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Bundesrat stimmt „Wolfs-Initiative“ von Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern zu

- Erschienen am 11.04.2025

Potsdam/Berlin – Der Bundesrat hat heute einer Bundesratsinitiative der Länder Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern zugestimmt, um die Wolfsbestände in Deutschland besser regulieren zu können und den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen. Zudem soll die Bundesregierung sich in Brüssel für eine schnelle Anpassung des Schutzstatus in der bestehenden Naturschutz-Richtlinie der Europäischen Union (FFH-Richtlinie) einsetzen, um diesen Schritt vornehmen zu können.

„Wir sind sehr froh, dass eine Mehrheit der Bundesländer in Deutschland die Notwendigkeit erkannt hat, ein effektiveres Wolfsmanagement einzuführen, um die Bestände besser regulieren zu können“,

erklärte die Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Hanka Mittelstädt nach der Abstimmung:

„Es geht uns dabei nicht darum, den Wolf wieder aus Deutschland zu vertreiben, sondern seine Bestände so zu regulieren, dass auch die berechtigten Interessen der Bevölkerung im ländlichen Raum und der Weidetierhalter berücksichtigt und die durch den Wolf verursachten Schäden in den Weidetierbeständen unseres Landes nachhaltig verringert werden.“

Die Länder Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern seien bundesweit ein Vorreiter. „Und wir sind auch sehr froh, dass unsere Forderungen nun auch ihren Niederschlag im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung gefunden haben,“ erklärte die Ministerin.

Die beabsichtigte punktuelle Angleichung des Bundesjagdgesetzes im Koalitionsvertrag des Bundes sei nun rasch mit konkreten Inhalten zu füllen, damit Klarheit hergestellt wird, welche Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz erforderlich sind und welche landesrechtlichen Anpassungen erfolgen.

„Für diese Änderungen stehen wir aus der langjährigen Erfahrung in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern in der Betroffenheit mit Wölfen dem Bund gerne beratend zur Seite. Ziel ist und bleibt ein regional differenziertes, rechtssicheres Bestandsmanagement für den Wolf, mit dem Schäden in der Nutztierhaltung nachhaltig verringert werden können und gleichzeitig der Wolf als natürlicher Teil unserer Fauna erhalten werden kann“,

versicherte die Ministerin.

Auch auf europäischer Ebene habe ein Umdenken im Umgang mit dem Wolf stattgefunden. Nachdem der Ständige Ausschuss der Berner Konvention Anfang Dezember 2024 dem Vorschlag der Europäischen Kommission zugestimmt hat, den Schutzstatus des Wolfs von „streng geschützt“ auf „geschützt“ zu ändern, hat die Europäische Kommission nunmehr im März 2025einen Verfahrensvorschlag zur Herabstufung des Wolfes im europäischen Recht vorgelegt, aufgrund dessen mögliche nationale Rechtsanpassungen vorbereitet werden können.

Unabhängig von der Bundesratsinitiative betonte Ministerin Hanka Mittelstädt die bedeutende Rolle eines guten Herdenschutzes:

„Es kann keinen Zweifel geben, dass wir auch weiterhin die Schäfer und andere Weidetierhalter unterstützen müsse. Die Reduktion des Wolfsbestandes und Absicherung der Betroffenen von weiterhin nicht gänzlich zu verhinderten Schäden müssen Hand in Hand gehen. Wir freuen uns daher, dass wir für diesen Weg die Unterstützung verschiedener Weidetierhalter haben und werden daher die Dialogformate umso verstärkter fortsetzen.“