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Landwirtschaftsministerium verbessert Förderung einzelbetrieblicher Investitionen – Anträge ab sofort möglich

- Erschienen am 24.04.2025

Potsdam/Berlin – Das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MLEUV) eröffnet die Antragstellung für die Richtlinie zur einzelbetrieblichen Investitionsförderung landwirtschaftlicher Unternehmen (EBI) in Berlin und Brandenburg. Wesentliche Neuerungen sind verbesserte Förderkonditionen in allen Richtlinienteilen sowie die Internetantragstellung. Eine Antragstellung ist ab sofort möglich.

Die Richtlinie zur einzelbetrieblichen Investitionsförderung des Ministeriums für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) richtet sich an landwirtschaftliche Unternehmen mit Betriebssitz in Berlin und Brandenburg.

Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, Hanka Mittelstädt:

„Unser Ziel ist es, die Brandenburger Betriebe weiterhin bei Vorhaben zu unterstützen, die zu einer nachhaltigen, tiergerechten sowie umwelt- und klimaschonenden Landwirtschaft beitragen. Dazu gehören Maßnahmen, die die Folgen von Extremwetterereignissen oder anderen witterungsbedingten Risiken reduzieren können oder die Prävention vor Tierseuchen stärken. Ein wesentlicher Fokus der Förderung liegt auf der Modernisierung von Stallanlagen mit dem Ziel einer tierwohlgerechteren Tierhaltung. Zudem unterstützen wir die Betriebe bei der Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen sowie dem Aufbau von Vermarktungsstrukturen. Diese leisten einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Wirtschaftskraft des ländlichen Raumes. Deshalb haben wir die Förderkonditionen gegenüber den vorherigen Angeboten nochmals deutlich verbessert und ermöglichen mit der neuen Richtlinie Zuschüsse von 40 bis 65 Prozent.“ 

Insgesamt werden in drei Richtlinienteilen die Bereiche Landwirtschaft, Gartenbau, Imkerei und Diversifizierung abgedeckt. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über die Website der Internetantragstellung Projektförderung (IAP). Vorgesehen ist die Möglichkeit einer kontinuierlichen Antragstellung. Auf der Website des MLEUV werden Auswahlstichtage veröffentlicht, zu denen bewilligungsreife Projektanträge ausgewählt werden.

Für die ELER-Förderperiode 2023 bis 2027 stehen für die Investitionsförderung öffentliche Mittel in Höhe von rund 30 Millionen Euro zur Verfügung.