Jagdbeirat konstituiert: Schnelle Regelung für Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht erwartet – Wolfsplenum findet im September statt
- Erschienen amPotsdam – Auf der konstituierenden Sitzung des Landesjagdbeirates Brandenburg wurde erneut der Eberswalder Wissenschaftler Dr. Frank Tottewitz zum Vorsitzenden gewählt. Damit ist das Gremium, das als wichtigstes Beratergremium des Agrar- und Umweltministeriums in jagdlichen Fragen gilt, wieder arbeitsfähig und hat bereits auf seiner ersten Sitzung schnelle Regelungen für die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht in Aussicht gestellt.
„Mit den heutigen Entscheidungen hat der Beirat seine Beratungsfunktion aufgenommen und für unmittelbare wie mittelfristige Vorhaben der Landesregierung die Weichen inhaltlich wie formal gestellt.“,
zeigte sich im Anschluss an die Konstituierung der Amtschef des Ressorts, Staatssekretär Gregor Beyer, zufrieden. Beyer hatte bereits von 2006 bis 2010 als Vertreter der Umweltverbände dem Jagdbeirat angehört und vertritt nun als Staatsekretär das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) in diesem Gremium.
Nach verschiedenen Kontroversen der Vergangenheit um die Jagdzeiten der neuen Durchführungsverordnung zum Landesjagdgesetz hat der Beirat nunmehr ein einstimmiges Votum für eine modifizierte Allgemeinverfügung zur Änderung der bislang geltenden Sommerschonzeit ausgesprochen. Nach dieser Regelung wird nunmehr zur Wildschadensverhütung unverzüglich erneut eine Jagdzeit auf Rot-, Dam- und Rehwild in den Sommermonaten gelten. Diese wird jedoch auf Schadensflächen an Agrarkulturen und ausschließlich auf das männliche Schalenwild begrenzt sein.
„Der Beirat hat uns nach meiner Auffassung mit exzellenter Expertise sehr gut beraten. Mit der Möglichkeit der Wildschadensverhinderung auf landwirtschaftlichen Flächen, bei strikter Begrenzung auf männliches Wild, ist ein guter Kompromiss gefunden, der den Bedürfnissen der Landnutzung und des Tierschutzes gleichermaßen gerecht wird.“,
freut sich Gregor Beyer. Er hat demgemäß zugesagt, dass die Regelung noch in dieser Woche gezeichnet wird und damit unmittelbar in Kraft treten kann.
Gleichzeitig wurde eine Verständigung für das weitere Vorgehen in Sachen Wolfsmanagement, Novellierung der Durchführungsverordnung zum Jagdgesetz und zur brandenburgischen Wolfsverordnung gefunden. Mit großer Mehrheit haben sich die Mitglieder des Beirates dafür ausgesprochen, nicht auf die anstehenden Regelungen des Bundesgesetzgebers zu warten. Bereits in der kurzfristig anberaumten nächsten Sitzung des Landesjagdesjagdbeirates soll über die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht und die grundsätzliche Überarbeitung der Durchführungsverordnung zum Jagdgesetz befunden werden. Eine Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht und die Gültigkeit vereinfachender Regelungen zur Entnahme von Wölfen am unmittelbaren Rissgeschehen, die auch auf Zustimmung des Vertreters der anerkannten Umweltverbände gestoßen ist, könnten damit zeitnah nach der Sommerpause Realität werden.
Ferner wurde im Beirat einen Termin für das Wiederaufleben des großen Wolfsplenums festgelegt. Diese Veranstaltung soll nun am 11. September dieses Jahres stattfinden und den über viele Jahre abgerissenen Dialog den zwischen verschiedenen vom Wolf betroffenen Interessengruppen erneut aufgreifen. „Unsere Jäger haben in den vergangenen Jahren wiederholt bewiesen, so im Rahmen der Afrikanischen Schweinepest oder kürzlich auch beim Ausbruch der Maul- und Klauenseuche, dass sie nicht wegzudenkende Partner der Verwaltung beim Schutz- und Management unserer Kulturlandschaften sind. Mit der gestrigen Sitzung des Landes Jagdbeirates bin ich mir erneut gewiss, dass wir einen Partner haben, auf den sich das Land Brandenburg in jeder Beziehung verlassen kann“, fasste der Staatssekretär das gestrige Treffen zusammen.