Transporte lebender Tier in Drittstaaten endlich verbieten


Landestierschutzbeauftragte Dr. Anne Zinke fordert entschiedenes Handeln der Bundespolitik und Schließen von Umsetzungslücken
Die kürzlich ausgestrahlte Reportage „Tiertransporte: Gefangen zwischen Grenzen“ der Reportagereihe „37 Grad“ des ZDF hat die Menschen verständlicherweise empört und noch einmal mehr veranschaulicht, wie wichtig und überfällig nationale Verbote für lange Beförderungen in Drittländer sind, bei denen die europäischen Tierschutzvorgaben nicht eingehalten werden, betont die Landestierschutzbeauftragte des Landes Brandenburg Dr. Anne Zinke.
Dr. Anne Zinke:
„Ich bin nach wie vor entsetzt über die Grausamkeit dieses Rindertransports. Die Bilder sind schockierend und unerträglich, die Leiden der Tiere unvorstellbar. Auch die Machtlosigkeit gegenüber den Behörden vor Ort, während die Tiere noch lebten und wir versucht haben, andere Unterbringungsmöglichkeiten zu finden oder die Tiere und ihre ungeborenen Kälber wenigstens tierschutzgerecht erlösen zu lassen, lähmt einen nachhaltig und macht mich wütend. Schlimm ist, dass es sich dabei nicht um einen Einzelfall handelt. Transporte lebender und erst recht hochtragender Tiere in Drittstaaten, die nicht gewillt sind, die EU-Tierschutzstandards einzuhalten, müssen endlich strikt verboten werden! Das Tierschutzgesetz sieht solche Regelungen in Paragraph 12 Absatz 2 Nummer 3 bereits vor, sie müssen nur endlich vom Bund umgesetzt werden.“
In diesen sogenannten Hochrisikostaaten außerhalb der Europäischen Union gelten weder adäquate Tierschutzvorgaben noch kann eine Überwachung derselben sichergestellt werden.
Der besagte Rindertransport auf dem Weg in die Türkei vom Herbst dieses Jahres ist kein Einzelfall.
„In einer stattfindenden Regelmäßigkeit werden Nutztiere auf zu lange Beförderungen geschickt und massive Tierschutzverstöße bei diesen Transporten in Tierschutzhochrisikostaaten deutlich. So etwas muss endlich verhindert werden“,
so Dr. Zinke.
Bisher erlauben das EU-Recht und das nationale Recht solche Beförderungen nach wie vor. Transporte in Drittländer außerhalb der EU gehen mit enormen Strapazen unter anderem durch die lange Transportdauer, durch zum Teil extreme Temperaturen, Platzmangel und eine unzureichende Versorgung der Tiere einher. Es ist bekannt, dass es in vielen Drittländern auch zu einem tierschutzwidrigen Umgang mit den Tieren, beispielsweise durch betäubungsloses Schlachten kommt. Die Tiere sind erheblichen Leiden und Schmerzen ausgesetzt.
„Dies ist mit den Staatsziel Tierschutz gemäß Artikel 20a des Grundgesetzes nicht vereinbar!“,
betont Dr. Zinke. Sie weist darauf hin, dass es Alternativen durch Fleisch- oder Schlachtkörperexporte anstelle von lebenden Tieren sowie Transporte von Sperma oder Embryonen anstelle von Zuchttieren in Drittländer gibt.
Die Landestierschutzbeauftragte Dr. Zinke, das Verbraucherschutzministerium sowie die weiteren Landestierschutzbeauftragten der Länder und des Bundes sowie viele Tierschutzorganisationen arbeiten intensiv daran, die Bundesregierung davon zu überzeugen, dass nationale Ausnahmen langer Transporte in Drittländer juristisch möglich und ein nationales Verbot des Exports von Nutztieren in tierschutzwidrige Hochrisikostaaten auch EU-rechtlich zulässig seien.
Dr. Zinke fordert, dass die Bundesregierung endlich von der Verordnungsermächtigung in § 12 Absatz 2 Nummer 3 Tierschutzgesetz Gebrauch macht und Drittlandstransporte vollständig verbietet. Weiterhin fordert Dr. Zinke, ein generelles Verbot von langen Tiertransporten, insbesondere tragender Tiere, im Tierschutzgesetz festzuschreiben. Lange Transporte, mit Ausnahme tierärztlich indizierter, führen bei Tieren generell zu unnötigen Leiden. Darüber hinaus sind Änderungen EU-weiter Regelungen notwendig.
Auch das Fachgespräch zu Tiertransporten der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen im Juni 2024 ergab: „Juristische Hürden für ein Tiertransportverbot in Drittstaaten sind obsolet." Die vom Bund oft als Argument herangezogenen juristischen Hindernisse bezüglich eines Transportverbotes in Drittstaaten seien somit hinfällig.
