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Förderung zur Verbesserung des Hochwasserschutzes

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Das Land unterstützt Vorhaben zur Verbesserung des Hochwasserschutzes mit den folgenden Förderprogrammen:

  • ELER-Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung von Vorhaben zur Gewährleistung und Verbesserung des Hochwasserschutzes -  ELER-VV-HWS (Laufzeit bis 31. Dezember 2029),
  • GAK-Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung von Vorhaben zur Gewährleistung und Verbesserung des Hochwasserschutzes - GAK-VV-HWS (Laufzeit bis 31. Dezember 2030) und
  • GAK-Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung von Maßnahmen des Nationales Hochwasserschutzprogramms - GAK-VV-NHWSP (Laufzeit bis 31. Dezember 2030).

Im Rahmen dieser Verwaltungsvorschriften werden ausschließlich Vorhaben in Trägerschaft des Landes Brandenburg zur Verbesserung des Hochwasserschutzes finanziert. Antragsteller sind das Landesamt für Umwelt (Wasserwirtschaftsamt) sowie nach der GAK-VV-HWS auch die Wasser- und Bodenverbände für Vorhaben an wasserbaulichen Anlagen zur Gewährleistung und Verbesserung des Hochwasserschutzes, die auf der Rechtsgrundlage der Unterhaltungsverbändezuständigkeitsverordnung (UVZV) übertragen werden. Dritte sind nicht antragsberechtigt. Das Landesamt für Umwelt koordiniert die Aufgabenübertragung an die Wasser- und Bodenverbände.

Die ELER-Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung von Vorhaben zur Gewährleistung und Verbesserung des Hochwasserschutzes (ELER-VV-HWS) in der Förderperiode 2023-2027 trat am 1. April 2025 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2029.

Das Land unterstützt Vorhaben zur Verbesserung des Hochwasserschutzes mit den folgenden Förderprogrammen:

  • ELER-Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung von Vorhaben zur Gewährleistung und Verbesserung des Hochwasserschutzes -  ELER-VV-HWS (Laufzeit bis 31. Dezember 2029),
  • GAK-Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung von Vorhaben zur Gewährleistung und Verbesserung des Hochwasserschutzes - GAK-VV-HWS (Laufzeit bis 31. Dezember 2030) und
  • GAK-Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung von Maßnahmen des Nationales Hochwasserschutzprogramms - GAK-VV-NHWSP (Laufzeit bis 31. Dezember 2030).

Im Rahmen dieser Verwaltungsvorschriften werden ausschließlich Vorhaben in Trägerschaft des Landes Brandenburg zur Verbesserung des Hochwasserschutzes finanziert. Antragsteller sind das Landesamt für Umwelt (Wasserwirtschaftsamt) sowie nach der GAK-VV-HWS auch die Wasser- und Bodenverbände für Vorhaben an wasserbaulichen Anlagen zur Gewährleistung und Verbesserung des Hochwasserschutzes, die auf der Rechtsgrundlage der Unterhaltungsverbändezuständigkeitsverordnung (UVZV) übertragen werden. Dritte sind nicht antragsberechtigt. Das Landesamt für Umwelt koordiniert die Aufgabenübertragung an die Wasser- und Bodenverbände.

Die ELER-Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung von Vorhaben zur Gewährleistung und Verbesserung des Hochwasserschutzes (ELER-VV-HWS) in der Förderperiode 2023-2027 trat am 1. April 2025 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2029.

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