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Endlagersuche

Wegweiser mit der Aufschrift Endlager für Atommüll
© M. Schuppich/stock.adobe.com
Wegweiser mit der Aufschrift Endlager für Atommüll
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Durch die Nutzung der Kernenergie in Deutschland sind circa 27.000 Kubikmeter (m3) hochradioaktive Abfälle angefallen. Für diese Abfälle gibt es in Deutschland bisher kein Endlager. Um diese sicher zu verbringen wird aktuell in Deutschland ein Endlagerstandort im tiefen, geologischen Untergrund gesucht.

Geregelt ist dieses sogenannte Standortauswahlverfahren im Standortauswahlgesetz (StandAG). Dieses ist 2017 in Kraft getreten und basiert auf den Empfehlungen der Endlagerkommission. Es legt unter anderem den Ablauf der Suche als auch die deren Grundsätze fest. Der Startpunkt für das Standortauswahlverfahren war eine „weiße“ Karte – das heißt alle Regionen Deutschlands werden gleichermaßen ohne Vorfestlegungen in die Suche miteinbezogen. Ziel ist es, durch ein partizipatives, wissenschaftsbasiertes, transparentes, selbsthinterfragendes und lernendes Verfahren den sichersten Standort in Deutschland zu finden. Untersucht werden sollen drei potentielle Wirtsgesteine:

  • Kristallingestein (dazu zählt zum Beispiel auch Granit),
  • Tonstein und Steinsalz, letzteres in stratiformer (flacher) oder steiler Lagerung (als Salzstock).

Akteure

Vorhabenträgerin, also den praktischen Teil der Suche durchführend, ist die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE). Kontrolle und Aufsicht über das Verfahren sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit werden durch das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) durchgeführt. Das BASE untersteht der Fach- und Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), welches die politische und administrative Gesamtverantwortung trägt. Der Bundestag als Gesetzgeber trifft die abschließende Entscheidung.

Das Verfahren wird durch das unabhängige Nationale Begleitgremium (NBG) begleitet.

Ablauf

Das Verfahren zur Standortsuche gliedert sich in drei Phasen (siehe Abbildung 1). Jede Phase endet mit einem Vorschlag der BGE zur weiteren Eingrenzung, der durch das BASE geprüft und an das BMUV weitergeleitet wird. Das BMUV unterrichtet den Bundestag über die jeweils vorgeschlagenen weiteren Schritte. Jede Phase endet mit einem Bundesgesetz. In den Phasen werden Ausschlusskriterien (zum Beispiel Erdbebengefährdung) und Mindestanforderungen an das Wirtsgestein (zum Beispiel Tiefe und Mächtigkeit der Gesteinsschicht) sowie geowissenschaftlichen Abwägungskriterien angewendet. Bei vergleichbaren geologischen Voraussetzungen kommen die planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien (zum Beispiel Besiedelung oder Naturschutz-Gebiete) zum Tragen. Je weiter das Verfahren fortgeschritten ist, desto detaillierter erfolgt die Sicherheitsuntersuchung der identifizierten Gebiete. In jeder Phase ist die Beteiligung der Öffentlichkeit vorgesehen.

Durch die Nutzung der Kernenergie in Deutschland sind circa 27.000 Kubikmeter (m3) hochradioaktive Abfälle angefallen. Für diese Abfälle gibt es in Deutschland bisher kein Endlager. Um diese sicher zu verbringen wird aktuell in Deutschland ein Endlagerstandort im tiefen, geologischen Untergrund gesucht.

Geregelt ist dieses sogenannte Standortauswahlverfahren im Standortauswahlgesetz (StandAG). Dieses ist 2017 in Kraft getreten und basiert auf den Empfehlungen der Endlagerkommission. Es legt unter anderem den Ablauf der Suche als auch die deren Grundsätze fest. Der Startpunkt für das Standortauswahlverfahren war eine „weiße“ Karte – das heißt alle Regionen Deutschlands werden gleichermaßen ohne Vorfestlegungen in die Suche miteinbezogen. Ziel ist es, durch ein partizipatives, wissenschaftsbasiertes, transparentes, selbsthinterfragendes und lernendes Verfahren den sichersten Standort in Deutschland zu finden. Untersucht werden sollen drei potentielle Wirtsgesteine:

  • Kristallingestein (dazu zählt zum Beispiel auch Granit),
  • Tonstein und Steinsalz, letzteres in stratiformer (flacher) oder steiler Lagerung (als Salzstock).

