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Überschwemmungsgebiete im Oderbruch – Möglichkeit der Einsichtnahme in die Entwurfskarten bis Ende März verlängert

- Erschienen am 24.02.2025

Potsdam – Aufgrund des nach wie vor großen öffentlichen Interesses am Verfahren zur Festsetzung der Überschwemmungsgebiete im Oderbruch hat der hierfür zuständige Umwelt-Staatssekretär Gregor Beyer zugesichert, dass Stellungnahmen zu den ausgelegten Kartenentwürfen noch bis Ende März 2025 vom Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) angenommen werden.

In die Entwurfskarten kann bei den Landkreisen Barnim und Märkisch-Oderland sowie in den betroffenen Städten, Ämtern und Gemeinden Einsicht genommen werden. Hier liegen auch Broschüren und Flyer zur Mitnahme bereit. Die Unterlagen stehen auch über die Internetseite des MLEUV unter dem Abschnitt „Laufende Verfahren“ zur Einsichtnahme und zum Download bereit. Das gilt ebenso für die Bekanntmachung, aus der die Adressen und Öffnungszeiten der auslegenden Stellen entnommen werden können.

Zurzeit werden die bereits eingegangenen Stellungnahmen geprüft. In vielen Schreiben werden Sorgen um den Fortbestand des Oderbruchs als Kulturlandschaft geäußert. Deshalb soll folgendes klargestellt werden:

Mit der Festsetzung von Überschwemmungsgebieten erfolgt keinerlei künstliche Flutung oder sonstige Beeinflussung des Wasserhaushalts.

Überschwemmungsgebiete zeigen lediglich an, welche Fläche von einem hundertjährlichen Hochwasser in Anspruch genommen werden würde. Festgesetzte Überschwemmungsgebiete haben demnach zum Ziel, Risiken durch Hochwasser zu vermeiden oder zu vermindern. In festgesetzten Überschwemmungsgebieten gelten Schutzvorschriften, die insbesondere gewährleisten sollen, dass sich das Schadenspotenzial durch die Errichtung neuer Gebäude und Anlagen oder andere wertsteigernde Flächennutzungen nicht erhöht und Rückhalteflächen erhalten bleiben. Das abfließende Wasser darf nicht verschmutzt und der Hochwasserabfluss nicht beeinträchtigt werden. Soweit von den Regelungen in den Überschwemmungsgebieten abgewichen werden soll, entscheiden die für den Vollzug zuständigen unteren Wasserbehörden und unteren Bauaufsichtsbehörden.

Es muss zudem bei Weitem nicht das gesamte Oderbruch als Überschwemmungsgebiet festgesetzt werden. Die künftige Überschwemmungsgebietsfläche umfasst 63,8 Quadratkilometer und damit einen Anteil von 8 Prozent des 780 Quadratkilometer großen Oderbruchs. Das Überschwemmungsgebiet umfasst 81,6 Prozent landwirtschaftlich genutzte Fläche, Wald und Forst. Hier ist die Landwirtschaft nach guter fachlicher Praxis weiterhin möglich. Besiedelte Flächen, in denen die Bautätigkeit eingeschränkt wird, liegen bei 0,7 Quadratkilometer.

Auch Einwendungen, die sich zum Beispiel auf Mängel bei der Entwässerung des Oderbruchs insgesamt und auf die Berechnung der Grenzen des Überschwemmungsgebiets beziehen, werden zurzeit durch das Landesamt für Umwelt eingehend geprüft. Erst wenn alle im Verfahren vorgetragenen Einwendungen ausgewertet sind, wird über die weitere Vorgehensweise entschieden. Sicher ist, dass der Charakter des Oderbruchs als eine vom Menschen geprägte wertvolle Kulturlandschaft in jedem Fall erhalten bleibt.

Die am 21. November 2024 in der öffentlichen Informationsveranstaltung des Umweltministeriums im Kreiskulturhaus in Seelow zugesagte zweite Veranstaltung, in der die wasserwirtschaftlichen Gesamtzusammenhänge des Oderbruchs mit den Teilnehmenden erörtert werden sollen, ist in Vorbereitung. Zeit und Ort werden rechtzeitig bekannt gegeben.