber ins Deutsche per Klick übersetzt werden.)

Europäische Union 

  • LIFE Programm
    Förderpakete für "Natur und Biodiversität", "Abschwächung und Anpassung des Klimawandels", "Klimaschutz" und "Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität"
    (Die Webseiten sind in Englisch verfasst, können aber ins Deutsche per Klick übersetzt werden.)