Akteure

Vorhabenträgerin, also den praktischen Teil der Suche durchführend, ist die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE). Kontrolle und Aufsicht über das Verfahren sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit werden durch das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) durchgeführt. Das BASE untersteht der Fach- und Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), welches die politische und administrative Gesamtverantwortung trägt. Der Bundestag als Gesetzgeber trifft die abschließende Entscheidung.

Das Verfahren wird durch das unabhängige Nationale Begleitgremium (NBG) begleitet.

Ablauf

Das Verfahren zur Standortsuche gliedert sich in drei Phasen (siehe Abbildung 1). Jede Phase endet mit einem Vorschlag der BGE zur weiteren Eingrenzung, der durch das BASE geprüft und an das BMUV weitergeleitet wird. Das BMUV unterrichtet den Bundestag über die jeweils vorgeschlagenen weiteren Schritte. Jede Phase endet mit einem Bundesgesetz. In den Phasen werden Ausschlusskriterien (zum Beispiel Erdbebengefährdung) und Mindestanforderungen an das Wirtsgestein (zum Beispiel Tiefe und Mächtigkeit der Gesteinsschicht) sowie geowissenschaftlichen Abwägungskriterien angewendet. Bei vergleichbaren geologischen Voraussetzungen kommen die planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien (zum Beispiel Besiedelung oder Naturschutz-Gebiete) zum Tragen. Je weiter das Verfahren fortgeschritten ist, desto detaillierter erfolgt die Sicherheitsuntersuchung der identifizierten Gebiete. In jeder Phase ist die Beteiligung der Öffentlichkeit vorgesehen.

Schematische Darstellung des Standortauswahlverfahrens und der zwei wesentlichen Mindestanforderungen in Phase I aus dem Bericht der Bundesgesellschaft für Endlagerung über die Durchführung des Standortauswahlverfahrens IV. Quartal 2024
© Bundesgesellschaft für Endlagerung

Phase 1

Schritt 1 der Phase 1, die Ermittlung von Teilgebieten wurde im Jahr 2020 durch den Zwischenbericht „Teilgebiete“ der BGE abgeschlossen. Darin identifizierte die BGE in 90 Teilgebieten 54 Prozent der Gesamtfläche Deutschlands als potentiell geeignet. 17 der Teilgebiete befinden sich ganz oder teilweise in Brandenburg (siehe Abbildung 2).

Im Rahmen von drei Fachkonferenzen im Jahr 2021 konnten sich anschließend die Bürgerinnen und Bürger, Vertreterinnen und Vertreter gesellschaftlicher Organisationen, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Kommunen und Gebietskörperschaften aktiv in das Verfahren einbringen. In diesem Zusammenhang erarbeiteten auch der Staatliche Geologische Dienst Brandenburg und das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR), eine Stellungnahme, in der jedes der Teilgebiete in Brandenburg bewertet wurde.

Aktuell befindet sich das Verfahren in Schritt 2 der Phase I, deren Abschluss in der Festlegung der Standortregionen zur obertägigen Erkundung durch den Gesetzgeber mündet.

Die BGE hat vier der 90 Teilgebiete ausgewählt, an denen die Methodik für die repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen (rvSU) entwickelt werden soll. In den rvSU wird das Endlagersystem in seiner Gesamtheit betrachtet und entsprechend dem Stand von Wissenschaft und Technik hinsichtlich seiner Sicherheit bewertet. Eines dieser vier Teilgebiete ist das Saxo-Thuringikum, dass sich über mehrere Bundesländer auch bis nach Brandenburg erstreckt. Es handelt sich bei der Auswahl der Gebiete zur Methodenentwicklung aber nicht um eine Vorauswahl der Standortregionen.

