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Gute Laborpraxis (GLP)

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Die »Gute Laborpraxis« (GLP) ist ein internationales Regelwerk, welches auf von der OECD (Organization for Economic Co-operation and Development) entwickelt wurde. Es sichert, dass die Qualität und Vergleichbarkeit von Prüfdaten über ausformulierte Grundsätze gewährleistet ist. Deutschland hat die Grundsätze der Guten Laborpraxis im Chemikaliengesetz verankert.

GLP-pflichtig nach dem Chemikaliengesetz sind alle nichtklinischen gesundheits- und umweltrelevanten Sicherheitsprüfungen von Stoffen und Gemischen, deren Ergebnisse eine Risikobewertung in einem behördlichen Verfahren ermöglichen sollen.

Überwachung der Guten Laborpraxis

Die Überwachung der Einhaltung der Grundsätze der GLP obliegt den Bundesländern, wobei eine enge und länderübergreifende Zusammenarbeit besteht. Im Land Brandenburg ist das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) zuständig. Die Einhaltung der Grundsätze der Guten Laborpraxis wird durch turnusmäßige behördliche Inspektionen überprüft. Die Inspektionen werden nach den in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Verfahren der behördlichen Überwachungen der Einhaltung der Grundsätze der Guten Laborpraxis (ChemVwV-GLP) aufgeführten Leitlinien durchgeführt.

Antragstellung

Wer GLP-pflichtige Prüfungen im Sinne des Paragraphen 19a Absatz 1 Chemikaliengesetz (ChemG - Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen) durchführt, kann die Erteilung einer Bescheinigung über die Einhaltung der Grundsätze der Guten Laborpraxis nach Anhang 2 zum ChemG beantragen. Den Antrag auf Erteilung einer GLP-Bescheinigung kann auch stellen, wer nicht zur Durchführung GLP-pflichtiger Prüfungen verpflichtet ist, aber ein berechtigtes Interesse nach 19a Absatz 1 Satz 2 ChemG glaubhaft macht.

Interessenten wenden sich bitte an

Die »Gute Laborpraxis« (GLP) ist ein internationales Regelwerk, welches auf von der OECD (Organization for Economic Co-operation and Development) entwickelt wurde. Es sichert, dass die Qualität und Vergleichbarkeit von Prüfdaten über ausformulierte Grundsätze gewährleistet ist. Deutschland hat die Grundsätze der Guten Laborpraxis im Chemikaliengesetz verankert.

GLP-pflichtig nach dem Chemikaliengesetz sind alle nichtklinischen gesundheits- und umweltrelevanten Sicherheitsprüfungen von Stoffen und Gemischen, deren Ergebnisse eine Risikobewertung in einem behördlichen Verfahren ermöglichen sollen.

Überwachung der Guten Laborpraxis

Die Überwachung der Einhaltung der Grundsätze der GLP obliegt den Bundesländern, wobei eine enge und länderübergreifende Zusammenarbeit besteht. Im Land Brandenburg ist das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) zuständig. Die Einhaltung der Grundsätze der Guten Laborpraxis wird durch turnusmäßige behördliche Inspektionen überprüft. Die Inspektionen werden nach den in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Verfahren der behördlichen Überwachungen der Einhaltung der Grundsätze der Guten Laborpraxis (ChemVwV-GLP) aufgeführten Leitlinien durchgeführt.

Antragstellung

Wer GLP-pflichtige Prüfungen im Sinne des Paragraphen 19a Absatz 1 Chemikaliengesetz (ChemG - Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen) durchführt, kann die Erteilung einer Bescheinigung über die Einhaltung der Grundsätze der Guten Laborpraxis nach Anhang 2 zum ChemG beantragen. Den Antrag auf Erteilung einer GLP-Bescheinigung kann auch stellen, wer nicht zur Durchführung GLP-pflichtiger Prüfungen verpflichtet ist, aber ein berechtigtes Interesse nach 19a Absatz 1 Satz 2 ChemG glaubhaft macht.

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Organisation
Organisation:
Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
Standort
Straße:
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S
PLZ Ort:
14467 Potsdam
Ansprechpartner:
Organisationsname:
Abteilung 6 - Verbraucherschutz
E-Mail:
chemgent@­mleuv.brandenburg.de

Weiterführende Informationen

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