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Moorbodenmanagement in Brandenburg

Havelländisches Luch zwischen Paulinenaue und Eichberge | Blick auf ein Rinderweide, im Vordergrund ein Meliorationsgraben |November 2014
© Dr. Tilo Geisel/MLEUV
Havelländisches Luch zwischen Paulinenaue und Eichberge | Blick auf ein Rinderweide, im Vordergrund ein Meliorationsgraben |November 2014
© Dr. Tilo Geisel/MLEUV
Karte Moorböden in Brandenburg mit Flussgebietsgrenzen
© Geobroker

Brandenburg gehört mit rund 264.000 Hektar zu den moorreichsten Bundesländern. Das Land hat einen Anteil an der Moorfläche Deutschlands von circa 15 Prozent. Die Moore werden oft als „Luch“ bezeichnet, ein Begriff aus dem Plattdeutschen, der sich auch in vielen Orts- und Gebietsbezeichnungen in Brandenburg findet, wie zum Beispiel Rhinluch, Havelländisches Luch und Rauhes Luch. Viele der Flächen sind jedoch für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung entwässert und heute kaum noch als Moore erkennbar.

Die langfristige Sicherung natürlicher Wasserressourcen auf Moorböden ist ein zentrales Ziel des Moorbodenmanagements in Brandenburg. Dadurch sollen sowohl die Moorböden als auch ihre wirtschaftliche Nutzbarkeit erhalten bleiben.

Karte Moorböden in Brandenburg mit Flussgebietsgrenzen
© Geobroker

Brandenburg gehört mit rund 264.000 Hektar zu den moorreichsten Bundesländern. Das Land hat einen Anteil an der Moorfläche Deutschlands von circa 15 Prozent. Die Moore werden oft als „Luch“ bezeichnet, ein Begriff aus dem Plattdeutschen, der sich auch in vielen Orts- und Gebietsbezeichnungen in Brandenburg findet, wie zum Beispiel Rhinluch, Havelländisches Luch und Rauhes Luch. Viele der Flächen sind jedoch für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung entwässert und heute kaum noch als Moore erkennbar.

Die langfristige Sicherung natürlicher Wasserressourcen auf Moorböden ist ein zentrales Ziel des Moorbodenmanagements in Brandenburg. Dadurch sollen sowohl die Moorböden als auch ihre wirtschaftliche Nutzbarkeit erhalten bleiben.

Das nachhaltige Wassermengenmanagement auf Moorböden stärkt den Landschaftswasserhaushalt und ist zusätzlich ein wichtiges Instrument für die Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Nach Prognosen von Klimamodellen werden die Niederschläge in Brandenburg zwar auf niedrigem Niveau in etwa gleichbleiben, aber es ist eine Zunahme von Extremereignissen wie anhaltenden Dürre- und Hitzeperioden sowie extremen Starkregenereignissen zu erwarten. Durch die Anhebung von Wasserständen auf entwässerten Moorböden können diese extremen Wetterereignisse besser ausgeglichen und die natürlichen Wasserressourcen langfristig gesichert werden. Wasserrückhalt auf Moorböden kann die Schäden bei Niedrigwasser minimieren.

Die Fortführung der Entwässerung auf Moorböden wird mittel- bis langfristig zum Verlust der Bewirtschaftbarkeit vieler Moorstandorte durch Degradation und Sackung führen. Gleichzeitig trägt der Wasserrückhalt auf Mooren erheblich zum Klimaschutz bei. Durch die Anhebung von Wasserständen wird der Zersetzungsprozess von Torf verlangsamt und die Freisetzung von Treibhausgasen erheblich reduziert. Hierfür bedarf es individueller, an den Standort und die Bewirtschaftung angepasster Lösungen, die immer mit den Akteuren vor Ort gemeinsam gefunden werden müssen.

Moorschutzprogramm

Am 14. März 2023 verabschiedete das Brandenburger Kabinett das Moorschutzprogramm und vereinbarte Ziele, Handlungsbedarf und die künftige Herangehensweise für die Umsetzung des Moorschutzes im Land.  Mit dem Moorschutzprogramm kommt die Landesregierung dem Auftrag des Landtags mit Beschluss vom 14. Mai 2020 (Drucksache 7/1122-B) nach.