Am 4. November 2024 veröffentlichte die BGE einen Zwischenstand, in dem 13 Teilgebiete betrachtet werden. Von diesen liegen vier Teilgebiete zum Teil auch in Brandenburg. Der Zwischenstand zeigt Flächen in Teilgebieten, die bereits einen oder zwei der vier Prüfschritte der aktuell laufenden rvSU nicht bestanden haben, und damit in Kategorie D (ungeeignet) oder C (geringe Eignung) eingeordnet wurden.

Aus Sicht der BGE kommen diese Flächen nicht in die engere Auswahl für einen Endlagerstandort. Alle anderen Gebiete wurden noch nicht abschließend bewertet und befinden sich entsprechend weiterhin im Prüfprozess. Die veröffentlichten Arbeitsstände stellen noch kein verbindliches Ergebnis dar, denn aufgrund der rechtlichen Vorgaben entscheidet erst der Bundestag über die Festlegung der Standortregionen.

Die BGE veröffentlicht ihre Arbeitsstände in einer interaktiven Karte BGE Endlagersuche-Navigator.

Schematische Darstellung des Standortauswahlverfahrens und der zwei wesentlichen Mindestanforderungen in Phase I aus dem Bericht der Bundesgesellschaft für Endlagerung über die Durchführung des Standortauswahlverfahrens IV. Quartal 2024
© Bundesgesellschaft für Endlagerung

Phase 1

Schritt 1 der Phase 1, die Ermittlung von Teilgebieten wurde im Jahr 2020 durch den Zwischenbericht „Teilgebiete“ der BGE abgeschlossen. Darin identifizierte die BGE in 90 Teilgebieten 54 Prozent der Gesamtfläche Deutschlands als potentiell geeignet. 17 der Teilgebiete befinden sich ganz oder teilweise in Brandenburg (siehe Abbildung 2).

Im Rahmen von drei Fachkonferenzen im Jahr 2021 konnten sich anschließend die Bürgerinnen und Bürger, Vertreterinnen und Vertreter gesellschaftlicher Organisationen, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Kommunen und Gebietskörperschaften aktiv in das Verfahren einbringen. In diesem Zusammenhang erarbeiteten auch der Staatliche Geologische Dienst Brandenburg und das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR), eine Stellungnahme, in der jedes der Teilgebiete in Brandenburg bewertet wurde.

Aktuell befindet sich das Verfahren in Schritt 2 der Phase I, deren Abschluss in der Festlegung der Standortregionen zur obertägigen Erkundung durch den Gesetzgeber mündet.

Die BGE hat vier der 90 Teilgebiete ausgewählt, an denen die Methodik für die repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen (rvSU) entwickelt werden soll. In den rvSU wird das Endlagersystem in seiner Gesamtheit betrachtet und entsprechend dem Stand von Wissenschaft und Technik hinsichtlich seiner Sicherheit bewertet. Eines dieser vier Teilgebiete ist das Saxo-Thuringikum, dass sich über mehrere Bundesländer auch bis nach Brandenburg erstreckt. Es handelt sich bei der Auswahl der Gebiete zur Methodenentwicklung aber nicht um eine Vorauswahl der Standortregionen.

Am 4. November 2024 veröffentlichte die BGE einen Zwischenstand, in dem 13 Teilgebiete betrachtet werden. Von diesen liegen vier Teilgebiete zum Teil auch in Brandenburg. Der Zwischenstand zeigt Flächen in Teilgebieten, die bereits einen oder zwei der vier Prüfschritte der aktuell laufenden rvSU nicht bestanden haben, und damit in Kategorie D (ungeeignet) oder C (geringe Eignung) eingeordnet wurden.

Aus Sicht der BGE kommen diese Flächen nicht in die engere Auswahl für einen Endlagerstandort. Alle anderen Gebiete wurden noch nicht abschließend bewertet und befinden sich entsprechend weiterhin im Prüfprozess. Die veröffentlichten Arbeitsstände stellen noch kein verbindliches Ergebnis dar, denn aufgrund der rechtlichen Vorgaben entscheidet erst der Bundestag über die Festlegung der Standortregionen.

Die BGE veröffentlicht ihre Arbeitsstände in einer interaktiven Karte BGE Endlagersuche-Navigator.

