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Entscheidungshilfe - UVP-Screener

Entscheidungshilfe zur Feststellung einer UVP- oder UVP-Vorprüfungspflicht für Neu- oder Änderungsvorhaben gemäß Paragraphen 9 bis 12 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Entscheidungshilfe zur Feststellung einer UVP- oder UVP-Vorprüfungspflicht für Neu- oder Änderungsvorhaben gemäß Paragraphen 9 bis 12 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

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Als Grundlage für den UVP-Screener diente ein Flussdiagramm. Dieses ist in den Formaten A0 und A3 als PDF-Download verfügbar.

Als Grundlage für den UVP-Screener diente ein Flussdiagramm. Dieses ist in den Formaten A0 und A3 als PDF-Download verfügbar.

Der UVP-Screener ist eine Entscheidungshilfe zur Anwendung der Vorschriften zu Änderungs- und Kumulationsvorhaben gemäß Paragraphen 9 bis 12 UVPG. Er soll im ersten Schritt dabei unterstützen, schnell, jedoch unverbindlich, zu klären, ob für ein geplantes Vorhaben die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, eine allgemeine oder standortbezogene Vorprüfung erforderlich ist oder keine dieser Pflichten besteht.

Insbesondere bei Änderungs- oder Kumulationsvorhaben, bei denen die rechtlichen Anforderungen in einigen Fällen komplex sein können, bietet der UVP-Screener eine Orientierung und kann damit den Entscheidungsprozess vereinfachen.

Am Ende besteht zudem die Möglichkeit, das Ergebnis als PDF-Datei zu exportieren.

Der UVP-Screener ist eine Entscheidungshilfe zur Anwendung der Vorschriften zu Änderungs- und Kumulationsvorhaben gemäß Paragraphen 9 bis 12 UVPG. Er soll im ersten Schritt dabei unterstützen, schnell, jedoch unverbindlich, zu klären, ob für ein geplantes Vorhaben die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, eine allgemeine oder standortbezogene Vorprüfung erforderlich ist oder keine dieser Pflichten besteht.

Insbesondere bei Änderungs- oder Kumulationsvorhaben, bei denen die rechtlichen Anforderungen in einigen Fällen komplex sein können, bietet der UVP-Screener eine Orientierung und kann damit den Entscheidungsprozess vereinfachen.

Am Ende besteht zudem die Möglichkeit, das Ergebnis als PDF-Datei zu exportieren.

Es ist zu beachten, dass in Einzelfällen durch besondere Vorschriften Abweichungen entstehen können.

Eine verbindliche Entscheidung über das Bestehen oder Nichtbestehen einer UVP-Pflicht oder einer Vorprüfungspflicht kann ausschließlich die für das Verfahren zuständige Behörde auf Grundlage der entsprechenden Unterlagen treffen.

Ausgangspunkt für die Prüfung ist ein Vorhaben oder ein Teil eines Vorhabens, das in Anlage 1 UVPG, BbgUVPG oder analog in anderen Gesetzen aufgeführt ist. Zudem müssen die Vorschriften zu Änderungsvorhaben bzw. Kumulationsvorhaben des UVPG anwendbar sein.

Der Begriff des Vorhabens richtet sich nach dem einschlägigen Fachrecht. Die Voraussetzung ist, dass es sich um ein Zulassungsverfahren im Sinne von Paragraph 2 Absatz 6 UVPG handelt.

In dem UVP-Screener werden folgende Abkürzungen verwendet:

  • UVP - Umweltverträglichkeitsprüfung
  • UVPG - Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
  • BbgUVPG - Brandenburgisches Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
  • A/S – Vorprüfung – Allgemeine/Standortbezogene Vorprüfung

Es ist zu beachten, dass in Einzelfällen durch besondere Vorschriften Abweichungen entstehen können.

Eine verbindliche Entscheidung über das Bestehen oder Nichtbestehen einer UVP-Pflicht oder einer Vorprüfungspflicht kann ausschließlich die für das Verfahren zuständige Behörde auf Grundlage der entsprechenden Unterlagen treffen.

Ausgangspunkt für die Prüfung ist ein Vorhaben oder ein Teil eines Vorhabens, das in Anlage 1 UVPG, BbgUVPG oder analog in anderen Gesetzen aufgeführt ist. Zudem müssen die Vorschriften zu Änderungsvorhaben bzw. Kumulationsvorhaben des UVPG anwendbar sein.

Der Begriff des Vorhabens richtet sich nach dem einschlägigen Fachrecht. Die Voraussetzung ist, dass es sich um ein Zulassungsverfahren im Sinne von Paragraph 2 Absatz 6 UVPG handelt.

In dem UVP-Screener werden folgende Abkürzungen verwendet:

  • UVP - Umweltverträglichkeitsprüfung
  • UVPG - Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
  • BbgUVPG - Brandenburgisches Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
  • A/S – Vorprüfung – Allgemeine/Standortbezogene Vorprüfung