Hauptmenü

Beratung für private Besitzer

Das Waldgesetz des Landes Brandenburg weist den Forstbehörden die Aufgabe zu, die Privatwaldbesitzer durch Rat und Anleitung zu unterstützen sowie Dienstleistungen zu erbringen. Während die forstfachliche Beratung und Anleitung kostenlos erfolgen, muss für Dienstleistungen ein Entgelt entrichtet werden.

Darüber hinaus können forstwirtschaftliche Beratungsdienstleistungen in Anspruch genommen werden.

Um den Privat- und Körperschaftswald ordnungsgemäß zu bewirtschaften und die von der Gesellschaft an den Wald gestellten Anforderungen zu erfüllen, bedarf es der Hilfe des Landes und des Bundes. Wichtige Maßnahmen hierzu sind

  • die Betreuung der Waldbesitzer durch die Forstbehörden,
  • die Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen,
  • die Unterstützung der Waldbesitzer bei der Bildung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse und
  • die Beratung der Waldbesitzer durch anerkannte forstliche Berater.

Das Waldgesetz des Landes Brandenburg weist den Forstbehörden die Aufgabe zu, die Privatwaldbesitzer durch Rat und Anleitung zu unterstützen sowie Dienstleistungen zu erbringen. Während die forstfachliche Beratung und Anleitung kostenlos erfolgen, muss für Dienstleistungen ein Entgelt entrichtet werden.

Darüber hinaus können forstwirtschaftliche Beratungsdienstleistungen in Anspruch genommen werden.

Um den Privat- und Körperschaftswald ordnungsgemäß zu bewirtschaften und die von der Gesellschaft an den Wald gestellten Anforderungen zu erfüllen, bedarf es der Hilfe des Landes und des Bundes. Wichtige Maßnahmen hierzu sind

  • die Betreuung der Waldbesitzer durch die Forstbehörden,
  • die Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen,
  • die Unterstützung der Waldbesitzer bei der Bildung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse und
  • die Beratung der Waldbesitzer durch anerkannte forstliche Berater.

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen