Vogelgrippe bei Kranichen und anderen Wildvögeln in Brandenburg
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Das Land Brandenburg erlebt einen außergewöhnlichen Ausbruch der Vogelgrippe bei Kranichen und anderen Wildvögeln. Daher empfiehlt das Landesamt für Umwelt Brandenburg, Rastgebiete derzeit zur Unterbrechung möglicher Infektionsketten nicht zu besuchen. Es appelliert an die touristischen Anbieter dort keine Exkursionen, Vogelbeobachtungsspaziergänge oder ähnliche Veranstaltungen durchzuführen.
Menschen, Fahrzeuge oder Geräte können das Virus passiv übertragen – etwa durch anhaftenden Staub, Kotpartikel oder Wassertröpfchen. Dies führt leicht zur Einschleppung in bisher virusfreie kommerzielle oder private Geflügelbestände sowie Wildvogelpopulationen und kann dort zu weiteren Ausbrüchen führen. Das gilt es unbedingt zu vermeiden.
Denn das aviäre Influenzavirus H5N1 gehört zu den hochansteckenden Erregern. Es verbreitet sich über direkten Kontakt zwischen infizierten Vögeln über deren Sekrete, Federn oder Kot. Menschen können über kontaminierte Körperteile, Schuhe oder Kleidung zu Überträgern werden. Schon kleinste Virusmengen können infektiös sein, weshalb ein Betreten des Seuchenzentrums selbst mit Schutzkleidung nur unter strengsten Sicherheitsvorkehrungen erfolgen darf. Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass das Virus in feuchtem Milieu (zum Beispiel in Feuchtgebieten oder Wasserstellen) über Tage bis Wochen infektiös bleibt, was eine zusätzliche Gefahr für die weitere Ausbreitung darstellt. Daher sollten Kerngebiete des Ausbruchsgeschehens, wie aktuell etwa das Linumer Teichgebiet, die Nuthe-Nieplitz-Niederung, der Nationalpark Unteres Odertal oder auch das Gebiet des Gülper Sees ausschließlich von Einsatz- und Fachpersonal in Schutzanzügen betreten werden.
Die Empfehlung, das Seuchengebiet zu meiden, dient vorrangig der Unterbrechung von Infektionsketten. Alle Maßnahmen, die jetzt zur Eindämmung des Seuchengeschehens beitragen, ersparen wesentlich gravierendere Einschränkungen, sollte die Krankheit weiter um sich greifen und weitere Wild- und Nutztierbestände befallen. Tote oder sterbende Vögel sollten auf keinen Fall angefasst werden. Totfunde von Wildvögeln sollten unverzüglich den zuständigen Veterinärbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte gemeldet werden.