Veranstaltung „Tierschutzfälle vor Gericht“
Uhr bis Uhr
Am 10. November 2026 veranstalten die Landestierschutzbeauftragten der Länder Nordrhein-Westfalen (Dr. Gerlinde von Dehn), Sachsen-Anhalt (Dr. Marco König) und Brandenburg (Dr. Anne Zinke) eine fachübergreifende Veranstaltung zum Thema „Tierschutzfälle vor Gericht - Beweissicherung und Begutachtung“. In diesem Jahr wird diese gemeinsam mit dem Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung Nordrhein-Westfalen umgesetzt.
Die Veranstaltung widmet sich thematisch dem Spannungsfeld Tierschutz und Justiz. Neben Grundlagen der Erstellung einer gerichtsfesten Bild- und Videodokumentation werden Herausforderungen der strafrechtlichen Ahndung und Verfolgung von Tierschutzverstößen thematisiert. Zudem geht es um die Genehmigungsfähigkeit von schwer belastenden Tierversuchen. Namhafte Experten aus den Bereichen Justiz und Tierschutz werden referieren. Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Veterinärverwaltungen, Staatsanwaltschaften sowie Gerichte.
Tagungsort: Haus der Technik in Essen (Nordrhein-Westfalen) oder online
Termin: 10. November 2026 | 10 bis 16 Uhr | Einlass ab 09:30 Uhr
Programm und Anmeldung:
Die Teilnahme ist in Präsenz und online kostenfrei möglich.
Das Programm, Hinweise zur Anmeldung für eine Online- oder Präsenzteilnahme sowie weitere Informationen sind in der Übersicht unter "Downloads" zu entnehmen.
(Hinweis: Das Tagungsprogramm kann möglichen Änderungen unterliegen. Eventuelle Updates und Ergänzungen sind zu berücksichtigen.)
Anerkennung
Die Fortbildungsveranstaltung wurde mit fünf Stunden im Rahmen der Fortbildungspflicht gemäß Paragraf 5 der Berufsordnung der Tierärztekammer Nordrhein anerkannt.
Kontakt:
Büro der Tierschutzbeauftragten des Landes Nordrhein-Westfalen
0211/3843-1050 oder -1051, E-Mail: tierschb@mlv.nrw.de