Sowohl die Landestierschutzbeauftragte Dr. Zinke als auch ihre Amtskolleginnen und -kollegen der Länder haben diverse Stellungnahmen an das noch zuständige Bundesministerium und an Bundestagsabgeordnete versandt, welche sowohl die Umsetzung des Paragraph 12 Absatz 2 Nummer 3 Tierschutzgesetz als auch direkte Verbote im Tierschutzgesetz und Änderungen unionsrechtlicher Rahmenbedingungen fordern. Auch Gespräche mit Bundestagsabgeordneten haben diesbezüglich stattgefunden. Im Prozess der kürzlich noch aktuellen Novellierung des Tierschutzgesetzes wurden ebenfalls diesbezügliche Änderungsantrage von ihnen eingebracht. Zudem gab es bereits Bundesratsinitiativen zum Thema, auch von Brandenburg.
Dr. Zinke betont, dass sie gemeinsam sowohl mit ihren Kolleginnen und Kollegen der Länder und des Bundes als auch mit dem Brandenburger Verbraucherschutzministerium weiterhin daran arbeitet, auf Bundesebene gesetzliche Änderungen zu erwirken, auch unter den Erschwernissen aufgrund der aktuellen Regierungskrise.
Die Bundestierschutzbeauftragte informiert zum Thema in ihrer „Stellungnahme zu den rechtlichen Möglichkeiten auf Bundesebene, Tiertransporte in Tierschutzhochrisikostaaten zu verhindern“.
Hintergrund
Bei einem Tiertransport mit trächtigen Rindern sind zwei von ursprünglich vier LKWs mit 69 Tieren an der bulgarisch-türkischen Grenze gestrandet und viele Tiere nach wochenlanger Qual einschließlich ihrer Kälber - geboren oder ungeboren - auf elende Weise verendet. Die überlebenden Tiere wurden letztlich auf einem türkischen Schlachthof getötet. Zwei der aus Brandenburg stammenden und vom türkischen Zoll zunächst bewilligten Transporte konnten aufgrund der auch in Brandenburg aufgetretenen Blauzungenkrankheit trotz vorliegender Laborergebnisse das türkische Zollgebiet nicht passieren. Zwei weitere, ebenfalls aus Brandenburg kommende Transporte, konnten hingegen passieren. Die Ursachen für die ungleiche Behandlung sind unklar.
Landestierschutzbeauftragte Dr. Anne Zinke fordert entschiedenes Handeln der Bundespolitik und Schließen von Umsetzungslücken
Die kürzlich ausgestrahlte Reportage „Tiertransporte: Gefangen zwischen Grenzen“ der Reportagereihe „37 Grad“ des ZDF hat die Menschen verständlicherweise empört und noch einmal mehr veranschaulicht, wie wichtig und überfällig nationale Verbote für lange Beförderungen in Drittländer sind, bei denen die europäischen Tierschutzvorgaben nicht eingehalten werden, betont die Landestierschutzbeauftragte des Landes Brandenburg Dr. Anne Zinke.
Dr. Anne Zinke:
„Ich bin nach wie vor entsetzt über die Grausamkeit dieses Rindertransports. Die Bilder sind schockierend und unerträglich, die Leiden der Tiere unvorstellbar. Auch die Machtlosigkeit gegenüber den Behörden vor Ort, während die Tiere noch lebten und wir versucht haben, andere Unterbringungsmöglichkeiten zu finden oder die Tiere und ihre ungeborenen Kälber wenigstens tierschutzgerecht erlösen zu lassen, lähmt einen nachhaltig und macht mich wütend. Schlimm ist, dass es sich dabei nicht um einen Einzelfall handelt. Transporte lebender und erst recht hochtragender Tiere in Drittstaaten, die nicht gewillt sind, die EU-Tierschutzstandards einzuhalten, müssen endlich strikt verboten werden! Das Tierschutzgesetz sieht solche Regelungen in Paragraph 12 Absatz 2 Nummer 3 bereits vor, sie müssen nur endlich vom Bund umgesetzt werden.“
In diesen sogenannten Hochrisikostaaten außerhalb der Europäischen Union gelten weder adäquate Tierschutzvorgaben noch kann eine Überwachung derselben sichergestellt werden.
Der besagte Rindertransport auf dem Weg in die Türkei vom Herbst dieses Jahres ist kein Einzelfall.
„In einer stattfindenden Regelmäßigkeit werden Nutztiere auf zu lange Beförderungen geschickt und massive Tierschutzverstöße bei diesen Transporten in Tierschutzhochrisikostaaten deutlich. So etwas muss endlich verhindert werden“,
so Dr. Zinke.
