Information und Kommunikation über geförderte Projekte (Publizität)
Hinweise für Begünstigte zur Logo-Anfrage
Über die Förderung von Maßnahmen und Projekten durch das Land Brandenburg sind die Begünstigten verpflichtet mit einem Förderhinweis zu informieren. Um diesen Förderhinweis sichtbar zu machen, sind geeignete Kommunikationsmittel wie Pressemitteilungen, Publikationen, Veranstaltungen, Websites, Social Media, Filme/Videos zu nutzen.
Bei der Förderung durch das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) des Landes Brandenburg ist das entsprechende Förderlogo (Ministeriumsname in Kombination mit der Wort-Bild-Marke Land Brandenburg) zu platzieren. Ausführliche Hinweise sind unserer Handreichung zu entnehmen.
Über die Förderung von Maßnahmen und Projekten durch das Land Brandenburg sind die Begünstigten verpflichtet mit einem Förderhinweis zu informieren. Um diesen Förderhinweis sichtbar zu machen, sind geeignete Kommunikationsmittel wie Pressemitteilungen, Publikationen, Veranstaltungen, Websites, Social Media, Filme/Videos zu nutzen.
Bei der Förderung durch das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) des Landes Brandenburg ist das entsprechende Förderlogo (Ministeriumsname in Kombination mit der Wort-Bild-Marke Land Brandenburg) zu platzieren. Ausführliche Hinweise sind unserer Handreichung zu entnehmen.
Sie benötigen unser Ressort-Förderlogo oder die Wort-Bild-Marke? Bestellen Sie wie folgt:
- gewünschte Variante im Formular auswählen,
- Ihre Daten in den Formularfeldern ergänzen,
- Datenschutzinformationen lesen und bestätigen,
- Formular an uns absenden.
Nach Vorliegen der Fördergrundlage beziehungsweise des Publizitätsgrundes senden wir das bestellte Logo umgehend zu.
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