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Ministerin Mittelstädt zu Gesprächen mit EU-Vertretern in Brüssel

- Erschienen am 01.10.2025

Im Anschluss an die auswärtige Kabinettsitzung in Brüssel traf sich Brandenburgs Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, Hanka Mittelstädt, gestern und heute mit Vertreterinnen und Vertretern der Generaldirektion Landwirtschaft und Ländliche Entwicklung, der Generaldirektion Umwelt, der Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie mit Vertretern des EU-Parlaments. Dabei adressierte die Ministerin die für Brandenburg drängenden Fragen nach der Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2028 und der Fondsstruktur, zum Pflanzenschutz sowie der EU-Wiederherstellungsverordnung.

Ministerin Hanka Mittelstädt:

„Mir war es wichtig, die Interessen Brandenburgs direkt bei der Europäischen Union vorzutragen. Die bisher bekannten Pläne in der Ausgestaltung der GAP ab 2028, eine Kappung und Degression der Direktzahlungen einzuführen, ist für die heimische Agrarstruktur nicht hinnehmbar. Es lässt sich nicht vermitteln, warum die Zielerreichung für mehr Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft durch eine verstärkte Förderung kleiner Betriebseinheiten zu erwarten ist. Vielmehr verhindert die Regelung die Zukunftsfähigkeit des Sektors. Auch sehe ich es kritisch, die Zahlungen hauptsächlich auf die Bedürftigkeit der Betriebe auszurichten.“

Außerdem weist Ministerin Mittelstädt auf die nötige auskömmliche Finanzierung der Mittel für den ländlichen Raum in der zweiten Säule der EU-Agrarförderung hin.

„Brandenburg ist ländlich geprägt. Mit den Mitteln für die ländliche Entwicklung werden wichtige Projekte des sozialen Zusammenhaltes, zur Förderung der Lebensqualität, aber auch Umwelt- und Naturschutzprojekte unterstützt. Auch vor dem Hintergrund des Erstarkens antidemokratischer Kräfte im ländlichen Raum können wir es uns nicht leisten, bei der Unterstützung dieser Projekte nachzulassen.“

Im Hinblick auf die derzeitige Überarbeitung der EU-Verordnung für das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln appellierte die Ministerin daran, die derzeitig wachsende Gefahr für den Pflanzenbau stärker zu berücksichtigen:

„In Brandenburg zeigt sich die prekäre Zulassungssituation vor allem bei den Sonderkulturen. Hier gibt es deutliche Bekämpfungslücken, die teilweise nur notdürftig mit Notfallzulassungen abgedeckt werden. Für die ackerbaulichen Kulturen stehen auf den ersten Blick ausreichend Wirkstoffe und Wirkstoffklassen zur Verfügung, allerdings stellen die zunehmenden Resistenzen und neue Schaderreger die Betriebe vor Herausforderung. Es muss daher eine sorgfältige Abwägung zwischen Nutzen und Risiko erfolgen. Derzeit liegt der Fokus ausschließlich auf dem Risiko. Auch braucht es klar definierte Standards bei der Zulassung neuer Wirkstoffe.“

Im Hinblick auf die Gespräche zur EU-Wiederherstellungsverordnung erklärt Ministerin Hanka Mittelstädt:

„Mein Haus beschäftigt sich derzeit intensiv mit den Herausforderungen zur Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung. Dafür finden aktuell auch Abstimmungen mit den zu beteiligenden Verbänden und den Gremien statt. Voraussetzung für die Umsetzung ist aus unserer Sicht vor allem, dass EU und der Bund realistische Rahmenbedingungen für die Länder schaffen. So sind bislang noch immer nicht alle Verfahrensfragen, inhaltliche Schwerpunkte und vor allem die Finanzierung geklärt. Hier erwarte ich, dass auch die EU die Mitgliedsstaaten, die für die Umsetzung zuständig sind, unterstützt und nicht mit dieser riesigen Aufgabe alleine lässt.“