Agrar-, Umwelt- Verbraucherschutzpolitik


Auftrag: Gleichwertige Entwicklung der Regionen
Das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz sieht sich in besonderer Verantwortung für die ländlichen Regionen im Land Brandenburg.
Für die unterschiedlichen Interessengruppen und Akteure in den namensgebenden Politikfeldern ist das Ministerium oft der erste Ansprechpartner in der Landesverwaltung. Generell sind gesunde und bezahlbare, regionale Lebensmittel, Artenvielfalt, die Art und Weise der Landbewirtschaftung, der Schutz und die Nutzung der Wälder, Luft, Boden und Wasser Querschnittsthemen, die jede und jeden angehen. Die entscheidenden Rahmensetzungen in der Agrar- und Umweltpolitik sind durch internationale Verpflichtungen, die die Bundesrepublik Deutschland eingegangen ist, gesetzt. Hier sind insbesondere die Gemeinsame Europäische Agrarpolitik der EU oder die Struktur- und Investitionsfonds zu nennen. Aber auch im Artikel 43 der Verfassung des Landes Brandenburg heißt es:
„Das Land fördert insbesondere den Beitrag der Land- und Forstwirtschaft zur Pflege der Kulturlandschaft, zur Erhaltung des ländlichen Raumes und zum Schutz der natürlichen Umwelt.“
Ländliche Entwicklung kann und soll dazu beitragen, dass das Landleben als lebenswerte Alternative zum Leben in der Stadt attraktiv bleibt und Menschen ihren Lebensmittelpunkt im Dorf behalten. Nach der brandenburgischen Verfassung gewährleistet das Land
„eine Strukturförderung der Regionen mit dem Ziel, in allen Landesteilen gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen zu schaffen und zu erhalten.“
Stärkung der Wertschöpfung der Agrar- und Ernährungswirtschaft
Mit der Neuorganisation der Landesregierung 2024 kann die gesamte agrarnahe Wertschöpfungskette „vom Acker bis auf den Teller“ in einem Ministerium betreut werden. Dies betrifft sowohl die Federführung bei der Ausgestaltung landesgesetzlicher Regelungen, die Konkretisierung von Förderangeboten als auch die Unterstützung bei der Bewerbung von Regionalprodukten beziehungsweise bei der Fachkräftegewinnung. Das Ministerium stärkt die Verbindung zwischen Produzenten, weiterverarbeitender Ernährungswirtschaft und den Verbraucherinnen und Verbrauchern.
Landwirtschaft bildet vor- und nachgelagerten Bereichen in ländlichen Regionen das wirtschaftliche Rückgrat. Die Ernährungswirtschaft zählt mit ihren vor allem klein- und mittelständischen Unternehmen landesweit zu den strukturbestimmenden Branchen im Sektor der verarbeitenden Industrie.
Gesunde Umwelt
Das Ministerium steht für den Schutz von Natur und Umwelt als wichtige Entwicklungsgrundlage des Landes will es die natürlichen Ressourcen und Lebensräume bewahren, um die Lebensgrundlagen für heutige und zukünftige Generationen sichern. Entsprechend dem zweistufigen Aufbau der Landesverwaltung nimmt das Ministerium die Aufgaben als oberste Agrar-, Umwelt- und Verbraucherschutzbehörde wahr. Dazu gehört unter anderem die Fachaufsicht in den unterschiedlichen Fachthemen des Ressorts, die Möglichkeit, entsprechende Gesetzesinitiativen vorzuschlagen beziehungsweise Verordnungen zu erlassen, die Erarbeitung von Förderprogrammen sowie die Administrierung von Fördermitteln.
Zusammenarbeit der Länder
Die 16 Bundesländer und die Bundesregierung arbeiten im Rahmen ihrer Zuständigkeiten in der Bundespolitik im Bundesrat eng zusammen. Dort beraten die Ländervertreter alle ihre Ressorts betreffenden Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften der Bundesregierung und des Bundestags. In den Beratungen in den Fachaussauschüssen des Bundesrats (insbesondere Agrar-, Umwelt- und Verbraucherausschuss), kann das Ministerium in die Standpunkte des Landes einbringen, ehe die Vorlagen zur Abstimmung in den Bundesratssitzungen gestellt werden. Dabei spielen die jeweiligen Landesinteressen eine entscheidende Rolle.
Viele Verbesserungsvorschläge der Länder werden auf dies Weise in das Bundesrecht übernommen. Der Bundesrat kann auch seine Zustimmung zu einem Bundesgesetz verweigern. In diesem Fall wird die Anrufung des Vermittlungsausschusses beantragt, in dem Mitglieder aus Bundestag und Bundesrat in gleicher Anzahl vertreten sind.
Über den Bundesrat wirken die Länder direkt an der Gesetzgebung des Bundes mit. So ist die Ministerin zugleich Mitglied im Umwelt- und im Agrarausschuss des Bundesrats.
Als wichtigste Kooperationsgremien haben sich außerdem die Umwelt-, die Agrarminister- und die Verbraucherschutzkonferenz etabliert, die regulär jeweils zweimal jährlich tagen. Die zuständigen Minister aus Bund und Ländern beraten in diesem Rahmen grundsätzliche politische Fragen und Strategien, aber auch die praktische Umsetzung von Bundes- und Europarecht. Diesem Ziel dienen auch Bund-Länder-Arbeitsgruppen, in denen sich Fachleute der Ministerien regelmäßig zu Themen wie Immissionsschutz, Boden- und Naturschutz, Abfall- und Wasserrecht oder Verbraucherschutz abstimmen und Entscheidungen der Ministerkonferenzen vorbereiten.
Auftrag: Gleichwertige Entwicklung der Regionen
Das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz sieht sich in besonderer Verantwortung für die ländlichen Regionen im Land Brandenburg.
Für die unterschiedlichen Interessengruppen und Akteure in den namensgebenden Politikfeldern ist das Ministerium oft der erste Ansprechpartner in der Landesverwaltung. Generell sind gesunde und bezahlbare, regionale Lebensmittel, Artenvielfalt, die Art und Weise der Landbewirtschaftung, der Schutz und die Nutzung der Wälder, Luft, Boden und Wasser Querschnittsthemen, die jede und jeden angehen. Die entscheidenden Rahmensetzungen in der Agrar- und Umweltpolitik sind durch internationale Verpflichtungen, die die Bundesrepublik Deutschland eingegangen ist, gesetzt. Hier sind insbesondere die Gemeinsame Europäische Agrarpolitik der EU oder die Struktur- und Investitionsfonds zu nennen. Aber auch im Artikel 43 der Verfassung des Landes Brandenburg heißt es:
„Das Land fördert insbesondere den Beitrag der Land- und Forstwirtschaft zur Pflege der Kulturlandschaft, zur Erhaltung des ländlichen Raumes und zum Schutz der natürlichen Umwelt.“
Ländliche Entwicklung kann und soll dazu beitragen, dass das Landleben als lebenswerte Alternative zum Leben in der Stadt attraktiv bleibt und Menschen ihren Lebensmittelpunkt im Dorf behalten. Nach der brandenburgischen Verfassung gewährleistet das Land
„eine Strukturförderung der Regionen mit dem Ziel, in allen Landesteilen gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen zu schaffen und zu erhalten.“
Stärkung der Wertschöpfung der Agrar- und Ernährungswirtschaft
Mit der Neuorganisation der Landesregierung 2024 kann die gesamte agrarnahe Wertschöpfungskette „vom Acker bis auf den Teller“ in einem Ministerium betreut werden. Dies betrifft sowohl die Federführung bei der Ausgestaltung landesgesetzlicher Regelungen, die Konkretisierung von Förderangeboten als auch die Unterstützung bei der Bewerbung von Regionalprodukten beziehungsweise bei der Fachkräftegewinnung. Das Ministerium stärkt die Verbindung zwischen Produzenten, weiterverarbeitender Ernährungswirtschaft und den Verbraucherinnen und Verbrauchern.
Landwirtschaft bildet vor- und nachgelagerten Bereichen in ländlichen Regionen das wirtschaftliche Rückgrat. Die Ernährungswirtschaft zählt mit ihren vor allem klein- und mittelständischen Unternehmen landesweit zu den strukturbestimmenden Branchen im Sektor der verarbeitenden Industrie.
Gesunde Umwelt
Das Ministerium steht für den Schutz von Natur und Umwelt als wichtige Entwicklungsgrundlage des Landes will es die natürlichen Ressourcen und Lebensräume bewahren, um die Lebensgrundlagen für heutige und zukünftige Generationen sichern. Entsprechend dem zweistufigen Aufbau der Landesverwaltung nimmt das Ministerium die Aufgaben als oberste Agrar-, Umwelt- und Verbraucherschutzbehörde wahr. Dazu gehört unter anderem die Fachaufsicht in den unterschiedlichen Fachthemen des Ressorts, die Möglichkeit, entsprechende Gesetzesinitiativen vorzuschlagen beziehungsweise Verordnungen zu erlassen, die Erarbeitung von Förderprogrammen sowie die Administrierung von Fördermitteln.
Zusammenarbeit der Länder
Die 16 Bundesländer und die Bundesregierung arbeiten im Rahmen ihrer Zuständigkeiten in der Bundespolitik im Bundesrat eng zusammen. Dort beraten die Ländervertreter alle ihre Ressorts betreffenden Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften der Bundesregierung und des Bundestags. In den Beratungen in den Fachaussauschüssen des Bundesrats (insbesondere Agrar-, Umwelt- und Verbraucherausschuss), kann das Ministerium in die Standpunkte des Landes einbringen, ehe die Vorlagen zur Abstimmung in den Bundesratssitzungen gestellt werden. Dabei spielen die jeweiligen Landesinteressen eine entscheidende Rolle.
Viele Verbesserungsvorschläge der Länder werden auf dies Weise in das Bundesrecht übernommen. Der Bundesrat kann auch seine Zustimmung zu einem Bundesgesetz verweigern. In diesem Fall wird die Anrufung des Vermittlungsausschusses beantragt, in dem Mitglieder aus Bundestag und Bundesrat in gleicher Anzahl vertreten sind.
Über den Bundesrat wirken die Länder direkt an der Gesetzgebung des Bundes mit. So ist die Ministerin zugleich Mitglied im Umwelt- und im Agrarausschuss des Bundesrats.
Als wichtigste Kooperationsgremien haben sich außerdem die Umwelt-, die Agrarminister- und die Verbraucherschutzkonferenz etabliert, die regulär jeweils zweimal jährlich tagen. Die zuständigen Minister aus Bund und Ländern beraten in diesem Rahmen grundsätzliche politische Fragen und Strategien, aber auch die praktische Umsetzung von Bundes- und Europarecht. Diesem Ziel dienen auch Bund-Länder-Arbeitsgruppen, in denen sich Fachleute der Ministerien regelmäßig zu Themen wie Immissionsschutz, Boden- und Naturschutz, Abfall- und Wasserrecht oder Verbraucherschutz abstimmen und Entscheidungen der Ministerkonferenzen vorbereiten.