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Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz

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Mit dem "Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK)" sollen Ökosysteme wie Wälder, Moore, Gewässer und Meere gestärkt, wiederhergestellt und bewahrt werden. Damit bleiben sie gleichzeitig Klimaschützer und Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Von 2024 bis 2028 stehen für die verschiedenen Maßnahmen mehr als 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Förderfähige Maßnahmen aus dem Programm sind:

  • Schutz intakter Moore und Wiedervernässungen;
  • Naturnaher Wasserhaushalt mit lebendigen Flüssen, Seen und Auen;
  • Meere und Küsten;
  • Wildnis und Schutzgebiete.

Ausführliche Informationen zum Förderprogramm bieten folgende Internetseiten:

Des Weiteren werden Unternehmen dabei unterstützt, auf Betriebsgeländen Flächen zu entsiegeln und zu renaturieren. Seit Juli 2023 können sich gewerbliche Unternehmen für das Förderangebot bewerben. Hinweise zu den fachlichen Mindestanforderungen bietet das Merkblatt "Leitlinien für die Förderung einer Teilentsiegelung".
Die Förderrichtlinie für Natürlichen Klimaschutz in kommunalen Gebieten im ländlichen Raum fördert ebenfalls im Rahmen des ANK unter anderem die Entsiegelung von Böden zur Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktionen und richtet sich an Kommunen und (inter)kommunale Zweckverbände. Für das Förderprogramm stehen bis Ende 2028 Fördermittel in Höhe von 100 Millionen Euro bereit.
Über das Förderprogramm informiert die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH.

Mit dem "Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK)" sollen Ökosysteme wie Wälder, Moore, Gewässer und Meere gestärkt, wiederhergestellt und bewahrt werden. Damit bleiben sie gleichzeitig Klimaschützer und Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Von 2024 bis 2028 stehen für die verschiedenen Maßnahmen mehr als 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Förderfähige Maßnahmen aus dem Programm sind:

  • Schutz intakter Moore und Wiedervernässungen;
  • Naturnaher Wasserhaushalt mit lebendigen Flüssen, Seen und Auen;
  • Meere und Küsten;
  • Wildnis und Schutzgebiete.

Ausführliche Informationen zum Förderprogramm bieten folgende Internetseiten:

Des Weiteren werden Unternehmen dabei unterstützt, auf Betriebsgeländen Flächen zu entsiegeln und zu renaturieren. Seit Juli 2023 können sich gewerbliche Unternehmen für das Förderangebot bewerben. Hinweise zu den fachlichen Mindestanforderungen bietet das Merkblatt "Leitlinien für die Förderung einer Teilentsiegelung".
Die Förderrichtlinie für Natürlichen Klimaschutz in kommunalen Gebieten im ländlichen Raum fördert ebenfalls im Rahmen des ANK unter anderem die Entsiegelung von Böden zur Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktionen und richtet sich an Kommunen und (inter)kommunale Zweckverbände. Für das Förderprogramm stehen bis Ende 2028 Fördermittel in Höhe von 100 Millionen Euro bereit.
Über das Förderprogramm informiert die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH.