Die Geschäftsstelle der Landestierschutzbeauftragten


Die unabhängige Landestierschutzbeauftragte (LTSB) ist eine selbständige Organisationseinheit (Geschäftsstelle) außerhalb der Abteilungsstruktur im Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg. Die Geschäftsstelle arbeitet dabei frei von fachlichen Weisungen.
Derzeit arbeiten neben der Landestierschutzbeauftragten, Dr. Anne Zinke, drei weitere Mitarbeiterinnen in der Geschäftsstelle. Dies sind:
- Nannette Pankow
Referentin der Landestierschutzbeauftragten | Diplom-Agraringenieurin - Stefanie Bauer
Bürosachbearbeiterin der Landestierschutzbeauftragten - Sonja Bossmanns
Bürosachbearbeiterin der Landestierschutzbeauftragten | Tiermedizinische Fachangestellte
Aufgaben
Das Tätigkeitsziel der LTSB ist die Förderung von Tierschutz und Tierwohl im Land Brandenburg. Insbesondere strukturelle Verbesserungen im Bereich Tierschutz und deren Umsetzung für mehr Tierwohl werden unterstützt.
Als unabhängige Stelle nimmt die LTSB keine Vollzugsaufgaben nach dem Tierschutzrecht wahr. Sie besitzt daher kein behördliches Betretungs- und Einsichtsrecht in Akten der zuständigen Behörden. Wenn – aufgrund von Beschwerden oder anderen Ereignissen – der Verdacht auf einen Verstoß gegen tierschutzrechtliche Vorschriften besteht, handeln die zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter.
Die Aufgaben der Landestierschutzbeauftragten sind insbesondere:
1. Beratungsauftrag in Tierschutzfragen:
- Mitwirkung an der Erstellung, der Umsetzung und der Fortschreibung des Tierschutzplans bei dessen Initiative des Landes Brandenburg;
- Beratung in Fragen des Tierschutzes einschließlich bei Rechtsetzungsvorhaben für das im Tierschutz zuständige Ministerium und der nachgeordneten Behörden;
- Kontakt für Bürgerinnen und Bürger, Verbände, Vereine sowie wissenschaftliche Einrichtungen und
- ständiger Gast im Tierschutzbeirat des Landes Brandenburg.
2. Mitwirkung an der Einhaltung tierschutzrechtlicher Bestimmungen durch die Behörden und Einrichtungen des Landes
- Beanstandung von bekannt gewordenern Verstößen gegen Tierschutzrecht und Missständen gegenüber den zuständigen Behörde;
- Mitwirkung bei der Sicherstellung der Einhaltung tierschutzrechtlicher Bestimmungen und
- Beteiligung bei der Erarbeitung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften und tierschutzfachlichen und -rechtlichen Initiativen.
3. Stärkung von Tierschutz und Tierwohl
- Zusammenarbeit in Tierschutzfragen mit Tierschutzverbänden und -vereinen, Berufs- und Fachverbänden sowie wissenschaftlichen und Bildungseinrichtungen;
- Stärkung der Belange und das Verständnis für Tierschutz im Bereich der Bildung und Öffentlichkeit und
- Förderung der Gewinnung, Wahrnehmung und Umsetzung von Erkenntnissen aus Praxis, Wissenschaft und Forschung.
Die unabhängige Landestierschutzbeauftragte (LTSB) ist eine selbständige Organisationseinheit (Geschäftsstelle) außerhalb der Abteilungsstruktur im Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg. Die Geschäftsstelle arbeitet dabei frei von fachlichen Weisungen.
Derzeit arbeiten neben der Landestierschutzbeauftragten, Dr. Anne Zinke, drei weitere Mitarbeiterinnen in der Geschäftsstelle. Dies sind:
- Nannette Pankow
Referentin der Landestierschutzbeauftragten | Diplom-Agraringenieurin - Stefanie Bauer
Bürosachbearbeiterin der Landestierschutzbeauftragten - Sonja Bossmanns
Bürosachbearbeiterin der Landestierschutzbeauftragten | Tiermedizinische Fachangestellte
Aufgaben
Das Tätigkeitsziel der LTSB ist die Förderung von Tierschutz und Tierwohl im Land Brandenburg. Insbesondere strukturelle Verbesserungen im Bereich Tierschutz und deren Umsetzung für mehr Tierwohl werden unterstützt.
Als unabhängige Stelle nimmt die LTSB keine Vollzugsaufgaben nach dem Tierschutzrecht wahr. Sie besitzt daher kein behördliches Betretungs- und Einsichtsrecht in Akten der zuständigen Behörden. Wenn – aufgrund von Beschwerden oder anderen Ereignissen – der Verdacht auf einen Verstoß gegen tierschutzrechtliche Vorschriften besteht, handeln die zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter.
Die Aufgaben der Landestierschutzbeauftragten sind insbesondere:
1. Beratungsauftrag in Tierschutzfragen:
- Mitwirkung an der Erstellung, der Umsetzung und der Fortschreibung des Tierschutzplans bei dessen Initiative des Landes Brandenburg;
- Beratung in Fragen des Tierschutzes einschließlich bei Rechtsetzungsvorhaben für das im Tierschutz zuständige Ministerium und der nachgeordneten Behörden;
- Kontakt für Bürgerinnen und Bürger, Verbände, Vereine sowie wissenschaftliche Einrichtungen und
- ständiger Gast im Tierschutzbeirat des Landes Brandenburg.
2. Mitwirkung an der Einhaltung tierschutzrechtlicher Bestimmungen durch die Behörden und Einrichtungen des Landes
- Beanstandung von bekannt gewordenern Verstößen gegen Tierschutzrecht und Missständen gegenüber den zuständigen Behörde;
- Mitwirkung bei der Sicherstellung der Einhaltung tierschutzrechtlicher Bestimmungen und
- Beteiligung bei der Erarbeitung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften und tierschutzfachlichen und -rechtlichen Initiativen.
3. Stärkung von Tierschutz und Tierwohl
- Zusammenarbeit in Tierschutzfragen mit Tierschutzverbänden und -vereinen, Berufs- und Fachverbänden sowie wissenschaftlichen und Bildungseinrichtungen;
- Stärkung der Belange und das Verständnis für Tierschutz im Bereich der Bildung und Öffentlichkeit und
- Förderung der Gewinnung, Wahrnehmung und Umsetzung von Erkenntnissen aus Praxis, Wissenschaft und Forschung.
Häufig gefragt
Wohin kann ich mich wenden, wenn ich mit der Arbeit des Veterinäramts fachlich nicht zufrieden bin?
- An das für den Haltungsort zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
- An das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz
des Landes Brandenburg (MLEUV)
Abteilung 6, Referat 63
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13
14467 Potsdam
+49 331 866-7930
E-Mail: tierschutz-tam@mleuv.bandenburg.de - An die Landestierschutzbeauftragte - sie vermittelt, berät und/oder hilft bei der Aufklärung
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13
14467 Potsdam
Geschäftsstelle:
+49 331 866-7907 oder -7908
+49 331 866-7902
E-Mail: tierschutz@mleuv.brandenburg.de
- An das für den Haltungsort zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
- An das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz
des Landes Brandenburg (MLEUV)
Abteilung 6, Referat 63
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13
14467 Potsdam
+49 331 866-7930
E-Mail: tierschutz-tam@mleuv.bandenburg.de - An die Landestierschutzbeauftragte - sie vermittelt, berät und/oder hilft bei der Aufklärung
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13
14467 Potsdam
Geschäftsstelle:
+49 331 866-7907 oder -7908
+49 331 866-7902
E-Mail: tierschutz@mleuv.brandenburg.de
Wie melde ich einen Tierschutzverstoß?
Sie haben den Eindruck, dass ein Tier nicht artgerecht gehalten, ernährt, gepflegt oder gar misshandelt oder gequält wird und möchten das zur Anzeige bringen?
Wenden Sie sich zunächst bitte direkt an das für den Haltungsort zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt. Ihre Anzeige sollte im besten Fall schriftlich formuliert sein und möglichst Folgendes enthalten:
- Adresse oder Angaben zum Ort (Wegbeschreibung), Zeit und möglichst vollständige Beschreibung der Art und des Ablaufs des Missstandes
- Fotos, Aufnahmen, Beweismittel, eigene Zeichnungen (wenn vorhanden und möglich) beifügen
- Beteiligte Personen nennen, gegebenenfalls andere Zeugen
- Ist die zuständige Tierschutzbehörde nicht erreichbar, unmittelbares Handeln aber notwendig, so wenden Sie sich bitte an die örtliche Polizei oder das Ordnungsamt.
Das Veterinäramt überprüft den Vorwurf, stellt fest, ob gegen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes verstoßen wurde und leitet notwendige Maßnahmen ein.
Sie haben den Eindruck, dass ein Tier nicht artgerecht gehalten, ernährt, gepflegt oder gar misshandelt oder gequält wird und möchten das zur Anzeige bringen?
