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Förderprogramme im Tierschutz

Wildtierrettung mittels Drohneneinsatz

Während der Brut- und Setzzeit kann die Mahd von Wiesen und Weiden für viele Wildtiere eine große Gefahr darstellen. Betroffen sind vor allem Rehkitze, aber auch Feldhasen und Bodenbrüter, da in ihren ersten Lebenswochen die erste Mähperiode des Grünlands ansteht. Rehkitze werden von ihren Müttern häufig in den dichten Wiesen auf landwirtschaftlichen Flächen versteckt. Bei Gefahr verharren sie in der Regel regungslos im Gras und ducken sich, statt zu flüchten.

Landwirtinnen und Landwirten ist es in der Regel nicht rechtzeitig möglich, Jungtiere während des Mähvorgangs im hohen Grasland zu entdecken. Der Einsatz von Drohnen mit Wärmebildkameras hat sich als effiziente Maßnahme zur Rehkitz- und Wildtierrettung während der Mahdperiode erwiesen. Zudem kann es auch im Herbst während der Brunftzeit vermehrt durch Wildunfälle verletzte Tiere geben, deren Auffinden per Drohne erleichtert werden kann.

Unterstützt wird der Einsatz von Drohnen zur Rehkitz- beziehungsweise Wildtierrettung von politischer Seite. So gibt es seit einigen Jahren eine Förderung für die Anschaffung von Drohnen durch das Bundeslandwirtschaftsministerium über die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) fördert auch für das Jahr 2026 die Anschaffung von Drohnen für den Schutz von Wildtieren mit insgesamt 2,1 Millionen Euro. Die Festbetragsfinanzierung beträgt diesmal 3.000 Euro.
Anträge können bis zum 30. Juni 2026 bei der BLE gestellt werden.

Mit der Förderung beabsichtigt das BMLEH, die Geräte flächendeckend zu etablieren, um Jungtiere, insbesondere Rehkitze, vor Verletzungen und Tod zu schützen. Nach Auskunft des BMLEH dürfen die Drohnen darüber hinaus nun auch zur Unterstützung für die Bekämpfung von Tierseuchen eingesetzt werden, wenn dies auf ausdrückliche Anweisung der zuständigen Tierseuchenbehörden erfolgt.

Informationen zur Antragstellung bei der BLE können unter: https://www.ble.de/DE/Projektfoerderung/Foerderungen-Auftraege/Rehkitz/Rettung_node.html eingesehen werden.

Nachdem der Einsatz von Drohnen auf Agrarflächen aufgrund europäischer Vorgaben zunächst nur für eine befristete Zeitdauer galt, können Drohnen mit Wärmebildkameras auf landwirtschaftlichen Flächen zum Wildtierschutz seit dem 20. November 2024 dauerhaft eingesetzt werden.

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hatte bereits im März 2024 Einschränkungen für Deutschland aufgehoben und unterstützt den Einsatz von Drohnen weiter.

Die Regelung gilt in „Gebieten zum Zwecke des Tierschutzes und der Wildtierrettung“, wie das BMDV in einer Allgemeinverfügung festlegte. Die Drohnen dürfen näher an Siedlungs- und Gewerbegebiete als bisher heranfliegen - der Mindestabstand wurde von 150 Metern auf zehn Meter reduziert, sodass eine größere Fläche nach Wildtieren abgesucht werden kann.

Die Regelung gilt für den Betrieb von Drohnen, die dem Wildtierschutz dienen und nicht zu Sport- oder Freizeitzwecken eingesetzt werden. Sie gilt seit dem 20. November 2024 und schließt damit an den Erlass des BMDV vom März 2024 an. Nach Angaben des BMDV konnten allein in der Frühjahrsmahd bis zu 20.000 Rehkitze mit Hilfe von Drohnen gerettet werden.

Wildtierrettung mittels Drohneneinsatz

Während der Brut- und Setzzeit kann die Mahd von Wiesen und Weiden für viele Wildtiere eine große Gefahr darstellen. Betroffen sind vor allem Rehkitze, aber auch Feldhasen und Bodenbrüter, da in ihren ersten Lebenswochen die erste Mähperiode des Grünlands ansteht. Rehkitze werden von ihren Müttern häufig in den dichten Wiesen auf landwirtschaftlichen Flächen versteckt. Bei Gefahr verharren sie in der Regel regungslos im Gras und ducken sich, statt zu flüchten.

Landwirtinnen und Landwirten ist es in der Regel nicht rechtzeitig möglich, Jungtiere während des Mähvorgangs im hohen Grasland zu entdecken. Der Einsatz von Drohnen mit Wärmebildkameras hat sich als effiziente Maßnahme zur Rehkitz- und Wildtierrettung während der Mahdperiode erwiesen. Zudem kann es auch im Herbst während der Brunftzeit vermehrt durch Wildunfälle verletzte Tiere geben, deren Auffinden per Drohne erleichtert werden kann.

Unterstützt wird der Einsatz von Drohnen zur Rehkitz- beziehungsweise Wildtierrettung von politischer Seite. So gibt es seit einigen Jahren eine Förderung für die Anschaffung von Drohnen durch das Bundeslandwirtschaftsministerium über die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) fördert auch für das Jahr 2026 die Anschaffung von Drohnen für den Schutz von Wildtieren mit insgesamt 2,1 Millionen Euro. Die Festbetragsfinanzierung beträgt diesmal 3.000 Euro.
Anträge können bis zum 30. Juni 2026 bei der BLE gestellt werden.