Das Moorschutzprogramm bildet den abgestimmten Rahmen für alle weiteren Aktivitäten zum Moorbodenmanagement im Land. Es stellt die Fachgrundlagen des Moorschutzes, wasserwirtschaftliche und wasserrechtliche Grundlagen, bereits ergriffene und geplante Maßnahmen sowie vorhandene Förderinstrumente im Jahr 2023 zusammenfassend dar. Zudem greift das Programm die Ziele der Bund-Länder-Zielvereinbarung „Klimaschutz durch Moorbodenschutz“ vom September 2021 und die bereits vom Kabinett am 23. August 2022 beschlossenen Sektorziele für den Klimaplan auf, der am März 2024 verabschiedet wurde.

An folgende Grundsätze sieht sich das Land bei der Umsetzung von Moorbodenmanagement in Brandenburg insbesondere gebunden:

  • Es gilt der Grundsatz der Freiwilligkeit, das heißt, dass Wasserstandsanhebungen auf privaten beziehungsweise privat genutzten Moorböden nur gemeinsam mit den Flächeneigentümerinnen und -eigentümern sowie Flächennutzenden umgesetzt werden.
  • Flächeneigentümerinnen und -eigentümer sowie Flächennutzende werden deshalb bei der Planung und Umsetzung von Moorschutzprojekten partizipativ an der Lösungsfindung beteiligt. Verfahren werden transparent gestaltet.
  • Landwirtschaftlich genutzte Moore sollen durch geeignete Maßnahmen langfristig als Produktionsmittel erhalten werden und durch eine standortangepasste Landnutzung auch zukünftig zur regionalen Wertschöpfung beitragen.
  • Ansätze zur wirtschaftlichen und standortangepassten Nutzung von Moorböden, wie beispielsweise die Weiterentwicklung der Bewirtschaftungstechnik und der Aufbau von Verwertungsketten zur Inwertsetzung der zu gewinnenden Biomasse, werden unterstützt.
  • Das Land will auf landeseigenen Flächen die Ziele und Maßnahmen des Moorschutzprogramms vorbildhaft umsetzen.

Das Moorbodenmanagement wird im Rahmen der Umsetzung des Landesniedrigwasserkonzeptes Brandenburg mitbetrachtet und integriert. Das Landesniedrigwasserkonzept enthält umfangreiche Maßnahmen, die notwendig sind, um durch Wasserrückhalt in der Landschaft und ressourcenschonenden Umgang mit Wasser die Vorsorge vor Niedrigwasser zu verbessern und mit denen das Management von extremen Niedrigwasserereignissen verbessert werden soll. Die Umsetzung  erfolgt in den 16 Flussgebieten des Landes Brandenburg.

Das nachhaltige Wassermengenmanagement auf Moorböden stärkt den Landschaftswasserhaushalt und ist zusätzlich ein wichtiges Instrument für die Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Nach Prognosen von Klimamodellen werden die Niederschläge in Brandenburg zwar auf niedrigem Niveau in etwa gleichbleiben, aber es ist eine Zunahme von Extremereignissen wie anhaltenden Dürre- und Hitzeperioden sowie extremen Starkregenereignissen zu erwarten. Durch die Anhebung von Wasserständen auf entwässerten Moorböden können diese extremen Wetterereignisse besser ausgeglichen und die natürlichen Wasserressourcen langfristig gesichert werden. Wasserrückhalt auf Moorböden kann die Schäden bei Niedrigwasser minimieren.

Die Fortführung der Entwässerung auf Moorböden wird mittel- bis langfristig zum Verlust der Bewirtschaftbarkeit vieler Moorstandorte durch Degradation und Sackung führen. Gleichzeitig trägt der Wasserrückhalt auf Mooren erheblich zum Klimaschutz bei. Durch die Anhebung von Wasserständen wird der Zersetzungsprozess von Torf verlangsamt und die Freisetzung von Treibhausgasen erheblich reduziert. Hierfür bedarf es individueller, an den Standort und die Bewirtschaftung angepasster Lösungen, die immer mit den Akteuren vor Ort gemeinsam gefunden werden müssen.

Moorschutzprogramm

Am 14. März 2023 verabschiedete das Brandenburger Kabinett das Moorschutzprogramm und vereinbarte Ziele, Handlungsbedarf und die künftige Herangehensweise für die Umsetzung des Moorschutzes im Land.  Mit dem Moorschutzprogramm kommt die Landesregierung dem Auftrag des Landtags mit Beschluss vom 14. Mai 2020 (Drucksache 7/1122-B) nach.

Das Moorschutzprogramm bildet den abgestimmten Rahmen für alle weiteren Aktivitäten zum Moorbodenmanagement im Land. Es stellt die Fachgrundlagen des Moorschutzes, wasserwirtschaftliche und wasserrechtliche Grundlagen, bereits ergriffene und geplante Maßnahmen sowie vorhandene Förderinstrumente im Jahr 2023 zusammenfassend dar. Zudem greift das Programm die Ziele der Bund-Länder-Zielvereinbarung „Klimaschutz durch Moorbodenschutz“ vom September 2021 und die bereits vom Kabinett am 23. August 2022 beschlossenen Sektorziele für den Klimaplan auf, der am März 2024 verabschiedet wurde.

An folgende Grundsätze sieht sich das Land bei der Umsetzung von Moorbodenmanagement in Brandenburg insbesondere gebunden:

  • Es gilt der Grundsatz der Freiwilligkeit, das heißt, dass Wasserstandsanhebungen auf privaten beziehungsweise privat genutzten Moorböden nur gemeinsam mit den Flächeneigentümerinnen und -eigentümern sowie Flächennutzenden umgesetzt werden.
  • Flächeneigentümerinnen und -eigentümer sowie Flächennutzende werden deshalb bei der Planung und Umsetzung von Moorschutzprojekten partizipativ an der Lösungsfindung beteiligt. Verfahren werden transparent gestaltet.
  • Landwirtschaftlich genutzte Moore sollen durch geeignete Maßnahmen langfristig als Produktionsmittel erhalten werden und durch eine standortangepasste Landnutzung auch zukünftig zur regionalen Wertschöpfung beitragen.
  • Ansätze zur wirtschaftlichen und standortangepassten Nutzung von Moorböden, wie beispielsweise die Weiterentwicklung der Bewirtschaftungstechnik und der Aufbau von Verwertungsketten zur Inwertsetzung der zu gewinnenden Biomasse, werden unterstützt.
  • Das Land will auf landeseigenen Flächen die Ziele und Maßnahmen des Moorschutzprogramms vorbildhaft umsetzen.

Das Moorbodenmanagement wird im Rahmen der Umsetzung des Landesniedrigwasserkonzeptes Brandenburg mitbetrachtet und integriert. Das Landesniedrigwasserkonzept enthält umfangreiche Maßnahmen, die notwendig sind, um durch Wasserrückhalt in der Landschaft und ressourcenschonenden Umgang mit Wasser die Vorsorge vor Niedrigwasser zu verbessern und mit denen das Management von extremen Niedrigwasserereignissen verbessert werden soll. Die Umsetzung  erfolgt in den 16 Flussgebieten des Landes Brandenburg.

Förderung

Finanzielle Unterstützung bei der Umsetzung eines nachhaltigen Moorbodenmanagements bieten sowohl das Land Brandenburg als auch der Bund an.

Mit der Förderung des Wasserrückhalts auf landwirtschaftlichen Flächen und für die Einstellung von moorschonenden Wasserständen bietet Brandenburg landwirtschaftlichen Betrieben einen Anreiz, klima- und umweltgerechte Bewirtschaftung von Moorböden auf Grün- und Ackerland durch hohe Stauhaltung und bestimmte Nutzungsbeschränkungen umzusetzen (Richtlinie zur Förderung von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen zur Verbesserung des Klimaschutzes und der Wasserqualität auf landwirtschaftlich genutzten Flächen).

Mit der Förderrichtlinie Klima-/Moorschutz investiv, schafft das Land Anreize für Investitionen, die eine moor- und klimafreundliche Bewirtschaftung von Grün- und Ackerland ermöglichen, sowie Anreize für dezentrale Verwertungsverfahren für Biomasse aus Feucht- und Nassstandorten. Für die Beweidung von angestautem Grünland können Landwirtinnen und Landwirte eine Flächenförderung erhalten. Auch die Umstellung von Ackerflächen auf Moorgebieten zu Paludikulturen (Schilf und Rohrkolben) ist förderfähig. Für dieses Programm stehen insgesamt 12,3 Millionen Euro für den Zeitraum von sechs Jahren aus dem Zukunftsinvestitionsfonds des Landes Brandenburg (ZiFoG) zur Verfügung.

Das Land Brandenburg fördert kooperative Maßnahmen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, die den Klimaschutz und die Biodiversität verbessern (Richtlinie zur Förderung kooperativer Maßnahmen zur Verbesserung des Klimaschutzes und von der Biodiversität auf landwirtschaftlich genutzen Flächen).

Zudem kann über die Förderrichtlinie „Netzwerke, Kooperationen und regionale Wertschöpfungsketten“ des Landes Brandenburg die Initiierung und Stärkung von praxisorientierten Netzwerken und anderen kooperativen Strukturen, welche zu einer ressourcen-, umwelt- und klimaschonenden beziehungsweise klimaangepassten Landnutzung beitragen, unterstützt werden. Es wird die Erarbeitung und Umsetzung gemeinsamer Konzepte, Strategien und Projekte gefördert und zu deren Bekanntmachung und Verbreitung beigetragen.

Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und Nukleare Sicherheit (BMUKN) bietet im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) ebenfalls Fördermöglichkeiten, die dem Moorbodenschutz dienen und eine klimaschonende Bewirtschaftung von Moorböden unterstützen. Die Förderrichtlinie „Information, Aktivierung, Steuerung und Unterstützung von Maßnahmen zur Wiedervernässung von Moorböden“ (Förderrichtlinie InAWi) soll die notwendigen Voraussetzungen für die Vorbereitung und Begleitung flächenbezogener Wasserstandsanhebungen fördern. Hervorzuheben ist die Möglichkeit für Gebietskörperschaften und ihre Einrichtungen (zum Beipiel Ämter oder Wasser- und Bodenverbände) Moorbodenschutzmanagerinnen und -manager zur Steuerung und Koordinierung von Prozessen und Erstellung von Konzepten zu beantragen. Ebenfalls aus dem ANK und derzeit antragsfähig ist die Förderrichtlinie für die Wiedervernässung und Renaturierung naturschutzbedeutsamer Moore (Förderrichtlinie 1.000 Moore). Diese Förderrichtlinie richtet sich an Akteure, die über kleine, naturschutzbedeutsame und nicht land- und forstwirtschaftliche genutzte Moore verfügen und diese renaturieren wollen.

Pilotprojekte zum Klimamoorschutz in Brandenburg

Derzeit laufen folgende Pilotprojekte:

  • BLuMo - Brandenburgs Luchgebiete klimaschonend bewahren – Initiierung einer moorerhaltenden Stauhaltung und Bewirtschaftung“
  • WetNetBB - Bewirtschaftung und Biomasseverwertung von nassen Niedermooren: Netz von Modell- und Demonstrationsvorhaben in Moorregionen Brandenburgs“
  • Klimamoor Brandenburg - Klimaschutz und Klimafolgenanpassung durch moorschonende Einrichtung der Staubereiche und Wasserbewirtschaftung in Bezug auf Moorflächen des Landes Brandenburg und deren Einzugsgebiete“ der Arge Klimamoor

Förderung

Finanzielle Unterstützung bei der Umsetzung eines nachhaltigen Moorbodenmanagements bieten sowohl das Land Brandenburg als auch der Bund an.

Mit der Förderung des Wasserrückhalts auf landwirtschaftlichen Flächen und für die Einstellung von moorschonenden Wasserständen bietet Brandenburg landwirtschaftlichen Betrieben einen Anreiz, klima- und umweltgerechte Bewirtschaftung von Moorböden auf Grün- und Ackerland durch hohe Stauhaltung und bestimmte Nutzungsbeschränkungen umzusetzen (Richtlinie zur Förderung von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen zur Verbesserung des Klimaschutzes und der Wasserqualität auf landwirtschaftlich genutzten Flächen).

Mit der Förderrichtlinie Klima-/Moorschutz investiv, schafft das Land Anreize für Investitionen, die eine moor- und klimafreundliche Bewirtschaftung von Grün- und Ackerland ermöglichen, sowie Anreize für dezentrale Verwertungsverfahren für Biomasse aus Feucht- und Nassstandorten. Für die Beweidung von angestautem Grünland können Landwirtinnen und Landwirte eine Flächenförderung erhalten. Auch die Umstellung von Ackerflächen auf Moorgebieten zu Paludikulturen (Schilf und Rohrkolben) ist förderfähig. Für dieses Programm stehen insgesamt 12,3 Millionen Euro für den Zeitraum von sechs Jahren aus dem Zukunftsinvestitionsfonds des Landes Brandenburg (ZiFoG) zur Verfügung.

Das Land Brandenburg fördert kooperative Maßnahmen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, die den Klimaschutz und die Biodiversität verbessern (Richtlinie zur Förderung kooperativer Maßnahmen zur Verbesserung des Klimaschutzes und von der Biodiversität auf landwirtschaftlich genutzen Flächen).

Zudem kann über die Förderrichtlinie „Netzwerke, Kooperationen und regionale Wertschöpfungsketten“ des Landes Brandenburg die Initiierung und Stärkung von praxisorientierten Netzwerken und anderen kooperativen Strukturen, welche zu einer ressourcen-, umwelt- und klimaschonenden beziehungsweise klimaangepassten Landnutzung beitragen, unterstützt werden. Es wird die Erarbeitung und Umsetzung gemeinsamer Konzepte, Strategien und Projekte gefördert und zu deren Bekanntmachung und Verbreitung beigetragen.

Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und Nukleare Sicherheit (BMUKN) bietet im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) ebenfalls Fördermöglichkeiten, die dem Moorbodenschutz dienen und eine klimaschonende Bewirtschaftung von Moorböden unterstützen. Die Förderrichtlinie „Information, Aktivierung, Steuerung und Unterstützung von Maßnahmen zur Wiedervernässung von Moorböden“ (Förderrichtlinie InAWi) soll die notwendigen Voraussetzungen für die Vorbereitung und Begleitung flächenbezogener Wasserstandsanhebungen fördern. Hervorzuheben ist die Möglichkeit für Gebietskörperschaften und ihre Einrichtungen (zum Beipiel Ämter oder Wasser- und Bodenverbände) Moorbodenschutzmanagerinnen und -manager zur Steuerung und Koordinierung von Prozessen und Erstellung von Konzepten zu beantragen. Ebenfalls aus dem ANK und derzeit antragsfähig ist die Förderrichtlinie für die Wiedervernässung und Renaturierung naturschutzbedeutsamer Moore (Förderrichtlinie 1.000 Moore). Diese Förderrichtlinie richtet sich an Akteure, die über kleine, naturschutzbedeutsame und nicht land- und forstwirtschaftliche genutzte Moore verfügen und diese renaturieren wollen.

Pilotprojekte zum Klimamoorschutz in Brandenburg

Derzeit laufen folgende Pilotprojekte:

  • BLuMo - Brandenburgs Luchgebiete klimaschonend bewahren – Initiierung einer moorerhaltenden Stauhaltung und Bewirtschaftung“
  • WetNetBB - Bewirtschaftung und Biomasseverwertung von nassen Niedermooren: Netz von Modell- und Demonstrationsvorhaben in Moorregionen Brandenburgs“
  • Klimamoor Brandenburg - Klimaschutz und Klimafolgenanpassung durch moorschonende Einrichtung der Staubereiche und Wasserbewirtschaftung in Bezug auf Moorflächen des Landes Brandenburg und deren Einzugsgebiete“ der Arge Klimamoor

Weiterführende Informationen

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