EU-Finanzierungsinstrument LIFE
Die Europäische Union (EU) fördert mit LIFE seit 1992 Projekte des Umwelt-, Natur- und Klimaschutzes. Bisher wurden EU-weit mehr als 6.000 Projekte finanziell unterstützt. LIFE ist seither das einzige Programm auf EU-Ebene, das sich ausschließlich diesem Themenbereich widmet.
LIFE-Projekte sollen zur Umsetzung, Aktualisierung und Entwicklung der europäischen Umweltpolitik und der entsprechenden Gesetzgebung beitragen. Sie sollen den Wandel hin zu einer sauberen, kreislauforientierten, energieeffizienten, kohlendioxidarmen und klimaresistenten Wirtschaft und Gesellschaft unterstützen. Darüber hinaus sollen sie einen entscheidenden Beitrag dazu leisten, den Verlust der biologischen Vielfalt einzudämmen und umzukehren.
Ziel der Europäischen Kommission ist es, dass LIFE-Projekte EU-weit relevante Veränderungen und Ergebnisse bewirken. Dazu werden in sich abgeschlossene Projekte mit konkreter Maßnahmenumsetzung gefördert, die einen Mehrwert für die Umwelt erbringen. LIFE bildet somit eine zentrale Brücke zwischen der Forschung und der Umsetzung in der Praxis. (Quelle: www.life-deutschland.de)
LIFE gliedert sich in vier Teilprogramme:
- Naturschutz und Biodiversität,
- Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität,
- Klimaschutz und Klimaanpassung,
- Energiewende und Energieeffizienz.
Die folgenden Ausführungen beziehen sich hierbei maßgeblich auf das LIFE-Teilprogramm Naturschutz und Biodiversität (NAT).
Die Europäische Union (EU) fördert mit LIFE seit 1992 Projekte des Umwelt-, Natur- und Klimaschutzes. Bisher wurden EU-weit mehr als 6.000 Projekte finanziell unterstützt. LIFE ist seither das einzige Programm auf EU-Ebene, das sich ausschließlich diesem Themenbereich widmet.
LIFE-Projekte sollen zur Umsetzung, Aktualisierung und Entwicklung der europäischen Umweltpolitik und der entsprechenden Gesetzgebung beitragen. Sie sollen den Wandel hin zu einer sauberen, kreislauforientierten, energieeffizienten, kohlendioxidarmen und klimaresistenten Wirtschaft und Gesellschaft unterstützen. Darüber hinaus sollen sie einen entscheidenden Beitrag dazu leisten, den Verlust der biologischen Vielfalt einzudämmen und umzukehren.
Ziel der Europäischen Kommission ist es, dass LIFE-Projekte EU-weit relevante Veränderungen und Ergebnisse bewirken. Dazu werden in sich abgeschlossene Projekte mit konkreter Maßnahmenumsetzung gefördert, die einen Mehrwert für die Umwelt erbringen. LIFE bildet somit eine zentrale Brücke zwischen der Forschung und der Umsetzung in der Praxis. (Quelle: www.life-deutschland.de)
LIFE gliedert sich in vier Teilprogramme:
- Naturschutz und Biodiversität,
- Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität,
- Klimaschutz und Klimaanpassung,
- Energiewende und Energieeffizienz.
Die folgenden Ausführungen beziehen sich hierbei maßgeblich auf das LIFE-Teilprogramm Naturschutz und Biodiversität (NAT).
Kurzinformation
Zielsetzung
Das LIFE-Teilprogramm Naturschutz und Biodiversität (NAT) trägt zum Schutz sowie zur Erhaltung und Wiederherstellung der Natur in der Europäischen Union (EU) bei. Ziel ist, den Verlust der biologischen Vielfalt (Biodiversität) zu stoppen und eine Trendumkehr einzuleiten.
Die übergeordnete Zielsetzung des europäischen LIFE-Programms ist, die Umsetzung und Weiterentwicklung der EU-Umweltpolitik zu fördern. Für das Teilprogramm Naturschutz und Biodiversität (NAT) bedeutet dies:
- Die Projekte sollen vor allem zur Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (EU-FFH-Richtlinie) und der Vogelschutzrichtlinie beitragen sowie den Ausbau des Natura 2000-Netzwerks voranbringen.
- Ebenso sollen sie die Umsetzung der EU-Verordnung zu den invasiven gebietsfremden Arten unterstützen.
- Auch das Erreichen der Ziele der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 kann im Fokus stehen, insbesondere das transeuropäische Naturschutznetz und der EU-Plan zur Wiederherstellung der Natur.
Wie alle LIFE-Teilprogramme soll das Teilprogramm Naturschutz und Biodiversität zum Erreichen der Ziele des EU Green Deals beitragen.
Projekte im Teilprogramm NAT können Schwerpunkte aus einer großen Bandbreite von Themen haben. Die zentralen Handlungsfelder reichen beispielsweise vom Schutz gefährdeter Arten über die Renaturierung degradierter Ökosysteme bis zur Entwicklung städtischer Gebiete sowie der Land- und Forstwirtschaft im Einklang mit der Natur.
Im Normalfall liegt die maximale Förderquote bei 60 Prozent. In speziellen Fällen kann auch eine höhere Förderquote erzielt werden, wenn Projektmaßnahmen ausschließlich folgende Naturschutzaspekte adressieren:
- prioritäre Lebensräume oder Arten gemäß den Anhängen der EU-FFH-Richtlinie;
- vom Ornis-Ausschuss (Gremium zur Unterstützung der Umsetzung der EU-Vogelschutzrichtlinie) als „für die Finanzierung vorrangig“ (Priority for Funding) eingestufte Vogelarten;
- Lebensraumtypen oder Arten gemäß den Anhängen der FFH-Richtlinie, deren Erhaltungszustand in den neuesten verfügbaren biogeografischen Bewertungen auf EU- und nationaler Ebene als ungünstig-schlecht und abnehmend (U2-) bewertet sind
- Lebensraumtypen oder Arten (außer Vogelarten), deren Bedrohungsstatus auf EU-Ebene in den aktuellsten europäischen Roten Listen als gefährdet oder schlechter bewertet wird;
- andere Lebensräume oder Arten in Gebieten, die nicht in den europäischen Roten Listen erfasst sind und deren Gefährdungsstatus in den aktuellsten globalen Roten Listen der International Union for Conservation of Nature (IUCN) als gefährdet oder schlechter eingestuft ist.
(Quelle: www.life-deutschland.de)
Das LIFE-Teilprogramm Naturschutz und Biodiversität (NAT) trägt zum Schutz sowie zur Erhaltung und Wiederherstellung der Natur in der Europäischen Union (EU) bei. Ziel ist, den Verlust der biologischen Vielfalt (Biodiversität) zu stoppen und eine Trendumkehr einzuleiten.
Die übergeordnete Zielsetzung des europäischen LIFE-Programms ist, die Umsetzung und Weiterentwicklung der EU-Umweltpolitik zu fördern. Für das Teilprogramm Naturschutz und Biodiversität (NAT) bedeutet dies:
- Die Projekte sollen vor allem zur Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (EU-FFH-Richtlinie) und der Vogelschutzrichtlinie beitragen sowie den Ausbau des Natura 2000-Netzwerks voranbringen.
- Ebenso sollen sie die Umsetzung der EU-Verordnung zu den invasiven gebietsfremden Arten unterstützen.
- Auch das Erreichen der Ziele der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 kann im Fokus stehen, insbesondere das transeuropäische Naturschutznetz und der EU-Plan zur Wiederherstellung der Natur.
Wie alle LIFE-Teilprogramme soll das Teilprogramm Naturschutz und Biodiversität zum Erreichen der Ziele des EU Green Deals beitragen.
Projekte im Teilprogramm NAT können Schwerpunkte aus einer großen Bandbreite von Themen haben. Die zentralen Handlungsfelder reichen beispielsweise vom Schutz gefährdeter Arten über die Renaturierung degradierter Ökosysteme bis zur Entwicklung städtischer Gebiete sowie der Land- und Forstwirtschaft im Einklang mit der Natur.
Im Normalfall liegt die maximale Förderquote bei 60 Prozent. In speziellen Fällen kann auch eine höhere Förderquote erzielt werden, wenn Projektmaßnahmen ausschließlich folgende Naturschutzaspekte adressieren:
- prioritäre Lebensräume oder Arten gemäß den Anhängen der EU-FFH-Richtlinie;
- vom Ornis-Ausschuss (Gremium zur Unterstützung der Umsetzung der EU-Vogelschutzrichtlinie) als „für die Finanzierung vorrangig“ (Priority for Funding) eingestufte Vogelarten;
- Lebensraumtypen oder Arten gemäß den Anhängen der FFH-Richtlinie, deren Erhaltungszustand in den neuesten verfügbaren biogeografischen Bewertungen auf EU- und nationaler Ebene als ungünstig-schlecht und abnehmend (U2-) bewertet sind
- Lebensraumtypen oder Arten (außer Vogelarten), deren Bedrohungsstatus auf EU-Ebene in den aktuellsten europäischen Roten Listen als gefährdet oder schlechter bewertet wird;
- andere Lebensräume oder Arten in Gebieten, die nicht in den europäischen Roten Listen erfasst sind und deren Gefährdungsstatus in den aktuellsten globalen Roten Listen der International Union for Conservation of Nature (IUCN) als gefährdet oder schlechter eingestuft ist.