Bisher erlauben das EU-Recht und das nationale Recht solche Beförderungen nach wie vor. Transporte in Drittländer außerhalb der EU gehen mit enormen Strapazen unter anderem durch die lange Transportdauer, durch zum Teil extreme Temperaturen, Platzmangel und eine unzureichende Versorgung der Tiere einher. Es ist bekannt, dass es in vielen Drittländern auch zu einem tierschutzwidrigen Umgang mit den Tieren, beispielsweise durch betäubungsloses Schlachten kommt. Die Tiere sind erheblichen Leiden und Schmerzen ausgesetzt.
„Dies ist mit den Staatsziel Tierschutz gemäß Artikel 20a des Grundgesetzes nicht vereinbar!“,
betont Dr. Zinke. Sie weist darauf hin, dass es Alternativen durch Fleisch- oder Schlachtkörperexporte anstelle von lebenden Tieren sowie Transporte von Sperma oder Embryonen anstelle von Zuchttieren in Drittländer gibt.
Die Landestierschutzbeauftragte Dr. Zinke, das Verbraucherschutzministerium sowie die weiteren Landestierschutzbeauftragten der Länder und des Bundes sowie viele Tierschutzorganisationen arbeiten intensiv daran, die Bundesregierung davon zu überzeugen, dass nationale Ausnahmen langer Transporte in Drittländer juristisch möglich und ein nationales Verbot des Exports von Nutztieren in tierschutzwidrige Hochrisikostaaten auch EU-rechtlich zulässig seien.
Dr. Zinke fordert, dass die Bundesregierung endlich von der Verordnungsermächtigung in § 12 Absatz 2 Nummer 3 Tierschutzgesetz Gebrauch macht und Drittlandstransporte vollständig verbietet. Weiterhin fordert Dr. Zinke, ein generelles Verbot von langen Tiertransporten, insbesondere tragender Tiere, im Tierschutzgesetz festzuschreiben. Lange Transporte, mit Ausnahme tierärztlich indizierter, führen bei Tieren generell zu unnötigen Leiden. Darüber hinaus sind Änderungen EU-weiter Regelungen notwendig.
Auch das Fachgespräch zu Tiertransporten der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen im Juni 2024 ergab: „Juristische Hürden für ein Tiertransportverbot in Drittstaaten sind obsolet." Die vom Bund oft als Argument herangezogenen juristischen Hindernisse bezüglich eines Transportverbotes in Drittstaaten seien somit hinfällig.
Sowohl die Landestierschutzbeauftragte Dr. Zinke als auch ihre Amtskolleginnen und -kollegen der Länder haben diverse Stellungnahmen an das noch zuständige Bundesministerium und an Bundestagsabgeordnete versandt, welche sowohl die Umsetzung des Paragraph 12 Absatz 2 Nummer 3 Tierschutzgesetz als auch direkte Verbote im Tierschutzgesetz und Änderungen unionsrechtlicher Rahmenbedingungen fordern. Auch Gespräche mit Bundestagsabgeordneten haben diesbezüglich stattgefunden. Im Prozess der kürzlich noch aktuellen Novellierung des Tierschutzgesetzes wurden ebenfalls diesbezügliche Änderungsantrage von ihnen eingebracht. Zudem gab es bereits Bundesratsinitiativen zum Thema, auch von Brandenburg.
Dr. Zinke betont, dass sie gemeinsam sowohl mit ihren Kolleginnen und Kollegen der Länder und des Bundes als auch mit dem Brandenburger Verbraucherschutzministerium weiterhin daran arbeitet, auf Bundesebene gesetzliche Änderungen zu erwirken, auch unter den Erschwernissen aufgrund der aktuellen Regierungskrise.
Die Bundestierschutzbeauftragte informiert zum Thema in ihrer „Stellungnahme zu den rechtlichen Möglichkeiten auf Bundesebene, Tiertransporte in Tierschutzhochrisikostaaten zu verhindern“.
Hintergrund
Bei einem Tiertransport mit trächtigen Rindern sind zwei von ursprünglich vier LKWs mit 69 Tieren an der bulgarisch-türkischen Grenze gestrandet und viele Tiere nach wochenlanger Qual einschließlich ihrer Kälber - geboren oder ungeboren - auf elende Weise verendet. Die überlebenden Tiere wurden letztlich auf einem türkischen Schlachthof getötet. Zwei der aus Brandenburg stammenden und vom türkischen Zoll zunächst bewilligten Transporte konnten aufgrund der auch in Brandenburg aufgetretenen Blauzungenkrankheit trotz vorliegender Laborergebnisse das türkische Zollgebiet nicht passieren. Zwei weitere, ebenfalls aus Brandenburg kommende Transporte, konnten hingegen passieren. Die Ursachen für die ungleiche Behandlung sind unklar.