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Förderung Besucherinformationszentren (BIZ)

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Richtlinie über die Gewährung einer Zuwendung des Landes Brandenburg für Besucherlenkung und -information durch die Besucherinformationszentren (BIZ) der Biosphärenreservate und Naturparke des Landes Brandenburg sowie durch die Infopunkte für das Weltnaturerbe Buchenwald Grumsin

Die am 29. Oktober 2025 geänderte Richtlinie gilt vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2028.

Richtlinie über die Gewährung einer Zuwendung des Landes Brandenburg für Besucherlenkung und -information durch die Besucherinformationszentren (BIZ) der Biosphärenreservate und Naturparke des Landes Brandenburg sowie durch die Infopunkte für das Weltnaturerbe Buchenwald Grumsin

Die am 29. Oktober 2025 geänderte Richtlinie gilt vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2028.

Kurzinformationen

Zielsetzung

Zweck der Förderung ist es, die Arbeit der Besucherinformationszentren (BIZ) in den Biosphärenreservaten, Naturparken und der Infopunkte im Weltnaturerbe Buchenwald Grumsin, über die vom Land selbst, entsprechend dem gesetzlichen Auftrag wahrgenommenen naturschutzbezogenen Informationsaufgaben hinaus, weiter zu stärken. Damit soll das Verständnis für den Schutzzweck der Gebiete geschaffen und die Identifikation der Bevölkerung mit den Zielen und Aufgaben der Biosphärenreservate, der Naturparke und des Weltnaturerbes Buchenwald Grumsin gesteigert werden sowie den Besuchenden die Möglichkeiten des Naturerlebnisses im Einklang mit den Schutzzielen aufgezeigt werden.

Mit dieser Förderung werden Ziele der nachhaltigen Entwicklung sowie Ziele des Umweltschutzes und der Erhaltung der Umweltqualität verfolgt.

Die Biosphärenreservate und Naturparke dienen dem Erhalt des natürlichen und kulturellen Erbes. Durch die Besucherinformation und Besucherlenkung in diesen Nationalen Naturlandschaften ergeben sich Chancen für die wirtschaftliche Entwicklung der ländlichen Räume durch Verbesserung des Naturerlebnisangebotes. Die BIZ sind die zentralen Informationsstellen der jeweiligen Biosphärenreservate und Naturparke. Sie tragen dazu bei, die gesetzlichen Ziele der Biosphärenreservate und Naturparke nach den Paragraphen 25 und 27 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zu erreichen.

Des Weiteren soll in den Infopunkten über die internationale Bedeutung des Weltnaturerbes Buchenwald Grumsin als Bestandteil der Weltnaturerbestätten „Alte Buchenwälder und Buchenurwälder der Karpaten und anderer Regionen Europas“ informiert werden.

Zweck der Förderung ist es, die Arbeit der Besucherinformationszentren (BIZ) in den Biosphärenreservaten, Naturparken und der Infopunkte im Weltnaturerbe Buchenwald Grumsin, über die vom Land selbst, entsprechend dem gesetzlichen Auftrag wahrgenommenen naturschutzbezogenen Informationsaufgaben hinaus, weiter zu stärken. Damit soll das Verständnis für den Schutzzweck der Gebiete geschaffen und die Identifikation der Bevölkerung mit den Zielen und Aufgaben der Biosphärenreservate, der Naturparke und des Weltnaturerbes Buchenwald Grumsin gesteigert werden sowie den Besuchenden die Möglichkeiten des Naturerlebnisses im Einklang mit den Schutzzielen aufgezeigt werden.

Mit dieser Förderung werden Ziele der nachhaltigen Entwicklung sowie Ziele des Umweltschutzes und der Erhaltung der Umweltqualität verfolgt.

Die Biosphärenreservate und Naturparke dienen dem Erhalt des natürlichen und kulturellen Erbes. Durch die Besucherinformation und Besucherlenkung in diesen Nationalen Naturlandschaften ergeben sich Chancen für die wirtschaftliche Entwicklung der ländlichen Räume durch Verbesserung des Naturerlebnisangebotes. Die BIZ sind die zentralen Informationsstellen der jeweiligen Biosphärenreservate und Naturparke. Sie tragen dazu bei, die gesetzlichen Ziele der Biosphärenreservate und Naturparke nach den Paragraphen 25 und 27 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zu erreichen.

Des Weiteren soll in den Infopunkten über die internationale Bedeutung des Weltnaturerbes Buchenwald Grumsin als Bestandteil der Weltnaturerbestätten „Alte Buchenwälder und Buchenurwälder der Karpaten und anderer Regionen Europas“ informiert werden.

Wer kann gefördert werden?

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts gemäß der Anlage 1 a dieser Richtlinie, die die Aufgabe eines Besucherinformationszentrums (BIZ) für das jeweilige Biosphärenreservat und den jeweiligen Naturpark (Träger der BIZ) übernehmen sowie gemäß der Anlage 1 b dieser Richtlinie, die die Aufgabe als Infopunkt für das Weltnaturerbe Grumsin (Träger der Infopunkte) übernehmen.

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts gemäß der Anlage 1 a dieser Richtlinie, die die Aufgabe eines Besucherinformationszentrums (BIZ) für das jeweilige Biosphärenreservat und den jeweiligen Naturpark (Träger der BIZ) übernehmen sowie gemäß der Anlage 1 b dieser Richtlinie, die die Aufgabe als Infopunkt für das Weltnaturerbe Grumsin (Träger der Infopunkte) übernehmen.

Was wird gefördert?

  • Die Erstellung von Konzepten und Durchführung von nichtinvestiven Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Besucherinformationszentren (BIZ)/der Infopunkte des Weltnaturerbes.
  • Die Vorbereitung und Durchführung von zielgruppenorientierter Besucherberatung und -betreuung sowie Information über das Großschutzgebiet beziehungsweise das Weltnaturerbe (beispielsweise durch Führungen).
  • Die Planung und Durchführung von konkreter Öffentlichkeitsarbeit der BIZ/der Infopunkte.
  • Planung und Durchführung von Veranstaltungen der BIZ/der Infopunkte (ausgenommen sind Vorhaben nach Nummer 2.2.4).
  • Reparaturen der BIZ/der Infopunkte zur Gewährleistung der Funktionalität der BIZ/der Infopunkte sowie der Ausstellung oder von Ausstellungsmodulen (ausgenommen sind Vorhaben nach Nummer 2.2.4).
  • Die Erstellung von Konzepten und Durchführung von nichtinvestiven Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Besucherinformationszentren (BIZ)/der Infopunkte des Weltnaturerbes.
  • Die Vorbereitung und Durchführung von zielgruppenorientierter Besucherberatung und -betreuung sowie Information über das Großschutzgebiet beziehungsweise das Weltnaturerbe (beispielsweise durch Führungen).
  • Die Planung und Durchführung von konkreter Öffentlichkeitsarbeit der BIZ/der Infopunkte.
  • Planung und Durchführung von Veranstaltungen der BIZ/der Infopunkte (ausgenommen sind Vorhaben nach Nummer 2.2.4).
  • Reparaturen der BIZ/der Infopunkte zur Gewährleistung der Funktionalität der BIZ/der Infopunkte sowie der Ausstellung oder von Ausstellungsmodulen (ausgenommen sind Vorhaben nach Nummer 2.2.4).

Wie und wo ist der Antrag einzureichen?

In Abhängigkeit von den landeshaushaltsrechtlichen Voraussetzungen werden die jeweiligen Obergrenzen der jährlichen Fördersummen vom Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz festgelegt. 

Ein Anspruch der Antragstellenden auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Der Förderantrag ist im Original (Papierform) vollständig mit allen erforderlichen Anlagen und rechtsverbindlich unterschrieben bei der Bewilligungsbehörde einzureichen.

In Abhängigkeit von den landeshaushaltsrechtlichen Voraussetzungen werden die jeweiligen Obergrenzen der jährlichen Fördersummen vom Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz festgelegt. 

Ein Anspruch der Antragstellenden auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Der Förderantrag ist im Original (Papierform) vollständig mit allen erforderlichen Anlagen und rechtsverbindlich unterschrieben bei der Bewilligungsbehörde einzureichen.

Organisation
Organisation:
Landesamt für Umwelt
Standort
Straße:
Seeburger Chaussee 2
PLZ Ort:
14476 Potsdam, Ortsteil Groß Glienicke
Ansprechpartner: