Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) ist bemüht, seinen Webauftritt im Einklang mit dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) und mit der Brandenburgischen Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (BbgBITV) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt mleuv.brandenburg.de.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde erstmals im Oktober 2020 erstellt. Eine Aktualisierung erfolgte im Oktober 2025. Die Barrierefreiheit wurde durch die Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg überprüft. Die aufgezeigten redaktionellen Mängel wurden behoben. Eine Korrektur der technischen Mängel erfolgt durch den Brandenburgischen IT-Dienstleister.
Wie barrierefrei ist das Angebot?
Dieser Webauftritt ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise nach der Brandenburgischen Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (BbgBITV) und dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) vereinbar.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
- Nicht alle PDF-Dokumente entsprechen den Vorgaben der Barrierefreiheit.
- Für einige PDF-Inhalte, zum Beispiel bei Broschüren oder älteren Dokumenten, steht kein barrierefreies alternatives Textangebot zur Verfügung.
- Grafiken sind teilweise nicht barrierefrei.
- Kennzeichnung von falsch ausgefüllten oder nicht ausgefüllten Pflichtfeldern in Formularen ist nicht ausreichend sichtbar.
Es wird eine Lösung eingeführt durch die die Markierung entsprechender Formularfelder deutlicher erkennbar wird. - Fremdsprachige Wörter sind nicht ausgezeichnet.
- Ein Angebot in Leichter Sprache liegt nur für zwei Fachseiten vor.
- Die name-Attribute von Formularfeldern enthalten nicht die Bezeichnung des Labels.
Das name-Attribut wird mit der nächsten Aktualisierung geändert.
Nach erfolgter Überarbeitung wird diese Erklärung angepasst.
mleuv.brandenburg.de verlinkt innerhalb seines Angebots auf Informationen anderer Behörden und Einrichtungen auf Bundes- und Landesebene. Diese können beispielsweise PDF-Dokumente anbieten, die nicht barrierefrei sind. Auf diese Angebote sowie anderer Dritter, die nicht in den Geltungsbereich der BbgBITV fallen, haben wir keinen Einfluss. Ihre Hinweise zu solchen Inhalten leiten wir jedoch gern an die betreffenden Anbieter weiter.
Wen können Sie kontaktieren?
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang von mleuv.brandenburg.de aufgefallen, wenden Sie sich an:
Das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) ist bemüht, seinen Webauftritt im Einklang mit dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) und mit der Brandenburgischen Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (BbgBITV) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt mleuv.brandenburg.de.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde erstmals im Oktober 2020 erstellt. Eine Aktualisierung erfolgte im Oktober 2025. Die Barrierefreiheit wurde durch die Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg überprüft. Die aufgezeigten redaktionellen Mängel wurden behoben. Eine Korrektur der technischen Mängel erfolgt durch den Brandenburgischen IT-Dienstleister.
Wie barrierefrei ist das Angebot?
Dieser Webauftritt ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise nach der Brandenburgischen Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (BbgBITV) und dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) vereinbar.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
- Nicht alle PDF-Dokumente entsprechen den Vorgaben der Barrierefreiheit.
- Für einige PDF-Inhalte, zum Beispiel bei Broschüren oder älteren Dokumenten, steht kein barrierefreies alternatives Textangebot zur Verfügung.
- Grafiken sind teilweise nicht barrierefrei.
- Kennzeichnung von falsch ausgefüllten oder nicht ausgefüllten Pflichtfeldern in Formularen ist nicht ausreichend sichtbar.
Es wird eine Lösung eingeführt durch die die Markierung entsprechender Formularfelder deutlicher erkennbar wird. - Fremdsprachige Wörter sind nicht ausgezeichnet.
- Ein Angebot in Leichter Sprache liegt nur für zwei Fachseiten vor.
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mleuv.brandenburg.de verlinkt innerhalb seines Angebots auf Informationen anderer Behörden und Einrichtungen auf Bundes- und Landesebene. Diese können beispielsweise PDF-Dokumente anbieten, die nicht barrierefrei sind. Auf diese Angebote sowie anderer Dritter, die nicht in den Geltungsbereich der BbgBITV fallen, haben wir keinen Einfluss. Ihre Hinweise zu solchen Inhalten leiten wir jedoch gern an die betreffenden Anbieter weiter.
Wen können Sie kontaktieren?
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang von mleuv.brandenburg.de aufgefallen, wenden Sie sich an:
- Organisation
-
- Organisation:
- Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
- Standort
-
- Straße:
- Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S
- PLZ Ort:
- 14467 Potsdam
- Ansprechpartner:
-
- Organisationsname:
- Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit, Internationale Kooperation
- Abteilung:
- Zentrale Webredaktion
- E-Mail:
- webredaktion@mleuv.brandenburg.de
oder nutzen Sie unser Feedback-Formular für die Kontaktaufnahme zu uns.
Wer hilft weiter? | Durchsetzungsverfahren
Die Durchsetzungsstelle nach Paragraph 4 Absatz 3 der Brandenburgische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BbgBITV) hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen.
Sollten Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden sein, haben Sie die Möglichkeit, sich an die Durchsetzungsstelle zu wenden und einen Antrag auf Prüfung zu stellen. Für das kostenlose Durchsetzungsverfahren muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
oder nutzen Sie unser Feedback-Formular für die Kontaktaufnahme zu uns.
Wer hilft weiter? | Durchsetzungsverfahren
Die Durchsetzungsstelle nach Paragraph 4 Absatz 3 der Brandenburgische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BbgBITV) hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen.
Sollten Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden sein, haben Sie die Möglichkeit, sich an die Durchsetzungsstelle zu wenden und einen Antrag auf Prüfung zu stellen. Für das kostenlose Durchsetzungsverfahren muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
- Organisation
-
- Organisation:
- Ministerium für Ministerium für Gesundheit und Soziales
- Standort
-
- Straße:
- Henning-von-Tresckow-Straße 2-13
- PLZ Ort:
- 14467 Potsdam
- Ansprechpartner:
-
- Organisationsname:
- Beauftragte der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen
- E-Mail:
- durchsetzung.bit@mgs.brandenburg.de