Endlagersuche: Ausschnitt aus der interaktiven Karte der Teilgebiete
© Bundesgesellschaft für Endlagerung

Ausblick

Die Übermittlung der Vorschläge für die Standortregionen durch die BGE an das BASE ist für das Jahr 2027 vorgesehen. Anschließend werden als gesetzlich vorgegebene Beteiligungsmöglichkeiten für die lokale Bevölkerung, kommunale Vertreterinnen und Vertreter sowie für Vertreterinnen und Vertreter gesellschaftlicher Gruppen, die Regionalkonferenzen durch das BASE eingerichtet.

Phase 2 und 3

In Phase 2 der Standortsuche werden die in Phase 1 ermittelten Standortregionen übertägig erkundet. Die BGE wird den Untergrund mit Erkundungsbohrungen und seismischen Messungen untersuchen. Auf der Grundlage dieser Daten werden die Vorschläge für die in Phase 3 untertägig zu erkundenden Standortregionen erarbeitet. Für die 3. Phase ist die Errichtung von Erkundungsbergwerken an mindestens zwei Standorten vorgesehen um weitere Untersuchungen durchführen zu können.

Zeitbedarf

Laut StandAG ist für die Festlegung des Standortes das Jahr 2031 anzustreben. Jedoch legte die BGE im Oktober 2022 eine aktualisierte Planung zur Standortsuche vor, wonach ein Abschluss des gesamten Standortauswahlverfahrens erst in der Zeitspanne 2046 – 2068 möglich sei. Diese gravierende Zeitplanänderung und deren Folgen sowie auch Beschleunigungsmöglichkeiten wurden ausführlich in verschiedenen Beteiligungsformaten mit der Öffentlichkeit und Fachleuten diskutiert. Im Juli 2024 erschien der Bericht zu einer vom BASE in Auftrag gegebenen Untersuchung (PaSta), der auf Grundlage der von der BGE erstellten Zeitschiene einen idealen Prozessablauf vorgestellt hat, der die Zeitbedarfe für behördliche Prüfungen miteinbezieht. Hier wird als frühestmöglicher Zeitpunkt der Festlegung des Standortes das Jahr 2074 genannt.

Beteiligungs- und Informationsmöglichkeiten

Im Anschluss an die 3. Fachkonferenz Teilgebiete (Phase I, Schritt 1) hat sich für Phase I, Schritt 2 das selbstorganisierende Forum Endlagersuche als Beteiligungsformat eingerichtet, um den Zeitraum bis zu den Regionalkonferenzen (Phase II) zu überbrücken. Dieses bietet regelmäßig digitale Formate auch für interessierte Neueinsteiger an, Informationen dazu finden sich auf der verlinkten Seite.

Außerdem werden unter anderem vom BASE, dem Nationalen Begleitgremium sowie der BGE regelmäßig digitale Infoveranstaltungen und Fachworkshops zu verschiedenen Themenbereichen der Endlagersuche angeboten. Informationen zu den Veranstaltungen finden sich in den jeweils verlinkten Terminkalendern.

Informationen speziell für Kommunen werden vom BASE bereitgestellt. Neben anderen wird regelmäßig ein Infobrief zum Stand des Verfahrens veröffentlicht

Endlagersuche: Ausschnitt aus der interaktiven Karte der Teilgebiete
© Bundesgesellschaft für Endlagerung

Ausblick

Die Übermittlung der Vorschläge für die Standortregionen durch die BGE an das BASE ist für das Jahr 2027 vorgesehen. Anschließend werden als gesetzlich vorgegebene Beteiligungsmöglichkeiten für die lokale Bevölkerung, kommunale Vertreterinnen und Vertreter sowie für Vertreterinnen und Vertreter gesellschaftlicher Gruppen, die Regionalkonferenzen durch das BASE eingerichtet.

Phase 2 und 3

In Phase 2 der Standortsuche werden die in Phase 1 ermittelten Standortregionen übertägig erkundet. Die BGE wird den Untergrund mit Erkundungsbohrungen und seismischen Messungen untersuchen. Auf der Grundlage dieser Daten werden die Vorschläge für die in Phase 3 untertägig zu erkundenden Standortregionen erarbeitet. Für die 3. Phase ist die Errichtung von Erkundungsbergwerken an mindestens zwei Standorten vorgesehen um weitere Untersuchungen durchführen zu können.

Zeitbedarf

Laut StandAG ist für die Festlegung des Standortes das Jahr 2031 anzustreben. Jedoch legte die BGE im Oktober 2022 eine aktualisierte Planung zur Standortsuche vor, wonach ein Abschluss des gesamten Standortauswahlverfahrens erst in der Zeitspanne 2046 – 2068 möglich sei. Diese gravierende Zeitplanänderung und deren Folgen sowie auch Beschleunigungsmöglichkeiten wurden ausführlich in verschiedenen Beteiligungsformaten mit der Öffentlichkeit und Fachleuten diskutiert. Im Juli 2024 erschien der Bericht zu einer vom BASE in Auftrag gegebenen Untersuchung (PaSta), der auf Grundlage der von der BGE erstellten Zeitschiene einen idealen Prozessablauf vorgestellt hat, der die Zeitbedarfe für behördliche Prüfungen miteinbezieht. Hier wird als frühestmöglicher Zeitpunkt der Festlegung des Standortes das Jahr 2074 genannt.

Beteiligungs- und Informationsmöglichkeiten

Im Anschluss an die 3. Fachkonferenz Teilgebiete (Phase I, Schritt 1) hat sich für Phase I, Schritt 2 das selbstorganisierende Forum Endlagersuche als Beteiligungsformat eingerichtet, um den Zeitraum bis zu den Regionalkonferenzen (Phase II) zu überbrücken. Dieses bietet regelmäßig digitale Formate auch für interessierte Neueinsteiger an, Informationen dazu finden sich auf der verlinkten Seite.

Außerdem werden unter anderem vom BASE, dem Nationalen Begleitgremium sowie der BGE regelmäßig digitale Infoveranstaltungen und Fachworkshops zu verschiedenen Themenbereichen der Endlagersuche angeboten. Informationen zu den Veranstaltungen finden sich in den jeweils verlinkten Terminkalendern.

Informationen speziell für Kommunen werden vom BASE bereitgestellt. Neben anderen wird regelmäßig ein Infobrief zum Stand des Verfahrens veröffentlicht

Stellungnahmen und Fachliche Positionen

  • Fachliche Position der Staatlichen Geologischen Dienste von Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein zur Ausweisung des Teilgebietes „Tertiäres Tongestein" im Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH vom 28. September 2020 | Stand 1. Februar 2021
     
  • Stellungnahme des Staatlichen Geologischen Dienstes von Brandenburg vom 1. Juni 2021 | Anlage zum BGE-Zwischenbericht Teilgebiete vom 28. September 2020
     
  • Fachliche Einordnung zur „Position der Staatlichen Geologischen Dienste (SGD) von Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein zur Ausweisung des Teilgebietes „Tertiäres Tongestein" im Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung GmbH" sowie zur Stellungnahme der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) Berlin vom 21. Januar 2021 zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung GmbH vom 28. September 2020 | Stand 31. Mai 2021
     
  • Fachliche Einordnung zur Stellungnahme des Brandenburger Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) zum Zwischenbericht Teilgebiete der BGE vom 28. September 2020 | Stand 29. Juli 2021
  • Fachliche Position der Staatlichen Geologischen Dienste von Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein zur Ausweisung des Teilgebietes „Tertiäres Tongestein" im Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH vom 28. September 2020 | Stand 1. Februar 2021
     
  • Stellungnahme des Staatlichen Geologischen Dienstes von Brandenburg vom 1. Juni 2021 | Anlage zum BGE-Zwischenbericht Teilgebiete vom 28. September 2020
     
  • Fachliche Einordnung zur „Position der Staatlichen Geologischen Dienste (SGD) von Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein zur Ausweisung des Teilgebietes „Tertiäres Tongestein" im Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung GmbH" sowie zur Stellungnahme der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) Berlin vom 21. Januar 2021 zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung GmbH vom 28. September 2020 | Stand 31. Mai 2021
     
  • Fachliche Einordnung zur Stellungnahme des Brandenburger Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) zum Zwischenbericht Teilgebiete der BGE vom 28. September 2020 | Stand 29. Juli 2021

Weiterführende Informationen

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