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"chance.natur" - Bundesförderung Naturschutz (Naturschutzgroßprojekte)

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„chance.natur dient der "Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung". Mit dem Programm leistet die Bundesregierung einen wesentlichen Beitrag zum Schutz der biologischen Vielfalt und des nationalen Naturerbes in Deutschland.  Das Förderprogramm soll zum dauerhaften Erhalt von Naturlandschaften sowie zur Sicherung und Entwicklung von Kulturlandschaften mit herausragenden Lebensräumen zu schützender Tier- und Pflanzenarten beitragen.

„chance.natur dient der "Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung". Mit dem Programm leistet die Bundesregierung einen wesentlichen Beitrag zum Schutz der biologischen Vielfalt und des nationalen Naturerbes in Deutschland.  Das Förderprogramm soll zum dauerhaften Erhalt von Naturlandschaften sowie zur Sicherung und Entwicklung von Kulturlandschaften mit herausragenden Lebensräumen zu schützender Tier- und Pflanzenarten beitragen.

Kurzinformation

Rechtsgrundlagen

Richtlinien zur Förderung der Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung "chance.natur - Bundesförderung Naturschutz" (Förderrichtlinien für Naturschutzgroßprojekte nach den Paragraphen 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung - BHO) vom 19. Dezember 2014 - geändert durch Änderungsrichtlinie vom 5. Juni 2019

Richtlinien zur Förderung der Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung "chance.natur - Bundesförderung Naturschutz" (Förderrichtlinien für Naturschutzgroßprojekte nach den Paragraphen 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung - BHO) vom 19. Dezember 2014 - geändert durch Änderungsrichtlinie vom 5. Juni 2019

Wer kann gefördert werden?

Zuwendungsempfänger können natürliche und juristische Personen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland sein, zum Beispiel

  • kommunale Gebietskörperschaften,
  • Naturschutzorganisationen/-einrichtungen,
  • Stiftungen und
  • Zweckverbände.

Nicht antragsberechtigt sind die Bundesländer. Für die Länder Berlin, Bremen und Hamburg sind einzelfallbezogene Sonderregelungen möglich.

Der Zuwendungsempfänger muss fachlich, personell und finanziell in der Lage sein, dass er das Projekt während und nach der Bundesförderung qualifiziert umsetzen und fortführen sowie die nach Abschluss der Bundesförderung entstehenden Folgekosten, soweit erforderlich mit Unterstützung durch das Land, tragen kann.

Zuwendungsempfänger können natürliche und juristische Personen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland sein, zum Beispiel

  • kommunale Gebietskörperschaften,
  • Naturschutzorganisationen/-einrichtungen,
  • Stiftungen und
  • Zweckverbände.

Nicht antragsberechtigt sind die Bundesländer. Für die Länder Berlin, Bremen und Hamburg sind einzelfallbezogene Sonderregelungen möglich.

Der Zuwendungsempfänger muss fachlich, personell und finanziell in der Lage sein, dass er das Projekt während und nach der Bundesförderung qualifiziert umsetzen und fortführen sowie die nach Abschluss der Bundesförderung entstehenden Folgekosten, soweit erforderlich mit Unterstützung durch das Land, tragen kann.

Welche Voraussetzungen sind erforderlich?

Die Förderung beschränkt sich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

Die Auswahl zuwendungsfähiger Naturschutzgroßprojekte erfolgt anhand folgender Kriterien: 

  • Repräsentanz, 
  • Naturnähe, 
  • Großflächigkeit, 
  • Gefährdung und 
  • Beispielhaftigkeit. 

Die Förderung soll einen naturschutzfachlich optimalen Schutz des Fördergebiets sicherstellen und auch im Hinblick auf Planung, Management, Öffentlichkeitsarbeit und rechtliche Sicherung beispielhaft sein.

Die Förderung beschränkt sich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

Die Auswahl zuwendungsfähiger Naturschutzgroßprojekte erfolgt anhand folgender Kriterien: 

  • Repräsentanz, 
  • Naturnähe, 
  • Großflächigkeit, 
  • Gefährdung und 
  • Beispielhaftigkeit. 

Die Förderung soll einen naturschutzfachlich optimalen Schutz des Fördergebiets sicherstellen und auch im Hinblick auf Planung, Management, Öffentlichkeitsarbeit und rechtliche Sicherung beispielhaft sein.

Was wird gefördert?