Wenden Sie sich zunächst bitte direkt an das für den Haltungsort zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt. Ihre Anzeige sollte im besten Fall schriftlich formuliert sein und möglichst Folgendes enthalten:
- Adresse oder Angaben zum Ort (Wegbeschreibung), Zeit und möglichst vollständige Beschreibung der Art und des Ablaufs des Missstandes
- Fotos, Aufnahmen, Beweismittel, eigene Zeichnungen (wenn vorhanden und möglich) beifügen
- Beteiligte Personen nennen, gegebenenfalls andere Zeugen
- Ist die zuständige Tierschutzbehörde nicht erreichbar, unmittelbares Handeln aber notwendig, so wenden Sie sich bitte an die örtliche Polizei oder das Ordnungsamt.
Das Veterinäramt überprüft den Vorwurf, stellt fest, ob gegen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes verstoßen wurde und leitet notwendige Maßnahmen ein.
Kurzbiografie Dr. Anne Zinke

Dr. Anne Zinke studierte an der Freien Universität (FU) Berlin das Studienfach Veterinärmedizin und erhielt im Februar 2014 die Approbationsurkunde als Tierärztin.
Nach ihrem Studium war sie zunächst als Doktorandin am Institut für Tierpathologie an der FU Berlin und beim Deutschen Konsortium für Transnationale Krebsforschung am Max-Delbrück-Centrum Berlin-Buch tätig. Nach erfolgreichem Promotionsverfahren wurde ihr im Juni 2016 von der FU Berlin der Grad „Doktor der Veterinärmedizin“ verliehen.
2020 erhielt sie nach entsprechender vierjähriger Weiterbildung und Prüfung von der Tierärztekammer Berlin die Bezeichnung „Fachtierärztin für Tierschutz“.
Von Juni 2016 bis Mitte Dezember 2022 war sie in der Arbeitsgruppe „Veterinärwesen (Tierschutz)“ im Berliner Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) tätig. Im Rahmen Ihrer dortigen Tätigkeit war sie unter anderem zuständig für:
- die Prüfung und Genehmigung von Tierversuchen,
- die Prüfung und Erteilung von Zucht- und Haltungserlaubnissen für Einrichtungen gemäß Paragraph 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Tierschutzgesetzes und
- den Tierschutzvollzug (Kontrolle von Tierversuchen und Tierhaltungen und die Ahndung von Tierschutzverstößen).
Ab Januar 2021 übernahm sie die Gruppenleitung der Arbeitsgruppe „Veterinärwesen (Tierschutz)“. Im Mai 2022 wurde ihr im Rahmen einer Abwesenheitsvertretung zusätzlich die Leitung des Referats für gesundheitlichen Verbraucherschutz (Veterinär- und Lebensmittelwesen, Gentechnik und Ökokontrolle) übertragen.
Seit dem 15. Dezember 2022 ist Dr. Anne Zinke Landestierschutzbeauftragte des Landes Brandenburg.

Dr. Anne Zinke studierte an der Freien Universität (FU) Berlin das Studienfach Veterinärmedizin und erhielt im Februar 2014 die Approbationsurkunde als Tierärztin.
Nach ihrem Studium war sie zunächst als Doktorandin am Institut für Tierpathologie an der FU Berlin und beim Deutschen Konsortium für Transnationale Krebsforschung am Max-Delbrück-Centrum Berlin-Buch tätig. Nach erfolgreichem Promotionsverfahren wurde ihr im Juni 2016 von der FU Berlin der Grad „Doktor der Veterinärmedizin“ verliehen.
2020 erhielt sie nach entsprechender vierjähriger Weiterbildung und Prüfung von der Tierärztekammer Berlin die Bezeichnung „Fachtierärztin für Tierschutz“.
Von Juni 2016 bis Mitte Dezember 2022 war sie in der Arbeitsgruppe „Veterinärwesen (Tierschutz)“ im Berliner Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) tätig. Im Rahmen Ihrer dortigen Tätigkeit war sie unter anderem zuständig für:
- die Prüfung und Genehmigung von Tierversuchen,
- die Prüfung und Erteilung von Zucht- und Haltungserlaubnissen für Einrichtungen gemäß Paragraph 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Tierschutzgesetzes und
- den Tierschutzvollzug (Kontrolle von Tierversuchen und Tierhaltungen und die Ahndung von Tierschutzverstößen).
Ab Januar 2021 übernahm sie die Gruppenleitung der Arbeitsgruppe „Veterinärwesen (Tierschutz)“. Im Mai 2022 wurde ihr im Rahmen einer Abwesenheitsvertretung zusätzlich die Leitung des Referats für gesundheitlichen Verbraucherschutz (Veterinär- und Lebensmittelwesen, Gentechnik und Ökokontrolle) übertragen.
Seit dem 15. Dezember 2022 ist Dr. Anne Zinke Landestierschutzbeauftragte des Landes Brandenburg.