(Quelle: www.life-deutschland.de)
Wer kann gefördert werden?
Öffentliche und private Einrichtungen
Öffentliche und private Einrichtungen
Weitere Informationen zu Voraussetzungen, Fördermöglichkeiten, Förderhöhe und Antragstellung
Die LIFE-Antragsdokumente und Informationen der Europäischen Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA) zu LIFE-Programmen stehen online unter https://cinea.ec.europa.eu/life_en in englischer Sprache bereit.
Bundesweite LIFE-Beratungsstelle:
Zukunft - Umwelt - Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Robert-Schuman-Platz 3 | 53175 Bonn
+ 49 30 72618-0228
E-Mail: life@z-u-g.org
WEB: https://life-deutschland.de/
Die bundesweite LIFE-Beratungsstelle bei der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH unterstützt Antragstellende, Interessierte und die LIFE-Kontaktstellen in den Bundesländern in folgenden Bereichen:
- Information und Beratung zum LIFE-Programm
- Information und Beratung zum Antragsprozess
- Bereitstellung von Arbeitshilfen und Materialien
- Austausch und Vernetzung der Akteure (EU-weit und national)
- Die Beratung erfolgt über ein umfangreiches Informationsangebot auf der Webseite der LIFE-Beratungsstelle, per E-Mail und über das LIFE-Beratungstelefon.
Das Team der Beratungsstelle informiert über LIFE in eigenen und extern organisierten Veranstaltungen und versteht es als seine Aufgabe, eine Brücke zwischen den Rahmenbedingen auf EU-Ebene und den Akteurinnen und Akteuren vor Ort in den Bundesländern zu bilden.
Die LIFE-Beratungsstelle wurde 2019 im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) eingerichtet. Sitz der Beratungsstelle ist Bonn, das Team arbeitet standortübergreifend in Bonn und Berlin. (Quelle: www.life-deutschland.de)
Regionaler Ansprechpartner:
Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
Bereich „Nature & Biodiversity“ (NAT)
Constantin Meusel
+49 331 866-7292
E-Mail: constantin.meusel@mleuv.brandenburg.de
Die LIFE-Antragsdokumente und Informationen der Europäischen Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA) zu LIFE-Programmen stehen online unter https://cinea.ec.europa.eu/life_en in englischer Sprache bereit.
Bundesweite LIFE-Beratungsstelle:
Zukunft - Umwelt - Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Robert-Schuman-Platz 3 | 53175 Bonn
+ 49 30 72618-0228
E-Mail: life@z-u-g.org
WEB: https://life-deutschland.de/
Die bundesweite LIFE-Beratungsstelle bei der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH unterstützt Antragstellende, Interessierte und die LIFE-Kontaktstellen in den Bundesländern in folgenden Bereichen:
- Information und Beratung zum LIFE-Programm
- Information und Beratung zum Antragsprozess
- Bereitstellung von Arbeitshilfen und Materialien
- Austausch und Vernetzung der Akteure (EU-weit und national)
- Die Beratung erfolgt über ein umfangreiches Informationsangebot auf der Webseite der LIFE-Beratungsstelle, per E-Mail und über das LIFE-Beratungstelefon.
Das Team der Beratungsstelle informiert über LIFE in eigenen und extern organisierten Veranstaltungen und versteht es als seine Aufgabe, eine Brücke zwischen den Rahmenbedingen auf EU-Ebene und den Akteurinnen und Akteuren vor Ort in den Bundesländern zu bilden.
Die LIFE-Beratungsstelle wurde 2019 im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) eingerichtet. Sitz der Beratungsstelle ist Bonn, das Team arbeitet standortübergreifend in Bonn und Berlin. (Quelle: www.life-deutschland.de)
Regionaler Ansprechpartner:
Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
Bereich „Nature & Biodiversity“ (NAT)
Constantin Meusel
+49 331 866-7292
E-Mail: constantin.meusel@mleuv.brandenburg.de
Aktuelle LIFE-Projekte (NAT) in Brandenburg
LIFE Trockenrasen
Träger: Stiftung Naturschutzfonds Brandenburg
Laufzeit: 2019 bis 2026
Internet/Projektseite: https://www.life-trockenrasen.de/
LIFE Bachmuschel
Träger: Stiftung Naturschutzfonds Brandenburg
Laufzeit: 2022 bis 2032
Internet/Projektseite: https://www.naturschutzfonds.de/life-bachmuschel
LIFE Trockenrasen
Träger: Stiftung Naturschutzfonds Brandenburg
Laufzeit: 2019 bis 2026
Internet/Projektseite: https://www.life-trockenrasen.de/
LIFE Bachmuschel
Träger: Stiftung Naturschutzfonds Brandenburg
Laufzeit: 2022 bis 2032
Internet/Projektseite: https://www.naturschutzfonds.de/life-bachmuschel