  • Pflege- und Entwicklungsplanung, 
  • Moderation, 
  • Ankauf und Tausch von Flächen,
  • Pacht von Flächen,
  • Ausgleichszahlungen,
  • Detail-/Ausführungsplanungen/Gutachten,
  • Maßnahmen des Biotopmanagements,
  • Projektbegleitende Informationsmaßnahmen,
  • Evaluierungen und
  • Personal- und Sachausgaben.
  • Pflege- und Entwicklungsplanung, 
  • Moderation, 
  • Ankauf und Tausch von Flächen,
  • Pacht von Flächen,
  • Ausgleichszahlungen,
  • Detail-/Ausführungsplanungen/Gutachten,
  • Maßnahmen des Biotopmanagements,
  • Projektbegleitende Informationsmaßnahmen,
  • Evaluierungen und
  • Personal- und Sachausgaben.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt über zwei Projekte, die jeweils einzeln zu beantragen und auch zu bewilligen sind. Projekt I ist die Planung, Projekt II die Umsetzung. Die Umsetzung von Projekt I erfolgt in der Regel in einem Zeitraum von drei Jahren, die von Projekt II in der Regel in einem Zeitraum von 10 Jahren.

Die Zuwendungen werden als Zuschüsse im Wege der Projektförderung auf Ausgabenbasis zur Anteilsfinanzierung gewährt. Der Anteil des Bundes beträgt höchstens 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben eines Projektes.

Der restliche Finanzierungsanteil ist vom Zuwendungsempfänger und vom jeweiligen Land aufzubringen. Der Zuwendungsempfänger soll sich mit einem Anteil von 10 Prozent an der Gesamtfinanzierung beteiligen.

Die Förderung erfolgt über zwei Projekte, die jeweils einzeln zu beantragen und auch zu bewilligen sind. Projekt I ist die Planung, Projekt II die Umsetzung. Die Umsetzung von Projekt I erfolgt in der Regel in einem Zeitraum von drei Jahren, die von Projekt II in der Regel in einem Zeitraum von 10 Jahren.

Die Zuwendungen werden als Zuschüsse im Wege der Projektförderung auf Ausgabenbasis zur Anteilsfinanzierung gewährt. Der Anteil des Bundes beträgt höchstens 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben eines Projektes.

Der restliche Finanzierungsanteil ist vom Zuwendungsempfänger und vom jeweiligen Land aufzubringen. Der Zuwendungsempfänger soll sich mit einem Anteil von 10 Prozent an der Gesamtfinanzierung beteiligen.

Antrags- und Bewilligungsverfahren

Vor Antragsstellung ist beim Bundesamt für Naturschutz (BfN) eine Projektskizze einzureichen, in der die wesentlichen Ziele und Inhalte des Naturschutzgroßprojektes (Planung und Umsetzung) dargestellt sind.

Das Landesamt für Umwelt (LfU) und das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) sowie beteiligte Gebietskörperschaften sind hierüber frühzeitig zu informieren. Bei positiver Beurteilung der Projektskizze durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN) kann der Antrag auf Förderung eingereicht werden. Es wird empfohlen, die Projektskizze zur Vorbereitung der Einreichung beim BfN zunächst mit dem LfU zu erörtern.

Das Verfahren zur Antragstellung ist mit dem LfU, MLEUV und BfN im Vorfeld abzusprechen. Der finale Antrag wird beim MLEUV zur Prüfung eingereicht. Das MLEUV leitet den Antrag anschließend mit einer fachpolitischen Stellungnahme des MLEUV ans BfN zur Entscheidung weiter.

Aktuelle Naturschutzgroßprojekte (NGP) in Brandenburg:

Untere Havelniederung zwischen Pritzerbe und Gnevsdorf

Träger: Naturschutzbund Deutschland (NABU)
Laufzeit: 2009 bis 2033
Internet/Projektseite: https://www.nabu.de/natur-und-landschaft/fluesse/untere-havel/gewaesserrandstreifenprojekt/ 

Vor Antragsstellung ist beim Bundesamt für Naturschutz (BfN) eine Projektskizze einzureichen, in der die wesentlichen Ziele und Inhalte des Naturschutzgroßprojektes (Planung und Umsetzung) dargestellt sind.

Das Landesamt für Umwelt (LfU) und das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) sowie beteiligte Gebietskörperschaften sind hierüber frühzeitig zu informieren. Bei positiver Beurteilung der Projektskizze durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN) kann der Antrag auf Förderung eingereicht werden. Es wird empfohlen, die Projektskizze zur Vorbereitung der Einreichung beim BfN zunächst mit dem LfU zu erörtern.

Das Verfahren zur Antragstellung ist mit dem LfU, MLEUV und BfN im Vorfeld abzusprechen. Der finale Antrag wird beim MLEUV zur Prüfung eingereicht. Das MLEUV leitet den Antrag anschließend mit einer fachpolitischen Stellungnahme des MLEUV ans BfN zur Entscheidung weiter.

Aktuelle Naturschutzgroßprojekte (NGP) in Brandenburg:

Untere Havelniederung zwischen Pritzerbe und Gnevsdorf

Träger: Naturschutzbund Deutschland (NABU)
Laufzeit: 2009 bis 2033
Internet/Projektseite: https://www.nabu.de/natur-und-landschaft/fluesse/untere-havel/gewaesserrandstreifenprojekt/