Wolfsmanagement – Brandenburg leitet Beteiligungsprozess zur Anpassung des Landesjagdrechtes ein
- Erschienen amNach der Vorstellung und Behandlung der Gesetzesentwürfe im Jagdbeirat des Landes Brandenburg in dieser Woche startet nun der breit angelegte Beteiligungsprozess mit Verbänden und den Ressorts der Landesregierung zu den geplanten Änderungen im Brandenburgischen Jagdrecht. Ziel ist es, noch in diesem Jahr eine einvernehmlich abgestimmte Fassung zu erstellen und damit im ersten Quartal 2026 die erforderlichen Schritte für die Inkraftsetzung einzuleiten.
Hauptgegenstand des Entwurfs ist eine Regelung im Landesjagdgesetz zum Wolf und die Aufnahme der Art in die Brandenburgische Jagddurchführungsverordnung. Der Wolf wäre damit eine dem Landesjagdrecht unterliegende Tierart mit einer ganzjährigen Schonzeit. Diese Schonzeit wird über die Regelung im Landesjagdgesetz immer automatisch dann räumlich und zeitlich definiert aufgehoben, wenn auf Grundlage der gleichzeitig neu aufgelegten Brandenburgischen Wolfsverordnung schadenstiftende Wölfe zum Abschuss freigegeben werden.
Ministerin Hanka Mittelstädt:
„Mit der Gesetzesinitiative stellen wir uns den Herausforderungen des Wolfsmanagement in unserem Bundesland.“
Es handelt sich hierbei zunächst um eine Übergangslösung bis zum Inkrafttreten der gerade in Abstimmung befindlichen Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdrecht, mit dem Ende 2026 gerechnet wird. Das Wolfsmanagement kann erst danach ohne artenschutzrechtliche Entscheidung ausschließlich über das Jagdrecht umgesetzt werden.
Zu Beginn dieser Woche hatte Deutschland bereits einen „günstigen Erhaltungszustand“ beim Wolf an die Europäische Union übermittelt. Damit folgt der Bund auch den Forderungen Brandenburgs.
Ministerin Hanka Mittelstädt:
„Ich begrüße diesen Schritt ausdrücklich. Insbesondere in den wolfsreichen Flächenländern wie Brandenburg, Sachsen, und Niedersachsen ist der Wolf annähernd flächendeckend verbreitetet. Der Bestand in Deutschland wächst nachweislich weiter. Die Feststellung des günstigen Erhaltungszustandes bedeutet nicht, dass sich in Bereichen, die noch nicht oder nur dünn vom Wolf besiedelt sind, der Bestand nicht weiter entwickeln soll“,
betont die Ministerin.
„Damit wird lediglich bestätigt, dass schon der vorhandene, zusammenhängende Bestand dauerhaft überlebensfähig ist, auch weil dieser im Austausch zum Beispiel mit östlichen Nachbarbeständen steht.“
Welche Handlungsoptionen sich im Wolfsmanagement ergeben, wenn der Wolf ins Bundesjagdrecht aufgenommen wird, ist derzeit Gegenstand der Verhandlungen auf Bundesebene und wird in Brandenburg Gegenstand der Weiterentwicklung des Wolfsmanagementplans sein.