Mit der Förderung beabsichtigt das BMLEH, die Geräte flächendeckend zu etablieren, um Jungtiere, insbesondere Rehkitze, vor Verletzungen und Tod zu schützen. Nach Auskunft des BMLEH dürfen die Drohnen darüber hinaus nun auch zur Unterstützung für die Bekämpfung von Tierseuchen eingesetzt werden, wenn dies auf ausdrückliche Anweisung der zuständigen Tierseuchenbehörden erfolgt.

Informationen zur Antragstellung bei der BLE können unter: https://www.ble.de/DE/Projektfoerderung/Foerderungen-Auftraege/Rehkitz/Rettung_node.html eingesehen werden.

Nachdem der Einsatz von Drohnen auf Agrarflächen aufgrund europäischer Vorgaben zunächst nur für eine befristete Zeitdauer galt, können Drohnen mit Wärmebildkameras auf landwirtschaftlichen Flächen zum Wildtierschutz seit dem 20. November 2024 dauerhaft eingesetzt werden.

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hatte bereits im März 2024 Einschränkungen für Deutschland aufgehoben und unterstützt den Einsatz von Drohnen weiter.

Die Regelung gilt in „Gebieten zum Zwecke des Tierschutzes und der Wildtierrettung“, wie das BMDV in einer Allgemeinverfügung festlegte. Die Drohnen dürfen näher an Siedlungs- und Gewerbegebiete als bisher heranfliegen - der Mindestabstand wurde von 150 Metern auf zehn Meter reduziert, sodass eine größere Fläche nach Wildtieren abgesucht werden kann.

Die Regelung gilt für den Betrieb von Drohnen, die dem Wildtierschutz dienen und nicht zu Sport- oder Freizeitzwecken eingesetzt werden. Sie gilt seit dem 20. November 2024 und schließt damit an den Erlass des BMDV vom März 2024 an. Nach Angaben des BMDV konnten allein in der Frühjahrsmahd bis zu 20.000 Rehkitze mit Hilfe von Drohnen gerettet werden.

Förderung zur Kastration freilebender Katzen – Katzenkastrationsrichtlinie

Das Land Brandenburg unterstützt die Kastration freilebender Katzen über die Katzenkastrationsrichtlinie und damit die wertvolle Arbeit von Tierschutzorganisationen. Ziel ist die Eindämmung einer unkontrollierten Vermehrung freilebender Katzen, um Leiden und gesundheitliche Schäden der Tiere zu mindern. Die Katzenkastrationsrichtlinie wurde in überarbeiteter Form mit einer Gültigkeit bis 31. Dezember 2027 in Kraft gesetzt. Anträge können bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) gestellt werden.

Das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz fördert die Kastration freilebender Katzen für das Jahr 2026 mit insgesamt 100.000 Euro und für das Jahr 2027 mit insgesamt 185.000 Euro. 

Derzeit besteht ein Antragsannahmestopp.
Die Anzahl der eingereichten Anträge übersteigt die bereitgestellten Mittel.

Ziel der Förderung ist es, durch die Kastration von freilebenden herrenlosen Katzen im Land Brandenburg deren unkontrollierter Vermehrung entgegenzuwirken und damit einen Beitrag zum Tierschutz zu leisten. Nähere Informationen können auf unserer Förderseite zur Richtlinie abgerufen werden.

Förderung zur Kastration freilebender Katzen – Katzenkastrationsrichtlinie

Das Land Brandenburg unterstützt die Kastration freilebender Katzen über die Katzenkastrationsrichtlinie und damit die wertvolle Arbeit von Tierschutzorganisationen. Ziel ist die Eindämmung einer unkontrollierten Vermehrung freilebender Katzen, um Leiden und gesundheitliche Schäden der Tiere zu mindern. Die Katzenkastrationsrichtlinie wurde in überarbeiteter Form mit einer Gültigkeit bis 31. Dezember 2027 in Kraft gesetzt. Anträge können bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) gestellt werden.

Das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz fördert die Kastration freilebender Katzen für das Jahr 2026 mit insgesamt 100.000 Euro und für das Jahr 2027 mit insgesamt 185.000 Euro. 

Derzeit besteht ein Antragsannahmestopp.
Die Anzahl der eingereichten Anträge übersteigt die bereitgestellten Mittel.

Ziel der Förderung ist es, durch die Kastration von freilebenden herrenlosen Katzen im Land Brandenburg deren unkontrollierter Vermehrung entgegenzuwirken und damit einen Beitrag zum Tierschutz zu leisten. Nähere Informationen können auf unserer Förderseite zur Richtlinie abgerufen werden.

Tierheim-Förderrichtlinie

Im Zentrum der Unterstützung über die Tierheimförderrichtlinie steht die Verbesserung der Unterbringung von herrenlosen, ausgesetzten, zurückgelassenen oder verlorenen Fundtieren, Abgabetieren oder beschlagnahmten Tieren in gemeinnützigen Tierheimen.

Neue Tierheimförderrichtlinie ist in Kraft - 150.000 Euro für Investitionen in den Tierschutz im Jahr 2026.
Die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2028.

Förderanträge können bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg gestellt werden. 
Nähere Informationen sind auf unserer Website Förderprogramme im Tierschutz abrufbar.

Tierheim-Förderrichtlinie

Im Zentrum der Unterstützung über die Tierheimförderrichtlinie steht die Verbesserung der Unterbringung von herrenlosen, ausgesetzten, zurückgelassenen oder verlorenen Fundtieren, Abgabetieren oder beschlagnahmten Tieren in gemeinnützigen Tierheimen.

Neue Tierheimförderrichtlinie ist in Kraft - 150.000 Euro für Investitionen in den Tierschutz im Jahr 2026.
Die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2028.

Förderanträge können bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg gestellt werden. 
Nähere Informationen sind auf unserer Website Förderprogramme im Tierschutz abrufbar.

Weiterführende Informationen

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