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Den Wolf ins nationale Jagdgesetz aufnehmen, Fristen für Wiederherstellungsverordnung verlängern: Umweltministerkonferenz folgt Brandenburger Forderungen.

- Erschienen am 16.05.2025

Potsdam/Orscholz – Das brandenburgische Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) hat auf der heute zu Ende gegangenen Umweltministerkonferenz im saarländischen Orscholz wesentliche umweltpolitische Forderungen des Landes Brandenburg durchsetzen können.

Umweltministerin Hanka Mittelstädt zeigte sich mit den Ergebnissen der Konferenz zufrieden:

„Die für uns wichtigen Forderungen, dass der Wolf ins Bundesjagdrecht aufgenommen werden soll und dass es Nachbesserungen beim Zeitplan für die Wiederherstellungsverordnung der Natur geben muss, um sie überhaupt umsetzen zu können, haben bundesweit Zustimmung unter meinen Ministerkolleginnen und -kollegen gefunden. Das ist für mich ein klares Signal, dass wir mit diesen Forderungen auf dem richtigen Weg waren. Nun liegt es beim Bund und bei der EU, die entsprechenden Forderungen umzusetzen.“

Die Umweltminister aller Bundesländer verständigten sich einstimmig darauf, dass der Wolf ins nationale Jagdrecht aufgenommen werden soll. Dazu sollen sowohl das Bundesnaturschutzgesetz und das Bundesjagdgesetz geändert werden. Der nationale Rahmen müsse den Ländern ein rechtssicheres Bestandsmanagement ermöglichen, heißt es in dem Beschluss der Umweltministerkonferenz. Zudem baten die Umweltminister die Bundesregierung, die Finanzierung von Maßnahmen der Prävention und des Ausgleichs der durch den Wolf verursachten Schäden durch verstärkte Mittel von Bund und der Europäischen Union abzusichern.

Einstimmig betonte die Umweltministerkonferenz die Notwendigkeit einer Pflichtversicherung gegen Elementarschäden, wie sie auch vom Land Brandenburg gefordert wird. Der Bund wird gebeten, konkrete Vorschläge für eine baldige Einführung einer solchen Versicherung vorzulegen. Vor dem Hintergrund des Klimawandels und der Zunahme von Extremwetterereignissen sei eine solche Pflichtversicherung vonnöten.

Auch die brandenburgischen Forderungen für eine Änderung des Zeitplans zur Umsetzung der sogenannten Wiederherstellungsverordnung der Natur, mit der die EU ihre Mitgliedsstaaten verpflichtet, geschädigte Ökosysteme wiederherzustellen, fand die Zustimmung der Umweltminister aller Bundesländer. Sie forderten die Bundesregierung einstimmig auf, sich bei der Europäischen Kommission für eine Verlängerung des Zeitplans einzusetzen. Außerdem soll der mit der Umsetzung der Verordnung verbundenen bürokratischen Aufwand reduziert werden.