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Brandenburger Schulobstprogramm

Abfüllproduktion Gurken
© MLEUV
Abfüllproduktion Gurken
© MLEUV

In Brandenburg wird seit 2017 das Landesschulobstprogramm durchgeführt. Dabei stellt das Land Brandenburg Geld zur Verfügung, um den Kauf und die Verteilung von Äpfeln in Schulen, Horten und Kindertagesstätten zu fördern. Die Äpfel sollen im Rahmen von begleitenden pädagogischen Maßnahmen verteilt werden; das können zum Beispiel auch Unterrichtseinheiten zum Thema Landwirtschaft und Ernährung sein.

Aktuelles

Die Anmeldung zur Teilnahme am Brandenburger Schulobstprogramm ist ab 1. Juli bis zum 31. Oktober 2024 möglich. Das Anmeldeformular finden Sie ab diesem Zeitpunkt auf der Homepage der Bewilligungsbehörde des Landesamtes für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF). Dort finden Sie auch weitere Informationen zum Programm.

In Brandenburg wird seit 2017 das Landesschulobstprogramm durchgeführt. Dabei stellt das Land Brandenburg Geld zur Verfügung, um den Kauf und die Verteilung von Äpfeln in Schulen, Horten und Kindertagesstätten zu fördern. Die Äpfel sollen im Rahmen von begleitenden pädagogischen Maßnahmen verteilt werden; das können zum Beispiel auch Unterrichtseinheiten zum Thema Landwirtschaft und Ernährung sein.

Aktuelles

Die Anmeldung zur Teilnahme am Brandenburger Schulobstprogramm ist ab 1. Juli bis zum 31. Oktober 2024 möglich. Das Anmeldeformular finden Sie ab diesem Zeitpunkt auf der Homepage der Bewilligungsbehörde des Landesamtes für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF). Dort finden Sie auch weitere Informationen zum Programm.


Kurzinformationen

Ziel der Förderung

Mit der Verteilung von Äpfeln im Rahmen von pädagogischen Begleitveranstaltungen beziehungsweise thematischen Unterrichtseinheiten sollen die Kinder in den Bildungseinrichtungen einen Zugang zu landwirtschaftlichen Themen und ausgewogener Ernährung bekommen. Das Programm legt den Fokus auf regional erzeugte Äpfel und unterstützt damit auch die Absatzmöglichkeiten regionaler Obsterzeuger.

Mit der Verteilung von Äpfeln im Rahmen von pädagogischen Begleitveranstaltungen beziehungsweise thematischen Unterrichtseinheiten sollen die Kinder in den Bildungseinrichtungen einen Zugang zu landwirtschaftlichen Themen und ausgewogener Ernährung bekommen. Das Programm legt den Fokus auf regional erzeugte Äpfel und unterstützt damit auch die Absatzmöglichkeiten regionaler Obsterzeuger.

Was wird gefördert?

Die Beihilfe wird für den Kauf und die Verteilung von Äpfeln an Kinder in Bildungseinrichtungen gewährt.

Die Beihilfe wird für den Kauf und die Verteilung von Äpfeln an Kinder in Bildungseinrichtungen gewährt.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Grund- und Förderschulen sowie Kindertagesstätten und Horte im Land Brandenburg.

Antragsberechtigt sind Grund- und Förderschulen sowie Kindertagesstätten und Horte im Land Brandenburg.

Welche Voraussetzungen sind erforderlich?

Voraussetzung für die Gewährung der Beihilfe ist die schriftliche Anmeldung zur Teilnahme am Programm. Der Anmeldezeitraum wird jährlich festgelegt und auf der Homepage der Bewilligungsbehörde des Landesamtes für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) veröffentlicht. Nach erfolgter Zulassung können die Bildungseinrichtungen Äpfel von Produktionsbetrieben oder Handelseinrichtungen erwerben und sich die Kosten erstatten lassen. Dafür ist ein Beihilfeantrag an das LELF notwendig.

Die Äpfel sollen im Rahmen von begleitenden pädagogischen Maßnahmen verteilt werden.

Voraussetzung für die Gewährung der Beihilfe ist die schriftliche Anmeldung zur Teilnahme am Programm. Der Anmeldezeitraum wird jährlich festgelegt und auf der Homepage der Bewilligungsbehörde des Landesamtes für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) veröffentlicht. Nach erfolgter Zulassung können die Bildungseinrichtungen Äpfel von Produktionsbetrieben oder Handelseinrichtungen erwerben und sich die Kosten erstatten lassen. Dafür ist ein Beihilfeantrag an das LELF notwendig.

Die Äpfel sollen im Rahmen von begleitenden pädagogischen Maßnahmen verteilt werden.

Wie und in welcher Höhe wird gefördert?

Die Bildungseinrichtungen stellen Erstattungsanträge für den Apfelkauf und -transport beim LELF. Mindestrechnungsbetrag und maximaler Beihilfebetrag je Bildungseinrichtung sind auf der Homepage der Bewilligungsbehörde des LELF zu finden.

Die Bildungseinrichtungen stellen Erstattungsanträge für den Apfelkauf und -transport beim LELF. Mindestrechnungsbetrag und maximaler Beihilfebetrag je Bildungseinrichtung sind auf der Homepage der Bewilligungsbehörde des LELF zu finden.

Wo und wie erfolgt die Antragstellung?

Die Antragstellung erfolgt schriftlich. Die Antragsformulare sind auf der Homepage der Bewilligungsbehörde des LELF zu finden. Zulassungs- und Erstattungsanträge sind per Post an das LELF zu richten:

Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung
Referat L1
Dorfstraße 1
14513 Teltow

Die Antragstellung erfolgt schriftlich. Die Antragsformulare sind auf der Homepage der Bewilligungsbehörde des LELF zu finden. Zulassungs- und Erstattungsanträge sind per Post an das LELF zu richten:

Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung
Referat L1
Dorfstraße 1
14513 Teltow

Angebote für begleitende pädagogische Maßnahmen